Bedürfnisnachweis durch Eintragungen im persönlichen Schiessbuch

  • Betrachtet doch bitte einmal meinen Kommentar zum Schützen der nur einen Schuss abgibt, auch im Kontext der gegebenen Antwort und nicht aus dem Zusammenhang gerissen.

    Die Frage des TE war, ob es eine Vorgabe gibt wie viel Schuss abgegeben werden müssen, um einen Stempel zu bekommen.

    Zitat

    Diesen Eintrag im Schiessbuch unterschreibt eine Standaufsicht.

    Wie viel Schuss müssen denn mindestens gemacht werden damit dieser Eintrag gültig ist. Das heißt, kann der Schütze auf dem Schießstand 1 Schuss machen und dann den Eintrag verlangen?

    Die Antwort darauf ist: Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Faktisch reicht es aus, Waffe auspacken, einen Schuss abgeben und wieder einpacken.

    Es gibt keine Mindestschusszahl die abzugeben ist, um einen Stempel im schießbuch zu bekommen.

    Wenn nun, wie hier der ein oder andere kund getan hat, die Aufsicht anderer Meinung ist und erst ab Durchführung einer kompletten Disziplinserie inkl Probeschuss (die im übrigen rein freiwillig sind) den Stempel ins Schießbuch drückt, dann ist das eine rein aufsichts- oder vereinsbezogene Vorgehensweise, die aber vom Gesetz so keinesfalls gefordert wird. Dies wäre aber kein Verein in dem ich Mitglied sein wollte. Da halte ich es wie Parallax, ich halte mich an das was das Gesetz vorgibt, nicht mehr und nicht weniger.

  • Faktisch reicht es aus, Waffe auspacken, einen Schuss abgeben und wieder einpacken.

    Wo steht die Notwendigkeit der Schußabgabe?

    Der Ruderer der im Gym Kraft- und Ausdauertraining macht, trainiert der nicht und betätigt sich rudersportlich?

    Aber der Schütze muß Schüsse abgeben um zu trainieren? Trockentraining, Krafttraining (Halteübungen, Mikromotorik etc.) zählt nicht?

  • Wo steht die Notwendigkeit der Schußabgabe?

    Der Ruderer der im Gym Kraft- und Ausdauertraining macht, trainiert der nicht und betätigt sich rudersportlich?

    Aber der Schütze muß Schüsse abgeben um zu trainieren? Trockentraining, Krafttraining (Halteübungen, Mikromotorik etc.) zählt nicht?

    Grüne Waffenbesitzkarte (WBK) - Bedürfnis zum Besitz (§ 14 Abs. 4 WaffG i.V.m. § 4 Abs. 4 WaffG)

    • Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses generell alle 5 Jahre (§ 4 WaffG) – bisherige 3-Jahresüberprüfung nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis entfällt
    • Nach 5 und 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird überprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht.
    • Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) nachweisen, dass er mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe den Schießsport betrieben hat.
    • Dies ist dann gegeben, wenn in den letzten 24 Monaten vor dem Überprüfungstermin mindestens einmal pro Quartal oder sechsmal pro Jahr entsprechend Schießaktivität nachgewiesen wird.
    • 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen.
    • § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) WaffG: Verpflichtung der Vereine, einen Nachweis der Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder zu führen.


    Natürlich ist Trockentraining, Haltkraftübungen, Mentales Training usw. alles wichtig für den Schützen, hier geht es aber doch um den Nachweis des Schießens mit scharfen Waffen für das Bedürfniss.

    Im Gesetzt steht Schießaktivität damit sollte es soch eigentlich klar sein. Wer am Stand geschossen hat, bekommt von mir eine Unterschrift und einen Stempel, fertig ab. Der Umfang und die Schusszahl sind nirgends geregelt, also, wer geschossen hat bekommt seine Unterschrift. Das muss aber kein Progamm für geschossen werden. Nach 10 Jahren gibts dann nen Stempel für Yoga ;)


    Ich selber führe ein Schießbuch, hier trage ich jedes Trainingsschießen ein, mit Schusszahl, Befindlichkeit und dem was ich trainiert habe. Mache ich für alle scharfen Waffen so und auch mit der LuPi, dann eher als Trainingsbuch. Da ich in mehrern Verbänden schieße führe ich ein Buch für alles und eines für den BDMP. Aus den 10 Jahren bin ich schon lange raus, aber das Schießbuch ist doch auch für einen selber eine gute Möglichkeit zur Dokumentation des Trainigs und der Belastung der Waffen usw.

