Beiträge von schmidtchen

    Ich würde zwar mal annehmen, dass man auch bei einer Meldung an die für den Verein zuständigen Behörde nicht belangt werden könnte (zumal die WaffVwV keine Bindungswirkung für den Verein hat) aber gleichwohl gibt es in Ziffer 15.5 WaffVwV einen Hinweis darauf, was der Gesetzgeber gemeint haben dürfte

    Zitat

    " Zuständige Behörde im Sinne des § 15 Absatz 5 ist die Waffenbehörde, in deren Bezirk der Inhaber der WBK seinen gewöhnlichen Aufenthalt

    hat."

    (Formatierungen von mir)

    Wie soll das ein Sportverband können, besonders wenn es das Mitglied nicht will?

    Frage ist doch nicht primär, was das Mitglied will, sondern was die entsprechenden Vorschriften hergeben.

    Gem. SpO darf ein Mitglied oberhalb der VM nur in einem Verein eine Disziplin bei den Meisterschaften schießen. Daher wäre es sicherlich zulässig und wird auch in einigen Verbänden schon gemacht, ALLE anderen Vereinsmitgliedschaften bei DSB-Vereinen abzufragen, auch wenn sie in anderen LV sind.

    Nun kann man zwar dagegen verstoßen und diese nicht melden, aber falls man bei Meisterschaften für mehrere Vereine in einer Disziplin antritt, wird man Probleme bekommen, wenn das auffällt, was durch "nette Schützenkollegen" immer häufiger passiert, gerade in Randgebieten der LV kenne ich da mehrere Fälle.

    Mittels Namens- und Geburtsdatenabgleich bekommt man da auch heute schon ziemlich gute Ergebnisse. Nur bei Allerweltsnamen wie Schmidt, Müller, Meier etc. wird es natürlich schwieriger. U.a. auch deshalb wollte der DSB wahrscheinlich zu Beginn seiner DB-Aktion die LV auch verpflichten die Daten incl. Adresse weiterzugeben, wogegen sich die LV aber gesperrt haben. Das ist auch der Grund, warum unser Verein freiwillig keine Adressdaten an den Verband gibt, weil, was die dann damit machen, weiß der Kuckuck. DSVGO hin oder her.

    Im NSSV wird es auch erfasst, aber für jede Mitgliedschaft die vollen Beiträge eingefordert.

    Also ich vermute der DSB verwendet eine einheitliche Datenbasis, zählt also auch hier die Erst- und Zweitmitglieder, aber online habe ich dazu nichts gefunden. Die einzelnen Gaue veröffentlichen jedoch überwiegend recht detaillierte Mitgliederstatistiken, diese vermitteln denke ich zumindest einen groben Überblick, wie das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitmitgliedschaften ausschaut. Im Sportschützengau Schrobenhausen sind bspw. rund 7 Prozent Zweitmitglieder (Mitgliederstand zum 31.01.2019).

    Gero,

    ich befürchte dass das nur in Bayern möglich ist, denn nur da wird das m.W. auch erfasst und für den weiteren Verein auch keine Abgaben und Versicherungsbeiträge erhoben.

    Die Verbände selbst können meist sehr wohl Auskunft darüber geben, wie viele Personen (Köpfe) hinter wie vielen Mitgliedschaften stecken. Den DSB interessiert das aber (primär) nicht, weil er für jede Vereinsmitgliedschaft einen Beitragsanteil haben will (§ 6 Ziffer 3 i.V.m. § 9 Ziffer 9 der Satzung). Wenn es nicht eine lex BSSB gibt, müsste der BSSB seine Sonderregelung für Mehrfachmitgliedschaften aus der eigenen Tasche finanzieren, weil der DSB eben nicht nur Köpfe zählt.

    Meines Wissens ist der DSB an einer Datenbank dran (möglicherweise existiert die sogar mittlerweile schon, vor 2 Jahren auf jeden Fall noch nicht), in der ALLE Mitglieder der LV aufgeführt werden. Hier werden dann ggf. auch Mehrfachmitgliedschaften mit anderen LV ersichtlich die heute nicht zwingend bekannt sind (sollten sie zwar, sind sie aber nicht immer).

