Beiträge von schmidtchen

    Der NWDSB will das LLZ
    Der PSSB will das LLZ mit diesem Trägerverein nicht.

    Da ist schon ein Unterschied der Situation.

    Axel

    Es geht hier nicht um die Sichtweise der Verbände sondern um die der Vereine und einiger Strategen am Rande.
    Beim NWDSB sind einige Vereine mit einigen Entscheidungen der Verbandsspitze nicht einverstanden. Da sie es aber bisher nicht geschafft haben, eine Mehrheit GEGEN diese Verbandsspitze zusammen zu bekommen, um sie ggf. abzulösen und andere Entscheidungen zu treffen, nehmen diese Vereine derzeit vermehrt den Alternativweg, nämlich raus aus dem Verband. Manche von ihnen gründen was eigenes, manche bleiben ganz außen vor und gliedern den Sportbereich lediglich in eine SSG aus. Ob das alles FÜR DIE VEREINE letztlich auf Dauer zielführend ist, wird sich (leider) erst sehr viel später zeigen.

    In RLP scheinen derzeit die Befürworter eines LLZ Bad Kreuznach auch nicht in der Lage zu sein, den Vereinen diese absolute Notwendigkeit eines LLZ IN DER VORGESEHENEN FORM verständlich zu machen, denn zwar beteuern viele (wohl überwiegend aus dem RSB-Teil des Landes), dass sie natürlich ein LLZ vor der Haustür wollen, aber so richtig deutlich scheint das nicht nach außen zu dringen, da anscheinend immer die gleichen Wortführer gebetsmühlenartig versuchen, das Projekt weiterhin durchzuziehen. Wenn man aber mal die verschiedenen Zeitabläufe verfolgt, in denen immer wieder z.b. von "letzten Chancen" geredet wird, so muss man sich Fragen, wie lange diese "letzten Chancen" denn nun tatsächlich die letzte Chance sind. Hier tauchen immer neue Zeitabläufe mit immer neuen Fristen auf, in denen was letztmalig entschieden werden muss und dann kommt doch noch mal wieder eine "letzte Chance". Angeblich war die Insolvenz (hieß glaube ich "stille Liquidation") doch schon im November letzten Jahres abgelaufen und der gesamte Betrieb sollte eingestellt werden, wenn keine Lösung gefunden wird. Nun sind wir fast ein halbes Jahr weiter und es wird immer noch diskutiert und nach "letzten Chancen" gesucht. Mir scheint, dass hier aus den verschiedensten Gründen ein Projekt auch daran scheitert, dass manche Leute nicht mit anderen können oder das manche Leute in Wirklichkeit andere Ziele verfolgen, als sie nach außen kundtun.
    Die Gemengelage in Ländern mit mehreren LV ist naturgemäß eine sehr spezielle. Da kann man sich wohl leicht verheddern. und das scheint mir hier derzeit der Fall.

    Nun ja, beim NWDSB haben die Vereine aber begriffen wie sie "gestalten" können ohne in der Pflicht zu sein. Dafür werden sie ja von manchen "Machern" heftig kritisiert. Beim LLZ und im PSSB ist es nur so, dass welche die nichts außer leere Taschen haben, wütend mit dem Fuß aufstampfen weil sie nicht beachtet werden.


    Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob sie leere Taschen haben. Wenn ich einige der in den letzten Monaten handelnden/redenden Protagonisten pro LLZ betrachte, glaube ich da noch nicht mal dran, aber sie haben wohl ein Problem, den "Sortimentsbaukasten" für das LLZ zusammen zu bekommen.
    Nur wenn ich bei jeder Gelegenheit die Verbände und deren handelnden Personen ob ihrer Unfähigkeit und mangelnden Kooperationsbereitschaft geißele, darf ich mich nicht wundern, wenn diese nicht auf meine Linie einschwenken, und seien vielleicht gewisse Ideen oder Vorschläge auch noch so sinnvoll. Wir machen das alle mehr oder minder ehrenamtlich in unseren Positionen, wo wir dem Schießsport/Schützenwesen zu helfen versuchen. Da lässt man sich nicht gerne auch noch beschimpfen, verspotten oder was sonst noch so los gelassen wird. Da tritt der Gegenüber halt mal ein wenig auf's Bremspedal und niemand hat was davon.

    Aber inwiefern sich die Vereine im NWDSB einen Gefallen tun, indem sie "gestalten" ohne in der Verantwortung zu sein, wird die Zukunft zeigen. Meine Befürchtung ist, dass das Ganze zu kurz gesprungen ist. Aber ich kann natürlich einen gewissen Frust ob der Situation durchaus nachvollziehen.

