Hier ist einmal etwas zum Lesen.
Je weniger vom Sachverhalt bekannt ist, je weniger Kriterien beachtet werden müssen, umso einfacher lässt sich eine Meinung äußern.
Im April des Jahres (weniger als 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder waren anwesend) fand sich kein neuer geschäftsführender Vorstand.
Daraufhin wurde in vereinsübergreifenden Arbeits- und Besprechungsgruppen versucht die Strukturen und Abläufe im Verein so zu verändern, dass einzelne Mitglieder sich die Aufgabe eher zutrauen würde, denn die zeitlichen Belastungen waren in diesem Verein erheblich.
Für die 1. Vorstandsposition waren zwischen 100 – 120 feste Handlungstermine zu bestimmen und für die Sportleitungsfunktion ca. 80 Termine. Das ist für Berufstätige nur mit Einschränkungen zu leisten.
Auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse wurde im September eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen (wieder waren weniger als 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend). Erneut fand sich kein geschäftsführender Vorstand. Die Konsequenzen dieser ausbleibenden Entscheidung wurden ausführlich erörtert, wie dies auch schon im April des Jahres erfolgte.
In dieser Sitzung wurde entschieden, dass der Verein vorsorglich seinen Austritt aus den Sportbünden KSB/DSB zum 31.12.2022 erklärte, um für den Fall der Auflösung nicht noch im Nachhinein mit Kosten belastet zu werden.
Die bisher erfolgte Situationsbeschreibung wurde in einem Lagebericht allen Mitgliedern mit der Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung im Dezember (erneut waren weniger als 1/3 der stimmberechtigten Mitgliederanwesend) schriftlich mitgeteilt. Zusätzlich wurde mittels Fragebogen abgefragt, für den Fall das jemand an der Teilnahme der Versammlung gehindert sei - der Auflösung des Vereins - einer der Tagesordnungspunkte, widersprechen würde.
Ein Programmpunkt war zunächst erneut der Versuch, einen geschäftsführenden Vorstand zu bilden.
Und, um überhaupt ein Ergebnis zu erzielen, wurde der Passus aufgenommen, dass, für den Fall einer nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung, zu einer erneuten Mitgliederversammlung am selben Tag nur um 30 Minuten (nicht 15) einberufen würde.
Dieser Beschluss sollte dann als die Handlungsanweisung für das weitere Verfahren gelten.
Und so geschieht es momentan.
Nur ein Mitglied widersprach in der Versammlung der Auflösung und nur ein Mitglied insgesamt!
Interessant ist, dass dieser Passus schon immer in die Einladungen des Vereins aufgenommen wurde (auch zu Wilhelms aktiver Zeit), aber nie Anlass für eine Diskussion war.
Ich bitte es mir nachzusehen aber ich empfinde dies heute als bigott und wadenbeißerisch.
Es ist bedauerlich, dass es um einen Verein (Stand heute) mit 106 Mitgliedern geht, der rund 9.000 € Rücklagen hat, eine schuldenfreie bedarfsgerechte Infrastruktur und Ausrüstung für Sport und Geselligkeit (12 Jahre alter Neubau, teilbarer Aufenthaltsraum, Küche, Tresen, Abstellraum, wettkampffähigen Billardtisch etc)), ohne Renovierungs- oder Sanierungsstau mit langfristig abgesichertem Pachtvertrag.
Es ist kaum zu begreifen. Jedenfalls für mich.
Gruß
Joachim