    Es muss mehr geschossen werden!
    Schießsport ist Vielfalt: Mitglied im DSB, BDS, BDMP

  • Wo steht die Notwendigkeit der Schußabgabe?

    Der Ruderer der im Gym Kraft- und Ausdauertraining macht, trainiert der nicht und betätigt sich rudersportlich?

    Aber der Schütze muß Schüsse abgeben um zu trainieren? Trockentraining, Krafttraining (Halteübungen, Mikromotorik etc.) zählt nicht?

    Da es um ein Schießbuch geht und nicht um ein Trainingsbuch, wird wohl definitiv die Notwendigkeit einer Schußabgabe bestehen!

  • Im Gesetzt steht Schießaktivität damit sollte es soch eigentlich klar sein.

    In der Tat - ich hatte diese neue Formulierung nicht auf dem Schirm. Ich hätte es vor dem Posten nachschlagen sollen. Vor 2020 sprach das WaffG nur von "den Schießsport betreibt", da gabs noch keine Forderung nach Schußabgabe. Danke für die Korrektur.

  • Wo steht die Notwendigkeit der Schußabgabe?

    Der Ruderer der im Gym Kraft- und Ausdauertraining macht, trainiert der nicht und betätigt sich rudersportlich?

    Aber der Schütze muß Schüsse abgeben um zu trainieren? Trockentraining, Krafttraining (Halteübungen, Mikromotorik etc.) zählt nicht?

    Hier stehts, in der WaffGVwVzu Para. 8 WaffG :

    Sportschütze ist somit nicht, wer ohne Einbindung in den organisatorischen und sportlichen Rahmen (Schießübungen, Wettkämpfe) eines schießsportlichen Vereins (Mitglied oder Gast) lediglich als individueller Einzelschütze regelmäßig auf einer Schießstätte schießt, auch wenn er vorgibt, dabei eine genehmigte Sportordnung beachten zu wollen.

  • Hier stehts, in der WaffGVwVzu Para. 8 WaffG :

    Sportschütze ist somit nicht, wer ohne Einbindung in den organisatorischen und sportlichen Rahmen (Schießübungen, Wettkämpfe) eines schießsportlichen Vereins (Mitglied oder Gast) lediglich als individueller Einzelschütze regelmäßig auf einer Schießstätte schießt, auch wenn er vorgibt, dabei eine genehmigte Sportordnung beachten zu wollen.

    Diese Definition bezieht sich auf die Mitgliedschaft in Verein und Verband, hat aber mit dem Thema Bedürfnis erst einmal nichts zu tun.

    Wir sprechen hier nicht über den unorganisierten Schützen oder Gastschützen, sondern über die Erforderlichkeit einer Schussabgabe und die Erforderlichkeit oder eben nicht Erforderlichkeit einer Mindestschusszahl um eine Bestätigung des Schießtermins zu erhalten.


    Und die Antwort auf das Thema: Es gibt keine gesetzliche Mindestschusszahl oder Vorgabe wie intensiv ein Training auszusehen hat, um als Terminanerkannt zu werden

  • Nachtrag.

    Wir beantragen unsere Bedürfnisse nach § 14 WaffG

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm


    Hier steht nichts über eine Trainingsintensität oder eine Mindestschusszahl, die je Termin abzuleisten wäre

  • Keine Ahnung wo das nun, mit dem Abstempeln der Schießbuchkopien herkommt.

    Ich kann Dir sagen, wie das bei uns abläuft.

    So ist es eben. Jeder Landesverband macht es anders.

    Natürlich kann ich auch einen Nachweis der Sportschützeneigenschaften als Anlage zum Bedürfnisantrag ausfüllen. Aber auch diese Schießtermine müssen mir nachgewiesen werden. Und auch den muß ich stempeln.

    Vielen Dank für eure vielen unterschiedlichen Meinungen und die Teilnahme an der Diskussion.

    Leider wird so eine Frage ohne eindeutige gesetzliche Regelung nie abgeschlossen werden. Aber wer will so eine Regelung.

    Also immer die 5 auch mal gerade sein lassen und das Mitglied mit einer Unterschrift unterstützen.

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Die nächste Ausgabe der DSB Sportordnung ist ohne Fehler und für alle verständlich. ;)

  • Ich fragte deshalb nach dieser Regelung, da normalerweise nur berechtigte Personendie Termine in den Schießbüchern bestätigen dürfen.

