Konntest du das Maß 200mm nachträglich hier im Forum korrigieren, oder hast du das Bild austauschen lassen?
Mach ich (200mm vgl. #8), Bildaustausch folgt in einigen Tagen, mal sehen was evtl. noch kommt.
Konntest du das Maß 200mm nachträglich hier im Forum korrigieren, oder hast du das Bild austauschen lassen?
Mach ich (200mm vgl. #8), Bildaustausch folgt in einigen Tagen, mal sehen was evtl. noch kommt.
Es ist mir zwar mittlerweile scheiß egal, aber bei der KK-100m ist die 1.35 gemeint
Auich wenn es Dir leider "mittlerweile scheiß egal ist", erlaube mir dennoch eine Nachfrage. Die 1.4.6 unterscheidet nach der TK-Änderung doch nicht mehr zwischen Freihand- und Auflagedisziplinen, oder? Wenn dem so ist, dann kann sie m.E. wegen der generellen Ausnahme für 100m (1.35 Freihand, 1.36 Auflage) bezüglich Maß 25 auch nicht für Auflage 1.36 gelten.
Gemäß Punkt G (1.5.1) dürfen also die seitlich am Schaft anzubringenden Zusatzgewichte von Anschütz (2013-U82) nicht mehr verwendet werden.
Möchte ich so absolut nicht stehen lassen, vgl. dein angestoßener Forenbeitrag in Sportordnung - Zusatzgewichte am KK-Schaft - insb. mein Beitrag #9.
Maß E: Nach der Zeichnung Teil 9 darf die Visierlinienrückverlagerung incl. aller Anbauteile max. 200m vom Systemende zum Schützen reichen
Sorry, jetzt habe ich es kapiert, 200m im Text wurden auf 200mm geändert !
Maß E: Nach der Zeichnung Teil 9 darf die Visierlinienrückverlagerung incl. aller Anbauteile max. 200m vom Systemende zum Schützen reichen
Ja, soweit klar. Aber was ist an der Zeichnung nicht korrekt?
Nachdem Gerd59 im Forenbeitrag Regeln und Maße für LG/Auflage nach SpO 2025 dankenswerterweise ein sehr gutes Schaubild bezüglich der LG-Auflagemaße eingestellt hat, habe ich mich mal an einer KK-Auflageversion versucht. Da ist ja einiges völlig anders als bei LG-Auflage.
Ich hoffe, ich habe keine Fehler eingebaut, wenn doch, bitte melden.
Was haltet Ihr von meine Interpretation von dem Maß 25mm und der Senkrechten in 1.4.6, die m.E. für 100m Auflage (auch) nicht gelten?
Die Informationsquellen dazu sind irgendwie gegenläufig und Antworten scheint man - wie hier schon öfter geschrieben - nicht zu bekommen. Anbei ein Rundscheiben wie wir es bekommen haben. Aber ich will hier an dieser Stelle nicht alles wiederholen.
Unabhängig davon schreibe ich unseren Kreisvorsitzenden mal an. Mal sehen was passiert.
So wie ich dass sehe, kommt das vom "Westfälischen Schützenbund"
Das Zitat ist nicht vom LV WSB, hat ein anderes Logo. Das Zitat ist vom Bezirk 7 Süd-Ost.Westfalen. Das Zitat sollten wir nicht auf die Goldwaage legen, sonst "dreht sich unser Kreis noch schneller" !!
Nein, deine Vorstellungen ist nicht übertrieben. Es liegt aber nicht immer an der Munition. Es kann auch am Sportgerät liegen.
Oder am Füllstand der Kartusche? Gibt es RWS-Erfahrungen, inwieweit unterschiedliche Füllstände den Streukreis bei gleicher Diabolocharge beeinfussen?
Hast du FWB wegen den 170bar Problem oder wegen den MEC Regulator angeschrieben?
Beides !! Bin mal auf die Antwort gespannt.
Aber ich Finde im Internet auch keine genaue Beschreibung
Nur den Dreizeiler im MEC Shop.
Hat jemand davon eine Beschreibung?
Habe heute mal FWB angeschrieben, was die darüber wissen. Adressat ist aber erst ab 6.1. wieder im Werk.
Hier mal die Antwort von FWB von 10.2022:
in dieser Richtung kursieren viele Philosophien.
