Petition gegen die unverhältnismäßige Verschärfung des WaffG

  • Revolution.

    Alles andere führt zu nichts.

    Wie willst du es anstellen? Mit deinen Waffen die Leute aus dem Dorf ausrüsten und damit dann das Nachbardorf angreifen?

    Solche Sprüche von Revolution und so sind immer schnell dahergesagt und wenn das aus dem Munde eines Waffenbesitzers kommt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn sowas in verschiedenen Kreisen nicht so gut ankommt und es auch ein gefundenes Fressen für die ist.

    Und wenn solche Sprüche dann mal kritisch hinterfragt werden, dann kommt immer gleich die alte Leier von der "richtigen Gesinnung" usw., weil das Thema Waffenbesitz vielleicht nicht das alleinigglückseligmachende Thema ist.

  • Als Erstes würde ich mich bei der DB bewerben und dafür sorgen

    daß es wieder Bahnsteigkarten gibt. Denn - wie wir wissen - ist in

    Deutschland ohne Bahnsteigkarten keine Revolution möglich.

    Wenn das geschafft ist sehen wir weiter ...

  • Denkt bitte auch an den Rasen.

    Auch hier dürfte vorher dringender Handlungsbedarf bestehen, ihr wisst schon, wegen dem Betreten oder so.

    Der Antrag auf Umwandlung der entsprechenden Flächen in Blumenwiesen ist daher zwingend geboten und die GrünInnen wird das sicher auch sehr erfreuen.

    Ok, man könnte den Rasen auch einfach schottern, aber das wäre ja auch wieder ganz böse. Und böse sind wir doch nun wirklich nicht.


    Wir merken schon, es ist gar nicht so einfach, um nicht zu sagen, es könnte schwierig werden.


    Mit trotzdem bestem Schützengruß

    Murmelchen - groß geworden, Kind geblieben

  • Der Antrag auf Umwandlung der entsprechenden Flächen in Blumenwiesen

    Murmelchen,

    die brauchen keinen Rasen, Canabis ist angesagt, oder für was brauchen die so viel Grünflächen

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Warum gönnt ihr denen nicht auch ein wenig Freude. Fast würde ich ja sagen, schlimmer als die letzten 10-15 Jahre kann‘s eh kaum werden, und da waren die Grünen nur am Rande beteiligt.?

    Aber ich kenne leider auch den Spruch:

    Der Herr sprach: „Lächle, es könnte schlimmer kommen“ und es kam schlimmer!?

  • Hallo schmidtchen,

    schlimmer als die letzten 10-15 Jahre kann‘s eh kaum werden, und da waren die Grünen nur am Rande beteiligt.

    die Grünen haben von 1998 bis 2005 zusammen mit der SPD unter Kanzler Schröder die erste und bisher einzige rot-grüne Bundesregierung gestellt, das erste Mal übrigens auch noch von mir gewählt. Und fast alle Verwerfungen, deren Auswirkungen wir zum Teil erst jetzt zu spüren bekommen, haben aus meiner Sicht ihren Ursprung in dieser Regierung. Und ich naives Landei dachte damals noch, nach 16 Jahren Birne könne alles nur besser werden, ich Depp.

    Die waren damals noch keine 2 Monate an der Macht, da 'durften' deutsche Soldaten wieder auf den Balkan in den Krieg ziehen und der größte Kriegstreiber war damals ausgerechnet der allzeit friedensbewegte Obergrüne Joschka Fischer. Und mit Afghanistan ging es dann munter weiter. Wir erinnern uns "Die Freiheit der Bundesrepublik wird jetzt auch am Hindukusch ganz tapfer verteidigt". Und jetzt sind wir auch schon wieder in Afrika, auch wieder so ein Unding.

    Aber nicht nur das, auf deren Konto geht auch dieses unsägliche Hartz 4 und die damit verbundenen Hetzkampagnen vorrangig der Bild und Bams, welche maßgeblich zur Endsolidarisierung und Spaltung unserer Gesellschaft beigetragen haben.

    Und vergessen wir nicht, es waren deren gesetzliche Lockerungen der Rahmenbedingungen, welche auch unseren Banken erst den Freibrief für deren Zockereien lieferten, welche dann später in die Weltwirtschaftskrise inklusive Bankenrettung gipfelten. Auch wurden durch diese Regierung maßgeblich die Rahmenbedingungen für den bis heute wütenden Turbokapitalismus geschaffen.

    Und zu unguter Letzt: Diese famose Affengesetz, unter dem wir von Jahr zu Jahr mehr zu leiden haben, wurde auch von denen auf den Weg gebracht und dann auch noch schon vor der ersten Verabschiedung auch dank Erfurt gründlich verpfuscht.


    Komisch ist nur, dass es zwar auch heutzutage noch viele Bürger und ehemalige SPD-Wähler gibt, die das der SPD immer noch übel nehmen und welche sich immer noch verraten fühlen, die Grünen dabei aber immer außen vor bleiben, als hätten sie die ganzen Dinge damals nicht auch mitgetragen und wären somit nicht auch dafür verantwortlich. Man tut so, als hätten sie nie mitregiert. Aber genau das ist auch typisch für die Grünen. Und nein, es ist nicht clever, es ist nur hinterfotzig.


    Übrigens und für alle Grünenanhänger, auch ich könnte mich durchaus noch mit etlichen Positionen der Grünen identifizieren, würden sie nicht ständig diese ganzen Verarschereien und Gängeleien durchziehen und statt dem Wein auch mal selbst das Wasser saufen, das sie ja immer nicht nur predigen, sondern sogar vorschreiben wollen, den anderen jedenfalls, versteht sich.


