Hallo
Ich habe eine Frage zum Thema Druckluftkartuschen. In diesem Fall eine Kartusche von einem Walther LG 300. Wo sehe ich, ob die Kartusche schonmal nachgetüvt wurde?
Oben und unten sind verschiedene Daten eingeprägt. Mittig ist ein Datum zusammen mit dem Logo vom TÜV Süd. Ist das das Datum der ersten 10 getüvten Jahre? Oder ist das schon das nachgetüvte Datum?
Druckluftkartusche Ablaufdatum
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- Gewehr
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Ostfriesin -
15. Juni 2025 um 20:42
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Hast du von den Einprägungen Fotos? Ist es eine Aluminium- oder eine Stahlkartusche? Original?
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auf meiner Original LG300-Kartusche (300 bar) ist die werksseitige Einprägung mit dem Datum ca 3 cm vom Rand entfernt, relativ kleine Schrift und schwer zu lesen. Der Eintrag vom NachTüv ist dann zusätzlich an anderer Stelle zu sehen, bei mir in größerer Schrift einen Zentimeter vom Rand, aber die Form und die Platzierung ist dann sicher von der durchführenden Stelle abhängig. Dein TÜV-Logo mit Datum wird der NachTüv sein...
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Ich würde mal sagen, das neuere Datum ist die letzte Prüfung und ab da zählen die Jahre.
Und wenn das ältere Datum ungefähr zehn Jahre früher ist, dann wird es wohl eine Nachprüfung gegeben haben.
Gruss Marcos
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Ich würde mal sagen, ...
Sehr gefährlich. Eine meiner Schützinnen wurde bei der Nachkontrolle disqualifiziert, weil ihre Kartusche knapp abgelaufen war. (Zu Recht) Wenn der KaRi nach dem Datum schaut, sollte man GANZ GENAU wissen, wann geprüft wurde und wann die 10 Jahre rum sind.
Bei Alukartuschen gibt es gar kein Nach-TÜVen.
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Das neue Ablaufdatum könnte so aussehen.
Und das Beispiel von mir mit der 6 jährigen Haltbarkeit ist ein Fehler passiert. Da fehlen 4 Jahre.
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Sehr gefährlich. Eine meiner Schützinnen wurde bei der Nachkontrolle disqualifiziert, weil ihre Kartusche knapp abgelaufen war. (Zu Recht) Wenn der KaRi nach dem Datum schaut, sollte man GANZ GENAU wissen, wann geprüft wurde und wann die 10 Jahre rum sind.
Bei Alukartuschen gibt es gar kein Nach-TÜVen.
Wo genau steht das ? Weil so ein ähnliches Szenario hatten wir mal bei einer Meisterschaft. Die Kartusche war abgelaufen. Die Waffenkontrolle hat den Schützen nicht starten lassen (was auch gut war). Nach längeren Diskussion durfte er schießen. Die Begründung war, der Schütze haftet bei einer "Explosion
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Wo genau steht das ?....
SpO 0.5.1.1
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Die Begründung war, der Schütze haftet bei einer "Explosion
"Das meinte ich nicht mit "gefährlich", sondern eben, dass man nicht starten darf / disqualifiziert wird, wenn man nicht nachweisen kann, dass die Kartusche noch nicht (wieder) abgelaufen ist. Und da wird sich im Zweifel der KaRi nicht auf Diskussionen einlassen, sh. Post von Obelix
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Bei Alukartuschen gibt es gar kein Nach-TÜVen.
Genau. Aber wenn nach-geTÜVt ist, dann gehe ich davon aus, dass wir nicht über eine Alukartusche reden, sondern über eine Kartusche, bei der das erlaubt ist. Sonst wäre es ja nicht nach-geTÜVt.
Wenn der KaRi nach dem Datum schaut, sollte man GANZ GENAU wissen, wann geprüft wurde und wann die 10 Jahre rum sind.
Und natürlich sollte man wissen, wann geprüft wurde. Wenn da 06/2015 steht, ist es heute am 16.6.2025 nicht mehr einsetzbar, denn die Prüfung könnte ja am 1.6.2015 erfolgt sein. Das wären mehr als 10 Jahre.
Ich verstehe da übrigens nicht, warum man nicht das genaue Prüfdatum draufschreibt. Und es gibt (gab?) sogar Angaben mit dem Quartal. Das macht noch weniger Sinn. War vielleicht vor der Einführung der 10-Jahres-Regel?
Gruss Marcos
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War vielleicht vor der Einführung der 10-Jahres-Regel?
So ist es. Wurde allerdings bis heute beibehalten. Das allg. (KaRi)Verständnis lautet: gültig immer bis zum Ende des angegebenen Zeitraums.
Beispiel: Monatsangabe 06/2026 (Ablaufangabe) darf die Kartusche ab dem 01.07.2026 nicht mehr verwendet werden (bei Wettkämpfen).
Bei Quartalsangabe IV/2026 darf die Kartusche bis einschließlich 31.12.2026 verwendet werden.Ich wäre auch für eine tagesgenaue Angabe - würde die ein oder andere Diskussion ersparen. Der ein oder andere Kampfrichter legt es eben nicht so "großzügig" aus.
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Ich wäre auch für eine tagesgenaue Angabe - würde die ein oder andere Diskussion ersparen.
Uhrzeit nicht vergessen!
Wie sieht's dann am 1. März mit einer am 29.2. gestempelten Kartusche aus?
