Beiträge von schmidtchen

    Wie kann man aus Ziffer 4.4 WaffVwV rauslesen, dass man im Grundkontingent nicht mehr regelmäßig/aktiv schießen muss, um sein Bedürfnis aufrecht zu erhalten?


    Der Begriff "regelmäßig" wird im Waffengesetz mit einer bestimmten Definition benutzt, nämlich in §§ 14 Abs.2 Nr.1 , 4 Abs. 4 Satz 1 WaffG. Dabei definiert die WaffVwV den Begriff "regelmäßig" in Ziffer 14.2.1 als "innerhalb eines Jahres 12 mal je einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt, wobei es dann auf die Verteilung nicht ankommt". Man sollte dieses "regelmäßig" tunlichst nicht in anderen Zusammenhängen verwenden. Wie ihr oder jeder andere Verein den Begriff "aktiv" definiert, bleibt euch und jedem einzelnen Verein überlassen, zumindest derzeit noch.

    Wer als Sportschütze sein Bedürfnis erhalten möchte, der muss auch Schießen gehen.

    Nichts anderes wurde behauptet.

    Wo genau die Untergrenze an ausreichenden bedürfniserhaltenden Aktivitäten liegt, ist nicht einfach zu sagen. In meinem Verein wird eine Aktivitätsbescheinigung ausgestellt, wenn der Schütze in den letzten 12 Monaten mind. 6x Schießen war. Ansonsten gibt es nur eine reine Mitgliedschaftsbescheinigung.


    Gesetzliche Vorgaben bzw. anderweitige mehr oder weniger bindende Definitionen sind da bisher nicht bekannt. Bei uns haben sich die Vereine des Bezirks darauf verständigt, der Behörde zu bestätigen, das der Schütze noch aktiv ist, genau so wie die WaffVwV das vorsieht und die Behörde, die ursprünglich in ihrem Formular bestätigt haben wollte, dass der Schütze noch "regelmäßig" schießt, hat sich mittlerweile damit zufrieden gegeben. In den meisten Vereinen reicht da, dass man EINMAL im Jahr aktiv geschossen hat! Sonderfälle erhalten allerdings auch die ihnen zustehende Sonderbeurteilung. :D

    Von Grundkontingent steht da doch gar nichts drin?

    Das wurde ja auch nicht behauptet. Aber wenn man mehr als das Grundkontingent hat, erlangt der folgende Satz in Ziffer 4.4 WaffVwV Bedeutung

    Zitat

    Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen,
    die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3.

    was bedeutet, dass "aktiv schießen" alleine nicht mehr ausreicht zum Fortbestehen des Bedürfnisses sondern dass zusätzlich an Wettkämpfen teilgenommen werden muss. Aber auch hier gibt es keine konkrete Zahl. Nichts anderes sollte mit dem Hinweis auf das Grundkontingent ausgedrückt werden. ;)

    Eines ist in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme am sportlichen Schießen, allerdings, wie schon ausgeführt, nur hinsichtlich des Bedürfnisses und ...


    Nur mal zur Klarstellung: Für das Fortbestehen des Bedürfnisses ist eine regelmäßige Teilnahme am sportlichen Schießen eher nicht Voraussetzung, wenn man der WaffVwV Ziffer 4.4 folgt, zumindest nicht, solange man sich im Grundkontingent bewegt:


    Wir sollten unsere eigenen Hürden nicht höher setzen als der Gesetzgeber dieses schon tut.

    Gesetze müssen befolgt werden, hier die Augen zu verschließen und sich dann wundern .

    Das ist die Handlungsweise die dann das Wasser auf die Mühlen bringt.

    Mir ist klar das ich mir mit diesem Kommentar keine Freunde gemacht habe.

