Beiträge von Carcano

    Grundsätzlich gibt es natürlich vorher ein Kampfgericht bzw. Berufungskampfgericht. Das würde nicht nur bei Meisterschaften so sein, sondern auch bei der Bundesliga. Die zeitliche Zuständigkeit des Kampfgerichts endet i.d.R. mit der Verkündung der Ergebnisse, außer die gerügte Rechtsverletzung würde erst mit der Verkündung bekannt (das könnte hier der Fall gewesen sein).
    I.d.R. wird die vorherige Nutzung der Kampfgerichte Voraussetzung für die weitere Inanspruchnahme der Verbandsgerichtsbarkeit sein, wovon der Kontrollausschuss die Eingangsinstanz ist.

    4. Ein Landesleistungszentrum / Stützpunkt muß allen DSB Schützen des Bundeslandes zur Verfügung stehen. Zunächst ist geplant einen temporären Landesstützpunkt und dazugehörige E-Kader- und Regionalgruppen-Stützpunkte einzurichten.

    Ich hatte jetzt gerade - aus aktuellem Anlass ;) - Gelegenheit, mir die Website des Landessportbundes Rheinland-Pfalz anzuschauen. Und da schaute ich dann auch noch einmal nach der Leistungssportförderung.
    Im allgemeinen Sport (lassen wir die u.U. abweichende Spezialterminologie der Fachverbände einmal beiseite, auch wenn wir als Schützen diese eher gewohnt sind) gibt es eine recht klare Unterscheidung in Rh-Pf zwischen Landesleistungszentrum (LLZ, Singular) und Landesstützpunkten (LSPs, Plural).

    Hierzu ein Zitat aus der Website, Stand 30.10.2018:

    Die Neustrukturierung des Stützpunktsysteme mit den Regionalen Landesstützpunkten (LSP) und Landesleistungszentren (LLZ) stand am Dienstagabend im Mittelpunkt bei der Tagung der Leistungssportbeauftragten des Landessportbundes (LSB) in Mainz. Demnach sind die 14 LLZ Trainingsstätten einer Schwerpunktsportart zur Durchführung zentraler Maßnahmen als Vorbereitung auf das Hochleistungstraining, die 61 LSP fungieren als Talentsichtungszentren. „Die LLZ erhalten einen Betriebskostenzuschuss und künftig noch einen Personalkostenzuschuss für den LLZ-Leiter“, erläuterte Thomas Kloth, LSB-Abteilungsleiter für den Leistungssport. „LLZ und LSP bekommen außerdem noch einen Zuschuss für einen Honorartrainer – bis zu 2.400 Euro im Jahr. Es wäre schön, wenn das noch verstärkt abgerufen werden würde.“

    Aktuell hätten noch nicht alle der 75 anerkannten Landesstützpunkte bzw. Landesleistungszentren den Zuschuss abgerufen. „Aber auch dieser Topf ist irgendwann leer“, sagte Kloth. „Wer zu spät kommt, guckt in die Röhre.“ Darüber hinaus erhalten LLZ (bis zu 80 Prozent) und LSP (bis zu 50 Prozent) eine anteilige Bezuschussung für Sportgeräte, die angeschafft werden, um die Trainingsbedingungen im Nachwuchsleistungssport am jeweiligen Stützpunkt zu verbessern. Bei einem Eigenanteil des Verbandes von mindestens 20 Prozent darf pro Stützpunkt ein Antrag pro Jahr gestellt werden.


    Nun, die Frage nach einem neuen "eigentlichen" LLZ für den Schießsport im Bundesland Rheinland-Pfalz wird sicherlich noch einige Zeit lang weiter offen bleiben. Da muss man auch nichts mehr übers Knie brechen.

    Wichtig, vielleicht wichtiger, erscheint mir die Frage nach Landesstützpunkten. Diese könnten ja sofort Fördermittel erhalten, sowohl Trainerzuschüsse als auch Sportgeräteförderung (also Übungswaffen).

    Frage: hat der Landessportbund inzwischen Landesstützpunkte für den Schießsport anerkannt und falls nein, warum nicht?

    Gruß,

    Carcano

    Der Thomas Abel ist ganz sicher ein redlicher Mann, und was die Beta-Blocker von JohannesKK betriift, da gewährt ja sogar die WADA inzwischen nationale Ausnahmen im Bereich des (mehr oder weniger) betreuten Schießens.
    Aber mir geht's um die inhärente Problematik solcher Positionen wie der beschriebenen.

    De Deutsche Schützenbund hat jetzt endlich die BMI-Bundesmittel zur Verfügung gestellt bekommen, um eine neu geschaffene und relativ hoch angesiedelte vollamtliche Funktionsstelle besetzen zu können: diejenige eines sogenannten Chef-Bundestrainers.

