• Bei uns ist es auch verboten. (...) Bin aus Rlp. (...) Bis letzten Mittwoch, war in einem Verein noch die Aussage, dass Einzeltraining möglich wäre, dass wurde aber am 18.03. geändert.

    Ich habe meine Halle nur 70m!!! von zuhause weg und habe auch einen Schlüssel. Ist bitter, wenn ich morgens das Küchenrollo hochmache und auf die Halle schaue und darf nicht rein.

    Nein, wurde nicht.

    Es gibt in Rheinland-Pfalz zwei landesweite Verordnungen vom 19.3. und 20.3. (ich nehme an, heute kommt die dritte heraus), die beide das Gebiet Sport nicht regeln.

    Davor gab es einen behördeninternen Erlass vom 17.3., nämlich eine Weisung an die nachgeordneten Gebietskörperschaft zur Inkraftsetzung Erlass möglichst gleichlautender Allgemeinverfügungen. Die waren textlich vorgegeben. Deren weiterhin geltender Inhalt in dem hier erfragten Bereich lautet:

    "1. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:

    (...) der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen(...)"
    sowie
    "5. Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen"
    und
    "6. Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig."

    Mivo1965 durte und darf also, wenn er will (schauen wir mal, ob sich das heute noch ändert). Wenn er aber nicht will, ist das sicherlich auch okay und umsichtig.

    Carcano

    Einmal editiert, zuletzt von Carcano (23. März 2020 um 13:30)

  • Mivo1965 darf also, wenn er will (schauen wir mal, ob sich das heute noch ändert). Wenn er aber nicht will, ist das sicherlich auch okay und umsichtig.

    Der jeweilige Vorstand von allen 3 Vereinen in denen ich Mitglied bin, hat den Schießbetrieb eingestellt ohne Ausnahme (Einzeltraining).

    Und damit darf ich nicht

    Gruß Mike

    ohne Training kein Vorankommen ;)

    Erfolg muss man sich erarbeiten, Neid kommt von allein :)

    KK 500 E Auflage, LG500itec Auflage :)

  • Ja klar. Das sind erstens keine Juristen, zweitens sind sie ängstlich, und drittens fehlt ihnen wie zur Zeit den meisten Menschen das Augenmaß und die gerade in Krisen und Gefahren notwendige Differenziertheit. Man darf da jetzt nicht zu hart mit den Vereinen ins Gericht geben, auch wenn man selbst gerne schösse.

    Carcano

  • Absolut, in dieser Zeit ist jeder erstmal selbst gefordert, die potentielle Ansteckungsgefahr soweit nur irgendwie möglich zu reduzieren. Wenn es nicht gelingt, die Ausbreitung zu verlangsamen, sind Ausgangssperren und nicht nur -einschränkungen unvermeidlich. Und die möchte wohl niemand.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Das sind erstens keine Juristen, zweitens sind sie ängstlich, und drittens fehlt ihnen wie zur Zeit den meisten Menschen das Augenmaß und die gerade in Krisen und Gefahren notwendige Differenziertheit.

    Oder sie als Schießstandbetreiber stellen sich diverse Haftungsfragen was Solo-Anwesenheit und -Schießbetrieb angeht.

  • Hmmmm,... und wer darf dann mal zwischendurch kontrollieren ob die Heizung läuft, das Dach dicht ist, der Strom immer noch nicht ausgefallen ist oder alle Wasserleitungen heile....??

  • Absolut, in dieser Zeit ist jeder erstmal selbst gefordert, die potentielle Ansteckungsgefahr soweit nur irgendwie möglich zu reduzieren. Wenn es nicht gelingt, die Ausbreitung zu verlangsamen, sind Ausgangssperren und nicht nur -einschränkungen unvermeidlich. Und die möchte wohl niemand.

    Seltsam nur, arbeiten darf man immer noch. Und in den Läden in denen Lebensmittel(!) verkauft werden, arbeiten die Menschen noch immer ohne angemessene Schutzkleidung (nicht zum Schutz der Beschäftigten, sondern in erster Linie zum Schutz der Bevölkerung). Ist das nicht ein kleines bisschen bigott von den verantwortlichen Politikern, die sich im Moment auch gerne mal mit einer FFP3 Maske abbilden lassen.

