Hallo martin.g
wenn Du Dir mit Deinem Vater einig bist, dann lass Dich in der WBK als zusätzlicher Berechtigter eintragen.
Du hast die Sachkunde und vielleicht wird Dir Dein Vater noch zu Lebzeiten die Waffen übergeben.
Damit kannst Du die Waffen legal nutzen.
Zitate aus: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
10.6 Für Schusswaffen, über die mehrere Personen die tatsächliche Gewalt ausüben, kann eine gemeinsame WBK ausgestellt werden. In diesen Fällen müssen die Voraussetzungen für die Erteilung der WBK bei jedem der Berechtigten vorliegen. Eine gemeinsame WBK kann z.B. für Familienangehörige (Vater und Tochter/Sohn, Eheleute, Erbengemeinschaft) ausgestellt werden.
Die WBK ist auf eine Person (Berechtigter) auszustellen; die weiteren Personen (weitere Berechtigte), für die diese Erlaubnis auch gelten soll, sind zusätzlich unter „Amtliche Eintragungen“ aufzuführen. Die Eintragung weiterer Berechtigter kann auf Antrag sowohl bei der Ausstellung der WBK als auch nachträglich erfolgen.
Carcano , sind die Inhalte der Zitate noch gültig?
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm