Beiträge von schmidtchen

    Johann

    Was mir auf jeden Fall schon seit einigen Jahren klar ist, ist, dass dieses Regelwerk weit davon entfernt ist, fehlerfrei zu sein. Selbst nach mehrmaligen Überarbeitungen lassen sich dort meist noch Fehler finden. Wer nach einer Neuüberarbeitung des Werkes die folgenden Monate die Mitteilungen des DSB und der TK verfolgt, der wird wissen, wovon ich rede. Und wer es nicht glaubt mag bis zur DM warten, wenn das neue "Werk" auf den Markt kommt.

    Das Ganze liegt u.a. auch darin begründet, dass der DSB respektive der Vizepräsident Sport es meist nicht oder erst sehr spät für nötig befindet, das komplette Werk vom BA Sport absegnen zu lassen. Somit erhalten auch diese Leute ihr Exemplar meist erst zur DM oder kurz davor und können demzufolge Fehler auch erst dann korrigieren.

    Von der Tatsache, dass es im Regelwerk gar kein 50m-Gewehr gibt und dieses an anderer Stelle IMMER ordnungsgemäß mit KK-50m-... bezeichnet wird, ganz zu schweigen. Und WENN es denn das 50m-KK-Gewehr sein soll, dass es dann DA FALSCH steht, habe ich auch schon hingewiesen. Aber bleib du bei deinen 70mm und dann ist bei dir alles gut !

    Ich lasse mir auf jeden Fall auch als KR das "Mitdenken" nicht verbieten und entscheide im Zweifelsfall zugunsten des Schützen. Was kann der schließlich für die unpräzisen Formulierungen oder widersprüchlichen Aussagen ?

    Unsportlich, das finde ich passt hier nicht so recht, denn die Disqualifizierung war ohnehin nicht mehr abwendbar.

    Da stellen sich für mich 2 Fragen:

    1. Wie löst du den Widerspruch zwischen der Überschrift von 1.5.4 SpO "Abmessungen für Luftgewehr und GK-Standardgewehr" (der einzige Fundort der besagten 700 mm ) und der Überschrift der besagten Grafik in dieser Ziffer auf (denn nur mit einer schlüssigen Begründung sehe ich überhaupt eine Disqualifizierung als möglich an) und

    2. woher nimmst du die Erkenntnis, dass selbst im Falle der Anwendung des Maßes in Ziffer 1.5.4 eine Disqualifikation nicht mehr abwendbar war ?

    Ziffer 0.9.8.2 SpO - Regelverletzungen - sagt

    Da hier auch gegen das Gebot, diese 'Maßkontrolle' möglichst während des Trainings bzw. Probeschießens vorzunehmen, verstoßen wurde (und laut Aussage des TE eine Waffenkontrolle VOR dem Wettkampf nur unzureichend vorgenommen wurde) sehe ich es als nicht sachgerecht an, einen Schützen bei Maßüberschreitung, automatisch zu disqualifizieren.

    Aber: eine Ansprache während des Wettkampfes bedeutet für den Schützen IMMER eine Beeinträchtigung des Wettkampfes, egal wie sie ausgeht, weshalb diese immer mit Bedacht vorzunehmen ist. Das gilt selbst für nebenstehende Schützen.

    Und wegen genau solchen Situationen empfehle ich, nicht jede Aufsicht selbst mit diesen Kompetenzen (des Ansprechens der Schützen) auszustatten sondern dieses ausschließlich dem Schießleiter zu überlassen. Dieser sollte a) entsprechend kompetent sein und b) sollte dieser immer gleich handeln können (falls z.B. mehrere Aufsichten abwechselnd Dienst machen, wie das bei uns der Fall ist). Die Aufsicht informiert ihn und er entscheidet dann was zu tun ist. Nur bei Sicherheitsrelevanten Dingen, die ein sofortiges Einschreiten erfordern, sollte die Aufsicht selbst tätig werden.