    Bei uns im BDMP z.B. hat jeder Schießleiter einen vom Verband bereitgestellten Stempel, der eine individuelle Nummer beinhaltet, die mit dem Schießleiter verbunden ist.

    Aus diesem Grund werden bei uns auch keine Termine zusätzlich unterschrieben.

    Hinzu kommt, wir erhalten beim Beitritt in den BDMP vom Verband ein Schießbuch in Ringbuchform DIN A5. Jede Schießbuchseite muss mit Vereinsname (SLG), Verbandsmitgliedsnummer und dem Namen versehen sein.

    Somit kann jede Seite und jeder Eintrag zugeordnet werden und kein Schießleiter wird seinen Stempel setzen, wenn er nicht darf.

    Für mich wirkt das Abstempeln jeder Kopie der Schießbuchseiten fast schon wie Misstrauen, mag aber auch nur etwas empfindlich sein bei dem Thema.

  • Nachtrag.

    Wir beantragen unsere Bedürfnisse nach § 14 WaffG

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm


    Hier steht nichts über eine Trainingsintensität oder eine Mindestschusszahl, die je Termin abzuleisten wäre

    https://www.juraforum.de/urteile/vg-dar…az-5-k-321-10da

    ...nur ein Beispiel aus einem VG-Urteil. Ansonsten wird die Definition "Sportschütze" aus der VwV bei uns von der Waffenbehörde so angewendet. Sportschützen im z.B. DSB werden zwar privilegiert, jedoch gilt die o. a. Definition allgemein, auch wenn die Formulierung im typischen Amtsdeutsch etwas unglücklich ist.

    Thema für mich durch - ich tausche mich lieber über das Schießen als über den leichtfertigen Umgang mit Unterschriften und Stempeln auf Dokumenten aus, die letztendlich lediglich der Glaubbarmachung des Bedürfnisses gegenüber der Behörde dienen, deren Entscheidung aber nicht daran gebunden ist.

  • Uiuiui, das ist mal wieder ein absolutes Lavathema: Wahnsinnig heiß, aber nach Seite drei wird langsam zäh mitzulesen wie sich immer wieder die selbe Argumente um die Ohren geworfen werden.

    Da muss ich auch mal meinen Senf dazu geben - ohne jeglichen Anspruch auf Richtigkeit, sondern nur meine bescheidene Meinung.

    Stimmt: Der Gesetzgeber fordert keine Schusszahl. Allerdings gibt es Verbände, die zur Anerkennung im Training die Schusszahl einer ganzen Disziplin der zu grunde liegenden SpO fordern. Da hier beim Bedürfnisantrag auch die Disziplin mit angegeben werden muss, ist das für mich zumindest seitens des Verbandes schlüssig.

    Da der Gesetzgeber eine Mindestanforderung festlegt ist es durchaus konform, wenn Verbände oder Vereine die Messlatte etwas höher legen. Was ist mit dem Vereinsleben? Kein Verein möchte Mitglieder die kommen, fix ein Schüsschen abgeben und sofort wieder verschwinden. Vereinsmitglieder die nur für einen Schuss kommen, sind sicher nicht diejenigen die schon jahrelang dabei sind. Wenn dieser eine Schuss die Regel statt der Ausnahme ist, dann sehe ich als Verein auch keine Notwendigkeit demjenigen zu weiterem Waffenerwerb zu verhelfen. Der Vereinszweck kann da sicher mit mehr Tiefe aufwarten.

    Da darf sich die Vorstandschaft ruhig die Frage stellen was für eine Art Mitglieder er haben will und bei allem weh und klagen gilt immer noch das Hausrecht. Und wenn der Verein festlegen würde, dass er hundert Schuss haben will, dann liegt das im Ermessen des Vereins was er als als anerkennungsfähiges Schießen haben will. Natürlich kann dann jeder entscheiden ob er Mitglied in diesem Verein sein möchte.

    Steinigt mich: Einen Schuss unterschreibe ich definitiv auch nicht (kenne aber auch keinen so gearteten Fall), denn auch unsere "Ich-hab-keine-Zeit-Schützen" schaffen es zumindest eine komplette Serie bzw wenigstens Teildisziplin (Präzission bei der 2.40) durchzuschießen. Denn wer die Zeit nicht hat mehr als einen Schuss abzugeben, dem nehme ich das ernsthafte Interesse am sportlichen Schießen - und eine auf mehr als den Waffenerwerb abzielende Mitgliedschaft in unserem Verein - auch nicht ab. Aus die Maus.

