Ich muss auch nicht alles verstehen,
Die Ironie war eigentlich offensichtlich.
Ich muss auch nicht alles verstehen,
Die Ironie war eigentlich offensichtlich.
eventuell kann es ja jemand treffender erklären!
Nein, das war schon sehr aussagekräftig & verständlich.
Mein Schießsportleiter sagt: Lies doch die Sportordnung.....
Nochmal zurück zur Ausgangsfrage:
Was in "der Sportordnung" steht, ist außerhalb von Wettkämpfen vollkommen Banane.
Denn derer gibt es viele. (Nämlich von jedem Verband mindestens eine, vom DSB noch viel mehr)
Der DSB Schießsportleiter ist die absolut niedrigste Basisqualifikation innerhalb des DSB. Ohne die man jedoch keine weiter aufbauenden Qualifikationen (Kampfrichter, Tainer, ...) erwerben kann. Also nix Besonderes. Basis des Lehrganges ist die breitensportliche Anwendung der DSB-Sportordnung - an sich nur Druckluft.
Die "Verantwortliche Aufsicht" setzt an anderen Stellen an: "Wie ist auf einem (DLW/KK/GK) Schießstand Ordnung und Sicherheit einzuhalten und durchzusetzen". Das ist vollkommen unabhängig von der Sportordnung! Dass hier die Schießsportleiter für zureichend qualifiziert angesehen werden, ist zwar üblich, aber nicht zwingend.
Euer "Schießsportleiter" soll sich gemütlich zurücklehnen, seinen hohen Status genießen und die Aufsichten einfach machen lassen. Dann sind alle zufrieden.
Edit/PS:
Mach am besten selbst den Lehrgang "Schießsportleiter", dauert ein Wochenende und es ist schwer, ihn NICHT zu bestehen. Dann kannst du selbst mitreden und musst nicht Leute fragen, die keine Ahnung aber ganz viel Ego haben.
Nicht notwendig
AWaffV §10 (3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Bezüglich Vereinfachung beim "Alleineschießen" lese ich da nichts. Das Alleineschießen ist nur ein Sonderaspekt der Berechtigung zur Aufsichtsführung.
Mit genügend Geld kann man sich Ringe kaufen.
Die Aufsicht muss volljährig und sachkundig sein.
Sachkunde im diesem Sinne = Absolvierung des Lehrganges "Standaufsicht" und i.d.R. allgemeine Sachkunde für Sportschützen (nicht zwingend bei DLW).
Je nach Usus und Gewohnheit und (Landes)verband sind Schießleiter / Schießsportleiter (ebenfalls nach Absolvierung des entspr. Lehrganges) als Standaufsichten qualifiziert, Dies ist aber - wie oben gesagt - keine Voraussetzung!
Dann muss nur noch der qualifizierte Schütze vom Hausherren (i.d.R. Vereinsvorstand) zur Aufsichtsführung "berufen" werden. Eine Meldung an die Behörde ist bei vereinseigenen Schießständen nicht erforderlich, aber der Aufsicht ist ein entsprechendes Dokument auszuhändigen.
ZitatAlles anzeigenAllgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend(1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung oder ein Veranstalter im Sinne des § 22 durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt. Der Erlaubnisinhaber kann selbst die Aufsicht wahrnehmen, wenn er die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzt. Aufsichtspersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Schießbetrieb darf nicht aufgenommen oder fortgesetzt werden, solange keine ausreichende Anzahl von verantwortlichen Aufsichtspersonen die Aufsicht wahrnimmt. Die zuständige Behörde kann gegenüber dem Erlaubnisinhaber die Zahl der nach Satz 1 erforderlichen Aufsichtspersonen festlegen.
(2) Der Erlaubnisinhaber hat der zuständigen Behörde die Personalien der verantwortlichen Aufsichtspersonen zwei Wochen vor der Übernahme der Aufsicht schriftlich oder elektronisch anzuzeigen; beauftragt eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung die verantwortliche Aufsichtsperson, so obliegt diese Anzeige der Aufsichtsperson selbst. Der Anzeige sind Nachweise beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die Aufsichtsperson die erforderliche Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzt. Der Erlaubnisinhaber hat das Ausscheiden der angezeigten Aufsichtsperson und die Bestellung einer neuen Aufsichtsperson der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Für eine Überprüfung nach Satz 4 hat der Verein auf Verlangen Einblick in die Registrierung der Aufsichtsperson zu gewähren. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend bei der von einer jagdlichen Vereinigung beauftragten verantwortlichen Aufsichtsperson mit der Maßgabe, dass während der Ausübung der Aufsicht ein gültiger Jagdschein nach § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes mitzuführen ist.