    Ohne entsprechenden TOP kann maximal eine kommissarische Bestellung eines Kandidaten bis zum nächsten Delegiertentag erfolgen. Ein Nachschieben der Wahl mittels TO-Ergänzung, falls Jonny noch bis zum Delegiertentag zurücktritt, ist rechtlich wohl nicht zulässig.

    Ich zitiere jetzt nochmals die SPO 1.5.4: Gewichte an 50m Gewehren:

    Du hast Recht, da steht so was in der Überschrift DER GRAFIK. ABER: Die Ziffer 1.5.4 ist ganz eindeutig überschrieben mit Abmessung für Luftgewehr und GK-Standardgewehr . Aus diesem Grund liegt für mich die Vermutung deutlich näher, dass einfach die Grafik falsch überschrieben ist, zumal es ein eingebetteter Text ist.

    Wie scherge im folgenden auch deutlich macht, stecken in dieser SpO ne Menge Tücken/Fehler (denen u.a. auch ich in der Eile aufgesessen bin, da der Auflagepunkt in der Tabelle im Teil 9 tatsächlich nichts mit der Systemlänge zu tun hat, Da darüber in der Tabelle im Bereich der Ziffer 9 nichts gesagt ist, gilt hier tatsächlich der allgemeine Gewehrbereich und hier die Gewehrtabelle Seite 16 im Teil 1 (wie es die TK-Info aussagt), wonach die Systemlängen bei den KK-Gewehren frei sind. Nur eben, der Auflagebereich wird bei 550 mm ab Systemeinbettung gekennzeichnet, wenn die Systemlänge mehr als 550 mm beträgt.+

    Nein, er hat es nur gut gemeint. Und dem Schützen evtl. den Wettkampf und ein wertbares Ergebnis ermöglicht. Der TE hat sich ja nicht über eine Störung beschwert und auch nicht geschrieben, ob das Vermessen am Stand oder anderswo stattfand, wo die Schützen nicht gestört werden. Er hat uns auch nicht geschrieben, zu welchem Zeitpunkt diese Kontrolle stattfand. War es noch beim Probeschießen? Dann bin ich der Meinung, die Aufsicht hat eine Möglichkeit gesucht, dem Schützen einen regulären Wettkampf zu ermöglichen. War er bereits bei den Wertungsschüssen, war ein Eingreifen sinnlos.

    Wenn du dir mal in Ruhe den Eröffnungsthread durchliest, wirst du vielleicht erkennen, dass NICHTS von dem, was du da sagst, realistisch ist.

    1.) Nein, er hat es nur gut gemeint. Und dem Schützen evtl. den Wettkampf und ein wertbares Ergebnis ermöglicht.

    Dem Schützen fehlten am Ende wegen der Zeitverzögerung 3 Schüsse! Prima WERTBARES Ergebnis !!!

    2.) Der TE hat sich ja nicht über eine Störung beschwert und auch nicht geschrieben, ob das Vermessen am Stand oder anderswo stattfand, wo die Schützen nicht gestört werden.

    Zitat

    Da kommt mitten im Wettkampf die Standaufsicht zum Schützen neben mir und misst bei dem am Gewehr die Systemlänge incl. der Stange des Schaftgewichtes unter dem Lauf.

    Wie liest sich das ? Als ob alles in aller Ruhe vor den Wettkampfschüssen außerhalb des Standes abgelaufen ist ?

    3.) War er bereits bei den Wertungsschüssen, war ein Eingreifen sinnlos.

    So ist das wohl, wird aber oft genug trotzdem so praktiziert. Über die Hintergründe eines solchen Vorgehens will ich mal gar nicht spekulieren, obwohl ich einige (nicht ehrenwerte) Gründe kenne, und zwar nicht nur theoretisch sondern auch aus der Praxis. Da laufen nicht nur Gutmenschen rum, die nichts Schlechtes wollen (aber sicher auch nicht nur böswillige).

    Des weiteren gibt es die Beta Version des Teils 9 der SpO für das Sportjahr 2017 in der unter 9.7. Gewehr steht:


    Für das Sportjahr 2017 ? Da gibt es keine Beta-Version mehr, da gibt es die Echte, wo das aber nicht drin steht. Oder meinst du 2018 ? Dann würde mich diese Version interessieren, denn mein Landessportleiter kennt die noch nicht.