    Oder sie als Schießstandbetreiber stellen sich diverse Haftungsfragen was Solo-Anwesenheit und -Schießbetrieb angeht.

    Ja, klär die Leute nur mal über die geltenden Vorschriften auf.

    Einmal editiert, zuletzt von Sergej (23. März 2020 um 15:56)

  • Oder sie als Schießstandbetreiber stellen sich diverse Haftungsfragen was Solo-Anwesenheit und -Schießbetrieb angeht.

    Es gibt viele Vereine, in denen engagierte Schützen einen eigenen Schlüssel haben und selbständig schießen dürfen. Es ist nicht die Regel, aber auch keine ganz seltene Ausnahme. Zur waffenrechtlichen Zulässigkeit siehe § 11 Abs. 3 AWaffV.

  • Hmmmm,... und wer darf dann mal zwischendurch kontrollieren ob die Heizung läuft, das Dach dicht ist, der Strom immer noch nicht ausgefallen ist oder alle Wasserleitungen heile....??

    Darf? Muss. Ganz abgesehen vom EInbruchsrisiko bzgl. nicht dauerhaft bewohnter und genutzter Gebäude in der gegenwärtigen Lage, wo sehr viele Leute zu Hause bleiben.


    Das tut jeder, den der Vorstand damit beauftragt.

    Carcano

  • Es wird viel gemacht was "halbgar" ist, bestenfalls. Es fängt damit an daß immer einer mit aktueller Ersthelferausbildung anwesend sein muß damit überhaupt Schießbetrieb (auch ganz alleine auf der Anlage) stattfinden darf. Sind das besagte Alleinschützen? Und dann gibts noch die Bedingungen der diversen Versicherungen über die Verbände und Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in die man mal einen Blick reinwerfen sollte. Das mit dem Ersthelfer kommt übrigens von der VBG. Ich kann gerade nichts zitieren, aber habe vom kürzlichen Schießsportleiter-Lizenzlehrgang abgespeichert: "ohne EH mit aktueller Lizenz anwesend, kein Schießbetrieb. Gar keiner.".

    Übrigens bezieht sich IMHO § 11 Abs. 3 AWaffV konkret auf das Alleinschießen auf dem Stand (der ja auch nur einer von vielen in einem Schützenhaus/-anlage sein kann). Das hat noch nichts damit zu tun ob es eine gute Idee ist, solo im ganzen Schützenhaus/-anlage unterwegs zu sein.

    Nebenbei: falls der Ganzalleinschütze nicht auch vom Schießstättenbetreiber schriftlich nachweisbar als Vertreter ernannt wurde, inwiefern kommt der Schießstandbetreiber seiner Aufsichtspflicht über seinen Schießstätte während stattfindendem Schießbetrieb im Generellen nach?

  • Man produziere keine Probleme - in typisch deutscher Ängstlichkeitsart "Das MUSS doch irgendwie verboten sein?!" -, wo keine sind. Der eine Verein verteilt Zugangsberechtigungen und Schlüssel bzw. Chips, der andere nicht.
    Natürlich hat ersteres neben Vorteilen auch Risiken (etwa bei Sachschäden); deshalb wird man da auch keinen allgemeinen Rat geben, man solle es besser so oder besser so machen.
    Das Regelwerk der VBG ist schwer überschaubar; beispielsweise die Handreichung VBG 25/7.1 zu Schießanlagen enthält Empfehlungen, die aber trotz des TItel inhaltlich oft kommerzielle und behördiche Raumschießanlagen im Blick haben. Zudem sind sie nicht verbindlich.

  • Ersthelfer

    Wie ist denn das bei euch in Vereinswesen organisiert?

    Betrieblich ist dies klar aber für das Vereinswesen würde es mich wirklich interessieren bzw. wie setzt ihr das um?

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Es wird nicht umgesetzt, weil nicht gefordert und nicht möglich. Indirekt sorgt der DSB über seine Qualifikationsrichtlinien dafür, dass Schießsportleiter und Trainer (C aufwärts) eine Ersthelferausbildung haben müssen.

