Beiträge von scherge

    Auf alle Fälle meilenweit von der Peinlichkeit dieses Threadopenings entfernt, ich schmeiss da mal was kommentarlos zur gewünschten Leichenfledderei in den Ring.

    Ist Werbung für ne privat initiierte Homepage, es gibt bessere Homepages und Werbungen, es gibt auch schlechtere.

    Die Disziplinen der sportlichen Auflage waren ursprünglich auch nur dafür gedacht, den Schützen, die die olympischen Disziplinen nicht mehr bewältigen können und denen, die sie vorher garnicht geschossen haben, ein neues Zuhause zu bieten. Heute gibt es in Kreisen, in denen diese Disziplin in RWK für die Schützenklasse freigegeben ist, für viele Vereine Probleme 5er Mannschaften zusammenzustellen.
    Das ist ein Prozess, der sich schneller verselbständigt als man vor Euphorie dahinter kommt, und das ist NICHT gut so.

    Die 10 Jahre werden da momentan eigentlich immer nur reininterpretiert. Die sind weder im


    aktuellen WaffG

    „(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.“


    noch in der


    dazugehörigen WaffVw


    „27.4.2.2 Im Ausnahmefall kann einem Kind unter 12 Jahren,

    das für einen Einsatz im Leistungsport besonders geeignet ist

    und dem dies von einem Verein glaubhaft schriftlich bestätigt

    worden ist, das Schießen auf einer Schießstätte nach Maßgabe

    des § 27 Absatz 4 und unter den Voraussetzungen des Absatzes

    3 bewilligt werden. Zum Nachweis der geistigen und

    körperlichen Eignung genügt die Bescheinigung eines Hausarztes

    oder eines Facharztes z. B. für Kinder- und Jugendheilkunde;

    die Anforderungen des § 4 AWaffV gelten nicht. Bei

    Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen ist im

    Hinblick auf die Sollvorschrift des § 27 Absatz 4 Satz 2 für das

    Schießen mit Waffen im Sinne des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer

    1 durch ein Kind in der Regel von der Ermächtigung zur

    Bewilligung einer Ausnahme vom Mindestalter Gebrauch zu

    machen.“


    explizit erwähnt.

    Daher die Frage, was ist die Grundlage der Ablehnungen. Vom Gesetzgeber her darf sogar nen 8 jähriger ne Sondergenehmigung bekommen und die Gründe eines Arztes, dieses abzulehnen sind gering.

    Hier steht es auch schön beschrieben http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/fileadmin/medi…ngen_jugend.pdf


    Eigentlich gibt es nämlich seit längerem wieder die Chance, jüngere mit dem Luftgewehr schießen zu lassen, sie wird nur nicht genutzt. Mag auch sein, dass es von einigen Verbänden so gewollt ist, die Verbände führen ja oft Zweckgemeinschaften bzgl. der Lichtpunkt/Lasergeräte mit Herstellern der elektronischen 10m-Anlagen. Für Meyton gibt´s die Irosa-Systeme und für DISAG die eigenen RedDot-Systeme und mit beiden Systemen füllen die Landesverbände Ihre vorhandenen Stände bei Neuerschaffenen Meisterschaften und kassieren Startgelder. Warum sollen man den da Werbung für die Alternative machen, OK, der Rheinische Schützenbund scheint da anders zu ticken.

    Meinst du, daß die Porsches & Cie verboten werden, weil es auch Mopeds gibt?

    Ich will gar nichts verbieten, ganz im Gegenteil, soll sich doch jeder fortbewegen wie er möchte. Und wenn jemand meint, auf Formentera mit dem Porsche fahren zu müssen, auch gut. Mich wundert nur, dass hier auf einmal was beworben wird, was vorher komplett verpönt war. Es wird hier doch eher die Meinung gestreut, dass Lichtpunkt generell, ohne wenn und aber, Gift sei. Und die Form der Anwendung, dass es zur Medizin wird, die darf doch bitteschön noch jeder Verein für sich selbst definieren.

    Ich lade dich nach NRW ein, dann kannst du ja mal hier versuchen, für unter 10-jährige eine zu erhalten.

    Wie wird das von der Behörde in NRW begründet?

    Da hat schmidtchen recht. Bei uns ab 9 Jahren. Kann aber im Nachbarkreis schon anders sein.
    Z.B. habe ich von Berliner Schützen gehört, in der "arm-aber-sexy Stadt" ginge diesbezüglich überhaupt nichts, wenn nicht mindestens ein Elternteil selber Schütze wäre.

    Oder das hier ?

    Oder nimmt man es einfach hin?

    Wenn mir jetzt noch mal jemand erklären kann, warum davon keine "Gefahr" ausgehen soll? Wenn´s Spaß macht und angenommen wird, dann würde sehe ich überhaupt keinen Unterschied, dieses als Grund für die weitere Einschränkung heranzuziehen? Ballistik, Spaß, Ziele kippen um, damit kann auch Sport betrieben werden, es wird sogar in Turnhallen betrieben, reicht doch für nen unmündigen Bürger vollkommen aus.

    Aber er hat es endlich mal klar gestellt

    Wieso? Das hat nicht nur er, auch andere, vorher schon oft genug getan.

    Und das ist umso erstaunlicher, da wir auch diese Themen hier schon oft und auch erschöpfend durchgekaut haben.


    Ist halt aber das Ergebnis unterschiedlicher Begriffe, Ausbildungen, Landesverbände und außerdem hat ein Ausbilder eines Kreisverbandes, wenn man frisch vom Lehrgang gekommen ist, immer Recht. :D Das alles zusammengewürfelt wird immer wieder für ein Durcheinander sorgen.

    Ein Beitrag eines Users zum persönlichen Anschlag gestellt - "...habe ich Probleme..." werde ich immer als Frage eines Einzelnen und nicht der gesamten sozialen Masse ansehen. Da die Antworten zu seiner Frage sicherlich nicht nur für Ihn interessant sind/waren ist es auch im Usenet seit jeher nicht von Nöten, dieses per Mail abzuwickeln. Hier im Forum gibt es sicher genügend allgemeine Themen, auch technischer Art, die man auch nach Zeiten des Schweigens wieder zum Leben erwecken kann. Diese so gestellt zählt für mich nicht dazu, zumal es auch eine persönliche Antwort war.

    Ich kann mit dieser dann doch gewollten sozialen Unordnung aber durchaus leben ^^ trägt allerdings nicht zur Übersichtlichkeit eines Forums bei.