    Die 700mm sind das Maximalmaß beim 50m Gewehr. Beim Luftgewehr müssen die Gewichte innerhalb des Schaftmaßes bleiben, dürfen also nicht über den Schaft nach vorne stehen.

    SPO 1.5.4.

    Das sind aber nicht die Maße des SYSTEMS und außerdem taucht dieses Maß nur in 1.5.4 SpO bei LG und GK-Standardgewehr auf. Und hier darf dann tatsächlich das Gewicht nicht mehr als 70cm vom hinteren Systempunkt nach vorne raus ragen.

    Also mal wieder ein Fall von "Try und Error" mit Versage(r)n bei der Aufsicht. Und das in jeder Hinsicht (ansprechen während des Wettkampfes ???).

    Übrigens: Die eigentliche Systemlänge beim KK-Auflage ist tatsächlich gem. der Tabelle in Nr. 9 der SpO 550 mm. ABER in der Überschrift der Tabelle steht als Klammerzusatz "(Fixierung des Auflagepunktes)", weshalb für mich da die hervorragenden Gewichte NICHT mit zugehören.

    Das Frag ich mich auch, bei den Behinderten, sprich DBS, waren es dann gleich 8 Serien a 5 Schuß in jeweils 10 Sekunden.

    Seitdem der DSB die Abteilung Sportschießen des DBS "geschluckt" hat wird das ganze wie LP5 geschossen und ich kenne den ein oder anderen Schützen mit Behinderung der seitdem die neue Variante nicht mehr schießt.

    Da sind ZUFÄLLIG zwei Ereignisse zusammen gefallen. Bei den Behinderten wurde international eine Umstellung in dem Bereich vorgenommen. Da wurde von früher MLP auf Klappscheiben auf nunmehr LP5 Standard (8 x 5 à 10 sec) umgestellt. Das ist aber noch nicht so lange her. In einer Übergangsphase wurde bei denen beides abwechselnd bei wichtigen Wettkämpfen (WM) geschossen. Der DSB hat da erst mal gar nicht reagiert, da er das ja auch noch bei den Jugendlichen hatte. Außerdem schießen die behinderten Kaderschützen noch beim DBS, auch wenn sie in DSB-Disziplinen mitschießen dürfen.

    Erst jetzt geht man wohl einheitlich einen anderen Ansatz, wobei nun zumindest die behinderten DBS-Schützen den A***karte haben, die international schießen, da die neuen DSB-Disziplinen zwar wieder offen im Erwachsenenbereich sind, aber eben mit eigenem Reglement. Typisch DSB !

    Ich kann dir zwar keine genauen Kosten nennen, aber schon mal andeuten, dass das Ganze mit Sicherheit nicht preiswert wird.

    Einen nicht unwesentlichen Teil deiner Investitionen wird bei einem geschlossenen unterirdischen Schießstand die zu installierende Belüftungsanlage verschlingen. Da ist es nicht mit einer 08/15 Anlag getan, sondern da werden ganz spezielle Lüftungsverhalten verlangt. Meiner Information nach geht das richtig ins Geld.

    Zu den sonstigen Kosten, vor allem auch den elektronischen Ständen für 50m, können dir hier sicher andere was sagen.

    Wie soll ein Polizist verbotene Warfen von legalen unterscheiden, wenn er nicht im Waffenrecht geschult ist.

    Man könnte ja schon mal damit anfangen, dass man die waffenrechtliche Erlaubnis für die vorgefundene Waffe überprüft. Dafür braucht man keine Waffenrechtskenntnisse, außer zu wissen, dass es dieser bei legalen Waffen bedarf.

    Das Zahlenschloss bezog sich auf die oft lächerlichen Konstrukte, die hier genannt werden. Ich lass es bleiben mit dir darüber zu diskutieren. Hab nen schönen Tag.

