Guten Abend in die Runde,
es ist schon bemerkenswert, wie man von der Diskussion über Änderungen der Schießkleidung auf den Betablocker kommt!
Da gebe ich Dir Recht! Dennoch erlaube ich mir als Fachmann, hier einige Anmerkungen zur Klarstellung beizutragen.
Wenn jemand Betablocker verschrieben bekommt, kann man sich diese als Attest eintragen lassen und dann darf man auch starten.
Nur leider werden diese Blocker auch von mehreren Schützen vor dem Schießen genommen um den Herzschlag runter zu fahren.
Das mit dem "Attest" ist nach den Antidopingbestimmungen von WADA und NADA nicht ganz so einfach. Grundsätzlich werden Spitzenathleten im Leistungssportbereich, die sog. Testpools zugeordnet werden, von den übrigen Sportlern unterschieden. Erstere müssen vor Wettkämpfen darauf achten, ob sie Medikamente einnehmen, die auf der Verbotsliste für die jeweilige Sportart stehen. Wenn diese gesundheitlich notwendig und keine Alternativen verfügbar sind, die nicht auf den Verbotslisten stehen, können diese Sportler eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dabei muss der behandelnde Arzt begründen, weshalb nicht auf andere Medikamente zur Behandlung ausgewichen werden kann. Die übrigen Sportler, die keinen Testpools unterliegen, können zunächst an Wettkämpfen teilnehmen. Werden bei einer Dopingprobe verbotene Substanzen festgestellt, kann die Ausnahmegenehmigung unter den genannten Auflagen in diesem Fall nachträglich beantragt werden.
Und niemand verlangt von dem Schützen sich darauf einzustellen wenn möglich darauf zu verzichten, das könnte ja anstrengend sein.
Guten Abend in die Runde,
es ist schon bemerkenswert, wie man von der Diskussion über Änderungen der Schießkleidung auf den Betablocker kommt!Hier setze ich einmal fehlgeleitete Denkweisen voraus.
Aber Krass wird es in der Anmerkung #49 von Hansaxel. Ich würde ausfallend werden und mich im Ton vergreifen, wenn ich diese Anmerkung kommentieren würde.
Es ist belegt, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind für die meisten Todesfälle verantwortlich. Im Durchschnitt tritt Bluthochdruck im Alter von ca. 55 Jahren bei Männern und ab 65 Jahren bei Frauen auf. Mittlerweile ist Bluthochdruck durch Bewegungsmangel, Stress, Rauchen und ungesunde Ernährung im jüngeren Alter auf dem Vormarsch.
Vor diesem Hintergrund soll wegen der Dopingregel die Medikamenteneinnahme eingestellt werden? Das kann es ja wohl nicht sein. Zudem betrifft es kaum die Klasse I und II Auflage bei der DM. Da sind wohl die Wenigsten mit Bluthochdruck am Start, und wenn sind es wohl Schützen bei denen der Blutdruck durch die Wettkampfnervosität gestiegen ist.
In der Seniorenklasse I ist der Sieger mit 320,8 einer der wenigen Schützen, die auch in München am Start sind. Und dabei auch noch mit Hohen Ergebnissen aufwarten kann. Kein Quereinsteiger, sondern einer, der auch Ahnung vom Schießen hat. Damit möchte ich in keiner Weise die Leistung der Quereinsteiger herabwürdigen, wenn sie es in kürzester Zeit in die Spitze der Disziplin Auflage geschafft haben. Wer aber an oben genanntem Sieger vorbei möchte, sollte sich nicht auf den Missbrauch von Betablocker berufen, sondern sein Training überdenken. Zudem sollte er froh sein, dass die ISSF Kommission sich der Kleiderordnung annimmt.
