Ausbildung von Standaufsichten

  • Hallo Leute,

    ich habe eine Frage bezüglich der Ausbildung von Standaufsichten:

    Wer darf Standaufsichten ausbilden?

    Bei einem kürzlich besuchten Lehrgang des Hessischen Schützenverbandes wurde ich selbst zur Standaufsicht ausgebildet. Im Ohrenwinkel hörte ich den anwesenden Dozenten sagen, dass ab dem nächsten Jahr dieser Lehrgang nicht mehr vom HSV angeboten werden würde, und die Ausbildung von Standaufsichten ab dann Sache der Vereine selbst sei und diese für die Ausbildung der Standaufsichten sorgen müssten. Dies verunsichert und verwirrt mich nun etwas.

    Denn in der AWaffV steht im §10 Ziffer (6):

    Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson [...] kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

    Kann hier jemand für Aufklärung sorgen, vielleicht Carcano



  • Vielleicht ist es ja so gemeint, dass es nach unten delegiert wird. Das macht der NSSV auch schon länger, da wird der Lehrgang für die Standaufsicht (und auch weitere Ausbildungen) von den Kreisverbänden durchgeführt. Hier das Organigramm dazu. Aber was letztendlich damit gemeint ist und damit es nicht eine weitere ...parole wird, Wilhelms Tipp ist das einzig Richtige, nicht nur in diesem Fall: Fragen und man bekommt eine Antwort. Ob die Antwort korrekt ist, das ist ja wieder ne andere Sache.

  • Wer darf Standaufsichten ausbilden?

    Jeder der Erfolgreich eine "Moderatorenausbildung" abgeschlossen hat. Hier ist die Kampfrichterausbildung Voraussetzung.

    Bei uns im OSB (Oberpfälzer Schützenbund) werden gerade neue Moderatoren ausgebildet. Diese geben dann Ihr Wissen an alle Interessenten für die Standaufsicht weiter.

    Never give up. With zero you still can reach 390.8)

  • Jeder der Erfolgreich eine "Moderatorenausbildung" abgeschlossen hat. Hier ist die Kampfrichterausbildung Voraussetzung.

    Bei uns im OSB (Oberpfälzer Schützenbund) werden gerade neue Moderatoren ausgebildet. Diese geben dann Ihr Wissen an alle Interessenten für die Standaufsicht weiter.

    Bei uns heißen die Leute Multiplikatoren und die KR-Ausbildung ist bei uns im RSB NICHT Voraussetzung. Die Multiplikatoren sind auf Bezirks-(vergleichbar Gau-)ebene angesiedelt.

  • Beim Verband nachzufragen habe ich natürlich als erstes gemacht, nachfolgend die Antwort:

    wir beziehen uns auf Ihre über die Kontaktanfrage gesendete Nachricht und teilen Ihnen mit, dass die Standaufsicht eine Unterweisung ist und diese wie die Sachkunde, vor Jahren schon an die Vereine delegiert wurde.

    Der Hessische Schützenverband hat bisher die Ausbildung der Standaufsicht nur als zusätzliches Angebot durchgeführt.

    Das Präsidium des Hessischen Schützenverbandes hat Anfang 2019 beschlossen, das ab dem Jahr 2020 die Ausbildungen nur noch von den Vereinen angeboten werden sollen.

    Nur die rechtliche Grundlage dafür bleibt man mir schuldig, deswegen die Frage hier.

  • Fraglich könnte sein, ob eine Delegation auf VEREINSebene tatsächlich statthaft ist.

    Die Ausbildung der vA ist gem. § 10 (6) Bestandteil des Qualifizierungsplans, der auf Seite 19 zur Durchführungsverantwortung sagt:

    " Der Deutsche Schützenbund überträgt die Durchführung zur Qualifizierung von verantwortlichen

    Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) seinen LV. Grundlage für die inhaltliche Umsetzung

    sind die DSB-Richtlinien."

    Bei Untergliederungen der LV diese den LVen zurechnen habe ich kein Problem. Ob das aber auch für die Vereine gilt, da habe ich meine Zweifel.