    Das ist kein Schießsporttrainer, der nun der ganz groß Scheffe von alle anderen wäre, also nicht so etwas wie der griechische "episkopos" (was im Griechischen der koiné keineswegs eine ehrwürdige Figur im fußlangen Brokatgewand mit reich verziertem Goldstab in der Hand und edelsteinbesetzter Tüte auf dem Haupt ist, sondern genau diejenige Figur auf der Baustelle, die am lautesten brüllt und alle Arbeiter herumscheucht, damit keiner faulenzt oder den Zement falsch anmischt, mithin eine Mischung aus Kapo und Polier - das und nichts anderes ist der eigentliche Ursprung des christlichen Bischofsamts).
    Sondern es ist ein Sportfunktionär und hauptamtlicher Manager und Behördenlobbyist und Verhandler und Reiseleiter und Oberbetreuer und Sportdiplomat (chef de mission), welcher der Chef _über_ den Bundestrainern ist. Von Haus aus ist er hier jedoch Radballer.

    Hier ist die Wiedergabe der DSB-Meldung: https://www.dsb.de/aktuelles/meld…-Bundestrainer/

    a) Ich finde das Amt interessant. An und für sich spricht viel für so einen Posten, gerade im Hochleistungssport. Die Skills, Fähigkeiten und Erfahrungen, die so jemand haben muss, sind durchaus andere als diejenigen eines Disziplintrainers. Das ist dem DSB wohl auch sehr bewusst.

    b) Andererseits sind genau solche Stellen besonders anfällig für Unregelmäßigkeiten, für Dopingförderung und generelles Mißstände-unter-den-Teppich-kehren. Ganz fatal zu sehen und studieren war das die letzten Monate über im US-amerikanischen Gymnastikverband, einer Verbrecherbande von seltener Abscheulichkeit. Selbst nach der Aufdeckung ging es dort immer noch weiter und weiter, völlig unbelehrbar und uneinsichtig, Alte Mitschuldige und Komplizen (beiderlei Geschlechts) wurde sogar in neue Ämter gehievt, damit sich ja nichts ändert. Ein Proteststurm der Öffentlichkeit und der Sportlerinnen hat sie dann wegefegt.

    Carcano

    Noch ein Gedanke zum Namen des Verbandes:

    1. Der frühere PSSB beansprucht - bei fortgesetzter Rechtsidentität - NICHT, andere Verbände aus dem Lande Rheinland-Pfalz zu verdrängen. Er beansprucht auch nicht, der einzige legale oder legitime Schießsportverband in Rheinland-Pfalz zu sein oder zu werden. Außer ihm gibt es ja auch die DSU, den BDMP, den BDS, den RSB und etliche mehr.

    2. Der (R)PSSB ist - ebenfalls wie alle anderen sportlichen Verbände in Deutschland - eine Personenkörperschaft, keine Gebietskörperschaft.

    3. Wenn der PSSB seinen Namen ändert, dan muss er die Namensrechte anderer Verbände dabei berücksichtigen. Denn der Name ist ein absolut geschütztes Recht, nicht nur nach UWG sondern auch nach BGB. Der neue Name solte also nicht verwechslungsgefährdet oder täuschend ähnlich sein.

    3.a. Es gibt zwei Grundformen der Benennung, die adjektivische und die nomimale. Beispiel: "Deutscher Schützenbund" gegen "Schützenbund Deutschland". in letzterer Form kann auch noch eine Bindepartikel dazwischengeschoben werden ("Historischer Verein des Fürstentums Birkenfeld" oder "Historischer Verein für das Fürstentum Birkenfeld").

    3.b. Mithin haben wir als nur einige der vielen denkbaren Varianten:
    - Schützenbund Rheinland-Pfalz
    - Schützenverband Rheinland Pfalz
    - Sportschützenbund Rhein-Pfalz
    - Sportschützenverband Rheinland-Pfalz

    - Rheinland-pfälzischer Schützenbund
    - Rheinland-pfälzischer Schützenverband
    - Rheinland-pfälzischer Sportschützenbund

    - Rheinland-pfälzischer Sportschützenverband

    - Schützenverband in/für Rheinland-Pfalz

    etc. pp.

    Entscheidend ist, dass Name _und_ Abkürzung sich etwas vom Rheinischen Schützenbund (RSB) unterscheiden. Und das wird ja zu machen sein. RSSB könnte noch verwechslungsgefährdet sein; RPSV ist es schon nicht mehr. :) Und SVRP schon gar nicht. Nur als Beispiel

    Carcano.

    Ich werde die signature line von "Perfekte10" gerne beherzigen und nicht mit ihm diskutieren. :)

    Zu Schmidtchen, dessen Postings stets einen Diskurs wert sind, und auch gerade dort, wo man ihm vielleicht widersprechen mag:

    - Die Satzungsänderung betraf die Kompetenz des RPSSB . Sie beanspruchte aber nicht Exklusivität, noch beanspruchte sie, anderen etwas abzusprechen. Für die Rechtsblindheit unfähiger "Richter" kann ich nichts. Das einzige, was ich ganz gut kann, ist besser sein als sie. Darum bemühe ich mich auch.