Altersbedingt mit einer Einnahme von Betablockern starten doch die meisten Schützen in den Klassen III bis VI. Es ist schwer vorstellbar, dass aus diesem Kreis jemand seine Betablocker Dosis hoch setzt, um zu gewinnen. Die breite Masse wird zu dem täglichen Blutdrucksenker einen Betablocker von 2,5 mg einnehmen, wobei die tägliche Höchstmenge mit 10 mg angegeben ist. Da ein Tag die Einnahme zu erhöhen nichts bringt, wäre es ohne Absprache mit dem Arzt lebensgefährlich die Dosis hochzusetzen, in der Hoffnung die Leistung zu steigern. Hinzu kommt die ungewisse Nebenwirkung mit zu niedrigem Blutdruck und – oder einem unregelmäßigen Herzschlag, beides ist auch bei geringerer Dosierung möglich. Zu dem wird sich wohl auch kein Arzt finden, der diesen Quatsch unterstützt.
Mit Schützengruß
Max319
Alles anzeigen
Wie aus meiner obigen Antwort an poolbaucenter schon hervorgeht, ist die Bemerkung von Hansaxel keineswegs abwegig oder "anrüchig", sondern dieser Gedanke findet in den Antidopingregeln durchaus Berücksichtigung.
Poolbaucenter und die übrigen Diskutanten haben das Beispiel der Betablocker genannt, entweder, weil es die für sie bekannteste oder aber auch die einzige ihnen bekannte Arzneimittelgruppe gegen Bluthochdruck ist. Betablocker gehören im Schießsport zu denjenigen Arzneimitteln, deren Einnahme nicht nur im Wettkampf, sondern generell auch davor verboten ist, weil sie nämlich, wie poolbaucenter richtig festgestellt hat, die Herzarbeit und den Puls verringern und damit auch ein mögliches Zittern (Tremor) unterdrücken. Zur Behandlung des Bluthochdrucks stehen jedoch jede Menge Alternativen zur Verfügung. Wie Max319 richtig anmerkt, tritt diese Erkrankung gewöhnlich im Alter von ca. 55 Jahren bei Männern und ab 65 Jahren bei Frauen auf, betrifft also die Auflageklassen ab Sen I (m/w). Schützen dieser Altersklasse betreiben den Schießsport i. A. schon mehrere Jahre, wobei es auch Quer- oder Späteinsteiger gibt, zu denen auch ich selbst zähle. Wenn man an Wettkämpfen, egal welche Sportart teilnimmt, sollte man sich auch mit dem Regelwerk befassen, zumindest für die Disziplinen, an denen man selbst teilnimmt. Dazu zählen auch die Antidopingbestimmungen. Für die Behandlung chronischer Erkrankungen, wie z. B. Asthma und Hypertonie (Bluthochdruck), stehen ausreichend Stoffe zur Verfügung, die sowohl vor als auch während der Wettkämpfe erlaubt sind. Die zulässige Anwendung ist in vielen Fällen dosisabhängig sowie abhängig von der Anwendungsart. So sind beispielsweise inhalative Antiasthmatika innerhalb bestimmter Dosierungen generell zulässig, die orale Anwendung (Tablette o. a., das geschluckt wird), hingegen nicht.
Ich denke, es ist einem an (höheren) Wettkämpfen teilnehmenden Schützen durchaus zuzumuten, sich damit auseinanderzusetzen, welche Mittel erlaubt sind und bei welchen es Probleme geben könnte, sofern denn Dopingkontrollen durchgeführt werden, was ich z. B. für eine DM nicht generell ausschließen würde, auch nicht für die "nicht olympischen Diszplinen". Wie man den Beispiellisten der NADA entnehmen kann, gibt es zu den Betablockern, die aus unterschiedlichen Gründen für ältere Personen ohnehin nicht mehr als Mittel der 1. Wahl gelten, genügend Alternativen zur Behandlung des Bluthochdrucks, damit der Patient bzw. Schütze eben nicht unbehandelt bleiben muss. Er sollte lediglich rechtzeitig mit seinem Arzt darüber sprechen. Ist aus medizinischen Gründen ein Betablocker unausweichlich, so kann gemeisnam mit dem Arzt immer noch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wie oben geschildert. Bin selbst ebenfalls Hypertoniker und werde mit Candesartan therapiert, einem zulässigen Angiotensin II-Antagonisten. Für Details siehe hier:
https://www.nada.de/medizin/verbotsliste; https://www.nada.de/service/downloads;