    Schwerpunkte bezgl. Disziplinen kann man meist nicht differenziert erkennen, insbesondere nicht, wenn man eben keine Mehrfachmitgliedschaft hat, da man dann einfach alle Disziplinen für einen Verein schießen DARF. Ob man deshalb auch für alle Disziplinen Interesse hat, ist eine ganz andere Sache.

    Im RSB wird meines Wissens bei der Mitgliederanmeldung in den letzten Jahren nur eine separate Abfrage bezgl. Bogen gemacht, da hier besondere Interessenslagen sind (wegen des konkurrierenden Deutschen Bogensportverbandes).

    Man muss wissen, dass dieser Funktionär nicht immer der Meinung des Präsidenten und der Vize Süd des RSB war und letztere verschiedentlich auf ihre Fehler aufmerksam gemacht hatte. Wer hier interveniert hat, kann ich nur vermuten, das "Bauchgefühl" hat mich aber selten enttäuscht.

    Für mich stellt sich nun die Frage, wird hier die persönliche Abneigung gegen eine Person gegen die sachliche und fachliche Kompetenz eines verdienten Mitarbeiters und ehemaligen Ehrenamtsträger gestellt.

    Na ja, formulieren wir es doch klarer: Nachdem er viele Jahre verantwortlich neben den seinerzeit tätigen verantwortlichen Leuten mitgearbeitet hat (aber angeblich von nichts wusste, was da genau passierte im Süden) hat er sich dann abgewendet und zählte anschließend zu den schärfsten Kritikern derjenigen RSB-Funktionäre, die den neuen "Machthabern" im Süden (dem Fachverband Sportschießen Rheinland als Federführer) nicht gänzlich das Feld überlassen wollten. Diese zu diskreditieren ist ja heute immer noch ständiges tun. Und in diesem Umfeld ist diese Person ja auch in Amt und Würden. Von daher kann ich da bestimmte Vorbehalte durchaus nachvollziehen, wenn ich auch schießsportfachlich von dieser Person durchaus überzeugt bin, gefällt mir dieses Verhalten genauso wenig wie alle Verhaltensweisen der anderen Seite.

    Und bevor jetzt wieder die alte Leier kommt: Es ist den jetzigen Akteuren des Fachverbandes durchaus zu Gute zu Halten, dass sie durch ihre Stetigkeit (womit auch immer die in Wirklichkeit begründet war) gewisse Machenschaften im Süden aufgedeckt haben, die nicht in Ordnung waren. Das beinhaltet aber nicht die Zustimmung zu jeglichen Verhaltensweisen, die diese Leute heutzutage manchmal an den Tag legen. Da fühlt man sich manchmal durchaus an frühere Zeiten erinnert (als Kritiker "mundtot" gemacht wurden), nur das man heute mit der Weiterleitung von Geldern an die Vereine hausieren gehen kann (was zugegebenermaßen ein wesentlicher Pluspunkt ihrer bisherigen Arbeit ist).

    Nur so ständige Behauptungen wie "Der RSB will unsere Süd-Fördergelder abgreifen und sie für sich verbraten" sind allein schon wegen der Förderbedingungen völlig fehl am Platze (und ja, ein FRÜHERER Geschäftsführer unter einem anderen Präsidenten und einem anderen Vizepräsidenten Süd war vor vielen Jahren mal beim Sportbund RLP und hat ein diesbezügliches Ansinnen geäußert, aber da sind zwischenzeitlich ALLE Personen nicht mehr im Amt :(), und wer in diesem Angesicht mit solchen Aussagen heute noch hausieren geht, bekommt von mir auch keine entsprechende Anerkennung.

    Jetzt könnt ihr nachvollziehen, warum es in Rheinland Pfalz Bestrebungen gibt, diese Situation zu ändern und den Schießsport wieder in ruhiges Fahrwasser zu führen.