Grundsätzlich kann der Behälter bis zur nächsten Befüllung an der Waffe angeschraubt bleiben. Die Dichtungen der Waffe und der Druckminderer nehmen deshalb, wie von manchen befürchtet keinen Schaden. Der Pressluftbehälter kann, wenn die Waffe mehrere Wochen nicht geschossen wird von der Waffe abgeschraubt werden. Bleibt der Pressluftbehälter angeschraubt, sind lediglich gewisse Druckverluste über einen längeren Zeitraum möglich. Viele Schützen schrauben nach dem Schießen den Pressluftbehälter teilweise ab, bis die Zwischenkammer entleert ist. Kann man machen, muss man aber nicht. Letztendlich kann jeder Schütze individuell für sich entscheiden. Wichtig ist es, das Gewinde regelmäßig mit unserem Spezialgleitfett ganz leicht einzufetten, um die Leichtgängigkeit zu erhalten. Anmerkung: Behälter nur handfest anschrauben. Die Abdichtung des Pressluftbehälters erfolgt radial über einen O-Ring. Die Dichtwirkung wird durch festeres Anschrauben des Pressluftbehälters an die Waffe nicht verbessert.
Murmelchen Du hast mit allem Recht, was Du in dieser Beziehung bisher schon geschrieben hast. Aber es wird sich, fürchte ich, nichts ändern. Exemplarisch ist doch die aktuelle fehlende Sprachlosigkeit, trotz verschiedener Anfragen, zum Thema 1.4.6 für LG.
Welche TK-Meldung ist gemeint?
7/24 vom 30.10.2024
Wo finde ich die?
Ich kann mir jetzt gar nicht vorstellen, dass Du das bei Deinem Fachwissen nicht weißt, daher eine Darstellung von mir vielleicht für alle, wie ich sie bei uns im Verein verwendet habe:
Und wo steht, ob überhaupt und wenn ja ab wann die gültig ist? Und wie lange?
ab wann steht in der TK-Mitteilung selbst, z.B. sofort oder Sportjahr 2025
wie lange gültig? bis auf Widerruf oder Änderung. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle für Auflagegewehrschützen relevante TK-Mitteilungen seit 2013 zu überprüfen. Alle sind in den entsprechenden Teilen und Ziffern der SpO enthalten, damit immer noch gültig. Einzig 3 Ausnahmen: TK 01/2024 vom 17.04.2024 über zweigeteilte Schaftkappen (SpO 2025 aber schon am 2.5.24 vom Gesamtvorstand beschlossen, deshalb fehlend?). Die 2 weiteren Ausnahmen sind 5/24 Länge Hinterschaft/Schaftbacke und 7/24 1.4.6 Streichung "Auflage"; beide vom 30.10.2024. Die können noch gar nicht in der SpO 2025 stehen, es sei denn, der DSB könnte sich zu einer jeweils aktuellen Onlineversion durchringen (wie bei der nachträglich Onlineeinfügung der neuen Wettkampfklassen).
ob überhaupt gültig? Ich sage ja, denn wenn die TK-Mitteilungen von Bundesausschuss Sport des DSB und der TK beschlossen werden und letztendlich auch in der SpO "landen" (vgl. oben), dann fällt mit eine anderweitige Antwort schwer. Im übrigen sind im Teil 14 der SpO auch TK-Mitteilungen abgedruckt; und Teil 14 ist auch SpO! Die von mir erwähnten überprüften TK-Mitteilungen sind allerdings im Teil 14 nicht enthalten, brauchen sie aber auch nicht, da sie Bestandteil in den entsprechenden Teilen und Ziffern der SpO sind.
Gerd59 Super Darstellung der Maße aus 1.5.4, großes Danke. Ich denke, ich darf Deine Darstellung bei uns im Verein benutzen; ich werde allerdings noch eine Linie für das neue Maß nach 1.5.1 für die "maximale Schaftkappenlänge" nach der TK 5/24 ( https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…sen_05-2024.pdf) hinzufügen. Die Schaftkappe in Deiner Darstellung wäre danach zu weit nach hinten geschoben.
