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Beiträge von Parallax
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Was mir von einem aktiven BuLi-Schützen im Verein so erzählt wird, nutzen die ausländischen Schützen die BuLi zum Wettkampf-Training auf sehr hohem Niveau das sie sonst nirgends finden. Offenbar gibts einen solchen hochkarätigen Ligabetrieb in anderen Ländern einfach nicht...
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Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Ich ärgere mich immer wieder bei Meisterschaften, wo ich KR bin, darüber, dass die Schützen oft die richtigen und wichtigen Kommandos nicht kennen und ggf. falsch reagieren.
Ich biete es immer wieder an und erinnere daran das es eine dumme Idee ist, sich erst beim Wettkampf damit zu konfrontieren, und das man es besser im Training gelegentlich übt - mit jemandem der die korrekten Abläufe und Kommandos kennt (das ist zumindest auf Kreisebene schon oft nicht der Fall *seufz*). Wird auch gelegentlich angenomnmen.
Aber das ist halt inkompatibel mit freiem Techniktraining oder gar einfach nur "Schießen zum Spaß" (soll es geben, selbst in DSB-Vereinen!) oder Waffentests etc.
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„Den sicheren Schießbetrieb sicherstellen“
This. Meine Schützenkameraden sind immer etwas irritiert wenn ich als VA mich auch (ohne weiteren Wunsch der Schützen) genau darauf beschränke, und keine Kommandos gebe oder vorgebe wie viele Schüsse gemacht werden vor Trefferaufnahme etc. "Macht das unter Euch aus - ich sorge für hier nur für die Sicherheit. Sagt mir wenn Ihr Kommandos nach einer Disziplin haben wollt".
Der Deutsche will latent geführt werden, besonders der DSBler.

Auch so Sachen wie "mit 5 Schuß Laden" gibts bei mir nicht. Mir doch schnuppe wie viele Murmeln jemand gleichzeit läd (es seie denn wir führen einen korrekten Disziplinablauf durch, dann natürlich nach Wettkampfregeln). Manchen ist das verwunderlich, das das überhaupt erlaubt ist...
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Ach.
Liegt dir ein anderes Gesetz vor als mir?
Touché! Man sollte nicht an solchen Threads unkonzentriert teilnehmen und dann eine Eigenformulierung eines Posters als Zitat aus dem WaffG interpretieren - die es ganz offensichtlich nicht ist. Ich hatte nur die vorherige WaffG-Version geprüft wo definitiv nix von "Schießen" in dem Kontext drin steht - und habe dem Poster einfach geglaubt das es so im aktuellen WaffG formuliert ist. Mea maxima culpa. Double-fail sozusagen.
Ich gelobe Besserung. Einfach nix was hier behauptet wird (ohne klares Originalzitat) mehr für bare Münze nehmen und mehr Vertrauen in die eigenen Kenntnisse, die ja offenbar gar nicht so falsch sind.

Für die Allgemeinheit hier noch mal die relevante Passage aus § 14 WaffG:
Zitatdass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit
einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe
1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.Da steht nix von nötigen Schußabgaben.
Im Gesetzt steht Schießaktivität
Zitat bitte.
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Im Gesetzt steht Schießaktivität damit sollte es soch eigentlich klar sein.
In der Tat - ich hatte diese neue Formulierung nicht auf dem Schirm. Ich hätte es vor dem Posten nachschlagen sollen. Vor 2020 sprach das WaffG nur von "den Schießsport betreibt", da gabs noch keine Forderung nach Schußabgabe. Danke für die Korrektur.
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Faktisch reicht es aus, Waffe auspacken, einen Schuss abgeben und wieder einpacken.
Wo steht die Notwendigkeit der Schußabgabe?
Der Ruderer der im Gym Kraft- und Ausdauertraining macht, trainiert der nicht und betätigt sich rudersportlich?
Aber der Schütze muß Schüsse abgeben um zu trainieren? Trockentraining, Krafttraining (Halteübungen, Mikromotorik etc.) zählt nicht?
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Wie man vielleicht an dem Smilie am Ende erkennen hätte können ging es mir primär um die Arroganz, wild nach Bauchgefühl zu definieren was "schießsportliche Betätigung" oder "Training" ist. Das maßen sich zumeist die an, die selbst eher Schwierigkeiten haben das Schwarze zu treffen und sich über Leute die Trocken- und Mentaltraining machen und auf blanke Scheiben oder Striche schießen lustig machen und damit ihre überbordende Kompetenz unter Beweis stellen.
Als VA bestätige ich das, was der Gesetzgeber vorsieht zu bestätigen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Selbst der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit und Kompetenz maßt sich die obige Definition nicht abschließend an.
Wir werden durch das Waffenrecht und insb. durch freidrehende Exekutive und Judikative bereits dermaßen sachundienlich gegängelt, da braucht es nicht noch Gesinnungswächter die uns rein subjektiv getriggert noch weitere Steine in den Weg legen.
Und jetzt mal reality check: Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, das ein Sportschütze zwingend "ernsthaft" sportlich trainiert, dann hätte er nicht so geringe quantitative Kritieren wie 4/6 erlassen. Dem gehts offensichtlich darum, das Erlaubnisinhaber sich in den ersten Jahren wenigstens gelegentlich nachweisbar in nem Verein blicken lassen, um die reinen "Beschaffer und dann nie wieder gesehen" zu vermeiden.
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Wenn ich mich als Standaufsicht zur Verfügung stelle, mithin selbst nicht schießen kann, und dann jemand kommt, um (wie oben geschildert) auszupacken, einen Schuss abzugeben, wieder einzupacken, um dann meine Unterschrift zum Nachweis seines Bedürfnisses zu verlangen, dann ist das doch nur unverschämt.
D.h. wenn ich mich in mentaler Autosuggestion tagelang auf die Situation "Stechschuß" eingroove, um dann an den Schießstand zu gehen mit dem festen Mindset "es zählt jetzt nur dieser EINE Schuß!" um die Drucksituation und den erfolgreichen Umgang damit an der Feuerlinie zu trainieren - ist das für Dich kein Training?

