Frage zum WBK Antrag

  • Hallo zusammen,


    ich hab ne grundlegende Frage. Ich schieße schon länger Luftgewehr und seit einem knappen Jahr KK Gewehr Einzellader. Nun stehe ich davor, das Bedürfnis nachzuweisen für den Erwerb der WBK.

    Ich habe ab und an auch mal GK Pistole (Mehrlader) mit einem Vereinskollegen geschossen und Spaß und Können festgestellt. Somit möchte ich in naher Zukunft auch diese Disziplin schießen und mir eine eigene Waffe zulegen.

    Nun zur Frage. KK Gewehr Einzellader geht ja auf die gelbe WBK, GK Mehrlader auf die Grüne. Somit muss ich für die Grüne wieder extra 12 Monate nachweisen, dass ich mit einer Mehrlader Pistole geschossen habe oder?

    Beide Waffen auf die Grüne geht ja nicht?

    Oder kennt jemand eine Lösung?


    Beste Grüße

  • Nun zur Frage. KK Gewehr Einzellader geht ja auf die gelbe WBK, GK Mehrlader auf die Grüne. Somit muss ich für die Grüne wieder extra 12 Monate nachweisen, dass ich mit einer Mehrlader Pistole geschossen habe oder?

    Beide Waffen auf die Grüne geht ja nicht?

    Beide Waffen auf grün geht, bringt nur keinen Vorteil. Das Bedürfnis muß für jede Waffe auf grün nachgewiesen werden.

  • ...KK Gewehr Einzellader geht ja auf die gelbe WBK, GK Mehrlader auf die Grüne. Somit muss ich für die Grüne wieder extra 12 Monate nachweisen, dass ich mit einer Mehrlader Pistole geschossen habe oder?

    Beide Waffen auf die Grüne geht ja nicht?

    Oder kennt jemand eine Lösung?


    Beste Grüße

    Ja, für eine Pistole auf Grün muss das Bedürfnis nachgewiesen werden, heißt also 12 Monate Pistole schießen.

    Und ja, auf Grün geht alles, mein erstes KK Gewehr hatte ich auch auf Grün.

  • Kannst dir mit den 12 Monaten Schießnachweis aber auch einfach beide WBK beantragen.

    Musst 2mal die Formulare/Bedürfnissnachweis ausfüllen, Termine kannst aber die gleichen eintragen. (Ich hab den Zettel einfach kopiert).

    Kostet halt 2mal Gebühren, sowohl beim Bedürfnis als auch beim LRA. Hast danach aber alle Freiheiten.

    Walther LP 500 - Walther GSP Expert - Erma 712 - Smith & Wesson Target Champion 5" (5906 duotone)

  • Kannst dir mit den 12 Monaten Schießnachweis aber auch einfach beide WBK beantragen.

    Sagen wir es mal so, sollte er bisher nur Schießnachweise mit Langwaffen haben, könnte es etwas schwierig werden mit dem Voreintrag in Grün für eine Kurzwaffe.

    Andersherum, also bisher nur Nachweise mit einer Kurzwaffe, dürfte es wohl etwas leichter sein. Da könnte man im Zweifel, sollte man danach gefragt werden, immer noch sagen, die Gelbe wäre für eine FP.


    Mit bestem Schützengruß

    Mumelchen

  • Sagen wir es mal so, sollte er bisher nur Schießnachweise mit Langwaffen haben, könnte es etwas schwierig werden mit dem Voreintrag in Grün für eine Kurzwaffe.

    Andersherum, also bisher nur Nachweise mit einer Kurzwaffe, dürfte es wohl etwas leichter sein. Da könnte man im Zweifel, sollte man danach gefragt werden, immer noch sagen, die Gelbe wäre für eine FP.


    Mit bestem Schützengruß

    Mumelchen

    Ah ok. Schade. Habe den Nachweis nur für Langwaffen bis jetzt. Das heißt den Nachweis für Kurz machen und am besten gleich die Grüne mit beantragen, da das ja ein wenig dauern wird bis die kommt?

    Muss ich dann für einen 9mm Voreintrag auch das Schießen mit solch einer nachweisen oder reicht auch KK SpoPi oder ein anderes Kaliber, z.B. .45 ACP, da wir nur solch eine als Vereinswaffe haben?


    Danke euch schonmal für die Hilfe ;)

  • Alles klar danke.