    Sollten mit dem Begriff "Vereine" aber NUR selbstständige Untergliederungen der LV gemeint sein, so sähe das wieder anders aus.

  • Vielleicht sind es ja "nur" vom LV ausgebildete Multiplikatoren, die dieses auf unterster Ebene in den Vereinen organisieren. Auf eigene Kappe in Ihrer Region aber geschult durch den LV.

    Vielleicht muss auch der Verein sich auch nur drum kümmern, dass ein Lehrgang in seiner Region stattfindet und eine gewisse Zahl an Teilnehmern vorweisen.

    Die Mail ist nicht ganz eindeutig.

  • Hallo schmidtchen ,

    Fraglich könnte sein, ob eine Delegation auf VEREINSebene tatsächlich statthaft ist.

    betrachtet man nur den § 10 (6), so könnte man in der Tat den Schluss ziehen, dass diese Ausbildung ausschließlich den Landesverbänden und deren Untergliederungen vorbehalten sei.

    Berücksichtigt man aber auch den § 3 (5), so ändert sich meiner Meinung nach das Bild.

    AWaffV § 3

    ...

    (5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.

    Nachdem was ich so mitbekommen habe, hatten da in der Vergangenheit aber auch weder der Gesetzgeber noch die mit der Aufsicht betrauten Behörden ein Problem mit, sondern oft die jeweiligen Landesverbände, die um ihre Einnahmen besorgt waren und die diese durch Vereine vergebenen Lizenzen mit der Argumentation der einheitlichen Ausbildung auch schon mal als Zugangsvoraussetzung für weitere Lehrgänge abgelehnt haben.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Hallo schmidtchen ,

    betrachtet man nur den § 10 (6), so könnte man in der Tat den Schluss ziehen, dass diese Ausbildung ausschließlich den Landesverbänden und deren Untergliederungen vorbehalten sei.

    Berücksichtigt man aber auch den § 3 (5), so ändert sich meiner Meinung nach das Bild.

    Fraglich ist aber für mich. ob eine analoge Anwendung der Sachkunderegelungen tatsächlich in Betracht kommt. In § 10 Abs. 6 AWaffV gibt es eine klare Regelung, die keines Verweises in der AWaffV bedarf. Diese besagt, dass bei anerkannten Schießsportverbänden deren Qualifizierungsrichtlinien gelten. Wie oben erläutert, hat der DSB in seinem Qualifizierungsplan festgelegt, dass er die Durchführungsverantwortung an die LV delegiert. Ob diese eine eigene weitere Delegationsbefugnis haben, kann ich nicht abschätzen. Bei den Bezirken/Gauen oder Kreisen könnte man ggf. noch sagen, auch das ist "LV". Die Mitgliedsvereine sehe ich da nicht drunter.

    Bezüglich der SK-Delegation gilt ähnliches. Der Gesetzgeber lässt die Durchführung der SK auf Vereinsebene zu, weshalb die Behörden für den Waffenerwerb solcherart erworbene Kenntnisse auch anerkennen. Der DSB hat aber die Durchführungsverantwortung "nur" an die LV delegiert und denen in den Sachkunderichtlinien MPFOHLEN, die Sachkunde der Jägerprüfung und diejenige anderer anerkannter Schießsportverbände anzuerkennen. Demzufolge müssen die LV die Sachkunde von "freien" Veranstaltern und Vereinen eben nicht an erbrachte Vorstufenqualifikation anerkennen.

    Was da letztlich genau für Gründe dahinterstecken, weshalb man die eine oder andere Sachkunde nicht anerkennt, will ich hier mal nicht bewerten.

    Aber aus meiner Sicht lässt sich eben deshalb § 3 Abs. 5 AWaffV nicht in Verbindung bringen mit § 10 Abs. 6 AWaffV.

  • Ich finde diese Fragestellung ja immer noch spannend. Ich denke wir sind uns einig, dass sich AWaffV §3 (5) auf Waffensachkundeprüfungen bezieht - OHNE Aufsichtsprüfung. Und die Aussage darin ist, dass ein Verein die WSK-Prüfung abnehmen und somit auch eine WSK-Bescheinigung ausstellen kann. Unter der Voraussetzung, dass eine tatsächliche Schulung und Prüfung (Kommission und Co) nachweislich ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

    Soweit korrekt?