    So ist es. Anders herum wird ein Schuh daraus: Nicht jeder, der eine Waffe berechtigt erworben hat, wird zum Täter, nur weil er sich in späteren Jahren mal zur Ruhe setzt (sportlich), sein gutes Stück aber nicht in die Schrottpresse geben will. Letztlich bleibt der Spruch "Nicht die Waffe begeht die Tat, sondern der Mensch dahinter." Und wenn er keine Schußwaffe im Schrank hat, betätigt er sich als Messerwerfer, Knüppelschwinger oder sonst was. Auch das würde es für ein betroffenes Mädchen nicht besser machen und könnte tödlich enden.
    Die Gesellschaft muss einfach an sich arbeiten, sich nicht so egomanisch zu entwickeln, so dass jeder meint, nur SEIN Recht zähle in dieser Welt. Toleranz ist etwas, was man früher lernen konnte, was aber heute immer mehr unter die Räder kommt. Und nur weil die Politik unter Vorspiegelung falscher Tatsachen immer wieder eine neue Sau durch's Dorf treibt muss ich mich daran nicht beteiligen.

    Wenn jemand 3 Bier (wohlgemerkt 3, nicht 30) getrunken hat renne ich auch nicht ans Telefon und benachrichtige die Polizei, da er bestimmt mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat. ICH bin nicht der Oberlehrer und Oberspion der Nation, der seine Kollegen "ausspioniert". NUR und eben auch nur, wenn mir der Kollege "komisch" vorkommt, würde ich da ggf. eingreifen und was sagen, und das sicher nicht als erstes gegenüber der Polizei.
    Und ja, ein Restrisiko bleibt immer, auch bei vermeintlich normalen Mitbürgern. In uns allen schlummert was, bei dem einen flacher unter der Oberfläche, bei dem anderen tiefer.

    Bei uns (2. BL Ost LP) gab es für den 1. einen Glaspokal und für die ersten 3 jeweils eine Urkunde.

    Da du mit deiner Unterstreichung anscheinend auf die Anzahl der Exemplare abstellst sei dazu angemerkt, dass es sich um einen Mannschaftswettbewerb handelt. Da bekommt halt die Mannschaft (der Verein) eine Urkunde, wie auch bei den Meisterschaften in der Mannschaftswertung. Soll jeder Schütze eine bekommen, muss man halt kopieren (als Verein).

    Sie kamen sofort damit zurecht. Das hätte mit Windows 8 vermutlich anders ausgeschaut. Das von Windows 7 bekannte Bedienschema funktioniert offenbar weiterhin.

    Genau. Nachdem MS mit Win8 auf die Schna*ze gefallen ist und sich die Anwender nicht haben wie gewünscht verar***en lassen, MUSSTE man ganz schnell mit Win 8.1 einen "Rückschritt" machen. Und so hat man nun Win 10 auch erst mal so belassen. Aber der Automatisierungswahn, der uns Anwender immer mehr in den Hintergrund treten lässt (und nicht als bestimmende Person im Vordergrund) nimmt weiter zu. Aber wir Anwender sind's natürlich auch selbst Schuld. Wer immer und überall alles verfügbar haben will und an den Gutmenschen glaubt, den uns die Politik immer weismachen will, der hat ja keine Veranlassung, an irgendetwas zu zweifeln, wenn nicht gerade "IS" oder ähnliches drauf steht. Ich schüttel manchmal nur mit dem Kopf, wenn ich sehe, wie gerade jüngere Menschen mit ihren persönlichsten Daten umgehen und was alles in den sozialen Netzwerken gepostet wird, und das völlig öffentlich. Oh graus ! Das dieses Klientel sich keine Gedanken über Datenschnüffelei macht, wundert mich nur begrenzt. Leider sind die kritischen Meinungen in dieser Altersklasse zunehmend in der Minderheit.

    Bei der älteren Generation überwiegt der Wunsch nach einfacher Struktur der Arbeit mit der IT. Da ist man mit den zahlreichen Informationen, WIE diese Informationen zusammenhängen und WAS alles abgreifbar ist, schlichtweg überfordert. Das sehe ich in meinem Bekanntenkreis immer wieder. Wenn ich denen erkläre, was man aus den Kisten und IHREM Nutzungsverhalten alles herausholen kann, fallen denen immer wieder die Kinnladen runter. Bestes Beispiel dafür sind immer wieder die "manipulierten" Suchmaschinen-Antworten. Das Handling damit und die Bewertung der Antworten ist für die Generation Ü50 meist eine ziemliche Herausforderung. Datenströme ist etwas, was sie gar nicht einschätzen können und Datensicherheit ist logischerweise etwas, was sie nur sehr begrenzt umsetzen können. Zu ihrer Zeit, als sie im produzierenden Gewerbe waren, legte man Wert auf Qualität und nicht darauf, wie ich den einen Fehler mit einem nächsten stopfen kann (der dann wieder einen reisst). :(

    Zum einen: Die Jedermannlehrgänge des DSB gehen auch nur über ein Wochenende, also sollte der Zeitaufwand vertretbar sein, auch bei schulischer Belastung.