    Das ginge auch auf anderem Wege, z.B. wenn hier nicht permanent "unter der Gürtellinie" gearbeitet würde statt sachlich zu arbeiten (an der Stelle kommt jetzt das Henne - Ei - Problem auf: Wer hat angefangen, wer reagiert nur, etc. etc.)

    Es geht nur um den Schießsport, auch wenn adere es so nicht sehen wollen. Ihnen geht es nur um Zuschüsse, an die sie bis jetzt nicht heran kommen.

    Es gibt Sichtweisen wo auch Plattfüße Standpunkte sind. 8)

    Es gibt schon einige die etwas tun und aus Ihrer Sicht auch absolut im Sinne der Sache. Das muss dann nicht jeder für richtig halten aber dann kann/muss man sich halt zur Wahl stellen.....

    Problem ist halt, wenn das nicht alle so sehen wie man selbst und es deshalb nicht so unterstützen wie sich die Protagonisten das wünschen. Das gilt übrigens für beide Seiten. Das "Wahlvolk ist halt träge.

    Wie so oft beim DSB sind die Informationen ein wenig verteilt.

    Zunächst einmal stellt sich die Frage, um welche Disziplin es hier geht. Die SpO lässt nämlich beim Dreistellungskampf statt des knienden Anschlags auch den sitzenden Anschlag zu, der beinhaltet aber eben keinen "Hocker" sondern das Sitzen mit überkreuzten Beinen.

    Wenn es aber um das Aufgelegtschießen geht und du das Hockerschießen meinst, dann solltest du auch Ziffer 10.8.1 mit zu Rate ziehen, dort werden die verschiedenen Begriffsdefinitionen der verschiedenen Stühle gegeben.

    Außerdem steht dort unter Ziffer 4.:

    "... gibt eine Tabelle (siehe Anhang) die maximale Höhe des Schießstuhls in der Relation der Länge vom Boden zum höchsten Punkt des Knies an. Die Messung wird sitzend mit Schießkleidung (Schuhe, Hose) durchgeführt."

    Daraus ergibt sich, auch weil u.a. auch die Hose Bestandteil der Messung ist, dass es nicht in der Vorderseite des Gelenkes gemessen werden kann, da dabei die Hose keinen Einfluss auf die Höhe hätte.

    Es wird Oberkante Knie gemessen.

    Sorry, aber wovon träumst du Nachts ?

    Woher sollen die ganzen Neuen denn kommen, wenn die Bedingungen permanent verschärft werden. Da werden sich eher noch welche abwenden, die bisher noch mitgemacht haben aber in Zukunft keinen Bock mehr auf diesen ganzen Formalstress haben.

    Und mit Gemeinschaftssinn musst du heute keinem Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen mehr kommen. Das sind zu großen Teilen genauso Egomanen, wie ihre Eltern. Da wird um jede Hütte sorgsam nen Zaun gezogen und wehe, es wird eine Veranstaltung durchgeführt, die nicht um 22 Uhr muxmäuschenstill ist, dann stehen kurze Zeit später die Blauen auf der Matte. Da kannste die Nachbarn auch einladen, kommen tun sie lieber nicht, lieber beschweren.

    Fakt ist ebenso, dass der PSSB und die Fachverbände mal so eben still und heimlich eine Zusammenarbeit vereinbart und einen Leistungssportbeauftragten RLP ernannt haben, ohne auch nur mit dem RSB-Gebiet Süd darüber zu sprechen,

    Da darf man sich nicht wundern, wenn der RSB nicht so springt, wie man es gerne hätte.

    Dazu ist nicht ersichtlich, warum die Fachverbände einen dermaßen hohen Einfluss im Leistungssport haben sollen. Die Kaderangelegenheiten bis zum D-Kader sind eindeutig, wie der DSB den Beteiligten vor einiger Zeit mitgeteilt hat, Sache der Schießsportverbände.

    Auch in NRW haben die Schießsportverbände das Sagen über die Mittelverteilung und nicht der LSB, der das Geld gibt. Der legt natürlich die Rahmenbedingungen fest, aber mehr auch nicht.

