Wer in München war, wird es vielleicht mitbekommen haben: Es gibt eine neue Ergänzungslieferung zur SpO.
Eine Synopse dazu findet sich HIER
Interessant ist die neue Nummer 0.2.1 (Alkoholverbot 0,0 Promille-Grenze. SO deutlich stand das bisher ja wonirgends, und es soll ja den einen oder anderen Sportler gegeben haben, der vor dem Wettkampf auch schon mal ein helles Blondes oder was Klares zu sich genommen hat. Ich bin ja mal gespannt, wann da der erste Protest kommt und ob man das durchsetzt.
Ansonsten sind natürlich auch mal wieder ein paar Merkwürdigkeiten drin. So muss gem. 0.7.3 der Identitätsnachweis, so man ihn nicht beim Start vorweisen kann, nicht mehr bis zum Ende der Einspruchsfrist des Wettbewerbs sondern bis zum Ende dieser Frist DES DURCHGANGS beigebracht werden, ansonsten wird man disqualifiziert.
Mir war bisher nicht bekannt, das es eine separate Durchgangseinspruchsfrist gibt. Weder hängt die irgendwo aus, noch finde ich sie in der SpO definiert noch konnten mir 3 Offizielle des DSB in München eine Erklärung dazu abgeben, ohne das Stottern anzufangen.
Auch nach den Änderungen in Regel 2.6 muss man anscheinend in der mehrschüssigen LP Standard in der 20 Sek.-Serie sowie in der mehrschüssigen LP nicht mehr vor dem Schuss den Arm in Fertighaltung halten. Zumindest steht da nix von drin.
Na ja, woll'n wir nicht zu streng mit dem Herrn F. ins Gericht gehen.