    - Die Aussage "Für die Durchführung des Leistungssports ist in Deutschland der DOSB mit seinen Mitgliedsverbänden zuständig." ist rechtlich und faktisch falsch. Schlichtweg falsch.
    EInfach nur falsch.
    Dass Schmidtchen darin einen richtigen Kern von "eigentlich Gemeintem" verborgen haben mag, kann schon sein 8-). Es ist aber nicht mein Job, den alternativ herauszuarbeiten. Falsch bleibt falsch. Es zu berichtigen, ist daher seine eigene Aufgabe. Der mag er nun nachkommen, so er Lust hat, oder auch nicht.

    - "Es haben aus meiner Sicht beide Seiten ein gerüttelt Maß an Verantwortung an dem verfahrenen Zustand" - da möchte ich gar nicht widersprechen.

    - Anders herum gilt jedoch auch: ohne MASSIVEN Druck von außen wird sich nichts bewegen und verbessern. Das ist im Sport, eigentlich in allen Sportarten, ganz regelmäßig so.
    Es ist geradezu ein sportliches Naturgesetz. Nicht nur in der amerikanischen Gymnastik.
    Also muss man genau diesen Druck erhöhen. Klotzen, nicht kleckern.

    Carcano

    Wer als Verein sich gerne vom wesentlich cisrhenanischen RSB lösen möchte und einem Schießsportverband des eigenens transrhenanischen Bundeslandes Rheinland-Pfalz angehören möchte, der soll dies tun dürfen. Gleiches gilt für Neugründungen von Vereinen. Da hat sich der DSB dann auch nicht hineinzumengen, sonst bekommt _er_ Ärger mit Politik und Landessportbund und DOSB. Ärger, den er nicht gebrauchen kann.

    Und umgekehrt: wer sich im RSB wohl fühlt und gerne dort bleiben möchte, den sollte auch niemand aus dem Verband herauszubrechen oder einem anderen Verband einzugliedern suchen.

    Carcano

    Du hast recht darin, dass die beiden Verbände miteinander zusammenarbeiten müssen und dazu wieder miteinander reden müssen. Ich denke, dazu ist auf beiden Seiten auch der Wille da. Vielleicht nicht bei jedem einzelnen Beteiligten, aber doch insgesamt.

    Du hast zweitens recht darin, dass kein Verband den anderen aus Rheinland-Pfalz verdrängen kann (noch darf), oder eine Alleinstellung bzw,. einen Alleingeltungsanspruch postulieren kann (oder darf). Das war dem DSB wichtig. Und das gilt ebenso auch für die Verbandszugehörigkeit der einzelnen Vereine, nicht nur für die Verbände selbst.

    Drittens habe ich recht darin, dass das zweitinstanzliche Urteil hanebüchen schlecht und juristisch inkompetent war, und das ist für jeden juristischen Leser (Spurweite 1435 mm, nicht Spur N) auch sofort beim Lesen offensichtlich. Man könnte es jetzt einfach missachten, und weitermachen. Es gibt ja noch eine dritte Instanz.
    Aber sinnvoller ist es dann doch, auf die legitimen Anliegen des DSB und des RSB Bedacht zu nehmen - heißt ja nicht, dass man damit einem ahnungslosen und krassen Fehlurteil irgendeinen unverdienten Respekt zollt - und dass man versucht, diese jetzt zu berücksichtigen und umzusetzen, in der neuen Satzungsformulierung. Das ist auch nicht allzu schwierig, und deshalb umso vordringlicher als nunmehrige Aufgabe des (R)PSSB.

    Und ich habe viertens recht damit, dass der Schluss des RSB-Schreibens völlig daneben ist und bewusst irreführend. Wilde Alpträume nach zuviel Käsetoast. Wie Schmidtchen ganz richtig schreibt: "man gerät schnell in den Verruf, Unwahrheiten zu verbreiten."
    Aber wie es sich demgegenüber wirklich verhält, kann der (R)PSSB ja in sachlicher und verbindlicher Form richtigstellen. Auch und gerade direkt den betroffenen Vereinen gegenüber. Je weniger Polemik und je mehr Verständnis der (R)PSSB in seiner Entgegnung zeigt, desto besser. :)

    Carcano

    Das besagte Schreiben liegt mir auch vor. Es ist in einem fast verbindlichen, jedenfalls durchaus moderaten Ton geschrieben. Das ist erfreulich und angenehm, und sollte anerkannt werden. Inhaltlich indessen enthält es eine erstaunliche Menge von Falschdarstellungen und Unwahrheiten.
    Der (R)PSSB wäre gut beraten, darauf - wenngleich in einem irenischen, schützenbrüderlichen - Ton geeignet zu erwidern, auch mit dem DSB im Auge. Nicht jene Unwahrheit kann man widerspruchslos und ohne Richtigstellung hinnehmen.

    Carcano