Beiträge von schmidtchen

    Wie wurde es denn eigentlich beim Bundesligafinale gehandhabt? Dort zumindest sind dann zwischendurch einzelne Protagonisten vom Stand gegangen. Lässt sich die Vorgangsweise eventuell nachsehen?

    Die Spitzenschützen ziehen immer eine Schnur in den Lauf, wenn sie den Stand verlassen. Schließlich stammt die Regelung aus dem internationalen Bereich. Und bei der BuLi ist das beim Stand verlassen Gang und gäbe. Beim Waffe ablegen, während man auf dem Stand verbleibt aber nicht. Da reicht die offene Ladeklappe.

    Es geht mir darum, dass ein KaRi auf einer KM verlangte, bei JEDEM noch so kurzen aus-der-Hand-legen den Faden einzuziehen. Auch ohne hinsetzen oder weggehen. Und ich möchte meine jugendlichen Schützen so konditionieren, dass sie auf LM und DM keinen Rüffel abfassen, weil sie angeblich die Sicherheit verletzt haben.

    ...

    Also nochmals: Es geht um 40x rein und raus! Nicht um Unterbrechungen und Stand verlassen!

    Nicht dass ich missverstanden werde, auch ich kann dem Getue um den Faden nichts abgewinnen (warum reicht beim KK nicht der alte Sicherheitsstöpsel mit Seitenfahne, ist der drin, ist mal keine Patrone drin) aber diese Extrembeispiele gehen mir auch auf den Senkel. Welcher Schütze legte bei einem Wettkampf 40x seine Waffe aus der Hand. Allein aus Zeitgründen ist das gar nicht machbar. Aber Hauptsache, wir haben ein (vermeintlich) gutes Argument. :(

    Die „Safety-Cartridge mit Randausbildung“ sollte laut Empfehlung der Technischen Kommission vom 10.11.2017 zulässig sein.

    Ja, aber auch nur genau DIE. Andere Dinge, die so ähnlich aussehen (wie z.B. die auf dem Bild gezeigte Ausführung) erfüllen diese Anforderung laut DSB-Auskunft nicht (ob die wohl nen Deal mit dem Hersteller haben ??? :(). Aus meiner Sicht dürfte das zwar rechtlich nicht haltbar sein, aber wenn man bei der DM erst einmal aus dem Feld genommen wird und sich durchklagen muss, ist das sicher nicht dass, was man unbedingt haben will und die Meisterschaft ging ohne einen zu Ende . :(

    So ist es. Du beziehst Dich - zu Recht - auf den Beschluss des VG Freiburg vom 9.2.2016, Az. 5 K 826/14:

    "4. Wird von einem Sportschützenverband eine Bescheinigung nach §§ 8, 15a WaffG versagt, kann ein Sportschütze diese ggf. auf dem Zivilrechtsweg erstreiten."

    Carcano

    Nein, Carcano ,

    DAS meinte ich nicht. Ich meinte die Bestätigung des Vereins auf dem (Bedürfnis-)Antrag des Schützen an den Landesverband. Dort muss der Verein bei unserem Landesverband (und auch bei den meisten anderen) u.a. bestätigen, dass der Schütze seit 12 Monaten regelmäßig dem Schießsport nachgeht. Ohne diese Bestätigung stellt der Verband die Bescheinigung nicht aus. Hier geht es aber nur sekundär um die Verbandsbescheinigung für das Bedürfnis sondern vielmehr um die Basis dafür, nämlich das die Bedingungen für diese Bescheinigung erfüllt wurden. Aber gleichwohl könnte das Mitglied einen Anspruch auf Bestätigung dieser Bedingungen (von Seiten des Vereins) haben, wenn sie denn nachweislich erfüllt wurden (weil es sonst ja die Bescheinigung des Verbandes nicht erhält. Diesen zu verklagen, ohne das ihm die Bestätigung des Vereins vorliegt, dürfte keinen Sinn machen.). Aber wie gesagt: Alles graue Theorie. Man sollte vorher klar machen, was man will und was nicht.