    Zum anderen: Frag mal, wie von @Oelifilz vorgeschlagen, beim zuständigen Schützenkreis nach. Die kennen normal in ihrem Bereich die Trainer. Leider scheint es in Erfurt, so dass das denn dein zuständiger Kreis sein sollte, so zu sein, dass es dort derzeit keinen Kreisjugendleiter gibt. siehe hier . Solltest du aus dem Umland von Erfurt kommen, kannst du hier nachschauen. welches dein zuständiger Kreis ist..
    Alternativ, falls der Kreis keine befriedigende Antwort liefert, würde ich mal bei der Landesjugendleitung nachfragen. Wie hier zu ersehen ist, kommt die Landesjugendleiterin zufällig auch aus Erfurt. ;)

    @Carcano
    Das hört sich ja nun mal ganz anders an. Da wird abgefragt, aber nicht durch den DSB sondern einen engagierten Landesverband, wenn ich das richtig sehe (denn da müssten ja wohl Mückel oder Martin abfragen?). Von dieser Abfrage hatte ich auch gehört, aber dann eben auch nichts mehr, obwohl ja im September noch mal ein Sportausschuss war. :(

    Problem ist doch, dass man ja gar keine entsprechende Damenklasse einführen bräuchte (was natürlich in der SO gestellten (Ab)Frage auch erst mal nicht drinsteckt) sondern nur die Herrenklasse, wie in anderen Disziplinen auch, auch für Damen öffnen müsste. Denn vermutlich kommen weder bei OSP weiblich noch bei 50m Pistole weiblich genug Starter zusammen, zumal man die Disziplinen ja laut Mückel eh in Bezug auf Qualität auf den Prüfstand stellen will und nicht mehr nur Quantität berücksichtigen will. Aber wir werden ja sehen, was da in diesem Jahr in der Sportausschusssitzung des DSB herauskommt.


    Naja, muss man halt noch warten.
    Aber den Sinn hinter dieser Regelung verstehe ich nicht wirklich, wenn bereits alle WBKs vorliegen und eine mehrjährige Mitgliedschaft in einem anderen Verband vorliegt :thumbdown:

    Na, der Sinn ist doch relativ einfach. Man möchte keine kurfristigen "Verbandshüpfer" , die nur wegen der Waffe kommen sondern lieber längerfristige Mitglieder. Und das geht sicher allen Sportschützenverbänden so. :D

    @Lanfear
    Ich glaube, nach intensivem Lesen der WaffVwV Ziffern 27.4.1 bis 27.4.3 muss ich dir Recht geben. In Ziffer 27.4.2 steht ja

    Zitat


    Für die Eignung von Aufsichtspersonen zur Kinder und
    Jugendarbeit für das Schießen (§ 27 Absatz 3) gelten neben
    den unter Nummer 27.4.1 genannten Anforderungen die
    im Folgenden ausgeführten zusätzlichen Anforderungen

    und in 27.4.1 steht eben, dass in Vereinen von anerkannten Schießsportverbänden für die Ausbildung zur vA deren Qualifikationsrichtlinien maßgeblich sind. Das heisst, die Person, die zur Obhut von Kindern und Jugendlichen geeignet ist, muss nicht nur die Qualifikation für die Jugendlichen haben, sondern auch die aus 27.4.1, also die Befähigung zur verantwortlichen Aufsicht mitbringen.
    Alles etwas schwierig zu lesen.

    Na ja, man kann ja über die Verwaltung denken was man will (und ja, eine Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
    an unter 10jährige wird mit so einem Passus mehr als schwierig) , aber bei so einem Satz

    Zitat


    Wird bei diesen Veranstaltungen Kindern unter 10 Jahren lediglich der Umgang mit
    Lichtgewehren, Bogen oder ähnlichen Gegenständen, die nicht unter das Waffengesetz
    fallen, ermöglicht, kann von einer Beteiligung des Jugendamtes und des zuständigen
    Regierungspräsidiums abgesehen werden.


    frage ich mich schon, auf welchem Planeten die leben. Wer ist denn so blöd und beteiligt
    in solchen Fällen überhaupt die Verwaltung, weshalb auch diese natürlich nicht die anderen
    Behörden beteiligen kann ! ?(

    Da du eine Flinte auf die gelbe WBK kaufen kannst, die du doch schon hast, brauchst du doch keine Bedürfnisbescheinigung des BDS für eine solche Waffe.