    Moses, Du wirst keine Info erhalten. Die kleben doch so an Ihren Posten.
    Die Basis muss aufstehen, auch im Bereich des RSB- die sind auch nicht besser.

    Wenn ihr es doch besser könnt und es eure Leute in der Mehrheit auch so sehen, dann sollte es doch kein Problem sein, bei den nächsten Wahlen für Veränderungen zu sorgen, egal ob beim PSSB oder beim RSB. Das ist wie beim NWDSB !!!

    Aber nur rum zu lamentieren ohne die Mehrheit der angeblich so benachteiligten RLP-Schützen von ihrem Nachteil überzeugen zu können, damit diese danach dann die "klebrigen" Platzinhaber durch "Wohltäter" ablösen, reicht halt nicht aus.

    Nein, es gibt da schon einige Gemeinsamkeiten.

    Es ist zwischen MEISTERSCHAFTSprogramm und MITGLIEDERVERWALTUNGSprogramm zu unterscheiden. David21 ist ein Meisterschaftsprogramm zur Abwicklung der Meisterschaften. Meines Wissens ist es kein Mitgliederverwaltungsprogramm (wo z.B. Ehrungen, Lizenzen etc zu den einzelnen Mitgliedern erfasst werden).

    Nicht umsonst will der DSB ja gerade eine Sportdatenbank einführen, in der alle aktiven Sportler aller LV zusammengeführt werden, damit Doppelstarts bis zur LV verhindert werden. Dieses wäre dann eine Mitgliederverwaltung auf DSB-Ebene, die es bisher nicht gibt.

    Meiner Meinung nach ist der Eingriff in den Wettkampf für einen Kampfrichter die absolute Ausnahme und nur in den Fällen gerechtfertigt, in denen die Sicherheit gefährdet ist oder wo es um nicht nach dem Wettkampf reproduzierbare SpO-Übertretungen geht (z.B. falscher Anschlag oder was weiss ich).
    In Fällen, in denen es um die Einhaltung der Maße zu den Vorgaben der SpO geht, reicht meines Erachtens fast immer die vorgesehene Nachkontrolle aus. Wer dann da auffällt, hat halt Pech gehabt. Hätte er aber auch theoretisch, wenn dieses wie im vorliegenden Fall, beim 10 Schuss, rausgekommen wäre.
    Insofern betrachte ich das Vorgehen des KR bzw. der Standaufsicht als grob unsportlich. Aber es wäre nicht das erste mal, dass so was zu genau diesem Zweck veranstaltet wird. :(

    @skywalker
    Leider sieht die SpO für solche "Zwischenmenschlichen Probleme" keine vernünftige Lösung vor, denn der formal richtige Weg wäre: Die Standaufsicht will deine Waffe im Wettkampf kontrollieren - du siehst es als nicht gerechtfertigt an und erhebst dagegen Protest - dem Protest wird stattgegeben und die Aufsicht darf die Waffe nicht kontrollieren - du darfst weiterschießen, ggf. mit Verlängerung der Schießzeit. Thats all !
    Den bei dir ausgelösten Adrenalinschub blendet man bei dieser Entscheidung natürlich aus. Aber da dieser nicht objektiv messbar ist, ist anderes auch nur schwer umsetzbar. So etwas ist immer mehr als ärgerlich.

    @Carcano
    Als juristisch gebildeter Mensch solltest du doch wissen, dass das mit dem populistischen Verbandsausschluß nicht ganz so einfach ist, wie man(n) sich das meist vorstellt. Gerade das verbandsschädigende Verhalten muss da aus meiner Sicht direkt aus der Richtung des Auszuschließenden kommen und DIE PERSON kann dann noch ihr Recht auf Meinungsäußerung dagegen halten. Gerade die Bayern haben doch mit ihrem Seehofer Horst einen in ihren Reihen, der das exzellent beherrscht. Das die Äußerung des Schützenmeisters ziemlich daneben war, ist sicher unbestritten. Das ihm aber daraus ein Strick für verbandsschädigendes Verhalten gedreht werden kann, "nur" weil es unsere Medienwelt nun gerne aufnimmt, halte ich für fast ausgeschlossen.

    Und klar dürfte auch sein, nur weil du nicht zu erkennen gegeben hast, ob du den gesamten Verein oder lediglich den Schützenmeister mit solch einem Verfahren beglücken möchtest: Den gesamten Verein aus dem BSSB "rauszuschmeißen" dürfte noch weniger Erfolg haben als bei dem Schützenmeister.