    Mag sein, ich bezweifle auch nicht das das korrekt verwaltet wird, frage aber wenn die öffentliche Verwaltung Organisationsebenen einspart, muß man sie beim Sport weiterführen? Die Frage auch wenn es zwischenzeitlich auch um andere Themen ging war Verbände in Landesgrenzen.

    "...frage aber wenn die öffentliche Verwaltung Organisationsebenen einspart, muß man sie beim Sport weiterführen?..."

    Auch wenn das jetzt auch knapp neben dem Thema liegt: Wenn es darum geht, könnten die Rheinland-Pfälzer ja erst einmal ihre Struktur in den Sportbünden überarbeiten, da es dort, im Gegensatz zu den allermeisten anderen Bundesländern, unterhalb des LSB, aus historischen Gründen (ja was ist das denn ? ) noch 3 Sportbünde als zusätzliche Ebene gibt, über die das Geld an die Fachverbände verteilt wird. Diese Ebene arbeitet auch weder kosten- noch reibungslos.

    Das aber nur am Rande.

    Danke Schmidtchen, ich wusste es nur so.........

    Kein Thema, biste ja nicht alleine mit. Wird halt immer wieder gerne von Leuten ins Spiel gebracht, die eine bestimmte Meinung "durchsetzen" wollen. Deswegen sag ich ja was dazu, auch wenn meine Meinung bekanntlich nicht immer allen in den Kram passt. :)

    Wieso eigentlich? Grundsätzlich muss haushalterisch doch jeder Zuschuss Centgenau erfasst und nachgewiesen werden, nirgends gibts so viele verschwurbelte Nebenbestimmungen als in staatlichen Zuschussanträgen bzw. Bewilligungen. Ergo müsste der Verband dem Land doch (theoretisch) genau nachweisen können, wo was hin ging.

    Als ehemaliger Schütze im RSB (im RLP-Teil) empfinde ich das Ganze nicht als Problem- ist aber meine persönlich Meinung, es darf ja gerne jeder eine andere haben.

    Dem ist auch so. Deshalb ist das oft "hochgeschaukelte" Thema "Geld aus RLP nach NRW" (wie Perfekte10 in #411 ja auch zu suggerieren versucht) in Wirklichkeit auch gar keines, weil der LSB RLP da schon seine Hand drauf hat (über seine Zuschussbedingungen, wie du richtig sagst). Und wenn nicht, hat er oder einer seiner Sportbünde bei der Kontrolle gepennt (wie in der Vergangenheit ja durchaus schon geschehen), aber das ist dann deren Problem). Es geht also derzeit nicht darum, RLP-Geld für NRW-Zwecke nach NRW zu holen. Allenfalls kann es darum gehen, dass FÜR RLP-Sportler im Einzelfall Geld nach NRW fließt, wenn sie dort z.B. an Maßnahmen teilgenommen haben.

    Das ist aber kein genereller Geldfluss in die eine Richtung, wie uns bestimmte Leute immer weiß machen wollen. ;)

    Bei uns wird an der folgenden Ausschußsitzung nach Eingang des Aufnahmeantrages über die Mitgliedschaft abgestimmt. Aber teilnehmen tut er schon am Vereinsleben, er wird integriert.

    Sitzungen sind im Quartal eine.

