Lange Rede kurzer Sinn, habe ich irgendeine Chance aufgrund der Verzögerung bei der Bearbeitung durch die Behörde Verkürzung der 6 Monatsregel zu erreichen? (...)
Falls das bereits jemand geschafft hat, würde mich interessieren, wie ich das angehen müsste. Mein Verband ist der BDS LV4.
Chance schon, auch wenn sie nicht hoch ist. Ein freundliches Schreiben Deines Landesverbandes, der auf die Ermessensnorm des § 14 Abs. 3 Satz 2 WaffG hinweist, und die weitere Bitte ausdrücklich mit einem speziell schießsportlichem Gesichtspunkt unterstützt, könnte helfen.
Sinnvoll ist es da, nicht einfach mit dem durchaus menschlichen Argument "bin so geil auf die nächste Wumme, kann es nicht mehr abwarten, will haben, haben, HABEN !" zu argumentieren, sondern irgendein nachvollziehbares Sachargument zu bringen (das Mitglied Carsten will schon am soundsovielten mit dieser eigenen Langwaffe am XY-Wettkampf des BDS; des Vereins; am offenen Ordonnanzwaffenschießen daundort teilnehmen, aber die Wartefrist wäre da noch nicht abgelaufen).
Wenn die Behörde clever ist, antwortet sie Dir dann, Du könntest Dir die Langwaffe ja einfach mit der dann schon vorhandenen WBK ausleihen, nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 a) WaffG.
Aber Vorsicht, das geht in der Praxis öfters schief.
Gruß, Carcano