Auslegung neues Waffenrecht, aktuelle Infos von F. Gepperth

  • Kurzer Einschub zu Magazinen KW:
    Die meisten meiner Mags sind schon von den Stichtag in 2017.
    Ich lass' alle registrieren oder was auch immer. Dann ist Besitz strafrei, aber darf sie nie wieder verwenden?

    Bei den doppelreihigen Mags KW sind nur die .45 Auto unter 20 Schuß.

    Brauch' ich jetzt alle neu?

  • Hm, Mist. Ist hier im Büro geblockt, muß ich mir heut Abend daheim mal anschaun.

    Danke für den Link.

    Kann jemand das solange evtl. kurz zusammenfassen?

    Mit ausdrücklicher Genehmigung des Verbandes DSU (ich bin auch der Justitiar) hier der Volltext:

    STELLUNGNAHME DES VERBANDES ZUR WAFFENRECHTSNOVELLE

    BUNDESTAG BESCHLIESST WAFFENRECHTSÄNDERUNGSGESETZ: SPORTSCHÜTZEN, HANDEL UND HANDWERK SIND GEGEN MENGENBESCHRÄNKUNG VON SPORTSCHÜTZEN

    Verbände sprechen sich für Regelungen mit Sicherheitsgewinn aus und positionieren sich deutlich gegen unwirksamen politischen Aktionismus. Schützen sollen zukünftig nur noch 10 Sportwaffen auf gelbe WBK kaufen dürfen, um die Terrorgefahr zu verringern und die Sicherheit zu erhöhen. Dies lehnen wir entschieden ab.

    Berlin/Weißenthurm. Am 11. Dezember 2019 beschloss der Innenausschuss des Deutschen Bundestages die Handlungsempfehlung zum 3. WaffRÄndG – der aktuellen Waffenrechtsnovelle.

    Parallel wurde der Änderungsantrag der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zum vorgenannten Gesetz bekannt.

    Aufgabe der Novelle ist die Umsetzung einer EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht. Seitens der Bundesregierung wurde in den vergangenen Monaten immer wieder betont und versichert, dass ausschließlich eine 1:1 Umsetzung erfolgen soll und keine unnötigen, weiteren Regelungen gegen Sportschützen und Jäger kommen werden.

    Leider ist dies im verabschiedeten Gesetzesentwurf so nicht der Fall. Im Änderungsantrag der Koalition steht stattdessen eine neue Regelung zur Mengenbegrenzung für Sportschützen auf zehn Waffen – vor dem Hintergrund eines Sicherheitsgewinns, damit einzelne Personen keine Waffen mehr „horten“ können. Hierzu muss man wissen, dass heute bereits Sportschützen wegen des sogenannten Erwerbsstreckungsverbotes max. 2 Waffen in 6 Monaten erwerben dürfen. Wer beispielsweise 100 Waffen „horten“ möchte, benötigt dafür mindestens 50 Jahre.


    Bedauerlich ist, dass Abgeordnete in den sozialen Medien Kommentare posten, dass „diese Regelung ein Vorschlag des Ministeriums mit Zustimmung aus der Verbändelandschaft [war].“ Welche Verbände hier mitgewirkt haben ist noch unklar. Sicher ist jedoch, dass weder der Fachhandel (VDB) noch die Deutsche Schießsport Union von dieser Regelung wussten, geschweige denn zugestimmt haben. Dies habe ich den entsprechenden Mitgliedern des Innenausschusses auch so mitgeteilt. Im Gegenteil: Vorschläge für echten Sicherheitsgewinn (live-Abfrage von Waffenerlaubnissen oder Waffenverboten) wurden konsequent aus dem Ministerium u.a. aus Datenschutzgründen abgelehnt.

    Mit dieser nationalen Umsetzung sorgt der Gesetzgeber jetzt für erhebliche Belastungen für den – in Deutschland bereits streng geregelten – legalen Waffenhandel und -besitz, ohne dass es dadurch zu einer Verbesserung der öffentlichen Sicherheit kommt.