    Nur eine Meinung, sonst nix :)

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.

  • Richtig, leider legen auch die Verbände das WaffG oftmals restriktiver aus als es ist und das spielt dann weiter runter in die Vereine.

    https://www.juraforum.de/urteile/vg-dar…az-5-k-321-10da

    .

    Thema für mich durch - ich tausche mich lieber über das Schießen als über den leichtfertigen Umgang mit Unterschriften und Stempeln auf Dokumenten aus, die letztendlich lediglich der Glaubbarmachung des Bedürfnisses gegenüber der Behörde dienen, deren Entscheidung aber nicht daran gebunden ist.

    Sehr befremdlich empfinde ich die Aussage zu einem angeblich leichtfertigen Umgang mit Unterschriften/Stempeln.

    Das ist etwas dass Du frei hineininterpretierst, denn leichtfertig bestätigt keine mir bekannte Aufsicht/kein mir bekannter Schießleiter die Termine mit seinem Stempel, da dies durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

    Vielleicht solltest Du verstehen, dass es auch andere Verbände mit anderen Regeln und Vorgaben gibt.

    Auch das Thema DSB sei in den Augen der Waffenbehörde privilegiert, ist sehr fragwürdig, da die Behörde neutral zu Handeln hat.

  • Auch das Thema DSB sei in den Augen der Waffenbehörde privilegiert, ist sehr fragwürdig, da die Behörde neutral zu Handeln hat.

    Ist so falsch zitiert. Nicht nur der DSB, sondern alle anerkannten Schießsportfachverbände. Privilegiert i. S. Bedürfnisnachweis. Das ist Gesetzeslage und so in Gerichtsurteilen auch vielfach nachzulesen.

  • Sagittarius sagittarii lupus est.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ach.

    Liegt dir ein anderes Gesetz vor als mir?

    Touché! Man sollte nicht an solchen Threads unkonzentriert teilnehmen und dann eine Eigenformulierung eines Posters als Zitat aus dem WaffG interpretieren - die es ganz offensichtlich nicht ist. Ich hatte nur die vorherige WaffG-Version geprüft wo definitiv nix von "Schießen" in dem Kontext drin steht - und habe dem Poster einfach geglaubt das es so im aktuellen WaffG formuliert ist. Mea maxima culpa. Double-fail sozusagen.

    Ich gelobe Besserung. Einfach nix was hier behauptet wird (ohne klares Originalzitat) mehr für bare Münze nehmen und mehr Vertrauen in die eigenen Kenntnisse, die ja offenbar gar nicht so falsch sind. :)

    Für die Allgemeinheit hier noch mal die relevante Passage aus § 14 WaffG:

    Zitat

    dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit
    einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe
    1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
    2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

    Da steht nix von nötigen Schußabgaben.

    Im Gesetzt steht Schießaktivität

    Zitat bitte.

  • Zitat bitte.

    Er hat den user "Hypnodoc" auf Waffen-Online zitiert. Post vom 2. Dezember 2024.
    Eine wahrhaft seriöse Quelle. Grün finde ich gerade nicht.

    Btw: Um einen kompletten Durchgang SpoPi (30+30) durchzuschießen, brauche ich in der Regel um die 90 Minuten - das sind "2 {zwei} Übungseinheiten". (2x 3 min Vorbereitung, 14 x 1 min Ladezeit, 7x 5 min Präzision, 7x 1 min Duell, 28 min Warte- und Scheibenauswertezeit = exakt 90 min)

    Das als Mindeststandard anzusetzen halte ich für grobe Arroganz. Viele Stände werden nur stundenweise vermietet.

    Ich werde jetzt nicht philosophieren, was ich als Mindeststandard ansehe - einen Schuß eher auch nicht - aber gerade bei Großkaliber sollte man die Kirche im Dorf lassen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    2 Mal editiert, zuletzt von Califax (16. August 2025 um 00:10)

  • Grün finde ich gerade nicht. (...) Ich werde jetzt nicht philosophieren, was ich als Mindeststandard ansehe - einen Schuß eher auch nicht -

    Wenn Dir die grüne Farbe schon ausgegangen ist: es gibt in hunderten, wenn nicht tausenden Vereine ganze Wettkämpfe, in denen 1 Schuss nicht nur der Mindeststandard ist, sondern zugleich auch die Höchstanzahl.

    🥳

    Carcano