(4) Ergeben sich Anhaltspunkte für die begründete Annahme, dass die verantwortliche Aufsichtsperson die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung oder Sachkunde oder, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit nicht besitzt, so hat die zuständige Behörde dem Erlaubnisinhaber gegenüber die Ausübung der Aufsicht durch die Aufsichtsperson zu untersagen.
(5) Die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche ist durch eine hierfür qualifizierte und auf der Schießstätte anwesende Aufsichtsperson auszuüben, die1.für die Schießausbildung der Kinder oder Jugendlichen leitend verantwortlich ist und
2.berechtigt ist, jederzeit der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht beim Schützen selbst zu übernehmen.(6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.
(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht für ortsveränderliche Schießstätten im Sinne von § 27 Abs. 6 des Waffengesetzes.
Für Androide: 25 m Pistol Timer
... würde ich gerne wissen, welche Munition Du nimmst. Ich nehme die CCI Standard und mein Magazin ist nach 80 Schuss komplett verdreckt (rot ist kaum noch zu sehen).
Habe das Gefühl das die CCI recht "dreckig" ist; jedoch zuverlässig und günstig.
SK Standard. Oder die grüne Match, die ist auch nicht viel teurer.
CCI ist für die hochwertige Waffe definitiv zu dreckig, die nehme ich für robustere Waffen wie Browning Buckmark, Margolin oder Ruger 10/22 oder auch GSP ...
Du würdest doch auch nicht freiwillig Russenbenzin in einen Porsche tanken?
Trotzdem, auch bei etwas saubererer Munition, sollte man eine SSP nicht erst nach 1000, sondern nach spätestens 500 Schuss reinigen.
Und den Lauf nach jedem Schießen (Training oder Wettkampf) mal durchziehen, damit das Patronenlager nicht zusifft (--> vermeidet eventuelle Störung beim Hülsenauswurf!!!).
Eine SSP zu empfehlen ohne eine Pardini oder Match Guns zu erwähnen ist nicht ok.
OK, dann will ich auch hierzu meinen Senf geben. Aus meiner recht subjektiven Sicht.
SSP/SSP-E:
Wenn schon Walther SSP, dann ruhig zum E-Abzug greifen. Eine SSP ohne E kann definitiv weniger als eine Pardini.
Der Vorteil des E-Abzuges ist, dass er spitzenmäßig gut einstellbar ist und dann absolut wiederholgenau auslöst.
Egal, wie warm oder kalt es ist - solange der Akku Saft hat. (Dauert nur 5 min, dann ist er wieder für eine paar Serien fit).
Weiterhin kann man damit spitzenmäßig trocken trainieren. Ohne den Schlabo zu bewegen. Klick! Klick! Klick! ...
Auch ist dank des von oben einzusetzenden Magazins der Vorteil des längeren Laufes mit dem Vorteil der freieren Griffgestaltung verknüpft.
Kommen wir zu den negativen Seiten der SSP:
Sie springt so hoch, sie springt so weit, was soll es auch, man hat ja Zeit ...
Walter hat es IMHO bis heute nicht geschafft, die SSP ein klein weniger ruhig zu stellen, auch nicht mit Anbauteilen.
Die Zerlegung zum Putzen ist ausgesprochen fummelig - und auch die Montage danach, ich nehme mir dazu jedesmal (!) die Anleitung her, um nichts zu verwechseln. Putzen ist sehr wichtig, da sie als Diva Dreck überhaupt nicht ausstehen kann!
Das Zerlegewerkzeug heißt offensichtlich so, weil es sich gern selbst zerlegt. Habe schon 2 Stück geschrottet.
Dafür ist sie eine absolut präzise Waffe, nach Aussage der Munitionstester von SK/Lapua i.d.R. präziser als Pardini.
Aber wer kann den minimalen Unterschied schon umsetzen?
MatchGuns:
Dank no.limits durfte ich eine MG-E befummeln. Sie sieht durchaus gewöhnungsbedürftig aus, schießt aber extrem gut.