    Giro

    Du solltest dich mal mit den Verantwortlichen des Fachverbandes Rheinland unterhalten, über welche Summen im Einzelnen geredet wird und welche Gelder vom LSB zurückgehalten werden. Da gibt es leider ne Menge an Informationen, was da kreuz und quer geht. Es gibt da unterschiedliche Töpfe und Abhängigkeiten für die Zahlung bestimmter Gelder und nicht alle "Nichtzahlungen" sind dem RSB anzulasten, auch wenn es bequem ist.

    Ich bin mal gespannt, ob wir da vor lauter Mengen an Änderungswünschen noch an die wesentlichen Dinge kommen.

    Klar sind da ein paar grundsätzlich neue Dinge bei, die gemäß EU-Richtlinie angepackt werden müssen und die natürlich, wie es sich für den guten Deutschen Politiker gehört, direkt ordentlich gelöst werden (10- bzw. 20-Schuss Magazin und Vorderladerregistrierung, da wird kriminalisiert auf Teufel komm raus), aber was mir ehrlich gesagt für den Alltagsgebrauch viel mehr Sorgen bereitet, dass sind diese Dinge:

    Dazu kommt dann noch diese Vermutung, die durch den heutigen Umgang mit den Fallzahlen beim kleinen Waffenschein, dessen Waffen ja wohl ebenfalls so gut wie keine Deliktrelevanz haben, schon bestätigt ist

    Zitat
    Diese Personenkreise werden weiterhin die Waffen ohne Eintragung und somit gesetzeswidrig besitzen und zur Schau stellen. Es ist zu befürchten, dass so eine hohe Zahl an Bürgerinnen und Bürgern ohne Not kriminalisiert wird. Zukünftig werden auch all diese Personen unter den Fallzahlen von Verstößen gegen das Waffenrecht zu finden sein, was in der Öffentlichkeit den fälschlichen Eindruck hervorrufen wird, dass die Legalwaffenbesitzer sich nicht regeltreu verhalten.

    Damit kann sich jeder ausrechnen, wann "unsere Sorte" Schützen wohl von der Bildfläche verschwinden wird.

    Also der 1. Schuss ist normal rausgegangen, keine Auffälligkeiten.
    Nun will man weiterschießen, aber beim Abziehen passiert garnichts, auch kein Klick!
    Es ist also davon auszugehen, dass der Abzug nicht gespannt war.
    Nun bleibt also nichts anderes übrig als den Schlitten von Hand zurück zu ziehen.
    Dabei wird die 2. Patrone unversehrt ausgeworfen und die 3. Patrone wird also von faktisch von Hand zugeführt.

    Das ist schon mal eine wichtige Information, denn ich kenne zahlreiche Fälle, bei denen der Fall so lag, dass die zweite Patrone NICHT zugeführt wurde und der Abzug auch nicht gespannt war. Das wiederum passierte aber nicht nur einmal am Tag, wie hier wohl bei dem einen oder anderen, sondern regelmäßig, auch bei unterschiedlichen Magazinen. Das war seinerzeit auch eine mögliche Fehlerquelle bzgl. der Feder, die von Walther bei älteren Modellen kostenfrei ausgetauscht wurde. U.a. auch bei meiner Waffe von Anfang der 80er Jahre. Danach hatte ich Ruhe, Außer mein Magazin war verdreckt. Da gab es einen ähnlichen Effekt, wie ich schon beschrieben habe.

    Man muss also fein säuberlich die jeweilige Situation analysieren, um sie auch vergleichen zu können.

    Wie kann man denn immer das Geplapper des RSB in dieser Form kundtun?

    Nach meiner Info - PSSB und Sportbund- hat der RSB wiederum einen Termin- der war terminiert bis zum 25..01.19 .nicht wahrgenommen- keinerlei Rückantwort.

