Mitetwas gesundem Menschenverstand sollte man wissen, wie mit einemreinem Gewissen eine Kontrolle zu überstehen ist. Als Sportschützesollte ich auch wissen, das in heutiger Zeit das transportieren einerWaffe Probleme bereiten kann.
Meine persönliche Meinung eines juristischen Laien:
Sollte ein Polizeivollzugsbeamter (PVB) mich auffordern, ein Behältnis zu öffnen, in dem sich Waffen oder auch nur Munition befinden, würde ich ihm die Zahlenkombination nennen oder den Schlüssel übergeben. Soll er doch selber nachschauen! Für ihn gilt das WaffG nicht, er darf i.d.R. mit Waffen umgehen. Er darf im Rahmen seiner für ihn geltenden Rechte (Landespolizeigesetz etc.) öffnen (oder nicht, das kann ich nicht beurteilen). Ich werde jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit ein Waffenbehältnis öffnen und damit ggf. etwas tun, was ich nicht darf ("führen").
Der PVB hat seine uneingeschränkte Möglichkeit der Kontrolle, ich habe meine rechtliche Sicherheit. Wer mir daraus einen Strick drehen will, soll sich mit meinem Anwalt unterhalten.
Munition darf sich im gleichen Behältnis wie die Waffe befinden, nur nicht eben in der Waffe. Muss aber nicht. Wie weit entfernt und wieweit extra verpackt, kann jeder selbst entscheiden. Dazu gibt es keinerlei juristisch haltbare Bestimmungen. Muni im Magazin neben der Waffe ist das eine Extrem (auch mir zu heiß), Waffe im Kofferraum und Muni im Handschuhfach das andere (mir zu aufwendig, außerdem habe ich ein zu kleines Handschuhfach).