Und vom Preis her bekommt man zur Zeit zwei MGs für den Gegenwert einer einzigen Pardini.
Dafür hat man dann aber auch eine nicht so häufig auf deutschen Schießständen anzutreffende Waffe.
Was haltet ihr von der Pardini?
Eine hervorragende SpoPi, ansonsten würden wohl kaum die meisten Top-Kaderschützen - weltweit - diese Marke schießen.
Vorteile:
- Sehr ruhig im Schuss dank der gefederten Massestücke und der Ergonomie. Insbesondere die RF-Variante.
- Feldmäßig zerlegen und putzen für jeden, auch mit mit 3 Daumen an der Hand, problemlos.
- Dank weiter Verbreitung guter Service auf Großveranstaltungen.
- Top mechanischer Abzug.
- Schießt wie Gift.
- Modular (normal, rapid fire und .32er)
Nachteile:
- Überteuert. Insbesondere, weil es in D nur einen offiziellen Distributor (Schlegelmilch in Suhl) gibt.
- Es gibt nur (noch) den mechanischen Abzug.
- Der Schlagbolzen ist ein 25-Euro-teures Verschleißteil - es empfiehlt sich für ernsthafte Wettkampfschützen, einen in 20 Sekunden gewechselten Reserveverschluss mit sich zu führen, da der Schlagbolzenwechsel zwar nicht schwierig, aber unter Zeitdruck und ohne das passende Werkzeug doch eine Herausforderung sein kann.
- Die Anleitung ist eine absolute Zumutung, die den Hass der Italiener auf die Deutschen und Engländer sehr deutlich dokumentiert... - Es ist in meinen Augen die schlechteste, die ich jemals zu einer Kurzwaffe bekommen habe. Und nicht nur schlecht, sondern fehlerhaft.
Sommerbiathlon und Target Sprint
Zwei Disziplinen, die mit extremer Unprofessionalität eingeführt und beworben wurden.
"Richtiges" Biathlon ist ein Zuschauermagnet.
Wieso kann ich schießen nicht spannend darstellen? Bei Biathlon klappt es doch auch, dass tausende Menschen sich in die Kälte stellen und jubeln.
Zum Beispiel, weil es im DSB Leute gibt, die Schießen mit mehrschüssigen Luftpistolen auf Fallscheiben "Kirmesschießen" nannten und dieses vehement und erfolgreich bekämpft haben. Seitdem ist die Attraktivtät der MLP bei unserer Jugend stark rückläufig.
Gerade solche Hit/Miss-Schießen (wie z.B. auch SpoPi und OSP Finale) sind richtig spannend für Schützen UND Zuschauer!
Wenn Califax es tatsächlich so meint, wie er es schreibt, sollte er schleunigst eine Petition für die Abschaffung von Autos und LKWs auf den Weg bringen.
Wer lesen (und verstehen) kann ...
Das soll sie auch . Grün war grade aus.
Genau deswegen ist die Prüfung sinnvoll!
Und wenn nur ein einziges Menschenleben dadurch gerettet werden kann, sind Prüfintervalle von 3 Monaten zu befürworten!
Selbst Flaschen mit medizinischem Sauerstoff müsse nur alle 10 Jahre zum TÜV.
Wo ist das denn das konkret mit den kürzeren Prüffristen geregelt?
Gibts eigentlich ne Sportordnung bezüglich Gerät und Regeln fürs Blasrohr...?
aber warum sollen Schützenvereine, denen wie wir hier immer wieder lesen es an Personal (Funktionären, Trainer und Betreuern) mangelt sich neue Geschäftsfelder suchen?
Gegebenenfalls, Karl, gegebenenfalls.
Es gibt keinen Grund irgendeine Aktivität mit sportlichem Anspruch abzulehnen (LiPu, Bogen, Blasrohr).
Wir wirken in den Vereinen mit allen Disziplinen nicht gegeneinander, sondern miteinander füreinander!
Volle Zustimmung!
Es ist nur eben keine "Alternative zum klassischen Schießen" und schon gar nicht: „Das ist für Schützen die Sportart von Morgen",
sondern eine ggf. sinnvolle ERGÄNZUNG des Angebotes eines Schießsportvereines.
Ich bin da echt beeindruckt!