    Versuche es doch einfach einmal mit lesen. Meine Aussage steht doch gar nicht im Widerspruch zu euren Aussagen, ich habe nur ergänzt, dass eine Diskussion über Leistungssport nur Sinn macht, wenn beide Verbände an einem Strang ziehen. Wenn sich aber der PSSB nicht äußert bz3w. mit dem RSB an einen Tisch setzt, kann man sich den Rest auch schenken, da der LSB RLP nur EIN Konzept von BEIDEN Verbänden haben will.

    Also, mein lieber HoDi, zapfe nicht nur deine Quellen an und plappere nach sondern mache ihnen begreiflich, dass es nur miteinander geht !

    Es steht vorne auch schon mal irgendwo zu lesen: Das Problem tritt vorzugsweise nach dem ersten Schuss mit schwächerer (weicher) Munition nach dem ersten Schuss auf.

    Es gab vor zig Jahren auch mal eine Rep-Satz mit einer anderen Feder für die GSP, der ist aber wohl heute nicht mehr zu bekommen. Warum das verstärkt beim 1. Schuss zu beobachten ist, das der Verschluss nicht weit genug zurück geht um die nächste Hülse mitzunehmen, kann ich allerdings nicht begründen.

    Allerdings, wenn man nach OSP-Art auf die oberste Patrone auf das Geschoss nen Tropfen Öl gibt, tritt dieser Effekt so gut wie nicht mehr auf.

    Es hat auch keinen Zweck, hier weitere Erklärungen abzugeben, es werden wie im täglichen politischen Leben Tatsachen verdreht, passend geredet oder totgeschwiegen.

    :thumbup:


    Es ist leider wie so oft im Leben, jeder dreht es sich, wie er es brauchen kann.

    Fakt ist, dass für die Leistungssportförderung die beiden Verbände zusammen arbeiten müssten, denn von einem alleine nimmt der LSB keine Anträge für diesen Bereich an. Fakt ist ebenso, dass es seitens des RSB Gesprächsangebote an den PSSB gegeben hat, dieser aber derzeit kein Interesse an solchen gemeinsamen Gesprächen zu haben scheint. Auf jeden Fall spielt man 'toter Mann'. Und so läuft es wie es läuft. Leider nicht gut für den Leistungsschießsport in RLP, dass sehe ich auch so. Aber da immer einseitig auf dem RSB rumzuhacken ist aus meiner Sicht zu einfach (aber passt natürlich prima ins Konzept).

    Eben nochmal probiert - da wird jeweils eine pdf runtergeladen mit dem jew. Entwurf. Wenn das bei dir nicht geht, liegt das an den Sicherheitseinstellungen deines Rechners.

    Also, bei mir ging es auch nicht, allerdings nicht mit "no permission" (das wäre tatsächlich ein Zugriffsproblem) sondern mit "..not available", also Datei nicht mehr vorhanden. Und das von mehreren Geräten mit unterschiedlichen Browsern, auch teilweise ohne Router.

    Der DSB hat nun wohl (auch) den letzten Entwurf bekommen, von dem Carcano wahrscheinlich sprach

    Waffenrecht: Information zur Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie

    Danke für euer aller Hilfe. Leider ist mein Verein nur beim DSB.

    Wie schon erwähnt, ist es eher unwahrscheinlich, dass dein Verein zwar im DSB aber nicht im RSB ist.

    Hier in der Vereinssuche kannst du mal suchen, ob dein Verein gelistet ist. Ansonsten könnte ich mit konkreter Namensangabe (auch per PN) mal woanders nachschauen.

    4. Der Schütze selbst legt sein Schießbuch - wenn er eines führt, was nicht vorgeschrieben ist, aber durchaus anzuraten, und auch von uns als Verband empfohlen wird - NICHT der Behörde vor. Ich wiederhole es noch einmal:
    NICHT.
    Sondern allenfalls dem Verband selbst, wenn dieser es sehen und prüfen will.

