Mal zurück zum Thema:
Zusammenfassend:
- Sachkundeprüfungen verfallen nach drei Jahren.
Haben die ein Ei am Wandern?
Ich frage mich immer schon die ganze Zeit, auf welcher Basis DIE VERBÄNDE den Sachkundenachweis für die Bedürfnisbescheinigung einfordern? Das ist doch nicht deren Aufgabe, die zu überprüfen sondern die des Amtes. Die Verbände haben nur die Mitgliedschaft und die das regelmäßige Training und die Erforderlichkeit zu bestätigen. Meine Herrschaften beim RSB sind da auch immer hinterher, wobei ich es in dem Antrag nur bestätigen und nicht vorlegen muss. Ich glaube, ich würde das mit denen auch anderweitig durchziehen, sollte da sowas wie bei den Westfalen kommen. Echt unglaublich.