    Wir müssen auch gar nicht diskutieren. Das Waffenrecht ist da EINDEUTIG. Es sagt nämlich eindeutig NICHTS darüber aus, WIE bzw. WELCHER QUALITÄT der Verschluss des "verschlossenen Behältnisses", in welchem der Transport nur zulässig ist, sein muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, das JEDES noch so fimmschige Schloss ausreicht, um der GESETZLICHEN Forderung zu entsprechen. Es muss noch nicht mal ein Schloss sein, sondern kann z.B. auch ein Kabelbinder sein. Verhindert werden soll ja nur der unmittelbare (schnelle) Zugriff des WAFFENBESITZERS auf die Waffe (damit es sich um ein legales Führen handelt). Dieses wird eben auch durch "lächerliche Konstrukte" erreicht.

    Auch dir einen schönen Tag.

    Habe ich behauptet dass es hier behauptet wurde?

    Was soll dann diese Bemerkung bedeuten:

    Warum unterhalten wir uns immer über an den Haaren herbeigezogene Konstrukte, die noch keiner erlebt hat? Wieso soll der gemeine Polizist nicht genauso im Waffenrecht bewandert sein wie ich oder ihr? Wer von den Usern musste denn schon mal den Waffenkoffer auf Anweisung öffnen? Und wer würde denn schon bestraft, weil er das Zahlenschloß nicht verstellt hat.

    Wer unterhält sich also außer dir über das nicht verstellte Zahlenschloss ?

    Allerdings hatte ich bisher noch nie von einer allgemeinen Waffenkontrolle auf deutschen Straßen gehört.

    Du hast natürlich Recht ! Richtig sollte es natürlich heißen allgemeine Verkahrskontrolle (wie auch der Hinweis auf die Prüfung des Warndreiecks drauf hindeutet ;)).

    Warum unterhalten wir uns immer über an den Haaren herbeigezogene Konstrukte, die noch keiner erlebt hat?

    1) Wieso soll der gemeine Polizist nicht genauso im Waffenrecht bewandert sein wie ich oder ihr?

    2) Wer von den Usern musste denn schon mal den Waffenkoffer auf Anweisung öffnen?

    3) Und wer würde denn schon bestraft, weil er das Zahlenschloß nicht verstellt hat.

    zu 1) Weil seine Schwerpunkte in seiner Ausbildung woanders liegen als beim legalen Waffenbesitz eines Sportschützen. Vielfältige Erfahrungen, auch eigene, untermauern diese Einschätzung.

    zu 2) Ich. Bei einer allgemeinen Waffenkontrolle und dem Blick in den Kofferraum wegen des Warndreiecks fragte mich der Polizist, was denn in dem Koffer sei (ist ein sehr breiter Koffer mit Doppelfach). Ich antwortete wahrheitsgemäß und er bat mich, ihn zu öffnen. Nach dem Hinweis, dass ich ihn nur auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin öffne (mit Zeugen) habe ich ihn geöffnet. Er warf einen Blick rein, schaute sich die .22er Waffe genauer an und bat mich, ihn wieder zu schließen. Er fragte noch, ob es meine Waffe sei, was ich bejahte. Das war es. Keine Abfrage, keine WBK vorzeigen.

    zu 3) Hab ich was verpasst ? WER behauptete das hier im Thread ? Es stellt sich allerdings die Frage, warum man das nicht tun sollte, wenn man es schon dran hat. :(

    Das halte ich für ein Gerücht. Zumindest was den "Gesetzesbeschluss" betrifft. Die Festlegung des Zeitpunktes ohne den tatsächlichen Verlauf der gesetzlichen Beratungen und des Beschlusses zu kennen, halte ich für rechtlich nicht haltbar. Es wäre mehr als Zufall, wenn es denn so kommen würde. Mir sind die Terminierungen insbesondere der 3 Lesungen im BT noch nicht bekannt. Auch da gibt es Fristen, trotz aller Eilbedürftigkeit.

    Am 25.01.2017 wurde also kein "neues Waffenrecht beschlossen" sondern lediglich ein KABINETTSBESCHLUSS zur Änderung des Waffenrechts gefasst.

    https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Art…affenrecht.html

    Dankenswerterweise sieht unsere Verfassung bei Gesetzesbeschlüssen noch ein anderes Verfahren vor, dass sich "parlamentarisches Verfahren" nennt.