  • Jeder der in unserem Kreis oder Landesverband eine Fortbildung machen möchte muss den Ersthelfer nachweisen. Unser Verein fördert so viele Mitglieder wie möglich in Bezug auf Fortbildungen zum einen wegen Ersthelfer, dann Schießsportleiter und Aufsichten. Seitdem ist es nie mehr eng geworden bei den Aufsichten weil fast alle den entsprechenden Schein haben.

    In meinem Beruf muss ich eh alle 2 Jahre Ersthelfcheren auffrischen......schadet niemandem und die BG zahlt den Kurs. Entwededer über die VBG (VErein) oder die BG des Arbeitgebers.

  • "Erstehelfer" ist bei uns vermutlich anders definiert.

    Für das Schützenwesen gibt es das so bei uns direkt nicht. Wir haben aber auch weit weniger Fortbildungen und aber auch Vorgaben.

    Ebenso hatten wir früher schon beim Führerschein einen 16h Erste Hilfe Kurs zu absolvieren.

    Dies ist für den betrieblichen Ersthelfer immer noch der Fall. Ebenso dann dort die Auffrischungen.

    Mittlerweile sind es für den Führerschein nur noch 6h...

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • beispielsweise die Handreichung VBG 25/7.1 zu Schießanlagen enthält Empfehlungen, die aber trotz des TItel inhaltlich oft kommerzielle und behördiche Raumschießanlagen im Blick haben. Zudem sind sie nicht verbindlich.

    D.h. ob beim Vereins-Schießbetrieb eine Person mit aktueller EH-Befähigung anwesend ist, ist versicherungsrechtlich egal?

    Obwohl in besagter 25/7.1 (die ich auf vbg.de nicht mehr finden kann) unmißverständlich formuliert "Ersthelfer müssen zur Verfügung stehen und bei Unfällen unverzüglich

    herbeigeholt werden können." (Hervorhebung durch mich) - das klingt nicht nach Empfehlung, sondern nach einem Grund Versicherungsschutz verweigern zu können. Zum EH für VA steht im nächsten Punkt explizit "sollte", ergo differenzierte der/die Autor(in) da schon sauber zwischen Pflicht und Empfehlung?!

  • Genau das "Müssen" formulierte die mir vorliegende Fassung (die eh nur eine Empfehlung ist, und die wohl nicht mehr gilt) so NICHT, sondern schrieb von einem (ebenfalls und kaum weniger absurden und daher irrelevanten) Sollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Carcano (23. März 2020 um 19:03)

  • Das Regelwerk der VBG ist schwer überschaubar; beispielsweise die Handreichung VBG 25/7.1 zu Schießanlagen enthält Empfehlungen, die aber trotz des TItel inhaltlich oft kommerzielle und behördiche Raumschießanlagen im Blick haben. Zudem sind sie nicht verbindlich.

    Jetzt nur mal eine Frage zum Verständnis, ist die VBG überhaupt für (den hier alleine trainierenden= Sportler zuständig?

    Von meinem anderen Verein kenne ich es nur das beschäftigte Mitarbeiter und ehrenamtliche Vorstände usw versichert sind.

  • Hmmmm,... und wer darf dann mal zwischendurch kontrollieren ob die Heizung läuft, das Dach dicht ist, der Strom immer noch nicht ausgefallen ist oder alle Wasserleitungen heile....??

    Die die einen Schlüssel haben, und wie ich nur 70 m von der Halle wohnen ;)

    Ich habe aber auch keine große Lust Diskussionen heraufzubeschwören, ob ich trainieren darf oder nicht.

    Habe mir am Wochenende eine 10 m bahn im Keller aufgebaut, weil ein Verein mir eine Zuganlage überlassen hat. Und damit ist für mich alles Gut.

    Das ist zwar lichtmäßig nicht perfekt, aber besser als nichts.

    Die nächste Investition wird ein Scart sein, aber nach neuem monotec und neuer Maßkleidung ist des Budget erschöpft :-(.

    Bleibt weiterhin gesund, seid nett zueinander (seit 2 Tagen nichts böses mehr zu lesen :):)) und hofft auf schnelle Änderung der Situation, dann löst sich das Problem des trainieren von alleine.

    Schönen Abend noch

    Mike

    Gruß Mike

    ohne Training kein Vorankommen ;)

    Erfolg muss man sich erarbeiten, Neid kommt von allein :)

    KK 500 E Auflage, LG500itec Auflage :)