Beiträge von Carcano

    derzeit in Kliniken in Italien abläuft (...)

    Wenn dort heute ein 60 jähriger mit dem Virus angesteckter Patient auf die Intensivstation kommt und kein Beamtmungsgerät frei ist, wird es einem über 80 jährigem weggenommen und beim 60 jährigen eingesetzt. Ärzte sagen ganz deutlich, dass sie aufgrund des Mangels an Intensivbetten und technischer Ausrüstung bewusst über Leben und Tod entscheiden müssen!

    Das ist Alltag. Das ist bei jedem größeren Verkehrsunfall und bei jedem Anfall mehrerer schwerer Brandverletzungen das gleiche. Überhaupt nichts Besonderes.
    Triage ist bei Großschadenslagen notwendig. Das ist hart, aber das muss man nicht hysterisieren.

    Auch wenn man es aufgrund des Themas vermuten könnte, zur Weisungsbefugnis bezüglich Abbruch einer Meisterschaft habe ich keine Aussage getroffen.

    Du hast nicht gesagt, der DSB hätte irgendeine Weisung gegeben. Was er in der Tat auch nicht getan hat.

    Er könnte es aber auch nicht, soweit es nur die Landes- (Bezirks-, Kreis-, Gau) ebene betrifft. Er kann nur bestimmen, was er für sich verlangt, damit ein Wettkampf als hinreichende Qualifikation gilt.

    In der Tat weichen die Landesverbände sowohl bezüglich von Disziplinen als auch bezüglich von Altersklassen in den Ausschreibungen regelmäßig von DSB-Vorgaben ab. Natürlich geht es dann über der Landesebene nicht mehr weiter.

    Carcano

    na ja, der DSB sieht das wohl laut SpO geringfügig anders

    Nein, das tut er NICHT. Und er hat in seiner Verlautbarung - die Du ja gelesen haben magst - klar ausgesagt, dass seine Entscheidung nur für die Ebene der vom DSB veranstalteten nationalen Wettkämpfe galt und gelten sollte.

    Übereifrige, hackenklappende, speichelleckende Übertreibung und Übererfüllung ist halt ein spezifisch deutsches Phänomen.

    Wenn eine Metallfeder im elastischen Bereich bleibt dann verformt sich auf Dauer garnichts!

    Wenn sie allerdingst in den plastischen Bereich "überdehnt" wird, dann verformt sie sich dauerhaft.

    Wie üblich bei von Vogel in diesem Forum, Halbverstandenes zu einem Viertel wieder ausgewürgt im posauenhaften Lehrerton der selbstgerechten Überzeugung.

    Gute Lehrer machen so etwas übrigens nicht. Und davon kenne ich mehr als er.

    Und dem viertelsgebildeten Schreiber der obigen Zeilen empföhle ich dringend eine Nacharbeitung der Wöhlerkurven.

    Carcano

    Denjenigen die zwischenzeitlich disqualifiziert wurden, ohne, wie erst später bekannt wird, gegen die Intention der Regel verstoßen zu haben, hilft es dann nur noch bedingt, dass Kampfrichter aus Unvermögen oder aufgrund missverständlicher Regeln falsch geurteilt haben.

    Das Problem ist bei derartigen Disqualifikationen nicht die Regel der SpO etc. (also die Normauslegung hinsichtlich des Tatbestandes und die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter den abstrakten Normtatbestand), sondern die Rechtsfolge.

    Das übergeht ihr alle dauernd und geflissentlich in dieser Diskussion.

    Carcano

    Beim Biathlon fand ja in den 1970ern der Umstieg der Disziplin von GK auf KK statt. Sicherlich mit ein Grund für den großen Zuschauererfolg dieser Sportart, aber trotzdem fänd' ich's irgendwie schön, wenn es hie und da auch noch einen Traditionswettkampf "Biathlon GK" gäbe...

    (...) wenn er nicht freiwillig geht. Z.B. bekommt er keine Unterschrift auf Anträge auf Bedürfnisbescheinigungen von uns, obwohl wir im Prinzip ja nur eine Trainingshäufigkeit zu bescheinigen haben und dieses rechtlich wohl auch bei einem Mitglied müssen. Aber wenn er möchte, kann er ja klagen. Hat aber noch keiner gemacht.

    So ist es. Du beziehst Dich - zu Recht - auf den Beschluss des VG Freiburg vom 9.2.2016, Az. 5 K 826/14:

    "4. Wird von einem Sportschützenverband eine Bescheinigung nach §§ 8, 15a WaffG versagt, kann ein Sportschütze diese ggf. auf dem Zivilrechtsweg erstreiten."

    Carcano

    Der Fall in Starnberg zeigt aber wohl sehr deutlich, auch wenn bisher noch nicht viel über den Täter bekannt ist, wie leicht es selbst für einen Neunzehnjährigen sein muss, an illegale Schusswaffen zu kommen, beachtet man das beachtliche Arsenal, welches er wohl in recht kurzer Zeit angehäuft haben dürfte.

    Er saß an der Quelle.
    Natürlich ist es dann leichter.

    Sichtbare und hörbare Auffälligkeiten, am besten noch vom 80 jährigen Vereinsmitglied, der den ganzen Tag auf dem Kissen abgestützt hinterm Fenster sitzt und auch die Parkverstöße ahndet und akribisch zählt wie viele Blumenzwiebel der Kater vom Nachbarn nach seinem Geschäft kratzend freilegt.

    Was befähigt Dich als Privatier, solche Urteile über andere zu fällen außer staatssichere Fähigkeiten?

    Jetzt wirst du deinem selbstgewählten Nickname aber nicht gerecht...

    Also siehst du aus deiner professionellen Sicht eine Möglichkeit, das, was die "haben wollten" aufgrund ihrer komplett falschen Formulierung gerichtlich zu kippen?

    Gerichtlich kaum. Wobei ich nichts dagegen habe, zwischen 15.000 und 30.000 € an einem aussichtslosen Verfassungsbecshwerdeverfahren zu verdienen. Gerne. :)


    Aber in der Staatspraxis gibt es regelmäßig "Reparaturgesetze", um grobe Gesetzesfehler oder Ungerechtigkeiten nachträglich zu bereinigen.

    Mit Abgeordneten wie Armin Schuster oder Irene Mihalic wäre das zu machen. Mit Abgeordneten wie Marc Henrichmann nicht.

    Carcano