    Allerdings ist der Verband bei dem Fortbestehen des Bedürfnisses im Regelfall gar nicht mehr im Spiel, weshalb dann eine gewisse Unsicherheit herrscht. Hier bestätigt der Verein, dass der Schütze weiterhin beim Verband gemeldet und als aktiver Schütze (regelmäßig: nicht zu verwechseln mit dem "regelmäßig" des Erstbedürfnisses für eine Waffe) schießt. Das Schießbuch wäre da also allenfalls für den Verein relevant.

    3. Das Fortbestehen des Bedürfnisses über die ersten drei Jahre hinaus. Hier kann die Behörde prüfen, muss es aber gerade nicht. Diese Überprüfung soll laut Verwaltungsvorschrift anlassbezogen erfolgen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird also gerade keine weitere Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt.

    Aber auch dieser ganz konkrete Hinweis in der Vorschrift hält inzwischen zumindest in NRW einige Behörden nicht davon ab, alle paar Jahre eine weitere Art Regelüberprüfung auf Bedürfnisbestand durchzuführen. Mir liegt hier konkret ein Schreiben vor, welches diesbezüglich die Worte 'muss' und 'routinemäßig' enthält.

    Tja, das liegt daran, dass das Verwaltungsgericht Köln im Januar 2017 freundlicherweise in einem Verfahren festgestellt hat, dass der "Anlass" auch in einem Zeitablauf bestehen kann (VG Köln - Aktenzeichen 20 K 2819/15, Urteil vom 12.01.2017 ). Zwar wurde dort kein fester Zeitrahmen festgelegt, WANN das der Fall ist, aber im vorliegenden Fall wurde das für 6,5 Jahre auf jeden Fall bejaht.

    Das nehmen einige eifrige Behörden natürlich gerne auf. Und auch der Herr Innenminister Reul sieht da nichts verwerfliches drin. ;)

    Aus meiner Sicht besagt der entsprechende Passus in der WaffVwV

    Zitat

    Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. ( Ziffer 4.4)

    dieses zwar genau nicht, weil ein Zeitablauf eben kein Anhaltspunkt für ein nicht mehr vorhandenes Bedürfnis ist sondern allenfalls ein Anknüpfungspunkt für eine (regelmäßige?) Überprüfung (die aber in diesem Fall ja nur bei entsprechendem Anlass vorgenommen werden soll) sein könnte. Aber bekanntlich ist man auf hoher See und vor Gericht nur noch beschränkt irdischen Kräften unterworfen.

    Was willst Du mir damit sagen?

    Bitte mit Buchstaben und Worten ohne Grinsemänner, ich habe noch das Schreiben mit Olympia dunkelgrau gelernt.

     

    Für meine Olympia gibt es leider keine Farbbänder mehr. Da muss man sich moderner Kommunikationsmittel bedienen.:)

    1) Bekannt,

    Schützenwesen im NWDSB In diesem Thema hatte ich noch den Eindruck dass sich eine nicht unerhebliche Zahl der User im Gegensatz zu mir für eine Mitgliedschaft light begeisten könnten,

    Mitgliedschaft light ist aber was anderes wie "warum dann dem Verband die 3,50 EUR in den Rachen werfen". Und auch dafür wäre eine entsprechende Satzungsgrundlage des Dachverbandes vonnöten. Wenn die denn da ist, ist das ja was anderes.

    Und bevor du antwortest, dass sei nicht deine Meinung: Wenn du andere von dir angenommene Meinungen wiedergibst, solltest du es so formulieren, dass klar ist, dass es nicht deine Meinung ist sondern du eine gedachte Meinung anderer wiedergibst.

    Deine immer gerne kurz ins Feld geworfenen Bemerkungen sind oft genug doppeldeutig. Nicht umsonst hatte ich schon mal darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen Grinsemännchen als Fingerzeig durchaus hilfreich sein könnten. ;)

    Dann hat Schütze halt Pech.

    Frage ist, ob der Schütze Pech hat oder möglicherweise der Vorstand wegen Pflichtverletzung.

    Das ist wie gesagt absolut verständlich, da man ja schlicht mit Freude seinem Hobby fröhnen möchte und sich nicht auch noch dort mit Leuten herumschlagen möchte, die einen warum auch immer sprichwörtlich am langen Arm verhungern lassen können und dafür alle Arbeitszeit der Welt haben.