    Wenn ich im Jahr dann 6x KK SpoPi schieße und 6x .45, dann würde das ja auch für den Nachweis passen oder? Sorry aber unser Waffengesetz ist schon sehr fragwürdig ^^

  • Wenn ich im Jahr dann 6x KK SpoPi schieße und 6x .45, dann würde das ja auch für den Nachweis passen oder? Sorry aber unser Waffengesetz ist schon sehr fragwürdig ^^

    Ja und ja. ;)

    Es kann allerdings passieren, dass deine Behörde einen Nachweis von Dir verlangt, dass Du die beantragte Kurzwaffe auch tatsächlich in deinem Verein schießen kannst oder dass dein Verein über so eine Art Nutzungs- oder Kooperationsvertrag mit einen anderen Verein, wo das tatsächlich geht, verfügt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Ja, für eine Pistole auf Grün muss das Bedürfnis nachgewiesen werden, heißt also 12 Monate Pistole schießen.

    Kannst du mir bitte den Gesetzestext für die Behauptung zeigen, ich dachte immer 12 Monate mit WBKpflichtigen Waffen reicht.

    Wunschträume irgendwelcher Funktionäre und Sachbearbeiter zählen nicht auch diese sollten sich an die Gesetze halten.

  • Die Bedürfnisbescheinigung stellt doch der Verband aus, wenn der Antrag von deinem Verein eingereicht wird.
    Den Antrag an den Verband stempelt doch dein Verein. Das heisst, dein Vorsitzender schaut, ob Du 12 Monate dabei bist und regelmäßig 12/18 mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen hast.
    Mehr wird nicht verlangt.
    Die Waffenbehörde stellt dann, wenn nichts gegen Dich vorliegt, die WBK mit den Voreinträgen entsprechend des Bedürfnis aus.

    FWB P8x
    CZ75 Sport II
    Tesro RS100
    Walther GSP 500
    S&W 686-3

  • Kannst du mir bitte den Gesetzestext für die Behauptung zeigen, ich dachte immer 12 Monate mit WBKpflichtigen Waffen reicht.

    Korrekt. Ich denke er verwechselt da was mit dem Nachweis für das fortlaufende Bedürfnis. Der ist für Kurz- und Langwaffen separat zu erbringen. Ref: § 14 Abs. 3 und 4 WaffG.

  • Wenn ich manche Antworten hier lese, frag ich mich, wie ich meine wbks bekommen habe. Für die beantragung der beiden wbks must du nur nachweisen, dass du in den letzten 12 monaten mitglied im verein warst und die mindestanzahl der schiesstermine mit erlaubnispflichtigen waffen vorzeigen kannst.danach kannst du auf gelb, jede entsprechende waffe kaufen und eintragen lassen, die dein verband auf der liste hat.für waffen auf grün, brauchst du die bedürfnisbescheinigung vom verband, bei mir zb bsv. Du musst nicht mit der waffe, die du gern möchtest, vorher geschossen haben. Wieder nur nachweis für regelmässiges schiessen mir erlaubnispflichtige waffen. Wenn du für waffen auf grün die bedürfnisbescheinigung hast, kann dir die waffenbehörde normalerweise den voreintrag nicht verweigern. Eigentlich sollte das alles in deiner waffensachkunde behandelt worden sein. Ich habe am anfang die gleichen termine für den antrag der wbks und bedürfnisbescheinigung benutzt.

    Walther LG400 competition aufgelegt, CZ75-sport 2, Walther GSP, Taurus 627 Tracker, Anschütz Match 54 Auflage, Ruger American Rimfire Target Thumbhole, Tippmann M4-22 elite

  • Bei manchen Behörden (z.B. meiner) auch sinnloserweise für die Beantragung der (blanken) Gelben.

    Jetzt nähern wir uns so langsam der Realität.

    Und nicht nur die Behörden, auch unsere Verbände erlauben sich oft ihre ganz eigenen Interpretationen des Waffenrechts.

    Nur mal so zur Erbauung:

    waffr-14_3_neu_20.pdf

    Sich dagegen wehren? Ja, kann man sicher machen. Ist ja schließlich ein freies Land oder so. Viel Spaß dabei.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Und nicht nur die Behörden, auch unsere Verbände erlauben sich oft ihre ganz eigenen Interpretationen des Waffenrechts.