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War so klar, dass wieder so etwas kommt. Es gibt eben Menschen, die können einfach nicht anders.




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Beispiel: Monatsangabe 06/2026 (Ablaufangabe) darf die Kartusche ab dem 01.07.2026 nicht mehr verwendet werden (bei Wettkämpfen).
Bei Quartalsangabe IV/2026 darf die Kartusche bis einschließlich 31.12.2026 verwendet werden.Wenn das Ablaufdatum angegeben ist, bereitet dies vermutlich weniger Probleme, als wenn das Herstellungsdatum genannt wird. Beispiel: Eine Kartusche, die mit Herstellungsquartal IV/16 gekennzeichnet ist (z. B. FWB), darf bis zum Ablauf des 3. Quartals 2026 verwendet werden und nicht bis Ablauf 4. Quartal. Das ist vielen auch nicht bewusst. Es soll sogar vorgekommen sein, dass KaRi Herstellungs- und Ablaufdatum verwechselt haben und Schützen daraufhin disqualifiziert worden sind. Zu dem Thema gab es von der TK des DSB bzw. Herrn Furnier eine offizielle Stellungnahme (siehe Anhang).
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Wie sieht's heute aus?
Nach der Abhandlung wurden anscheinend auch Kartuschen mit 20 Jahren Nutzungszeit vertrieben, heute finde ich nur noch 10 Jahre ohne Hinweis auf Verlängerung bei Anschütz.
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Wenn das Ablaufdatum angegeben ist, bereitet dies vermutlich weniger Probleme, als wenn das Herstellungsdatum genannt wird.
Definitiv! Bei Angabe eines Herstellungsdatums verhält es sich so, wie du es beschrieben hast. Aber selbst das wissen viele KaRi nicht! Und die kennen auch nicht das 15 Jahre alte offizielle Schreiben vom DSB, welches du hochgeladen hast.
Wie sieht's heute aus?
So weit mir bekannt ist, haben heute alle Kartuschen nur noch eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Eine Nachprüfung geht zumindest bei Stahl- und Carbonkartuschen von Walther. Dazu findet man Information bei Walther bzw. auch bei Händlern, die die Kartuschen vertreiben.
Interessant finde ich die Aussagen bei Anschütz auf deren Homepage, nach der alle Kartuschen nur noch eine 10jährige Nutzungsdauer haben. Ich habe dort nichts von der Möglichkeit einer Nachprüfung gefunden (auch nicht für Stahlkartuschen): Wie lange können Original-ANSCHÜTZ Druckluftkartuschen verwendet werden? - ANSCHÜTZ Gewehre für Jagd, Biathlon und Sport
Im Gegenteil, sie lehnen dies sogar explizit ab: An Druckluftkartuschen mit einer festgelegten maximalen Nutzungsdauer darf keine wiederkehrende Prüfung durchgeführt werden, da diese Prüfung der sinnvollen sicherheitstechnischen Festlegung von ANSCHÜTZ zuwider laufen würde. -
Kartuschen mit 20 Jahren Nutzungszeit vertrieben, h
Hatte ich tatsächlich, schweizerische Hämmerli AP40
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Weiß jemand, was der TÜV bei einer Nachprüfung prüft um die "Haltbarkeit" zu verlängern? NDT (Wirbelstrom/Ultraschall)?Handauflegen? Einmal Aufpumpen und schauen obs pfeifft? Reine Anwesenheit eines Offiziellen?
Bei Fahrzeugen stellt der TÜV ja nur einen Istzustand fest. Keine Garantie, dass die Karre die nächsten zwei Jahre problemlos und gefahrlos läuft.
Wenn hier Leute Angst haben, dass es die Kartuschen zerreisst, wie soll das "NachTÜVen" das verhindern? Meine Ersatzkartusche hab ich jetzt in 7 Jahren nicht einmal benutzt. Ein anderer füllt sie vielleicht jeden Tag. Was altert wohl schneller, falls überhaupt? Trotzdem dürfte ich meine nur 10 Jahre benutzen.
In meinen Augen ist das Haltbarkeitsdatum Humbug und reine Geldmacherei. Meine Hämmerli Kartusche von Ende der 90er Jahre hatte serienmäßig noch 20 Jahre "Haltbarkeit". Da hatten die Hersteller noch Vertrauen in ihren Schund. Oder waren zu schlechte Vertriebler.
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Mein Händler hat mir jedenfalls einmal erzählt, dass die Kartusche bis vor kurzem nur eine Druckprüfung erfolgreich bestehen musste. Diese Prüfung wurde jedoch angeblich um eine endoskopische Untersuchung von innen ergänzt, um eine optische Materialprüfung durchzuführen. Sobald bei dieser Prüfung Mikrorisse zu sehen sind, fällt die Kartusche wohl schon durch. Der Kunde bezahlt das alles trotzdem, kann nicht nachbessern und muss sich eh eine neue Kartusche kaufen. Aus diesem Grund gibt mein Händler keine Kartuschen mehr zur Nachprüfung, weil das im Endeffekt mehr Geld und Zeit kostet als gleich eine neue zu kaufen. 1 von 5 Kartuschen hatte mein Händler wohl als "Bestanden" bei seiner letzten Einsendung dabei.
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Vielleicht sagt er das auch nur um eine neue Kartusche zu verkaufen.
Soweit mir bekannt wird bei Walther bei einer Prüfung zur weiteren 10 Jährigen Nutzungsdauer immer auch das Ventil und das Manometer getauscht.
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