    Der grobe Ablauf dieses Verfahrens für den vorliegenden Fall lässt sich aus dieser Mitteilung entnehmen:

    http://www.dsb.de/infothek/recht…Waffengesetzes/

    Also, alles wie immer. Deshalb wäre es schön, wenn du es unterlassen würdest denen Klicks auf ihre Website zu produzieren. Du unterstützt diesen Abschaum damit auch noch.

    Ich kann schon für mich selbst entscheiden, ob ich Links anklicke oder nicht. Das muss ich im übrigen Leben auch.

    Ich finde es hilfreich, wenn man erfährt, wo gerade mal wieder was in den Medien gelaufen ist, damit man sich wappnen kann gegenüber den leuten, die solch einen Beitrag gesehen haben, es eins zu eins glauben und dann "dumm" losblubbern. Wenn ich weiss, wo das herkommt und was der Hintergrund ist kann ich deutlich angepasster antworten als wenn ich nur eine isolierte Aussage eines Gegenüber höre.

    Insofern finde ich solche Links hilfreich. Wen das nicht interessiert, braucht ja nicht klicken !

    Dem war nicht so . Nach dem Aufstiegswettkampf war noch nicht klar ob der 3. platzierte aufsteigt oder nicht . Da die Frist zur Abmeldung 14 tage nach dem Bundesliga finale abläuft . So die aussage des Münchner Trainers der die Wettkampf Leitung hatte beim Aufstiegswettkampf der Süd

    Du hast Recht. Gemäß Ligaordnung (Ziffer 3.7) haben sie bis eine Woche nach dem Ligafinale Zeit, sich abzumelden. Hab das verwechselt mit unserer Verbandsliga, wo dieses so geregelt ist.

    scherge

    Es ist ja nicht so, dass ich die Atmosphäre schlecht fand und die Spannung ist gerade bei den 20 Ständen mit Gewehr und Pistole parallel auch fast immer da, da es fast immer irgendwo eng steht. Aber Leuten, die das Ganze noch nicht so kennen und denen man gerne noch das eine oder andere erklären würde, konnte man bei dieser Atmosphäre tatsächlich sehr wenig vermitteln.

    Ich war auch in der Vergangenheit schon mehrfach bei Finals, die letzten 2 Jahre in Rothenburg jedoch nicht. Es gab natürlich schon immer Vereine, die lautstarke Anhänger mitgebracht haben, wie dieses auch in der normalen Saison der Fall ist, aber in dieser Massivität habe ich das noch nie wahrgenommen. Aber es freut mich für dich, wenn du dich normal unterhalten konntest. Ich werde beim nächsten Mal vorher mal anfragen, wo wir uns treffen können, damit du mir diese stillen Örtchen zeigen kannst. ;)

    Ist aber noch nicht ganz sicher ob es wirklich so weit kommt.

    Dem ist nicht so. Gemäß Ligaordnung muss der Rückzug vor dem Aufstiegswettkampf erklärt werden, wenn man nicht sein Geld verlieren will. Dies ist auch erfolgt und somit ist der Vorgang erledigt. Da gibt es kein zurück mehr.

    Wurde im übrigen auch in Paderborn vom Münchener Trainer bestätigt. Begründung vor allem wohl die Hallenprobleme.

    Zu Paderborn: Ich war auch da und fand das Ganze recht gut organisiert. Lediglich an der Lautsprecheranlage muss dringend was verbessert werden, da selbst in den Ruhepausen zwischen den Partien die Ansagen nur bei sehr genauem Hinhören zu hören waren.

    Was mich allerdings MASSIV gestört hat und was mich definitiv davon abhält, mit Leuten dahin zu fahren, die keine Insider sind, ist die Tatsache, dass wirklich bei allen Wettkämpfen des Samstag eine fast schon unerträglich Lautstärke vorhanden war, die von den verschiedenen Fangruppen der vereine ausging, die mit Tröten, Rasseln und Pauken und Ratschen. Und das während des Ganzen Wettkampfs, also eine Stunde lang. Natürlich hatte ich Ohrstöpsel dabei und habe die auch benutzt. Aber eine Unterhaltung mit einem Nachbarn war bei diesem Lärmniveau nicht möglich.

