Beiträge von shooty59

    Natürlich kann man nicht alle "über einen Kamm scheren". Es gibt immer wieder Fälle, in denen jemand "unverschuldet" disqualifiziert werden musste. Wenn zum Beispiel der Abzug nicht mehr hält, kann auch ein Defekt vorliegen. Dennoch sollte der Grund für DQ mit angegeben werden. In den Ergebnislisten der DM ist das nicht der Fall. Da steht lediglich vorn bei der Platzierung und hinten beim Gesamtergebnis ein "DISQ".

    Ja, bei den HTML-Listen. Bei den PDF-Listen ist die Regelnummer angegeben.

    Ein sitzender Sen III oder IV, der etwas was auf dem Kasten hat schießt immer über 316 Ringe.

    Wenn diese Möglichkeit der Hochstufung nur 20% der Sen III oder IV nutzen würden, dann sitz die Hälfte der Sen I Finalteilnehmer .

    Nein, denn diese Teilnehmer sind dann Senioren I - Schützen und der Hocker ist erst ab Senioren III gestattet (siehe 9.7.6.1 der SpO). Wenn jemand bei Sen I oder II sitzend schießt, dann hat er entweder das "G" im Schwerbehindertenausweis oder als Para-Schütze den Hocker im Hilfsmittelausweis eingetragen.

    so kann man als Ersatzschütze anscheinend auch ohne jeglichen Leistungsnachweis bei einer DM antreten...Hauptsache gleicher Verein

    eine Einschränkung gibt es noch, die ich vergaß zu erwähnen. Es muss neben der vorhandenen Mitgliedschaft natürlich auch das Startrecht in dieser Disziplin für den Verein vorhanden sein.

    Aber was passiert, wenn der Ausgewechselte das Limit erreicht hat (und damit im Einzel startet)

    und der eingesprungene Schütze auch das Limit hat, aber sich nicht vorher als Einzelschütze zur DM gemeldet hat. ???

    Die Standbelegung steht ja, wer kann jetzt nicht starten?

    dann hat der ausgewechselte Mannschaftsschütze Pech. Dass der einspringende Schütze bei der LM das Limit erreicht hat, interessiert nicht, wenn er sich für die DM abgemeldet hat. Er ist vom LV nicht weitergemeldet worden und wird wie jeder andere Ersatzschütze behandelt. Und da die Starterzahl nicht erhöht werden darf, trifft es den ausgewechselten Mannschaftsschützen.

    Noch eine Frage. Wenn ein gemeldeter Starter in einer Mannschaft zwar das Mannschaftslimit erreicht hat, aber nicht das Einzellimit,

    dann darf er doch auch als Einzelstarter teilnehmen und wird im Einzel gewertet.

    alle Mannschaftsschützen werden automatisch in die Einzelwertung übernommen, auch z.B. ein Ersatzschütze, der an keiner vorgeschalteten Meisterschaft teilgenommen hat.

    wo steht das?...bitte um entsprechenden Passus in Ausschreibung oder Sportordnung....danke

    SpO 0.9.5

    früher stand dort als Einschränkung, dass für einen Ersatzschützen die Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft nachgewiesen werden muss. Dies ist schon seit Jahren nicht mehr der Fall

    ...allerdings nur, wenn der Ersatzschütze über eine Einzelzulassung verfügt, d.h. als Einzelschütze das Limit bei der LM erreicht hat

    Mir wurde gesagt, dass der Schütze der einspringen soll, nicht am Einzellimit gemessen wird.

    Er muss nur Vereinsmitglied sein (durch das David 21 prüfbar)

    Es kommt auf die Konstellation an.

    Ein Mannschaftsschütze kann durch ein x-beliebiges Vereinsmitglied ersetzt werden. Es bedarf keiner weiteren Voraussetzungen. Der ausgetauschte Schütze darf dann allerdings nicht als Einzel starten, auch wenn er das Limit erreicht hat. Die Starterzahl darf durch einen Wechsel nicht erhöht werden.

    Wird ein Mannschaftsschütze gegen einen qualifizierten Einzelstarter ausgetauscht, darf der ausgetauschte Schütze nur als Einzel starten, wenn er das Einzellimit erreicht hat.

    Sind mehrere Mannschaften desselben Vereins in einer Disziplin und Klasse qualifiziert können die Mannschaftsschützen beliebig untereinander ausgetauscht werden.

    Ja, es geht hier auch um die ISSF, auch wenn immer wieder einige anderer Meinung waren. Denn wer die Regelwerke mal vergleicht, wird leicht feststellen, dass unsere SpO nichts anderes ist als das ISSF-Regelwerk, nur mit einigen Anpassungen oder Änderungen bei nur national geschossenen Disziplinen.

    Und man wird auch erkennen, dass es dort eine klare Abgrenzung zwischen den Schaftkappen für 50 m und für 10 m gibt. Unsere Regel 1.4.6 gibt es im ISSF-Regelwerk nicht, es wurde in unserer SpO nur eingebaut, um die Unterschiede zu verdeutlichen.

    Und das erkennen hier im Forum leider nur einige wenige und die TK mitsamt BSpL hat es offensichtlich auch nicht erkannt.

    Es ist zudem logisch, dass ein Verband, der einem Weltverband (hier der ISSF) angehört, die Disziplinen, die vom Weltverband bei Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften und Weltcups ausgerichtet werden, auch genau nach diesen Regeln veranstaltet. Der DFB würde auch nicht auf die Idee kommen, in der Fußball-Bundesliga andere Regeln anzuwenden als von der FIFA vorgegeben.