    Ansonsten kenne ich einige Verbände, die den Bedürfniszeitraum ab der Meldung bei ihnen rechnen, da sie anderes nicht nachprüfen könne (und wollen ;) ).

    Ob da der BDS auch zu gehört, weiss ich aber nicht.

    Das Problem bei den Bewertungen ist, dass sie die schriftlichen Kodexe und Vorschriften bewerten und nicht die tatsächlichen Zustände. Die ganzen Schmiergeldzahlungen sind ja nicht systemimmanent sondern bedauerliche Einzelfälle. Von denen abgesehen, ist die FIFA ein ordentlicher (Ähm Sa..)haufen.

    Tut mir leid, solch einer Bewertung kann ich nicht folgen. Eines dürfte in der heutigen Welt klar sein (und das gilt nicht nur im Sport): Ohne Leistung keine Gegenleistung. heisst, wenn ich anderen Ländern bei einer Abstimmung nicht entgegenkomme, mein Mitbewerber aber wohl, bekomme ich keine Stimme von denen, sondern er. Die Frage ist doch immer, wann fängt Korruption an: Ist schon die Zusage für ein Hilfsprojekt, die zeitlich in einem Zeitraum einer anstehenden Abstimmung gegeben wird, eine Bestechung ? Wenn ja, wie sieht es aus, wenn ich diese Zusage 2, 3 oder 4 Jahre früher gebe. Wenn ich dann Jahre später kandidiere, wird sich der Empfänger bestimmt erinnern. ;) Herr Strauß hat da glaube ich den Begriff "politische Landschaftspflege" für geprägt. Ohne geht heute gar nix mehr.
    Nur Geld direkt in die Taschen von einigen Möchte-gern-Königen geht natürlich gar nicht. Deshalb gehört sicher auch der halbe FIFA-Exekutivhaufen (wenn das ausreicht) verhaftet. Sag mir also keiner, wie toll die FIFA ist.
    Wenn man sich da andere Sportverbände anschaut, mag das deutlich schlechter in den Papieren aussehen, aber die arbeiten auch auf einem ganz anderen Niveau (vor allem Geldmäßig).

    Noch etwas zur Entscheidung gegen Hamburg: Ja, man kann die Entscheidung nachvollziehen, wenn man die Kosten sieht und vermuten muss, dass diese in der letztendlichen Höhe deutlich gestiegen wären gegenüber dem bisherigen Ansatz (ich erinnere nur an das läppische Sicherheitskonzept, was von einem Rückgang der Kosten gegenüber der Londoner Veranstaltung ausging, als ob die Bedrohungen in den kommenden Jahren zurück gehen würden. ?(

    Aber, und auch das muss man in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnen: Solche Veranstaltungen bieten auch immer Chancen im Bereich der Entwicklung, insbesondere der Infrastrukturen. Hier werde einige Dinge bewegt, für die man zu anderen Zeiten viel mehr Zeit (wenn sie überhaupt gemacht würden) bräuchte. Und Geldmittel fließen für solche Dinge eben auch aus anderen Töpfen als bei einer normalen Entwicklungsmaßnahme. Und wenn mich nicht alles täuscht, hat gerade die nördliche Region mit den Stadtstaaten Hamburg und Bremen diesbezüglich einige Probleme. Insofern wäre das eine Chance gewesen. Aber die Relationen, die heutzutage bei solchen Veranstaltungen auf dem Tisch liegen, sind mittlerweile so weit aus dem Ruder gelaufen, dass man guten Gewissens sowas kaum noch machen kann.