    Naja, das Problem bei dem Bedürfnisbescheinigungsverlangen für Gelb ist, das man das durchaus ins Gesetz reinlesen kann, auch wenn es (wenn man gleichzeitig eh ne Grüne mit entsprechender Bescheinigung beantragt oder bereits hat) sinnlos ist da die Anforderungen Gelb eine echte Untermenge derer für Grün sind. Aber solcher Logik war meine SB nicht zugänglich und forderte stur eine Bedürfnisbescheinigung nach (damals) § 14 Abs 4, ich habe ja nur Bescheinigungen nach Abs. 2. Wenn ich meinen Antrag auf gelb nicht zurückziehen würde, müsse sie den gesamten Antrag negativ bescheiden... Formell wie gesagt schwierig wegzudiskutieren.

    Der Verband jedoch treibt den Unsinn auf die Spitze und will dafür das ganz normale Formular zum Bescheinigungsantrag, also mit Nennung Waffentyp, Disziplin etc... anstatt einfach nur die Erfüllungs der Kriterien nach (damaligem) § 14 Abs. 4 zu bestätigen..

  • Das heisst, dein Vorsitzender schaut, ob Du 12 Monate dabei bist und regelmäßig 12/18 mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen hast.
    Mehr wird nicht verlangt.

    Das ist richtig, genau so wie:

    Ich denke er verwechselt da was mit dem Nachweis für das fortlaufende Bedürfnis. Der ist für Kurz- und Langwaffen separat zu erbringen. Ref: § 14 Abs. 3 und 4 WaffG.

    Voraussetzung: 18 Jahre alt (mind.), weiße Weste, Schießtermine nachgewiesen siehe Jader35 - und zwar unabhängig von KW oder LW, nur erlaubnispflichtig muss sein und bestandene SACHKUNDE. (Ich zweifle inzwischen immer mehr an den dort vermittelten Inhalten).

    Dann kann man gleichzeitig die Gelbe WBK für wenig deliktrelevante Waffen beantragen (Einzelladerbüchsen, Repetierbüchsen, Einschüssige Pistolen (z.B. Contender), Vorderladerrevolver, Einzelladerflinten (auch Doppelflinten). Der Vorteil ist: In den Laden gehen, auswählen, mitnehmen, eintragen lassen - wenn man im halben Jahr noch nicht sein Kontingent verbraucht hat. Keinen Stress,

    Für Waffen auf Grün - mehrschüssige Pistolen und Revolver, Selbstladelangwaffen, Repetierflinten muss man für jede einzelne die Tippeltappltour machen: Vereinsvorsitzender, hier habe ich 12/18 einträge und ich will ... ERSTER Zettel --> an Verband, der prüft --> ZWEITER Zettel --> zurück --> Antrag an Behörde stellen DRITTER ZETTEL. --> bis zu 6 Wochen warten --> Voreintrag in Grüne WBK --> Waffe kaufen.

    Kann man auch ein wenig abkürzen und Kosten sparen: In einem Jahr darf man ja bis zu 4 Waffen erwerben. Der voreintrag (Erwerbserlaubnis) ist 12 Monate gültig. Beantrage also gleich 3 Waffen auf Grün PLUS die Gelbe WBK - und zahle für zwei Verwaltungsakte und erhalte vier!

    Ja, ich weiß, da gibt es genug Betonköpfe, die auch unter Stalin gute Arbeit getan hätten, die das heute noch praktisch verhindern ("Haben wir schon immer so getan/Haben wir noch nie so getan/Wer bist du überhaupt?/Wo kommen wir da hin?") - bei uns geht das, schon zig mal praktiziert.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Beantrage also gleich 3 Waffen auf Grün PLUS die Gelbe WBK - und zahle für zwei Verwaltungsakte und erhalte vier!

    Machen manche (viele?) (Teil-)Verbände nicht mit und meinen die Erwerbsstreckung bereits über die Bedürfnisbescheinigungen durchsetzen zu wollen. Auch wenn der Schütze dafür verantwortlich ist.

  • Machen manche (viele?) (Teil-)Verbände nicht mit

    Das ist genau das, was ich mit Betonköpfen meinte.

    Änderung funktioniert demokratisch nur über Wahlen - und dann bitte die richtigen Leute.
    Jeder Verband hat den Vorstand, den er verdient.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)