    So ähnlich ist es bei uns auch. Ein Aspirant sollte sich vor seinem Antrag eine gewisse Zeit, meist mindestens 6-8 Wochen regelmäßig sehen lassen und ggf. einbringen (zumindest Gesprächsweise). Haben wir nach 4 Wochen einen positiven ersten eindruck, wird schon mal die Gastschützengebühr, die zumindest bei GK deutlich höher ist, gesenkt. Bei absoluten Neulingen nicht so wichtig, da sie bei uns zunächst IMMER mit Druckluft anfangen und erst bei ordentlichen Schießergebnissen auf die größeren Kaliber losgelassen werden. Aber es kommen ja auch andere. Kommen wir im Vorstand zu der Überzeugung, dass wir den Aspiranten eher nicht als Mitglied haben möchten, sagen wir ihm das klar. Sollte doch mal einer durchgerutscht sein, kann man ihm das Leben auch ungemütlich machen, wenn er nicht freiwillig geht. Z.B. bekommt er keine Unterschrift auf Anträge auf Bedürfnisbescheinigungen von uns, obwohl wir im Prinzip ja nur eine Trainingshäufigkeit zu bescheinigen haben und dieses rechtlich wohl auch bei einem Mitglied müssen. Aber wenn er möchte, kann er ja klagen. Hat aber noch keiner gemacht.

    Soweit mir bekannt ist müssen sehr stichhaltige Gründe für eine Ablehnung vorhanden sein. Die Gemeinnützigkeit spielt hier wohl ne grosse Rolle. Auf blose Antipatie und Vermutungen geht eine Ablehnung nicht.

    Ein weit verbreiteter Irrtum. Aber die Geschichte mit der Gemeinnützigkeit hat nur Bedeutung, wenn es um eine Monopolposition geht. Beispiel: Die Landesverbände dürfen Vereine nur unter engen Voraussetzungen ablehnen, da sie in Bezug auf die Ausübung des Sports in olympischen Disziplinen eine Monopolfunktion haben und diese vereine in der Regel kein Wahlrecht des Landesverbandes haben. Zusätzlich kann man sich absichern: https://www.vereinswelt.de/querulanten-und-problem-baeren

    Bei der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein vor Ort dürfte dieses anders sein, da es in der Nachbarschaft (in zumutbarer Entfernung) sicher noch andere Vereine gibt, wo er Mitglied werden könnte. Ob die ihn dann wollen oder er vielleicht nicht dahin will, steht dann auf einem anderen Blatt. Wen wir nicht wollen, den nehmen wir auch nicht. :)

    du wirst feststellen, dass die gleichen Schützen jedes Jahr in Hannover auf Meyton auf Zehntel 2 Ringe mehr treffen als bei allen anderen Wettkämpfen in der übrigen Saison.

    Neben der Tatsache, dass es für unterschiedliche Ergebnisse neben den direkt vom Schützen zu beeinflussenden und beeinflussten Faktoren auch andere Faktoren, wie z.B. Lichtqualität, Temperatur etc. gibt, ist mir noch gar nicht aufgefallen, dass Schützen über eine ganze Saison Ergebnisse schießen, die bei Zehntelwertung nicht mehr als 2 Ringe auseinander liegen (außer natürlich Hannover) ;). Haste da mal einige Beispiele ?

    Im Para-Bereich gibt es eh kaum Wettkämpfe und dann nehmen aufgrund der weiten Strecken und anderer Faktoren bei weitem nicht alle Teil. Deine statistische Grundlage dürfte also sehr dünn sein.

    Für die ersten 3 in Hannover in R3 habe noch nicht mal bei jedem 3 Ergebnisse pro Saison gefunden und z.B. Natascha Hiltrop hat z.B. in Sydney beim MQS nur 1,3 weniger geschossen, Malenovsky aber sogar 6 Ringe weniger. Was soll man da also nun für eine Quintessenz in Bezug auf die Anlagenqualität raus ziehen ?