    Auf diese Art werden sicherlich keine Zuschauer zu motivieren sein, die nicht eingefleischte Fans sind. Für so einen kurzen Videoausschnitt oder einen Fernsehbeitrag hört sich das stimmungsmäßig nett an, ist es aber vor Ort nicht unbedingt.

    Ein "Meinungsbildner" hier im Forum ist z.B. komplett gegen Facebook, vermutlich generell gegen Social Media. Diesen Kanal ausblenden halte ich für nicht sinnfrei. (Aber die Datenweltverschwörung beginnt ja bei Facebook...)

    Tja, da dürfte er nicht ganz alleine stehen, zumindest mit der Facebook-Meinung. Ob das Verschwörungstheorien sind oder Realität, muss erst mal jeder für sich selbst entscheiden. Es gibt reichlich Informationen im Netz, die man an der einen oder anderen Stelle mit eigenen Erfahrungen verknüpfen muss. Dann kann man, glaube ich, durchaus abschätzen was möglich ist und was nicht. Und meine Meinung ist, dass leider viel zu viel möglich ist und da ich keine Deutungshoheit über meine Daten habe, wenn sie in anderer Leute Hände sind, versuche ich sie lieber zu vermeiden. Dann muss ich nicht hinterher darauf hoffen, dass im Falle eines Missbrauchs auch das Gericht es so sieht wie ich.

    In diesem Zusammenhang, gerade weil hier ja auch von Facebook die Rede ist, hab ich kürzlich einen interessanten Artikel gelesen

    http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/amerik…tPopularComment

    Auch da muss man abwägen, was davon stimmt und was nicht. Ich befürchte nur, dass das, was ich von der Datenverarbeitung kenne, ausreicht um zu vermuten, dass die Realität nicht weit entfernt liegt. Und ja, jeder Einzelne ist da gefordert, sich ggf. eben nicht so einfach beeinflussen zu lassen, aber das ist oft leichter gesagt als getan, wenn sich nämlich schon die Frage stellt, wodurch man sich seine Meinung bildet.

    Will damit nur sagen: Meiner Meinung nach sind die verschiedenen Plattformen, wo man Nachwuchs ansprechen kann, nicht das entscheidende sondern die Art und Weise, wie man DANN mit diesen Leuten im Vereinsleben umgeht. Und da halte ich von persönlichem Kontakt und entsprechenden Erlebnissen deutlich mehr als von What-App- oder Facebook-Gruppen, Twitter-(Wasserstands-)Meldungen oder ähnlichem. Es muss ja auch alles irgendwer "bedienen". Wer soll bei der ganzen Problematik an immer weniger Leuten, die Vorstandsarbeit machen wollen, auch noch diese ganzen Dinge befüttern?

    Wie soll ein Haufen Rückhalt erwarten, der jeder Forderung nachgibt und damit den Inhalt der Kritik immer wieder selbst bestätigt? Wenn Schützen den irrationalen Forderung von Waffengegner reflexartig entgegenkommen entsteht das Bild, dass da ja was dran sein muss und man den Rest des aggressiven, gefährlichen und überkommenen Schützenwesens am besten auch gleich abräumt. Wer sich dagegen nicht aktiv wehrt und unberechtigten Forderungen deutlich widerspricht, macht sich zum Totengräber des Schützenwesens. Rückhalt erhält man nicht durch Schlucken und Buckeln, den muss man sich erarbeiten.

    Tja, da auch wir Schützen nur ein (Teil-)Spiegelbild der Gesellschaft sind und auch diese insgesamt ja derzeit reichlich "drangsaliert" wird (vielfach unter dem Stichwort "Terrorgefahr") ist der Zeitpunkt, wo wir eh nichts mehr zu sagen haben, nicht mehr so fern. Aber wenn so viele kluge Leute behaupten, dass man mit mehr Daten auch mehr Taten VERHINDERN kann, dann MUSS das doch einfach stimmen. Jeder der was anderes behauptet, hat bestimmt was zu verbergen.