    Ich würde dir eine Wette anbieten dass das auf rechtlicher Ebene eine Bauchlandung geben würde, wenn man es versucht. ;)

    Als Beispiel mag dir die ebenfalls völlig daneben liegende Äußerung der AfD-Vorsitzenden Petry zum Gebrauch der Schusswaffe an der Grenze dienen, wo die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, dass diese Äußerungen noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir leben schon in einem SEHR freien Land. Das mag manchmal Nachteile haben, hat aber auch unbestritten Vorteile. Frag mal in Polen und Ungarn nach. ;)

    Hallo Frank,

    was deine Meinung zu diesen Thema ist, hast du ja schon früher deutlich gemacht:

    ...aber dass hier ein Großteil dieser Pamphlete, welche zwar rhetorisch oft gar nicht mal so schlecht sind, ansonsten aber nur mit rein destruktiver und zerstörerischer Absicht verfasst wurden und zudem auch noch oft erkennen lassen, dass der Verfasser in Wirklichkeit nur sehr wenig Ahnung vom wirklichen Schützenwesen und Sportschießen hat, von ein und der selben Person unter wechselnden Benutzernamen stammen, ist zumindest mir schon länger klar.

    Und ich bin zumindest im engeren Sinne hier nur ein Außenstehender.

    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Dafür, dass du "nur" Außenstehender bist, beteiligst du dich aber derzeit sehr intensiv an der Aufklärungsarbeit zugunsten derjenigen, denen du anscheinend ein entsprechendes Sprachgefühl nicht zutraust. ;)

    Letztlich ist das Ganze zu 90% ein Problem der NWDSB-Leute. Diese müssen sehen, wie sie ihre Kuh vom Eis bekommen. Und wie immer im Leben sehen da unterschiedliche Menschen verschiedene Wege, die man beschreiten kann. Unabhängig von diesen Wegen wird hier in diesem Thread schon seit Monaten oder Jahren ein gewisser Informationsfluss eingefordert, um überhaupt saubere Entscheidungen treffen zu können. Bei diesem scheint es nach wie vor Probleme zu geben, so dass die getroffenen Entscheidungen wohl immer nur begrenzt tauglich sind, die Probleme zu lösen, wie die vergangenen Jahre ja gezeigt haben. Das man Entscheidungen steuern kann und das die "Machthabenden" dabei meist in der besseren Position sind, ist wohl allgemein bekannt. Eine kritische Menge GLEICHZEITIG zusammen zu bekommen, um z.B. einen Präsidenten zu Fall zu bringen ist deutlich schwieriger als seinen Posten zu behalten. Ein Hoch auf die menschliche Trägheit.

    Schade ist nur, dass dieser ganze Prozess natürlich letztlich dem gesamten Schützenwesen nicht zuträglich ist, da er die "Zerrissenheit des Schützenwesens" noch weiter betont und unseren Gegnern im Nichtschützenbereich in die Hände spielt. Aber so ist das Leben nun mal.

    Von daher bin ich mal gespannt, wie lange der NWDSB es noch schafft, seine finanziellen Löcher im Schneeballsystem zu stopfen. Strategie sieht für mich anders aus. Aber da das Schützenwesen ja schon sehr alt ist, sind vermutlich auch die angewendeten Methoden schon was älter und mir unbekannt.

    Und um das klarzustellen: Auch ich bin Außenstehender, kann aber den Wunsch nach EHRLICHEN Informationen und nach Konzepten, wie sie hier zu Anfang der Diskussionen eingefordert wurden, durchaus nachvollziehen. Für "Denkmäler" wäre mir mein Beitrag auch zu schade. Aber das nur am Rande.

    Fest steht, dass die sogenannten Traditionsschützen, und das ist nun einmal die Mehrheit in den Vereinen(bis auf wenige Ausnahmen), das Sportschiessen finanziert. .... Vielleicht es tatsächlich besser, wie in einem der vorherigen Beiträge geäußert, dass sich Sport und Tradition trennen. Blickt man einige Jahrzehnte zurück, muss man feststellen, dass es in der damaligen DDR auch Spitzensportschützen gab, und das ohne Unterbau mit Schützenverbänden und Schützenvereinen. Sportschießen auf höchsten Niveau könnte doch so auch funktionieren oder? 8)