    Wie aus Kreisen des Ministeriums zu hören war, wäre dies kein Problem, da die Sportschützen über die grüne Waffenbesitzkarte weiterhin Anträge (ohne Mengenbegrenzung) auf eine Erlaubnis (mit Voreintrag) stellen können.

    Hierbei wurde aber nicht der erhebliche Verwaltungsaufwand bedacht für die Schützinnen und Schützen die für - beispielsweise - eine Bockflinte einen Antrag bei Ihrem Verband auf Befürwortung stellen müssen. Der Verband muss gleiches bestätigen, anschließend muss dies von der Behörde genehmigt werden. Ein wahnsinniger Verwaltungsaufwand, der ja durch die gelbe WBK seinerzeit bewusst entschärft und verschlankt werden sollte.


    Es kann nicht sein, dass wir hier Boden aufgeben, mit der Begründung, dass auf grün erworben werden kann. Bei Novelle No.4 kommt dann die Begrenzung der grünen WBK für Sportschützinnen und Sportschützen und als nächstes sind die Jägerinnen und Jäger mit Mengenbegrenzungen an der Reihe.

    Wir sprechen uns entschieden gegen diese Regelung aus. Principiis obsta! Wehret den Anfängen.

    Frank Helmut Neis,

    Präsident

  • Mit ausdrücklicher Genehmigung des Verbandes DSU (ich bin auch der Justitiar) hier der Volltext:

    ...

    DANKE! :thumbup:

    Also die DSU war es somit schonmal nicht, die der Deckelung zugestimmt hat - da bleiben nicht mehr allzuviele Verbände übrig ... FALLS es diese angebliche Zustimmung überhaupt gab!

    Mal abgesehen von dem kleinen mathematischen Lapsus (für 100 Waffen braucht man wegen der Erwerbsstreckung 25 Jahre, nicht 50) eine ordentliche Stellungnahme. Leider wird sie genausoviel bewirken wie die Expertenanhörung. :rolleyes:

    Bekennender DSB-Schütze
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    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • Ich kann mir nicht vorstellen das gerade der BDS das gewesen sein soll ... ?!?!

    Also evtl. noch ein Landesverband des DSB oder es gibt diese Zustimmung nicht.

    Oder die Aussage von wegen "relevanter Verband" ist nicht richtig ....

    Bekennender DSB-Schütze
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    FWR, FvLW, pro-legal
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    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • Was willst Du jetzt einem einfacher strukturierten User wie dem Karl damit sagen?

    Was soll das mit dem angeblich einfach strukturiert? Falls hier tatsächlich einfach Strukturierte mitlesen sollten (was ich nicht so ohne weiteres glaube):

    Der von Dir zitierte ADAC vertritt (normalerweise) die Interessen der Autofahrer u.a. gegenüber der Politik. Der DSB vertritt in ähnlicher Weise die Interessen der Schützen gegenüber der Politik. Beide Organisationen fördern den Sport, jeder auf seinem Gebiet.

    Der DSB ist nicht einfach ein Sportverband, wie Du schreibst, sondern er ist in allererster Linie eine Interessenvertretung. Dass er Sport organisiert und Regeln dafür setzt, gehört dazu, denn das Interesse der Schützen ist u.a. das wettkampfmäßige Schießen.

    Klaas

  • Der DSB ist nicht einfach ein Sportverband, wie Du schreibst, sondern er ist in allererster Linie eine Interessenvertretung. Dass er Sport organisiert und Regeln dafür setzt, gehört dazu, denn das Interesse der Schützen ist u.a. das wettkampfmäßige Schießen.

    Ich muss nicht alles verstehen, trotzdem Danke für deinen Versuch.

  • Der DSB vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder ist nur eine kleine zweistellige.
    Diese Mitglieder vertreten ihrerseits eine Reihe von Personen, die keineswegs alle Sportler sind.

  • Der Bundestagsabgeordnete aus unserem Gäu (CSU) hat grad eine Rundmail rausgegeben, bei der er sich (der Koalition) noch auf die Schulter klopft.
    Begründender Tenor: Wir mussten tun, was die EU will.

    *Würg*

    daniel

  • Jeder Schütze, der noch CDU/CSU wählt, soll am besten gleich seine Waffen "zurück"geben!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)