Der Kunde bezahlt das alles trotzdem, kann nicht nachbessern und muss sich eh eine neue Kartusche kaufen. Aus diesem Grund gibt mein Händler keine Kartuschen mehr zur Nachprüfung, weil das im Endeffekt mehr Geld und Zeit kostet als gleich eine neue zu kaufen. 1 von 5 Kartuschen hatte mein Händler wohl als "Bestanden" bei seiner letzten Einsendung dabei.
Wer sollte es sonst zahlen?
Wer macht überhaupt die Prüfung?
Welcher Hersteller außer Walther lässt eine Nachprüfung zu? Anschütz, FWB nicht.
Luftdruckkartuschen gelten als ortsbewegliche Druckbehälter und die werden gesetzlich und den entsprechenden Richtlinien entsprechend anders behandelt als fest verbaute Pressluftbehälter. Diese gelten als Bestandteil einer Maschine, für deren Gesamtsicherheit der Hersteller verantwortlich ist...daraus ergeben sich unterschiedliche Prüfpflichten, egal ob es überhaupt unterschiedliche Gefährdungen oder Risiken gibt...
Fallen Kartuschen um die es hier geht überhaupt unter die gesetzlichen Regelungen? (Prüfpflicht)