    Nur, über eines müssen wir uns auch klar sein: Es wird immer andere Staaten (Regime) geben, die solche Veranstaltungen zu ihren (politischen) Zwecken (siehe Russland) oder Zwecks Selbstdarstellung (siehe Katar) nutzen werden und somit wird ein Lernprozess für die Funktionäre kaum einsetzen, dass diese sich eines besseren Besinnen und ihre Anforderungen runterschrauben. Wer das glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

    Das besondere Obhut und Aufsicht zwei verschiedene Dinge sind, könnte den Trugschluss zulassen, dass jemand zur besonderen Obhut befugt ist, ohne zur Aufsichtsführung befugt zu sein. Das ist meines Erachtens nicht denkbar. Es ist jedoch zutreffend, dass die besondere Obhut und die Aufsicht nicht zwangsläufig von einer Person ausgeübt werden muss.

    Problem an der ganzen Sache ist, dass in den Gesetzestexten immer davon ausgegangen wird, dass diese Aufgabe in Personalunion ausgeübt wird. Daher werden Qualifikation zur Aufsicht und Befähigung zur besonderen Obhut immer im Kontext genannt und meist zusammen gefasst.

    Wenn man sich aber mal die Anforderungen an die Obhut ausübende Person anschaut, so muss man zu der Erkenntnis kommen, dass diese ganz andere Aufgaben haben als die verantwortlichen Aufsichten. Wenn der Teil, der zur vA gehört, durch wen anderes abgedeckt wird, bleibt der Teil, den die für die Obhut verantwortliche Person erfüllen muss. Und das sind sowohl im pädagogischen Teil als auch im rechtlichen Teil alles Dinge, die auch Personen mit besonderer Befähigung/besonderem Auftrag im Umgang mit Jugendlichen erfüllen müssen (ADA, Jugendhelfer anderer Organisationen etc.). Warum sollte diese Person zwangsläufig auch sachkundig für die Aufsicht sein müssen ?

    Von daher bin ich mit Frank einer Meinung,...

    Aufsicht und besondere Obhut sind schlicht zwei verschiedene Dinge. Sie können auch in Personalunion betrieben werden, wenn die jeweilige Person beide Qualifikationen erfüllt oder wenn der Erziehungsberechtigte auch zur Aufsichtsführung berechtigt ist.

    Eine Schießaufsicht muss immer sein. Diese muss auch immer dafür qualifiziert sein. Wenn Kinder oder Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter und abhängig von der Waffenart beim Schießen beaufsichtigt werden sollen, dann muss die Aufsicht eben auch noch zusätzlich diese Qualifikation zur besonderen Obhut (JuBaLi) inne haben oder eben eine weitere Person mit dieser Qualifikation muss anwesend sein, sofern nicht der Erziehungsberechtigte selbst anwesend ist. Das kann auch die Aufsicht selbst sein, sie kann also auch die Aufsicht über den eigenen Nachwuchs übernehmen, und zwar dann auch ohne weitere Qualifikation.

    (Formatierung durch schmidtchen)


    Heisst, die zur besonderen Obhut befähigte Person muss nicht auch sachkundig für die verantwortliche Aufsicht sein, wenn denn eine andere Person diese Aufsicht auf dem Stand ausübt.


    Der Erziehungsberechtige nimmt dabei eine merkwürdige Sonderstellung ein. Paradoxerweise darf der Erziehungsberechtige, der nur zur einfachen (Basis-)Aufsichtsführung befugt ist, sein eigenes Kind beim Schießen beaufsichtigen, da man ihm kraft seiner Eigenschaft als Erziehungsberechtigter die Qualifikation zur besonderen Obhut zuspricht. Dies gilt aber nur für's eigene Kind. Für das danebenstehende Kind reicht das allerdings nicht aus, wenn sonst niemand mit der Befugnis zur besonderen Obhut anwesend ist.

    Das mit den Sorgeberechtigten ist erst später ins Waffengesetz 2002 mit reingenommen worden. In der 2002er Fassung war dieses noch nicht enthalten. Man hat nur bemerkt, dass es etwas lebensfremd ist, wenn man für nur einen schießenden Jugendlichen verlangt, dass neben der Person, die zur Aufsichtsführung befähigt ist, auch noch eine Person mit Befähigung zur besonderen Obhut anwesend sein muss, obwohlggf. der Sorgeberechtigte (und ich weise nochmals darauf hin, dass das Gesetz vom Sorgeberechtigten und NICHT vom Erziehungsberechtigten spricht, Definition siehe § 7 Abs. 1 Nrn. 4 u. 5 SGB VIII) mit anwesend ist. Man würde diesem ja die Befähigung zur besonderen Obhut für sein eigenes Kind absprechen.
    Also, für sein eigenes Kind sieht man ihn immer als befähigt (für die Obhut) an, auch ohne entsprechenden Nachweis (der Befähigung zur Obhut), aber für fremde Kinder bedarf es noch einer allgemeinen Qualifikation dafür. Das kann ich durchaus nachvollziehen.

