Also werden die Verbindungsdaten mitgeschrieben, gespeichert und eine staatliche Stelle entscheidet, welcher staatlichen Stelle sie wie bereitgestellt werden. Und das unterscheidet sich inwiefern von meiner Aussage?
Im Zusammenhang mit dem in diesem Zusammenhang noch folgenden Satz
Was im Forum geschrieben wurde, ist ohnehin öffentlich und die Internet- Provider sind angehalten, Verbindungsdaten mitzuschreiben und bereitzustellen. Somit kann man Anonymität auch vergessen.
liest sich das so, als ob für JEDEN (oder zumindest jede offizielle Stelle) deine Anonymität beliebig aufhebbar sei. Dem ist aber nicht so. Wenn du keine strafbaren Handlungen begehst, gibt's keine Freigabeanordnung und der Provider gibt mal nix raus.
Durch die Speicherdauer beim Provider? Eine Grenze für die Aufbewahrungsfrist der einmal an die Behörde übergebenen Metadaten konnte ich nicht finden.
Dabei solltest du aber nicht unerwähnt lassen, dass ja zur Behörde nur dann im Einzelfall Daten gehen, wenn eine entsprechende Anordnung vorliegt. 99,5% der Metadaten des Providers gehen erst gar nicht an eine Behörde und unterliegen somit auch keinerlei dortigen Aufbewahrungsfristen. Da das "Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist bei Verkehrsdaten" kurz vor Inkrafttreten von der Regierung ausgesetzt wurde, gibt es derzeit für die Provider gar keine Pflicht zur Speicherung der Daten.
https://netzpolitik.org/2019/bundesver…ter-ausgesetzt/
Bei den großen Providern werden reine Verkehrsdaten meist max. 7 Tage gespeichert, Telefondaten solange sie zu Abrechnungszwecken gebraucht werden. Max. sind 80 Tage erlaubt. Ob und wann wir eine offizielle Vorratsdatenspeicherung bekommen, wird sich zeigen, da der Vorgang derzeit beim EuGH liegt.
Im Übrigen darf man immerhin hoffen, daß sich die die nationalen Behörden an nationale Gesetze und Vorschriften halten. Es soll aber ausländische Dienste geben, die trotz deutscher Gesetze nicht nur die Metadaten, sondern sogar die Inhalte mitschreiben und Telefone abhören. Ich erinnere mich da dunkel an einen Abhörskandal.
Legal ist es mal nicht und wenn du es vermeiden willst, musst du die entsprechenden Medien meiden. Absolute Sicherheit, dich davor zu schützen, gibt es nicht. Hier sollten wir aber mehr die legalen Wege betrachten, an solche Daten zu kommen.
Ich rede übrigens hier schwerpunktmäßig über PC's und nicht über die "Smarts", die ich so wenig wie möglich nutze.
Also mein Betriebssystem ist sogar ziemlich schlau. Sogar vom Feinsten würde ich sagen.
Ich hab mir das ganz bewußt so ausgesucht, um mich irgendwie von den Nutzern "blöder" Betriebssysteme abzuheben.
Und darum bietet es seit Jahren schon für die Anwendungen Dienste wie eine zentrale Rechtschreibkorrektur an, die man als Anwendungsentwickler systemweit bei Texteingabefeldern einbinden kann. Macht ja auch Sinn, Dinge nur einmal zentral aber dann auch gleich richtig zu lösen.
Wenn du dich aber nun "beschwerst" (bzw. anmerkst), dass deine Tastaturanschläge mitgeloggt werden, dann scheint es mit der Modernität ja so ein zweischneidiges Schwert zu sein. 95% der Nutzer dürften sich ja auf dem "alten DOS" oder "einer daraus abgeleiteten Krücke" oder auf Mac OS bewegen und somit diese Problematik nicht haben.
Die "blöden" Betriebssysteme, die nicht viel mehr als eine provisorische Brücke zwischen Anwendung und Hardware darstellten, sind doch längst überholt.
Wenn du meinst !
https://de.statista.com/statistik/date…weit-seit-2009/
Nun soll's aber gut sein. Kehren wir zurück zum Waffenrecht, da gibt's auch genug anzumerken.
Gegenvorschlag: Wie wäre es mit einem Update
- a; Deiner Wortwahl
- b; Deiner IT- Kenntnisse?
Mach dir um beides mal keine Sorgen.