    Obwohl ich selbst Sportschütze bin und mit der Tradition nur wenig am Hut habe sagt mir meine eigene Logik, dass das Rad allmählich überdreht wird. Man kann nicht ständig irgendwelche tollen Ideen für die Sportschützen haben (z.B. LLZ erweitern/neu Bauen/ Stützpunkte einrichten etc.) und bei de Finanzierung nach der Solidarität der Traditionalisten rufen und sich beklagen, wenn diese dann mal anfangen, die Reißleine zu ziehen. Wenn wir in den Verbänden nicht mal langsam anfangen, Modelle zu entwickeln, die auch den Traditionalisten die Möglichkeit geben "den (finanziellen) Schmerz" in Grenzen zu halten, werden sie uns allesamt laufen gehen. Dann wird dieser Sport deutlich teurer werden als er heute schon ist.
    Man sollte sich auch einfach mal in die andere Seite rein versetzen bei allen "guten" Ideen.

    Unbestritten, du bist ja oben auf den Unterschied zwischen Schießstand und Schießanlage eingegangen, warum jetzt der Querschläger Schützenstand?

    Weil die Beschreibung von @Gunnery Sergant's Sachverhalt auf den Schützenstand passt.

    Du unterstellst dieser Regelung "Sicherheitsbelange", gibt es dafür nachprüfbare Quellen?
    Es würde mich nicht wundern wenn im Gewerblichen Bereich bei einem Unfall zu Problemen käme. weil kein Helfer verständigt werden kann.

    Ich kenne in den waffenrechtlichen Vorschriften diesbezüglich nur sicherheitstechnische Belange. Versicherungstechnische Dinge sind dort, außer bei der Vorschrift über das Vorhandensein der Haftpflicht nie von Belang. Schließlich ist auch die Vorschrift der VBG, dass die Aufsichten ausgebildete Ersthelfer sein müssen oder ein solcher während des Trainings auf dem Stand sein muss, nicht im Waffengesetz umgesetzt.
    Aus diesem Grund kann ich da nur Sicherheitstechnische Belange als Grund für sehen. Werde aber die Tage noch mal in alten Gesetzesmaterialien nachschauen. Leider ist die Forderung der Aufsichten ja schon lange drin und insofern wird die Begründung dafür heute nicht mehr reingeschrieben.

    Wenn ich mich recht erinnere, ist § 11 Abs. 3 seinerzeit auf ausdrücklichen Wunsch des DSB da reingekommen, weil man den Kaderschützen rechtssicher eine möglichst freizügige Trainingsmöglichkeit einräumen wollte. Muss mal schauen, ob ich da noch was in den alten Unterlagen finde.

    Fakt ist aus meiner Sicht: Der Schießstand (und um den geht es in § 11 Abs. 3 AWaffV) ist weiter gefasst als der reine Schützenstand, auf dem ich als Schütze und meine Mitschützen stehen.
    Ich habe den für mich wichtigen Punkt mal fett und unterstrichen gekennzeichnet. Ich wage mal zu bezweifeln, dass die oben von @Gunnery Sergant beschriebene und von @Carcano als "vertretbar" bezeichnete Situation

    Alleine bin ich,wenn ausser mir (der Standaufsicht) kein anderer mit einer Waffe auf dem Stand zugange ist.
    Ein sich hinter mir die Schuhe zubindender Schütze kann mir egal sein. Erst wenn dieser nach getaner Knotenkunst neben mir auftaucht
    bin ich nicht mehr allein.

    mit dieser Definition vereinbar ist. Selbst @Karl's Gipswand könnte da zumindest ab KK schon ein Problem werden. Von GK reden wir mal lieber erst gar nicht.
    Aber sei's drum: Wer sich dabei sicher fühlt (rechtlich und tatsächlich), soll's halt machen.

    Die Interpretation von Gunnery Sergeant - welche den Begriff "allein" weiter faßt und damit für den Schützen / die Schützin vorteilhafter ist - ist jedenfalls vertretbar. Meine - die eher auf die Anzahl der Personen im Schützenstand insgesamt abstellt - ist ebenfalls vertretbar.
    Unvertretbar und ganz haltlos war nur die Meinung Schmidtchens. Aber wenn man halt den rechtlichen Unterschied zwischen Schießstand und Schießstätte nicht kennt... ;)

    Ich möchte mich gerne weiterbilden und bin sehr daran interessiert, einen rechtlichen Beleg für Deine Meinung zu erhalten. Meine Meinung leitet sich aus Ziffer 1 der "Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien)" aus dem Jahr 2012 sowie aus § 11 Abs. 3 AWaffV ab.

