Frage zum WBK Antrag

  • Mal zurück zum Thema:

    Zusammenfassend:

    • Sachkundeprüfungen verfallen nach drei Jahren.

    Haben die ein Ei am Wandern?

    Ich frage mich immer schon die ganze Zeit, auf welcher Basis DIE VERBÄNDE den Sachkundenachweis für die Bedürfnisbescheinigung einfordern? Das ist doch nicht deren Aufgabe, die zu überprüfen sondern die des Amtes. X( Die Verbände haben nur die Mitgliedschaft und die das regelmäßige Training und die Erforderlichkeit zu bestätigen. Meine Herrschaften beim RSB sind da auch immer hinterher, wobei ich es in dem Antrag nur bestätigen und nicht vorlegen muss. Ich glaube, ich würde das mit denen auch anderweitig durchziehen, sollte da sowas wie bei den Westfalen kommen. Echt unglaublich.:angry:

  • Mal zurück zum Thema:

    Ich frage mich immer schon die ganze Zeit, auf welcher Basis DIE VERBÄNDE den Sachkundenachweis für die Bedürfnisbescheinigung einfordern?

    Es macht schon Sinn das alleine aus Haftungsgründen abzufragen. Sie stellen ja auf dieser Grundlage mit ihrer Verantwortung das Bedürfnis aus.

    Aber verfallen kann diese einmalig abgelegte Prüfung auf keinen Fall.

    Das würde ich rechtlich durchkämpfen bis zum Schluss.

    By the way: Auch ich möchte am Stand keinen mit einer 9mm neben mir haben, der noch keine Sachkundeprüfung für den sicheren Umgang mit scharfen Waffen hat.

  • By the way: Auch ich möchte am Stand keinen mit einer 9mm neben mir haben, der noch keine Sachkundeprüfung für den sicheren Umgang mit scharfen Waffen hat.

    Eine Sachkundeprüfung sagt noch lange nichts über die Befähigung des sicheren Umgangs mit scharfen Waffen aus, sie bestätigt nur das der Inhaber dieses Zertifikats eine Prüfung bestanden hat.

    Ich habe immer ein flaues Gefühl im Magen wenn ein "alter Hase" mit einer Waffe neben mir auf dem Stand ist, Fehlverhalten die aus Sorglosigkeit auch von Seiten schießender ÜL, KR oder sonstiger ach so sicherer Schützen werden immer passieren.

    Zurück zum eigentlichen Thema: Das "Recht" der Verbände die Sachkunde (von einer Behörde bestätigtes Zertifikat), Verbandsmitgliedschaft (vom Verband ausgegebener Mitgliedsausweis in Kartenform), Nachweis des Bedürfnisses lt. Sportordnung (von der Behörde genehmigte Sportordnung), Trainingsnachweis (der Behörde vorzulegendes Schießheft) sowie die Einsicht und Speicherung aller vorhandenen WBK´s zwecks Kontrolle der Erwerbsstreckung bzw. Kontingentüberschreitung wurde den Verbänden als "Lekkerlie" für das Stillhalten bei den Waffenrechtsverschärfungen zugestanden. Jeglicher Nachweis kann vom Schützen der Behörde ohne Probleme geleistet werden bzw. die Behörde schaut mal selber in ihre Unterlagen, dort sollte alles drin stehen.

  • Eine Sachkundeprüfung sagt noch lange nichts über die Befähigung des sicheren Umgangs mit scharfen Waffen aus, sie bestätigt nur das der Inhaber dieses Zertifikats eine Prüfung bestanden hat.

    Immerhin etwas!

    Ich habe immer ein flaues Gefühl im Magen wenn ein "alter Hase" mit einer Waffe neben mir auf dem Stand ist, Fehlverhalten die aus Sorglosigkeit auch von Seiten schießender ÜL, KR oder sonstiger ach so sicherer Schützen werden immer passieren.

    Jup, auch das soll es geben!

    wurde den Verbänden als "Lekkerlie" für das Stillhalten bei den Waffenrechtsverschärfungen zugestanden.