    Bei der Aufsichtssachkunde würde das nach AWaffV § 10 (6) nicht gelten, da hier ausdrücklich nur der anerkannte Schießsportverband und dessen Regelung aufgeführt ist. Interessanterweise ist hier von "Kann" die Rede, was eine juristische Spitzfindkeit sein mag, aber auch nur bedeuten kann, dass halt AUCH die Verbände übergreifend die Prüfungen abnehmen dürfen.

    Ich glaube, wir müssen hier auch auseinanderhalten
    a) was für den Betrieb im Verein hinreichend ist und
    b) was dann beispielsweise vom DSB für weiterführende Lehrgänge anerkannt wird

    Grundsätzlich ist die Durchführung auch der Aufsichtsprüfung durch den Verein (wie ja scheinbar im Hessischen Schützenverband möglich) grundsätzlich für den Betrieb IM Verein in meinen Augen wünschenswert. In unserem konkreten Vereinsfall hätten wir damit nämlich eine schöne Möglichkeit, die "Drückeberger" vereinsinterne Schulung aufsichtsreif zu machen. Mit Drückebergern meine ich die teilweise langjährigen Schützen, die bei jeder durch den Landesverband durchgeführten Schulung eine neue Ausrede haben, warum sie nicht dabei sein können.

  • Wir bilden unsere Schießstandaufsichten selbst aus und melden sie dann mit einem Formblatt dem Landesverband.

    (Unser Sportwart hat zu dieser Ausbildung die erforderliche Genehmigung des LV.)

    Nach der Meldung an den LV bekommen wir für die frisch geschulten Aufsichten dann das Zertifikat vom LV, das unser Sportwart dann als Ausbilder unterschreibt.

    Ganz easy.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Sorry, dass ich diesen thread aus dem Nirvana zerren muss,
    aber zwecks Corona fallen hier in der Oberpfalz reihenweise Kurse aus, und für meinen jungen Jugendleiter hätte ich gerne eine rechtsgültige Unterweisung für "qualifizierte Aufsichtspersonen".

    Gibt es von eurer Seite neue Erkenntnisse oder Ausbildungskonzepte?

    mfsg daniel

  • Sorry, dass ich diesen thread aus dem Nirvana zerren muss,
    aber zwecks Corona fallen hier in der Oberpfalz reihenweise Kurse aus, und für meinen jungen Jugendleiter hätte ich gerne eine rechtsgültige Unterweisung für "qualifizierte Aufsichtspersonen".

    Gibt es von eurer Seite neue Erkenntnisse oder Ausbildungskonzepte?

    mfsg daniel

    Das dürfte nicht nur in der Oberpfalz ein Problem sein. Auch bei uns in NRW fanden im letzten halben Jahr nur wenige Kurse im Bereich Sachkunde und verantwortliche Aufsicht statt. Die meisten gingen da sehr zögerlich zu Werke.

  • Sorry, dass ich diesen thread aus dem Nirvana zerren muss,
    aber zwecks Corona fallen hier in der Oberpfalz reihenweise Kurse aus, und für meinen jungen Jugendleiter hätte ich gerne eine rechtsgültige Unterweisung für "qualifizierte Aufsichtspersonen".


    Gibt es von eurer Seite neue Erkenntnisse oder Ausbildungskonzepte?

    Hi Daniel,

    geht uns auch so, seit 2 Jahren vertröstet uns der OSB mit da kommt was neues und wir melden uns bei Euch, nachdem wir jetzt die ersten Kurse (ohne Meldung) verpasst haben und uns für einen anderen angemeldet hatten wurde der auch wieder gestrichen. Leider ist der OSB hier nicht TOP, aber einen vorgeschlagenen Newsletter für die Homepage und Schulungen wollen Sie ja auch nicht.

    Ich hoffe das wird demnächst noch was

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