    Meyton soll die bessere Technik sein? Warum haben sie dann nicht alle Zulassungen? Weil sie eben nicht besser sind und tendenziell ungenauer messer. Vergleich einfach mal die Ergebnisse von internationalen Wettkämpfen bei denen auf Sius geschossen wird mit Meyton Wettkämpfen wie der ISCH. In Hannover werden da reine Phantasieergebnisse geschossen, was wohl auch der Grund für die fehlende Zulassung für Olympia ist

    Jetzt hast du mich aber gleich da liegen. Sius hat jahrelang ein Monopol bei den internationalen Wettkämpfen gehabt, und zwar mit ihren alten "akkustischen Schätzchen" und das nicht, weil sie besser waren, sondern weil sie gut gezahlt haben und der Weltverband Anträge anderer Hersteller systematisch verschleppt hat (auch einen von Meyton) . Das ist in der Szene allgemein bekannt. Wie mit vielem, geht es oft mehr ums Geld als um die Qualität.

    In den letzten Jahren ist "eigentlich" jede SpO bzw. Änderung/Ergänzung beim BVA sichtbar gewesen und hatte auch dort den Zusatz "genehmigt mit Bescheid vom ...". Mal interessehalber, bei was für Änderungen muss denn die SpO neu genehmigt werden? Reicht das schon, wenn ne volle Ringwertung auf 10tel-Wertung umgestellt wird oder geht´s eher darum, wenn komplett neue Wettkämpfe/Disziplinen beschlossen werden?

    Davon ab liest man aber auch dieses Jahr beim DSB: Nach der aktuellen (Stand 01.01.2020) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigten Sportordnung können die olympischen Wettkämpfe ausgetragen werden in den Wettbewerben...

    Nach meinem Kenntnisstand ist das Verfahren 2013 umgestellt worden, u.a. auch weil das BVA teilweise sehr lange zur Prüfung brauchte und daher manche SpO zu Jahresbeginn noch nicht genehmigt war, obwohl schon nach ihr geschossen werden sollte. Ab 2013 (für die Ausgabe 2014) musste nur noch genehmigt werden, wenn waffenrechtlich relevante Teile geändert wurden, also wenn z.B. eine neue Disziplin eingeführt werden sollte, die dann auch wieder neue Bedürfnisse für Waffen nach sich gezogen hätte. Wenn sich aber nur z.B. Schusszahlen einer Disziplin ändern, dann bedarf es eben keiner expliziten Genehmigung mehr, weil sich dadurch waffenrechtlich nicht ändert (im Sinne von zusätzlichen Bedürfnissen oder anderen Auslegungen solcher Bedürfnisse). Der DSB hat dem BVA in diesen Fällen die geänderte SpO nur zur Kenntnis zu geben.

    Leider ist die entsprechende Meldung im Rahmen der Neustrukturierung des DSB-Internetauftritts verschwunden.

    "DSB-Sportordnung vom BVA freigegeben - Deutscher ...

    https://www.dsb.de › aktuelles › meldung › 5123-DSB-Sportordnung-vom-...
    15.10.2013 – Die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (Stand 01. ... (BVA) hat die Überarbeitung der Bundessportordnung zur Kenntnis genommen. "

    Es gibt nur noch einige entsprechende Hinweise auf anderen Seiten, z.B. HIER

    Ob nun die 2020er Ausgabe vom BVA genehmigt wurde oder denen nur zur Kenntnis gegeben wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf den BVA-Seiten ist auf jeden Fall immer noch die genehmigte 2019er Version veröffentlicht. Das war in der Vergangenheit anders. Da wurde die neue Version nach Genehmigung dort eingestellt, nämlich deutlich früher als beim DSB, wo sie immer erst zu Jahresbeginn auftaucht.

    Das wird die Ausgabe sein, die dem BVA zur Genehmigung vorlag und die bekommt i.d.R. Mitte des Jahres ihren Segen. Nur weil/seit es dort veröffentlicht wird, gibt´s den unfreiwilligen Dienst am Kunden auch beim DSB selber.

    Das glaube ich nicht. Meines Wissens musste die vorliegende Ausgabe nicht genehmigt werden, da keine waffenrechtsrelevanten Änderungen vorgenommen wurden. Auf der BVA-Seite gibt‘s auch nur die 2019 er Ausgabe. Bei genehmigten Versionen gab es diese dort früher als beim DSB selbst.