    Wie häufig bei großen Problemstellungen dürfte die Antwort nicht eindimensional zu beantworten sein. Häufig sind eine ganze Reihe von Gründen, die oftmals auch auf beiden Seiten der beteiligten liegen, für das Problem verantwortlich.

    Zunächst einmal kann ich hier in meinem Bereich in der Mitte Deutschlands (leicht westlich) feststellen, dass mit diesem Phänomen fast ALLE Organisationen zu tun haben, die auf ehrenamtlich Tätige angewiesen sind. Das fängt beim Sport an (selbst die Fußballer sind bei uns davon betroffen, wenn natürlich auch auf einem anderen Niveau, da diese insgesamt mehr Leute in ihren vereinen haben, aber eben auch mehr Trainer, Mannschaftsbetreuer, Fahrer für Jugendliche etc. benötigen) geht aber weiter über kulturell tätige Vereine und geht bis zu sozial aktiven Vereinen. Überall werden Leute für die aktive Mitarbeit gesucht, sowohl als Mitglieder als auch als Ehrenamtliche.

    Bei den Gründen kann ich auf der einen Seite tatsächlich auch die "Sesselkleber" identifizieren, die manchmal nur sehr schwer ihre Aufgabe abgeben können. Manchmal natürlich mit der Begründung, dass sich ja niemand fand, der die Aufgabe übernehmen wollte. Wenn man aber in der Vorstandsarbeit allgemein nicht schon vorher so arbeitet, dass eine Übergabe möglichst geräuschlos möglich ist, weil man zur Sicherheit, dass alle Aufgaben auch so perfekt abgearbeitet werden wie man selbst das möchte, sie direkt selbst macht, darf man sich nicht wundern, wenn unterwegs ne Reihe Willige auf der Strecke bleiben. Letztlich tun alle Funktionäre ihre Ehrenarbeit ja AUCH für sich selbst. Und erzähle mir niemand, dem wäre nicht so. Klar stärkt es auch das eigene Ego, wenn man als Funktionär anerkannt und gewollt ist. Nur darf das nicht im Vordergrund stehen.

    Die andere Seite ist aber tatsächlich auch so, dass ich erkennen kann, dass insgesamt immer mehr "Egomanen" rumlaufen, die nur noch das machen, was für sie selbst gut ist. Die Gemeinschaft ist ihnen egal und hat für sie da zu sein. Aufgaben übernehmen: Ist nicht. Arbeitsdienste: Bitte nur, wenn es nicht zu warm und nicht zu kalt ist, die Arbeit nicht zu schwer, der Rest der (Mit-)Arbeiter angenehm und was weiß ich noch. Also eher, wie kann ich mich rausreden ! Man kommt, macht seinen Sport, wenn es hoch kommt, trinkt man EIN Getränk und geht wieder. Wie im Dienstleistungsbetrieb. Kommunikation und Geselligkeit sind ein Fremdwort. Vereinsfeier wollen wohlbedacht sein, sonst steht man hinterher alleine in der Halle.

    Aber auch die Mitgliedschaft in den Verein überhaupt hin zu bekommen ist mehr als schwer. Gerade die Jungen Leute möchten möglichst wenig Verpflichtung. Wenn man denen erklärt dass eben auch dieser oder jener Dienst der Mitwirkung gewünscht ist, gewisse Regeln einzuhalten sind oder ähnlich strukturelle Dinge geäußert werden, sind die direkt verschreckt. Dabei gibt's natürlich dazu auf der anderen Seite auch andere Freizeitaktivitäten, Hilfestellungen bei Schularbeiten, offene Ohren bei Problemen etc. . DAS wird auch gerne angenommen.

    Also insgesamt eine recht komplizierte Gemengelage, aus der die Antwort wohl nicht allgemeingültig zu finden ist.