    Man kann es auch ab einem gewissen Grad als Bevormundung bezeichnen.

  • Man kann es nur als "abenteuerlich" bezeichnen, wie seitens der Verbände und Behörden teilweise mit Erteilungen von waffenrechtlichen Bescheinigungen umgegangen wird. Die maßen sich an, sich über das Gesetz stellen zu können und treffen teilweise fatale Entscheidungen (ja, auch eine blanko ausgestellte grüne WBK habe ich schon gesehen, oder einen Europäischen Feuerwaffenpass, ohne dass derjenige überhaupt eine WBK hätte). Hier wäre ein einheitliches Handeln nach den aktuellen Gesetzen dringend geboten. Aber selbst da scheitert es ja schon. Wir haben haufenweise Novellierungen im WaffG., aber die Verwaltungsvorschriften sind noch von "anno knips" und passen teilweise inhaltlich nicht mehr. Vielleicht sollte das BMI erst mal seine "Hausaufgaben" machen, bevor über andere Dinge "laut nachgedacht" wird.

    LP 500 Expert E

    Steyr Challenge E

    M150 -ST- mit ZF

    Der Unterschied zwischen: "geiler Wettkampf heute" :) oder: "ich reiß' hier gleich die Hütte ab" :angry: ist oft nur eine 9,9 !

  • Die maßen sich an, sich über das Gesetz stellen zu können und treffen teilweise fatale Entscheidungen (ja, auch eine blanko ausgestellte grüne WBK habe ich schon gesehen, oder einen Europäischen Feuerwaffenpass, ohne dass derjenige überhaupt eine WBK hätte).

    Ich stimme dir zu das so manch ein "Sachbearbeiter" egal ob von Verband oder Behörde glaubt über dem Gesetz zu stehen (das trifft aber auch auf so manche Gerichte und ihre Richter zu) und Entscheidungen gegen den Bürger trifft die nirgends geschrieben stehen. Das Problem haben wir ja auch mit unseren KR und ihrer Auslegung der Sportordnung, ist nun mal menschlich das jemand dem man Macht zugesteht diese auch ausnutzt. Bei der blanko WBK in Grün oder dem EFWP ohne WBK sehe ich keine Probleme da zum Erwerb nun einmal der Voreintrag und für den grenzüberschreitenden Wettkampf mit eigenen Waffen die WBK gebraucht werden.

    In Bezug auf "Gängelung" durch jegliche Institution bin ich der Meinung: So wenig Einschränkungen wie möglich aber so viel wie nötig, wobei man bei jeder Einschränkung an den Pferdefuß der einen selbst treffen könnte denken solle.

  • IBei der blanko WBK in Grün oder dem EFWP ohne WBK sehe ich keine Probleme da zum Erwerb nun einmal der Voreintrag und für den grenzüberschreitenden Wettkampf mit eigenen Waffen die WBK gebraucht werden.

    Das hab ich auch schon anders herum gehört, wo die grüne WBK aufgrund Sportunterbrechung wegen Krankheit (Waffen wurden ordnungsgemäß verkauft und ausgetragen) vom Amt beim letzten Austrag eingezogen werden wollte. Wenn er seinen Sport wieder aufnimmt, dann soll er wieder eine neue WBK beantragen.

    Auch das ist meines Erachtens nicht rechtens, denn diese WBK wurde vom Amt gegen Gebühr erworben und ist ein persönliches Dokument ohne Verfallsdatum. Wo im Gesetz steht, dass ich für eine WBK ein Bedürfnis benötige? Das Bedürfnis benötige ich lediglich für einen Waffenerwerb.

  • Bei der blanko WBK in Grün oder dem EFWP ohne WBK sehe ich keine Probleme da zum Erwerb nun einmal der Voreintrag und für den grenzüberschreitenden Wettkampf mit eigenen Waffen die WBK gebraucht werden.

    Na ich weiß nicht so recht. Es handelt sich hier um unterschiedliche Personen. Der Einen hat man eine blanko grüne WBK ausgehändigt und zwar ohne Voreintrag. Die andere Person hat einen EFWP bekommen, ohne dass eine eigene WBK vorlag (wie auch immer so etwas geht).