    Ich wiederhole mich: Die angedachte Regeländerung unterstütze ich voll und ganz, ich habe immer nur versucht darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung nicht gelungen ist, da es Widersprüche und wenn man es genau nimmt, Schlupflöcher gibt. 1.4.6 ist für 10 m nur anwendbar, wenn man Vermutungen und mögliche Gedanken der Verursacher des Chaos in seine Argumentation einbaut und einige tatsächlichen Regeln außer Acht lässt.

    Es steht doch ganz klar: d.h., gültig für alle Gewehre im Auflagebereich:

    Ja, das steht da, weil die Herrschaften die Regel nicht verstehen, aber so einfach ist es nicht. Wenn die 1.4.6 für alle Gewehr-Disziplinen gilt (wie es hier die meisten sehen), dann muss LG-Freihand wie Zimmerstutzen und 100 m als Ausnahme aufgeführt sein, denn sie wird dort nicht angewendet. Zu sagen, sie soll zwar für alle KK-Disziplinen incl. Auflage und als einzige 10m-Disziplin auch für LG-A gelten wäre das unlogisch, dann müsste dies explizit hervorgehoben sein, oder aber es müssten auch entsprechende eindeutige Hinweise in 1.5.4 oder Teil 9 erfolgen.

    Deswegen nochmal: 1.4.6 wurde von Gerhard Furnier seinerseits erstellt und war und ist für 10m nicht gedacht. Die Maße sind alle (50m wie 10m) den ISSF-Regeln entnommen. Die extra erklärende Regel wie die 1.4.6 gibt es dort nicht. Es war Furniers Weg, die Unterschiede zwischen der Schaftkappe mit Haken und der Schaftkappe für LG deutlich zu machen. Nur leider erkennen es die derzeitigen Regelhüter nicht.

    Und das Ding fällt aus wie befürchtet. Otmar Martin und die Herrschaften der TK haben die 1.4.6 wie sie einst von Gerhard Furnier verfasst und mehrfach ergänzt oder verändert wurde überhaupt nicht verstanden.

    Bevor ich wieder missverstanden werde: Ich will die Änderung auch für LG-A, aber diese neue Mitteilung bringt keine neuen Erkenntnisse, sondert erläutert nur die Handhabung. Das war sowieso allen klar, ändert aber nichts an der fehlerhaften Umsetzung und den Widersprüchen in der SpO.

    Und bevor es wieder abenteuerlich wird mit der Auslegung der 1.4.6 und LG-Freihand, hier ein Erlebnisbericht:

    Seit 28 Jahren bin ich Kampfrichter, seit über 30 Jahren bin ich jetzt jedes Jahr auf der DM in München, davon über 20 Jahre als KSpL und seit 20 Jahren auch als Teilnehmer. Ich kann euch sagen, da erlebt man was.

    Da gibt es die KK-Schützen, die armen Schweine, bei denen wird doch tatsächlich ab und an jemand wegen einer nach 1.4.6 falsch eingestellten Schaft- oder Hakenkappe bei der Nachkontrolle disqualifiziert oder falls er im Vorfeld zur Waffenkontrolle geht, dazu aufgefordert die Einstellung zu ändern. Wie können die Kontrolleure so etwas nur bemerken?

    Und dann aber diese dreisten LG-Schützen, die zu hunderten vorsätzlich mit illegal eingestellten Schaftkappen antreten und da bemerkt kein Mensch etwas. Die Waffenkontrolleure arbeiten da ständig mit Augenbinden. Ich sage euch, unglaublich das Ganze. Und niemand verpetzt diese LG-Schützen, nicht mal die disqualifizierten KK-Schützen. Keine Ahnung mit welchen Druckmitteln sie davon abgehalten werden.

    Aber ich habe keine Ahnung, dafür andere umso mehr. Sie wissen es halt besser und müssen damit wohl Recht haben. Es wäre schön, wenn der eine oder andere sein Wissen bei den Meisterschaften durch Mitarbeit einbringen würde.

    Ich werden in diesem Jahr mal ein gesonderte Augenmerk darauf legen, wie die LG-Schützen es tatsächlich schaffen, in so großer Anzahl alle Welt zu besch.....

    Das weiß ich, ich wollte nur zeigen dass die Regel 1.4.6 nicht ausschließlich für KK gilt wie immer behauptet. Aber das hast du ja nun erkannt.

    Lies mal ein paar Seiten zurück. Ich habe immer gesagt, die 1.4.6 gilt für alle Disziplinen, bei denen eine Hakenkappe verwendet werden darf.

    Und wenn du meinst, sie gilt auch für LG, dann ist die Bebilderung und sind die angegebenen Maße in 1.5.4 die von dir erwähnte Aufhebung der 1.4.6 für LG.

    Und aus diesem Grund steht der Zimmerstutzen auch in der Regel?

    Weil Zimmerstutzen mit Hakenkappe geschossen werden darf, aber die 25 mm dafür nicht gelten, ist es als Ausnahme aufgeführt.

    Was in den ISSF-Regeln steht ist völlig egal

    Es gibt keine International geschossene Disziplin, bei der die DSB-Regeln von den ISSF-Regeln abweichen.

    Wenn das jemand bei der Waffenkontrolle ungeprüft lässt oder ignoriert, wird es auch dadurch nicht richtiger

    Jahrelang waren also alle KR oder Waffenkontrolleure zu blind, das ein einziges mal zu erkennen, aber wegen zig anderer Regeln wurden Schützen disqualifiziert oder aufgefordert, etwas zu ändern? Davon gehst du ernsthaft aus? Was meinst du wieviel Proteste es von anderen Schützen oder Betreuern gegeben hätte? Die Kampfgerichte hätten sich gar nicht retten können vor Protesten.

    Ich beziehe mich auf das was aktuell geschrieben steht und nichts anderes.

    Ich auch