    Aus rein rechtlicher Sicht würde ich auch sowohl in dem Mitnehmen zur Arbeitsstelle als auch im Verbleiben der Waffe im Auto Verstöße gegen entsprechende Vorschriften des Waffengesetzes sehen. Auch wenn es natürlich nicht unbedingt lebensfremd ist, so zu verfahren, würde ich mich nicht drauf verlassen, ungeschoren davon zu kommen, falls mal irgendwas passiert.

    Daneben möchte ich noch die unbeschränkte BZR Auskunft ansprechen, die auf alle zukommen wird, die mit Jugendlichen arbeiten!

    Bitte erkläre mir mal was es denn mit der BZR Auskunft auf sich hat, oder anders im Klartext was bedeutet dies.
    Wie sieht denn das aus?
    Schnüffeln bis in die 3. Generation?

    Es geht hier um die Erweiterung/Einführung des § 72a Abs. 3 und 4 des SGB VIII. Danach sind nach zahlreichen Vorkommnissen von sexuellen Übergriffen gegenüber Schutzbefohlenen Jugendlichen durch betreuende Personen an vielen Stellen diese Führungszeugnisse bereits vorgeschrieben. Im ehrenamtlichen Sportbereich sind sie meist nicht über die gesetzliche Regelung vorgeschrieben, jedoch werden schon an einigen Stellen Zuschüsse und Zuwendungen vom vorliegen solcher Zeugnisse abhängig gemacht.
    Übrigens geht es an dieser Stelle (ausnahmsweise) mal nicht um Geldmache, da es für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit gibt, das die in der Jugendarbeit tätigen Mitglieder dieses FZ kostenfrei erhalten.
    Es betrifft also ausnahmsweise mal nicht nur die Schützen.


    Fazit: Ich würde im Einzelfall einen Antrag an den DSB richten. Bsp: Bogentrainer C und hauptberufl. als Erzieher tätig, müßte eigentlich reichen, um eine Jubali zu bekommen.

    Ich bin mir nicht sicher, wie es mit dem Bogen-C-Trainer ist, aber beim normalen C-Trainer Gewehr/Pistole ist die Jubali in der Ausbildung enthalten. Ich habe meine Lizenz auch noch nachträglich erhalten, obwohl ich bereits in den 80er Jahren meinen Übungsleiter gemacht habe, den ich dann regelmäßig aufgefrischt habe.

    Die Anerkennung vom DSB/LV braucht man ja nur, wenn man eine weiterführende Ausbildung (Trainerschein etc) machen will. Für die Aufsicht auf dem Stand ist die Sichtweise der Behörde maßgeblich. Ob SIE die jeweilige berufliche Qualifikation (entsprechend der WaffVwV) als geeignet zur Kinder- und Jugendarbeit anerkennt. Der DSB hat an dieser Stelle wenig zu sagen !

    Und im übrigen bin ich der Meinung, daß alle Politiker erst mal einen ehrbaren Beruf erlernen und mindestens 5 Jahre ununterbrochen (ohne Bezug von HIV oder ALG) ausüben müßten, bevor sie überhaupt politische Ämter übernehmen dürften.

    "HIV" war für mich bisher Synonym für was anderes ! ;)

    Karl meint ja, sofern ich ihn jetzt richtig verstanden habe, so etwas wie dein AdA-Schein würde nur gelten, wenn er erst nach dem Inkrafttreten des Waffengesetzes, also nach Anfang 2003, erworben worden wäre.

    Ich bin mir nicht sicher, aber könnte es sein, dass Karl meint, dass nur Ausbildereignungen, Meister o.ä. ab gewissen Daten gelten, und zwar nicht weil 2003 das WaffG in Kraft getreten ist sondern weil sie erst ab einem gewissen Datum (vor 2003) gewisse Inhalte, bezogen auf die Jugendarbeit, enthalten haben ?