    Bekannt. Ich ging verkürzend davon aus das der Ersterwerb bei den Allermeisten wohl ziemlich direkt auf den Erhalt der WBK folgt.

    Tja, aber so entstehen dann Ungenauigkeiten, wo andere dann über die bösen Behörden schimpfen.

    "Sollte". Es "sollte" vieles. Es sollten auch nicht Inhaber von alten Direktversicherungen bzgl. Sozialabgaben nachträglich doppelt verbeitragt werden (die Einzahlungen, und nun neuerdings nochmal bei Auszahlung). Leider kommt es aber nicht immer so wie man es mit gesundem Menschenverstand und Rechtsverständnis erwarten würde... https://www.zeit.de/wirtschaft/201…-altersvorsorge

    Aber selbst wenn: kannst Du konkret beitragen worin Du die Entspannung/Lösung siehst? Oder stellst Du nur "ein Schiff wird kommen" in Aussicht?

    Tja, dann musst du bei der echten Rückwirkung mal was zu den Ausnahmen lesen, dann kommst du der Lösung näher.

    Du philosophierst sehr viel über die Frage, „ was ist wenn...“ . Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich viele Dinge von selbst erledigen, wenn man ihnen die Zeit dazu lässt. Wer das Risiko nicht eingehen will, haut einfach voll rein und schießt, bis der Lauf glüht (mehr als 18 Mal pro Jahr). Dann macht er bestimmt nichts verkehrt, höchstens zuviel, was aber durch ein gutes Gefühl mehr als ausgeglichen wird.:)

    Wünsche noch frohe Weihnachten.

    Die neuen Regeln zum Fortbestand Bedürfnis und dessen Prüfung verursachen "spannende" Situationen, z.B.:

    ....

    Aus meiner Sicht ist hier deutlich weniger interessant als du mit vielen Worten auszumalen versuchst. Ich empfehle, mal die Änderungen genau zu lesen.

    1. Problem: Bei der Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses ist nach dem neuen §14 Abs. 4 nicht der Zeitpunkt der Ausstellung der waffenrechtlichen Erlaubnis maßgebend sondern der der ersten Eintragung einer Waffe:

    „Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen,...

    2. Problem: Beschäftige dich mal mit dem Begriff „Rückwirkung von Gesetzen“ , da sollte sich einiges deutlich entspannen. Bei allen Verständnis für eine gewisse Unzufriedenheit mit einigen neuen Regelungen. Nicht hinter jedem Baum steht ein böser Bube.

    Andi65

    Du kannst Dich entspannt Deinem Hobby widmen und schießen gehen wenn es Dir passt und mit was auch immer Du magst.

    Nach dem noch zu veröffentlichenden Gesetz, würde Dir die Mitgliedschaft in einer „schießsportlichen Vereinigung“ als Bedürfnis ausreichen.

    Nebenbei staune ich immer wieder, wie vielfältig der Begriff „Waffenart“ ausgelegt wird. Bei Behörden ist es oft die Unterscheidung zwischen Lang- und Kurzwaffe, beim DSB z.B. in der Sportordnung ob es Mehrlader oder Einzelader sind, das Gesetz wiederum nennt bislang als Waffenarten erlaubnispflichtige, erlaubnisfreie und verbotene Waffen.

    Achtung: Schiesssportliche Vereinigung wird wohl alleine nicht reichen, da der neue §14 Abs. 4 sagt:

    Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbe- stehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2;

    und das sind nur Vereine, die Mitglied in einem anerkannten Schiesssportverband sind.

    Auch zu deinem letzten Absatz hat das Gesetz an dieser Stelle doch jetzt eine klare Definition:

    Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen.

    Also nur Unterscheidung Langwaffe/Kurzwaffe. Ende!

