Wie kann man aus Ziffer 4.4 WaffVwV rauslesen, dass man im Grundkontingent nicht mehr regelmäßig/aktiv schießen muss, um sein Bedürfnis aufrecht zu erhalten?
Der Begriff "regelmäßig" wird im Waffengesetz mit einer bestimmten Definition benutzt, nämlich in §§ 14 Abs.2 Nr.1 , 4 Abs. 4 Satz 1 WaffG. Dabei definiert die WaffVwV den Begriff "regelmäßig" in Ziffer 14.2.1 als "innerhalb eines Jahres 12 mal je einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt, wobei es dann auf die Verteilung nicht ankommt". Man sollte dieses "regelmäßig" tunlichst nicht in anderen Zusammenhängen verwenden. Wie ihr oder jeder andere Verein den Begriff "aktiv" definiert, bleibt euch und jedem einzelnen Verein überlassen, zumindest derzeit noch.
Wer als Sportschütze sein Bedürfnis erhalten möchte, der muss auch Schießen gehen.
Nichts anderes wurde behauptet.
Wo genau die Untergrenze an ausreichenden bedürfniserhaltenden Aktivitäten liegt, ist nicht einfach zu sagen. In meinem Verein wird eine Aktivitätsbescheinigung ausgestellt, wenn der Schütze in den letzten 12 Monaten mind. 6x Schießen war. Ansonsten gibt es nur eine reine Mitgliedschaftsbescheinigung.
Gesetzliche Vorgaben bzw. anderweitige mehr oder weniger bindende Definitionen sind da bisher nicht bekannt. Bei uns haben sich die Vereine des Bezirks darauf verständigt, der Behörde zu bestätigen, das der Schütze noch aktiv ist, genau so wie die WaffVwV das vorsieht und die Behörde, die ursprünglich in ihrem Formular bestätigt haben wollte, dass der Schütze noch "regelmäßig" schießt, hat sich mittlerweile damit zufrieden gegeben. In den meisten Vereinen reicht da, dass man EINMAL im Jahr aktiv geschossen hat! Sonderfälle erhalten allerdings auch die ihnen zustehende Sonderbeurteilung. ![]()
Von Grundkontingent steht da doch gar nichts drin?
Das wurde ja auch nicht behauptet. Aber wenn man mehr als das Grundkontingent hat, erlangt der folgende Satz in Ziffer 4.4 WaffVwV Bedeutung
ZitatDie schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen,
die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3.
was bedeutet, dass "aktiv schießen" alleine nicht mehr ausreicht zum Fortbestehen des Bedürfnisses sondern dass zusätzlich an Wettkämpfen teilgenommen werden muss. Aber auch hier gibt es keine konkrete Zahl. Nichts anderes sollte mit dem Hinweis auf das Grundkontingent ausgedrückt werden. ![]()