    Es wäre aber auch hilfreich manche Behördenvertreter in ihre Schranken zu verweisen, um in unserem Beispiel auch für andere Schützen ein rechtsicheres und nicht von Willkür geprägtes Umfeld zu schaffen.

    Da sehe ich wie gesagt vorrangig die Verbände gefordert, aber insbesondere kleinere Landesverbände versagen da leider, weil sie aus unterschiedlichsten Gründen hilflos reagieren - was sie nicht sind.

    Bei den Behörden können zwei Stoßrichtungen vorliegen:

    Zum einen wechselt das Personal durchaus häufiger und ein Neuer meint unbekannterweise, er hätte das Recht dazu, eine solche Kopie zu verlangen. Auch in den Behörden funktioniert die Einarbeitung neuer Leute, ähnlich wie in den Vereinen, selten reibungslos.

    Zum anderen probieren manche gerne einmal aus, was die Leute so mitmachen. Setzt man dann auf Gegenwehr und fragt nach der Rechtsgrundlage und/oder weißt auf die Zuständigkeit des Verbandes für die Bedürfnisfeststellung hin, zitiert möglicherweise noch die WaffVwV, was diese darüber aussagt, zucken sie oft zurück und verzichten auf die Vorlage.

    Wenn dann noch immer auf die Vorlage bestanden wird, ist der Weg über den Verband sicher sinnvoll und ist auch der zu "devot", dann kann man immer noch den pragmatischen Weg gehen. Aber direkt bei jedem Ansinnen dem folgen ist sicher nicht die richtige Vorgehensweise.

    Der kleine . D erhielt eine Anfrage in Bezug auf die weitere Fortsetzung der "Förderung der Spitzenleute " . Er hielt es nicht einmal für nötig dem Sportbund eine Antwort zukommen zu lassen. Das ist der RSB- geführt von einer Person, der seine persönlichen Interessen höher und wichtiger hält, wie die der Schützen und der Vereine.

    Man muss sich dafür schämen.

    Jetzt- so hoffe ich- wird ihm ein Termin genannt, um auch dort eine Klärung herbei zu führen.

    Sollte er auch diesen Termin verpassen- was ich persönlich annehme- ist "Game over.

    Im Übrigen verweise ich auf den Beschluss des Gesamtpräsidiums der Pfalz hin, in Bezug auf das weitere Vorgehen - Satzung und "Verbandsgrenze".

    Bevor du hier irgendwelche Hörensagenwahrweiten verbreitest, solltest du deine Freunde in der Pfalz mal zu dem Thema befragen. 8)

    Aber auch euch ein gutes und friedvolles neues Jahr. Ihr macht das ja alles besser, vor allem den Umgang mit anderen. 8)

    Allerdings gab es im Verband auch mal keine Ehrungsnadeln weil die Leute einfach nicht gemeldet waren. Für die RWK in den unteren Klassen brauchen wir keinen Verband und die Kreismeisterschaften organisieren wir selbst, warum dann dem Verband die 3,50 in den Rachen werfen.

    Na, du bist ja ein Held !

    1) Schon mal was vom Solidarprinzip gehört ? Die meisten Satzungen der Verbände sehen mit Absicht vor, dass ALLE Mitglieder eines Vereins zu melden sind. Aber zum eigenen Vorteil darf ich diese Pflicht sicher überlesen. :(

    2) Wenn dann mal ein Unfall beim Zeltaufbau des Schützenfestes oder anderer Gelegenheit im Verein passiert, wundert sich das Mitglied, dass es nicht versichert war, weil nicht gemeldet.

    3) Wenn man eine Bedürfnisbescheinigung benötigt, darf der Verband aber gerne herhalten. :(

    Wir sind wieder bei der "Geiz ist Geil" Mentalität.

    Und nicht alles, wo du noch nicht mit zu tun hattest, ist überflüssig.