Die Frage, ob das Monokel innerhalb der 200mm-Grenze liegen muss, möchte ich nach der Info 11/2018 in "Der Kampfrichter weiß das" (https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/453-KR_11-2018.pdf) und der Zeichnung im Teil 9 bejahen, weil es heißt "innerhalb aller Anbauteile".
vgl. übrigens auch Forenbeitrag 15/16 im RE: maximaler Abstand des monocles vom Diopter bzw. vom Systemende
Ich bin z.B. mit holgär oder murmelchen
Die 25 mm sind für LG total egal , es gilt aktuell nur die 20 mm Bogensehne und eine „Verschrägung“ nach unten, die derzeit nur über den 9.7.2 limitiert ist.
da die Regel 1.4.6 nach meiner Lesart noch nicht für LG greift und die Regel 9.7.2 mit dem 'auf die Schulter' für mich viel zu schwammig ist.
völlig einig, wenn mann die SpO auch nur ansatzweise etwas "juristisch" liest und interpretiert.
Der Inhalt von 1.4.6 steht auch logisch diametral im Widerspruch zu 1.5.4 G+H. Ferner verweist die Disziplintabelle im Teil 9 bei KK explisit auf 1.4.6, aber bei LG auf 1.4.7!!
Die Änderung der 1.4.6 durch die TK 7.24 (Streichung der Worte "und Auflage") muss wohl bezüglich KK-Auflage akzeptiert werden; also im Prinzip Schaftkappe im 90°-Winkel, ab da max. 25mm den Flügel ausstellen. Bei geringerer Flügelausstellung vielleicht etwas mehr Schrägstellung der Schaftkappe möglich.
Es bleibt die Unsicherheit bezüglich der Geltung der 1.4.6 für LG-Auflage.
Also lasst uns doch abwarten, was noch kommt vom DSB. Der RSB wartet, wie schon erwähnt, auf eine Antwort.
Ich fürchte, da kommt keine Antwort. Die maßgeblichen Funktionäre nicht nur des DSB sind offenbar der Ansicht, dass die Änderung der 1.4.6 auch für LGA gilt, in m.E. völliger Ignorenz des Wortlautes der SpO, nach der wir ja bei jeder Meisterschaftsausschreibung schießen. Unterschiedliche "Meinungen" sind da nicht zielführend.
Ich habe gerade Ottmar Martin angeschrieben incl. Bilder von meinen Kappen und Anschlag. Mal sehen, ob er antwortet.
Ich fürchte nicht. Ich habe heute mit meinem Landesportleiter gesprochen, er bestätigte die Geltung der 1.4.6 für LGA. Dies wäre schon vor der DM klar gewesen, nur noch 2024 nicht durchgesetzt, aber erfolgt ab 2025. Meine o.e. Hinweise auf den Wortlauf der Sportordnung wurden mit der in vielen Punkten unklaren SpO "abgebügelt". Er meinte, es käme auch zeitnah keine weitere Klarstellung durch die TK, die würde erst wieder im März 2026 tagen!
Und nein Andy:
von „auf“ der Schulter bin ich für mein Gefühl noch weit entfernt, muss aber bei einem der nächsten Training nochmal Bilder vom Anschlag machen lassen
am Gewehr sieht es dann so aus
von „auf“ der Schulter bin ich für mein Gefühl noch weit entfernt
Durch die Schrägstellung der Schaftkappe ist das Maß 25mm "von der Senkrechten" (unterer Punkt der SK) weit überschritten.
Ab Herren 2 alternativ Sitzend-Anschlag bei 3Stellg
kann mir die schießhaltung jemand näher erklären oder ein Bild zeigen?
Du kennst SpO 1.1.4 zur Sitzendhaltung?
Bild habe ich nicht, aber ich habe früher diese Haltung (im Schneidersitz) gesehen, auch mal probiert, aber nicht einfach.
Es werden wieder ein paar Zettel kommen, die wieder neue Fragen aufwerfen. Wie immer
Es müsste aber m.E. demnächst wenigstens noch eine TK-Mitteilung kommen, die hoffentlich mehr Klarheit in die Sache bringt, als die TK 7/24. Wie sollen bei dem derzeitigen Diskussionsstand und der Meinungsvielfalt die anstehenden KM geschossen werden?
Ich habe eben auch ein höfliches Mail an Herrn Martin geschrieben.
Nachdem eine Woche vergangen ist, kam eine Antwort, die uns weiterthilft?
Ja, genau, super. DANKE
Kurzes Update zu den neuen Wettkampfklassen. Derzeit findet ein Umlaufverfahren im Gesamtvorstand statt betreffend den Klassen. In der BA wurden diese zwar abgesegnet aber im Gesamtvorstand nicht. Am letzten Wochenende wurden diese ebenfalls vergessen bei der Abstimmung, deshalb jetzt das Umlaufverfaren
Ist das erledigt? Gab oder gibt es eine Veröffentlichung?