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  • Das Bedürfnis benötige ich lediglich für einen Waffenerwerb.

    Genau so ist es. Da gibt es glaube ich unzählige Geschichten. Ganz lustig wird es auch manchmal, wenn es über das Regelbedürfnis hinausgeht. Kann man sich nicht ausdenken.

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  • Dafür kannn es durchaus einen guten Grund geben. Fällt Dir bei kurzem Nachdenken aber sicherlich auch selbst ein.

    Da hast du recht - den gab es in diesem Fall aber nicht.:/

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  • Wo im Gesetz steht, dass ich für eine WBK ein Bedürfnis benötige? Das Bedürfnis benötige ich lediglich für einen Waffenerwerb

    genau da liegt der Hund begraben, wenn du eine Gelbe WBK hast, kannst du auch einfach eine Waffe kaufen (hab ich nach 20 Jahren ohne in einem Verein zu sein genau so gemacht), die Gespräche mit dem Sachbearbeiter können dann etwas länger dauern :D

  • … wenn du eine Gelbe WBK hast, kannst du auch einfach eine Waffe kaufen (hab ich nach 20 Jahren ohne in einem Verein zu sein genau so gemacht.

    Das reine Besitzen einer gelben WBK schließt den bedürfnissfreien Erwerb eben nur von bedürfnissfreien Waffen ein.

    Bei geborener 4mm Einzellader Langwaffe mit < 7,5 Joule, F im Fünfeck und PTB-Stempel kein Problem.

    Alles andere wird „kompliziert“.

  • Edit geht nicht daher hier:

    „Bedürfnis“ einer gelben WBK - nachweislich aktive Ausübung des Schießsports.

    Nicht zu Verwechseln mit dem nachweislichen „Bedürfnis durch den Verband“ für Waffen auf der grünen WBK.

  • Das reine Besitzen einer gelben WBK schließt den bedürfnissfreien Erwerb eben nur von bedürfnissfreien Waffen ein.

    ich habe aber ein KK500 und einen Ruger VL-Revolver gekauft

    „Bedürfnis“ einer gelben WBK - nachweislich aktive Ausübung des Schießsports.

    das greift nur bei Karten die Jünger wie 10 Jahre sind

  • der Altbestand ist die Karte selbst, das Gesetz ist da ganz klar, das was auf der Karte steht das greift, ich habe zb noch eine alte Gelbe mit 6 freien Einträgen auf die darf ich zwar keine Mehrlager kaufen aber wenn ich will ein e-Lader cal. 50 bmg

  • denn diese WBK wurde vom Amt gegen Gebühr erworben und ist ein persönliches Dokument ohne Verfallsdatum.

    Leider nein. Ohne Eintrag ist eine WBK nichts wert. Und bei uns zumindest bezahlt man den gleichen Betrag für WBK mit eintrag und Eintrag in die WBK. Man "kauft" also nicht die WBK, sondern die Dienstleistung, dass einem eine WBK erteilt wird mit gleichzeitiger Eintragung einer Erwerbserlaubnis. Oder eben die Eintragung in eine bestehende WBK, so dass man sich theoretisch für jede Waffe eine einzelne WBK holen könnte, ohne, dass es mehr kostet.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Klar geregelt - als alt gilt nur was vorher drin war - die Karte bringt Dir keine Vorteile. Neue Waffen kommen auf eine neue Karte!

    „Seit dem 1. September 2020 ist die Anzahl der Waffen bei der gelben Waffenbesitzkarte gesetzlich auf zehn beschränkt. Wenn Sie vor dem 1. September 2020 bereits mehr als zehn Waffen besaßen, dürfen Sie diese behalten. Die alte Waffenbesitzkarte genießt Bestandsschutz, d.h. die Besitzerlaubnis gilt für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht (§ 58 Abs.22 WaffG).“


    Quelle: https://www.waffe-digital.hessen.de/waffenbesitzka…%201,22%20WaffG).

  • Nochmal zur gelben WBK - hatten wir schon:

    JAG
    16. Januar 2021 um 10:29