    Zitat

    § 11 Abs. 3 AWaffV
    Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn
    sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.


    Nach dieser Definition ist der Schießstand gem. Waffengesetz noch nicht mal nur der Raum, in dem geschossen wird (und hier habe ich an deiner Definition mal die größten Zweifel, wenn denn tatsächlich mal was passiert, ob diese dann in einem Verfahren haltbar ist, wenn im gleichen Raum wie dem Aufsichtsführenden Schützen noch weitere unbeteiligte Personen ohne Aufsichtsbefähigung vorhanden sind) sondern sogar das gesamte Gebäude incl. Gelände, wobei ich bei letzterem je nach örtlichen Verhältnissen sicher noch den meisten Verhandlungsspielraum sehe.
    Einer Kugel, die sich durch Fehlverhalten löst, ist es nämlich ziemlich egal, ob sich noch eine Kette zwischen ihr und dem sich die Schuhe anziehenden Unbeteiligten befindet !

    Aber sei's drum. Ich hoffe, ich bin noch genug lernfähig, um deine mit rechtlichen Grundlagen gefütterte Erläuterung entgegen zu nehmen. Man (zumindest ich) möchte ja nicht dumm sterben oder anderen Quatsch erzählen. Wenn es vertretbare und haltbare Argumentationen gibt, bin ich der letzte, der das geltende Recht zu Lasten der Schützen und deren Vereinen auslegen will.

    Es ist nicht woanders anders. Du kannst nur die Rechtslage nicht.
    Aber das macht nichts.

    Satzinterpretation ist auch nicht deine Stärke, wie ? Nicht die Rechtslage ist woanders anders, sondern die Handlungsweise bzw. die örtlichen Gegebenheiten (wobei ich selbst bei getrennten Gebäuden meine Probleme bei der rechtlichen Beurteilung hätte, aber das ist eine andere Sache). Soviel gedankliches Umsetzungsvermögen hätte ich dir aber schon zugetraut. :thumbdown:

    Solltest du allerdings der Meinung sein, dass die Rechtslage bei unmittelbar angrenzendem Aufenthaltsraum auch ein alleiniges Schießen eines zur verantwortlichen Aufsicht befähigten Schützen zulässt, wenn sich im Aufenthaltsraum andere Personen aufhalten, so wäre ich für eine Benennung dieser Rechtsgrundlage tatsächlich sehr verbunden. Schließlich will man ja nicht dumm sterben und ist zum dazulernen nie zu alt. ;) Ich zumindest nicht !

    Und übrigens: § 11 Abs. 3 AWaffV ist mir durchaus bekannt. ;)

    Ok,
    das ist zumindest eine klarere Definition dessen, was du meinst. Trifft zwar in meinem Gebiet auch nicht zu, da bei uns überwiegend sehr kleine Standanlagen vorherrschen, die nur eine Standanlage besitzen und direkt daneben (im gleichen Gebäude) den Aufenthaltsraum und in diesem Fällen ist nach meinen Informationen das Alleineschießen ohne Aufsicht wegen der Nähe zu den anderen Personen eh nicht erlaubt, aber sei's drum. Wenn's woanders anders ist, sei's denen gegönnt. ;)

    Der Hauptgrund für die Standaufsichtsqualifizierung im tatsächlichen Leben ist aber, dass mensch dann auch alleine schießen darf.

    Das dürfte von Verein zu Verein sehr unterschiedlich sein. Bei uns in der Gegend ist, wie auch in meinem Verein, ausdrücklich durch den Vorstand das Alleineschießen von vA untersagt. Ausnahmen werden da nur bei Spitzenschützen in unmittelbarer Nähe zu höheren Meisterschaften gemacht. Gründe dafür sind u.a. dass zu solchen Gelegenheiten dort Sachen passieren, die nicht passieren sollten und hinterher ist es natürlich keiner gewesen. X(
    Und nicht jeder hat Videoüberwachung oder Codeschloss mit individuellen Zugangsschlüsseln, um nachvollziehen zu können, wer auf dem Stand war.

    Insofern halte ich die obige Begründung gerade bei "Neulingen" wie @homofaber eher nicht für zielführend.

    Da musst du auch keine Lust dazu haben denn genau darin findet man darüber nichts.


    Ich würde tippen, dass sich die 2. BuLi Süd da an der 1. BuLi-Regelung orientiert, da sie ja als einzige ebenfalls 12 Mannschaften hat. Würde also bedeuten, dass die letzten Beiden direkt absteigen.