    Wenn Du mal über Deinen Tellerrand schauen könntest, wäre alles nicht mehr so aufregend denn dort sind derartige Vorgaben üblich und werden meist mit weniger Aufregung akzeptiert.

    Es würde keiner so ein Faß aufmachen wenn es bei einem "Touristenradrennen" wegen eines veralteten Helms keine Starterlaubnis bekäme.

    Was soll dieser Vergleich ? In Deutschland und auch in anderen Ländern gibt es GESETZLICHE Vorschriften für gefährliche Güter und Behälter. Wenn der Staat Sicherheitsbedenken hat, erlässt er ganz fix entsprechende Vorschriften, damit eben keine schlimmen UNfälle passieren. Im Bereich der Gasbehälter gibt es die auch in Form der Druckbehälterverordnung. Der GESETZGEBER hat aber in den kleinvolumigen Kartuschen bisher kein Sicherheitsproblem erkannt und die Vorordnung so formuliert, dass unsere Kartuschen eben NICHT unter diese Regelung fallen.

    Wie schon gesagt, diese Geschichte gilt nur für Deutschland und ist eine "Selbstverpflichtung der Hersteller" (die im

    Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler organisiert sind. Im Rest der Welt bestehen die Gefahren offensichtlich nicht. 8)

    Also, ehrlich gesagt: Ich kann mit der getroffenen Regelung gut leben und das nicht nur weil ich von dem Bestandsschutz profitiere sondern weil ich auch der Meinung bin, dass die Regelung für Neuanfänger angemessen ist.

    Schon bei Erlaß des Waffengesetzes 2003 mit den Aufbewahrungsregeln war meines Erachtens die Alternativ-Lösung auf der Basis der VDMA 24992 Regelung rechtlich fragwürdig, da das Einheitsblatt zu diesem Zeitpunkt bereits zurückgezogen war und neue Tresore nicht mehr nach dieser Norm GEPRÜFT wurden. Allerdings waren die neuen Tresore, die der EN DIN 1143-1 entsprachen, noch seehhr teuer (in meiner Kategorie Lang-/Kurzwaffe mit Innenfach mehr als 3 x ), so dass auch ich seinerzeit von meinem unklassifizierten Aufbewahrungsbehältnis auf einen großen B-Tresor mit Innenfach für rund 500,- EUR umgestiegen bin. Dieser Tresor begleitet mich, gut befestigt an Wand und Boden, auch heute noch zu meiner vollsten Zufriedenheit. Wenn ich also die Investition mal auf die Laufzeit runterrechne, lande ich jährlich bei einer Summe, für die ich noch nicht mal 500 Schuss KK-Mun bekomme. Und ich brauche den regelmäßigen Schützen ja nicht vorzurechnen, wie viele Packungen man davon im Jahr verbraucht, teilweise auch teurere größere Kaliber. Von den Waffen noch gar nicht geredet.

    Andererseits sind die Preise für die Tresore Widerstandsgrad N/0 und I in den letzten Jahren deutlich gesunken. Einen annähernd großen Tresor wie meinen bekomme ich heute ebenfalls für 500-600 EUR, also vergleichbar von vor 15 Jahren. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ich heute mehr verdiene als seinerzeit ist dieses Teil also sogar eher billiger geworden.

    Für Neulinge sollte also die Anschaffung eines 0ers kein wirkliches Problem darstellen. Eine flächendeckende Neubestückung auch der Altbesitzer wäre allerdings, insbesondere unter Berücksichtigung des von @Califax angeführten und auch meines Erachtens fadenscheinigen Arguments der Diebstahlsicherung im Privathaushalt, fatal gewesen. Aber davon scheinen wir ja jetzt (zumindest vorläufig) verschont zu bleiben.

    Übrigens werde ich mir trotzdem demnächst freiwillig nen neuen 0-er oder 1-er zumindest für die Kurzwaffen holen, der dann auch ein Zahlenschloss hat, um bezgl. der "Schlüsselproblematik" auch noch ein wenig auf der sichereren Seite zu sein. da ist mir das Geld nicht zu schade für.