    Im übrigen kann ich mich noch an die ersten Jahre des Inkrafttretens des WaffG erinnern und an die Diskussionen, WER denn nun die Eignung hat und wer nicht. Damals wurden die AdA-Leute, Meister und selbst Lehrer NICHT anerkannt. Lediglich KINDERpsychologen wurde sie neben den extra durch Jubali qualifizierten zugesprochen. Es gab zu Anfang aber eine "Blankolösung". Man konnte nämlich Leute benennen, die seit mindestens 3 Jahren Jugendarbeit im Verein machten, und die bekamen auch eine entsprechende Bescheinigung. Diese Lösung war meines Wissens vom DSB abgesegnet bzw. ging von diesem aus. Darüber hinaus erhielten (zumindest bei uns) auch Übungsleiter und Trainer, die in der Vergangenheit eine Verbandsausbildung gemacht hatten und regelmäßig die notwendigen Fortbildungen gemacht hatten, eine Jubali zugeschickt (vom LV).

    Ich muss zugeben, dass ich den von Frank oben zitierten Auszug aus der WaffVwV bisher auch noch nicht so realisiert hatte. Zu beachten ist aber, dass einiges darin ein wenig schwammig ist ("Ausbildungen, die einen Bezug zur Jugendarbeit herstellen können") und zum anderen die WaffVwV zwar eine Argumentationshilfe sein kann, aber keine Rechtsnorm ist, auf die wir uns berufen können. Sie ist lediglich eine "interne Handlungsanweisung" ohne zwingende Bindungswirkung nach außen. Im Zweifelsfall würde ich als Vereinsvorstand mit meiner zuständigen Behörde (die für den Schießbetrieb zuständig ist) Kontakt aufnehmen und mich mit denen (schriftlich) abstimmen. Nicht dass man hinterher die Diskussionen anfängt, wenn bei einer Kontrolle so eine Person alleine vor Ort ist.


    Für alle die dies nicht wissen:
    Dort sind in diesem BL Zwei Verbände, wobei der eine - RSB - seinen Sitz in Leichlingen hat und sich in RLP ein Teil seines Gebiets ist RSB Gebiet Süd.
    Man sagt, dass dieses Gebiet finanzschwach ist und auf jeden Euro angewiesen ist und somit- im Hintergrund spielt der Hauptverband - einen eigenen Verband in RLP boykottiert, weil die Finanzmittel - aber auch in dem Verband PSSB auf Dauer sehr willkommen sind.

    Hier scheint einiges wild durcheinander zu gehen. Was ist denn nun der Wunsch (der Mehrheit ?) und was die Gründe für die Verhinderung ? Wer behindert wen ? RSB gegen PSSB ? Gebiet Süd im RSB gegen PSSB oder alle gegen einen neuen Verband und warum dann Gelder im PSSB willkommen ? Da geht es ja echt wild zu. Ach und dann gab es da ja wohl noch die Fachverbände im LSB RLP, die doch wohl ein Großteil der Gelder aus dem LSB-Bereich (Leistungssport) verteilen ? Wo machen die mit ?

    Übrigens: Meines Wissens hat diese Trennung genauso Tradition wie die im Norden zwischen NWDSB und NSSV sowie im Süden zwischen "Bayern" und Oberpfalz, wo auch in einem Bundesland 2 Verbände sind (in Niedersachsen sogar 3, wenn ich nicht irre). Man nennt das "historisch gewachsen". Was nicht heißen muss, dass das ewig so bleiben muss, was aber den derzeitigen Zustand erklärt.


    Möchtest Du die Todesfälle durch legale Waffen gesondert aufgeführt haben, um dann bei den doch gelegentlich vorkommenden Taten dann einen Anstieg in der Statistik in auch dreistelligen Prozentwerten zu rechtfertigen?

    Wie wäre es denn mal damit, dass man nicht blöde Prozentzahlen betrachtet (die irgend etwas ganz anderes suggerieren, als das Real vorhanden ist) sondern reale Zahlen. und DA würde uns eine Differenzierung nach legal und nicht legal bestimmt deutlich helfen !