    Na ja, das Problem ist, so wie er jetzt da steht, hat der Verein gar keine Chance, die Bestätigung für den WSB zu unterschreiben, wenn sein Stand das nicht her gibt, selbst wenn der Schütze in einem persönlichen Schießbuch nachweist, dass er auf einem anderen Stand geschossen hat (auch ohne dort Mitglied zu sein) und die Disziplinen zukünftig für seinen Verein bei den Meisterschaften schießen möchte. Ob ich das will, ist dann eine zweite Frage, die ich an anderen Dingen festmachen würde.
    Und das ich mich mit renitenten Mitgliedern auseinandersetzen muss, die meinen, ihre Rechte zu kennen, nur leider die ebenfalls vorhandenen Pflichten leicht vergessen, ist alltäglich gelebte Praxis. Da muss mich niemand schützen. Da muss man als Ehrenamtler durch. :D

    Die Frage dürfte sein, ob mangelhaft ausgeführter Schutz dazu führen kann. Man kann nämlich auch einzelne Seiten und Dokumente differenziert schützen, so das es nicht möglich ist, als nicht angemeldeter Nutzer über die Links die Seite aufzurufen bzw. die Datei runterzuladen. Diesen Aufwand wollte sich der DSB halt sparen, zumal a) eine saubere Verifikation des Anmeldenden eh nicht erfolgt und b) das BVA zumindest die Gesamtdatei ebenfalls veröffentlicht. BVA-Link zur SpO DSB und Liste B
    Allerdings dauert dort der aktuelle Stand immer etwas, je nachdem wann die entsprechende SpO zur Genehmigung vorgelegt wurde und wann die Genehmigung erfolgt(e).

    Wer hat denn erlebt oder erfahren das die sogenanten "Altbestandschützen" auf ihre Bedürftigkeit
    durch entsprechende Stellen überprüft wurden?
    Für meinen Teil kann ich jederzeit einen Nachweis bringen obwohl ich seit 1971 ständig trainiere und an Wettkämpfen auf allen Ebenen teilnehme.
    Eine sauber geführte Exel-Datei über meine Meisterschaften mit Datum,Platz und Urkunde hat schon so manchen Amtsleiter im Ordnungsamt in
    Erstaunen gebracht.

    Es ist ja schön, dass du schon immer weiter warst als der Gesetzgeber, aber nichts desto trotz sieht selbst dieser es bisher in Bezug auf die stetige Bedürfnisprüfung wohl eher nicht so, wie es einige Behörden auslegen:

    Zitat

    Ziffer 4.4 WaffVwV
    Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt.
    Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in
    denen der Waffenerlaubnisinhaber [/b]offensichtlich[/b] kein Bedürfnis mehr hat.

    also z.B., wenn er sich aus seinem einzigen Verein abmeldet und dieser das ordnungsgemäß der Behörde meldet.

    Das sich bisher nur wenige "Altbesitzer" gegen solches vorgehen gewehrt haben ist wohl tatsächlich der Tatsache geschuldet, dass die "alten Kameraden" keine Energie haben, sich mit der Behörde derwegen anzulegen. Aber wegen einem alten KK-Gewehr (und um so was geht es bei uns bei den Sportschützen in ca. 60% der Fälle) so einen Aufstand seitens der Behörde zu machen ist auch eher unverständlich. Da wüsste ich andere Einsatzgebiete ! Übrigens dürfen diese Waffen nur noch zu einem geringen Teil kostenlos dem Verein überlassen werden, da dieser auch nur eine bestimmte Anzahl haben darf

    Zitat

    Ziffer 8.1.2 WaffVwV
    Die Zahl der einem Verein zuzubilligenden Vereinswaffen bemisst sich nach den Regelungen in der Satzung und der Zahl der in der Übungs-/Probephase
    befindlichen Mitglieder des Vereins und der vom Verein in diesem Zusammenhang konkret nutzbaren Schießstättenkapazitäten (verfügbare Bahnen,
    Häufigkeit der Nutzung etc.). Unter Beachtung dieser Parameter wird dem Verein ein Waffenkontingent zugestanden, welches bei umfassender Nutzung
    aller in diesem enthaltenen Vereinswaffen einen nach objektiven Maßstäben effektiven Schießbetrieb in diesem Bereich ermöglicht.


    Da wiederum achten sie penibel genau auf die Einhaltung der Vorschrift ! X(

    Bleibt also i.d.R. nur die Verschrottung des KK-Gewehres von <1970. X(