    Der Berichterstatter der CDU ist parlamentarischer Anfänger (seit 2017 im Bundestag); er wurde hier belogen und geschickt aus Bayern manipuliert, und kann sich das vor sich selbst nicht eingestehen. Eine menschliche Schwäche, keine Bosheit.

    Interessant., dann kommt das also aus der "schwarzen" Ecke, ich hatte es eher der rot/grünen Seite zugeordnet. Ich hatte überhaupt nicht mitbekommen, wo das Ganze auf einmal herkam, denn in der Anhörung war davon keine Rede und auch den DSB scheint es überrascht zu haben, trotz Vizepräsidentin M.

    Das darf so nicht im Bundesrat verabschiedet werden. --> Vermittlungsausschuss

    Siehst du das als wirklich realistisch an ? Ich nicht. Man hat den "Scharfmachern" im BR mit dieser "Kastration" ein Bröckchen hingeworfen, nachdem man ihnen ja den dicken Brocken "Bedürfnis" wieder entrissen hat. Das ist das Spiel "geben und nehmen". Da ändert sich nichts mehr dran, selbst wenn 20.000 Schützen Frau Mittag oder wem auch immer einen Brief schreiben würden. So zumindest meine Einschätzung. Gleichwohl habe auch ich Herrn von Schönfels meine Meinung zu seiner "Lobpreisung" mitgeteilt. :(

    EU- Richtlinie - Also die Vorgabe einer nicht demokratisch legitimierten "Kommission" irgendwo weit, weit entfernt ganz oben in der Hierarchie.

    Und die ist ohne weitere Diskussion umzusetzen?

    Vielleicht auch gleich ohne Nachdenken?

    Wenn ich jetzt "Kommission" durch "Politbüro" oder "Zentralsekretariat der ....." ersetze, sind wir genau dort angelangt, wovor ich in meiner Jugend immer gewarnt wurde.

    Bevor du hier irgendwelchen Quatsch schreibst, solltest du dich vielleicht mal mit dem Rechtssetzungsprozess der EU beschäftigen. Daran ist nämlich nicht nur die "Kommission" beteiligt, sondern auch das EU-Parlament, welches sehr wohl demokratisch legitimiert ist. Darüber hinaus muss das Parlament der Aufstellung der Kommission zustimmen und somit ist diese sicher auch in gewisser Weise legitimiert. Unseren Bundespräsidenten, der die Gesetze letztlich als letzte Instanz frei gibt, habe ich auch nicht direkt gewählt, sondern Wahlleute, Trotzdem sehe ich ihn als meinen Präsidenten an. Aber vielleicht läuft das bei euch ja anders.

    Ob die Sachen dann inhaltlich o.k. bzw. zielführend sind, ist ganz was anderes, aber das geht hier national ja genauso in die Hose, trotz demokratischer Legitimation. Deine beiden anderen "Büros" sind da aber sicher noch mal ne andere Kategorie.

    Nur weil hier ja einige meinen, das gewisse Parteien uns mehr gewogen seien und daher demnächst vorzugsweise zu wählen seien möchte ich hier darauf hinweisen, dass die AfD für die heutige Bundestagsabstimmung noch einen eigenen Änderungsantrag eingebracht hat

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915883.pdf

    Dort findet sich auf S. 2 im Abs. 4 ein etwas veränderter Text für die Bedürfnisprüfung

    "Ausnahmsweise kann von der 5 Jahresfrist abgewichen werden, wenn ernsthafte Zweifel am Fortbestehen des Bedürfnisses vorliegen und diese schriftlich dem zu Überprüfenden gegenüber erklärt werden."

    Damit sind wir dann wieder so schlau wie zuvor und die Behörden können prüfen wie sie wollen. Begründen kann man immer irgendwas.

    Also auch bei denen ist bei weitem nicht alles gut, mal ganz davon abgesehen, dass vorher etwas sagen und hinterher etwas tun immer noch zwei Dinge sind.