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Will man zu 100% verhindern, dass etwas passiert, lasst keine Anfänger, keine Schützen mit neuen Waffen und keine Jäger auf die Stände.
Höhö.. ich erlebe gerade bei den "alten Hasen" unvorsichtigen Umgang... "hätt ja scho immer jut jejange" würde der Kölner sagen.
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meyton.info ist aktuell nicht mehr erreichbar (Stand 12:43 Uhr, vielleicht machen die auch nur grade ein Update?)
Works for me (13:44)
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OK, also ist Meyton effektiv platt.
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Die Software auf dem Windows-PC wird aber von Meyton selber erstellt
Reden wir da von ShootMaster, also der originären Meyton-Steuer/Auswertesoftware, oder SIUS-Software an der dann Meyton-Entwickler mitschrauben?
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Noch etwas das mir komisch vorkommt ist, das auf dem PDF das du gelinkt hast, "meyton.com" steht, der Kontakt aber meyton.eu ist.
und unten in der Fußzeile immer "meyton.de" - und das alles leitet weiter auf "meyton.info". Professionell is anders.

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875€ - da bin ich raus.
Völlig irre. Nun, dann machen sie da mit mir auch kein Geschäft.
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Genau, wie beim Autofahren hebt auch beim Schießen das Zielwasser die Treffgenauigkeit.
Solche Bilder brauchen wir, ist immer gutes Marketing für unseren Sport.

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Wir sind allerdings ein DSB Verein, Du müsstest mit Luftpistole anfangen,
dann KK Pistole und erst dann GK.Wobei das eine reine vereinsinterne Regel ist, keine die vom DSB kommt.
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Wenn man dies, neben erwerbscheinpflichtigen Waffen ausgrenzt, wäre das eine Basis?
Nicht ausreichend. Man siehe allein welche Panik der Gesetzgeber schon vor manchen schnurznormalen Magazinen hat - verbotene Gegenstände laut WaffG!
Natürlich muss dies im Forum durch moderatives Einschreiten kontrolliert werden.........
Als Betreiber würde ich das nicht ohne manuelle Freischaltung von Angeboten machen wollen...
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Die Verbände haben Spielraum. Manche nutzen sie eher, manche weniger. Je besser Du als Antragsteller begründen kannst warum Deine Vorhandene in Kaliber X eben nicht geeignet ist für die neue beantragte Disziplin, desto eher wird der Verband gewillt sein, seinen Spielraum zu nutzen und Dir eine Bedürfnisbescheinigung auszustellen - sie müssen ihre Befürwortung nämlich ggfs. auch gegenüber der Behörde verteidigen und wollen nicht riskieren das es da zum Clash kommt...
Nur mit "aber ich will!" die dritte gleiche (oder nicht offensichtlich relevant unterschiedliche) Waffe in Kaliber X zu beantragen wird aber wohl nirgends funktionieren.
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Parallax , dein Auftritt, dir war ja bereits meine Situation mit .32 + WS und einem .22 Voreintrag suspekt
Que?