    Mit bestem Schützengruß und für Vernunft statt Ideologien

    Murmelchen

  • Ohne zu allgemein politisieren zu wollen, bezüglich Waffengesetz waren im Entwurf 2002, der zunächst verabschiedet werden sollte, sogar Erleichterungen drin (z.B. Altersgrenze 10 Jahre, JuBaLi gab's gar nicht etc.). Erst durch Erfurt gab es in einer Nacht und Nebel Aktion ALLER Parteien eine radikale Verschärfung. Da bedurfte es gar keiner Grünen. Das es die Regierung Schröder (incl. Grüne) eingebracht hat, ist normales Geschäft. Inhaltlich trugen das zu dieser Zeit alle, sogar die FDP, mit.

    Zum letzten Absatz sei nur angemerkt, dass dieses Gefühl für mich kein Merkmal für die Grünen ist. Die Ignoranz der Realität betrifft die anderen etablierten Parteien (leider) heutzutage genauso. Ich wundere mich nicht über den Schwund bei den anderen Etablierten, die noch nicht einmal die der Bevölkerung wichtigen Themen vernünftig aufgreifen können bzw. wollen, was wenigstens die Grünen richtig machen.

    Das das Umsetzen hinterher eine ganz andere Nummer ist, haben die Grünen natürlich damals auch gemerkt und würden sie heute genauso wie die AfD merken, wenn sie denn dran kämmen, aber das wäre ja erst der 2. Schritt. Aber die Bornierheit der (ehemals großen bzw. wichtigen ) Parteien ist schon mehr als erschreckend. Das sich da nichts im Land bewegt (inhaltlich) wundert mich nur begrenzt.

    Und ja, auch ich erwarte von den Grünen kein Entgegenkommen bei der Waffenthematik, sollten sie an die Regierung kommen, aber wenn's die Erde ausrottet, brauchen wir unsere Waffen auch nicht mehr. :(

  • Spätestens bei Punkt 38 der Begründung zum Urteil des VG Darmstadt vom 27. Juni 2019 wird mir klar, dass keine noch so widersprüchliche Auslegung der Waffengesetze ausgelassen wird um dem Kläger die Waffenbesitzkarte abzusprechen.

    Nachdem vom Gericht wiederholt ausformuliert wird, dass der Kläger für das Gericht nicht glaubhaft nachgewiesen hat, dass er regelmäßig in in einem Umfang trainiert hat, den das Gericht als Voraussetzung für den Waffenbesitz annimmt, wird in Punkt 38 ausgeführt, dass der Kläger auch nicht auf Grundlage dessen seine Waffen behalten dürfte, dass er sie bereits mehrere Jahrzehnte besitzt.

    Das alte und neue Waffengesetz sehen es durchaus als legitimen Grund an, Waffen z.B. als früher einmal aktiver Jäger oder Sportschütze behalten zu dürfen.

    Weil der Kläger aber ja nachweislich noch schießen geht, würde dieser Grund zum Waffenbesitz für den Kläger jedoch nicht gelten.

    Total verrückt, man muss also am besten regelmäßig notariell beglaubigt schießen gehen oder es komplett bleiben lassen?

    Bemerkenswert ist, dass ein Verwaltungsgericht (!) die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) ausser Acht gelassen hat. Nach der WaffVwV wäre es nämlich keineswegs so, dass man für den Waffenbesitz nach 3 Jahren nach Waffenerwerb in dem Rahmen trainieren muss, wie es zum Waffenerwerb selber erforderlich ist.

    Erstaunlich auch, dass das Gericht damit durchgekommen ist, wo doch der Kläger sicherlich den Rechtsschutz der DSU in Anspruch genommen hat, deren Anwälte annahmsweise im Waffenrecht sattelfest sind.

    Ich denke es wäre daher sinnvoll, wenn sich die Schießsportverbände dafür einsetzen, sinnvolle Regelungen der WaffVwV in das Waffengesetz zu überführen. Die WaffVwV scheint bei Gerichten und Verwaltungen (!) so gut wie keinen Pfifferling wert zu sein.

  • Bemerkenswert ist, dass ein Verwaltungsgericht (!) die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) ausser Acht gelassen hat. Nach der WaffVwV wäre es nämlich keineswegs so, dass man für den Waffenbesitz nach 3 Jahren nach Waffenerwerb in dem Rahmen trainieren muss, wie es zum Waffenerwerb selber erforderlich ist.

    Erstaunlich auch, dass das Gericht damit durchgekommen ist, wo doch der Kläger sicherlich den Rechtsschutz der DSU in Anspruch genommen hat, deren Anwälte annahmsweise im Waffenrecht sattelfest sind.

    Ich denke es wäre daher sinnvoll, wenn sich die Schießsportverbände dafür einsetzen, sinnvolle Regelungen der WaffVwV in das Waffengesetz zu überführen. Die WaffVwV scheint bei Gerichten und Verwaltungen (!) so gut wie keinen Pfifferling wert zu sein.

    Aus beiden Urteilen ist nicht ersichtlich, dass die Klägerseite der Argumentation von Behörde und Gericht, der Gesetzgeber habe 2009 zum Ausdruck gebracht, dass er wenig Waffen in privater Hand haben möchte und DESHALB das Bedürfnis auch in der Folge nach den Erstbedingungen zu messen sei, wirksam mit der WaffVwV entgegen getreten sind, die AUSDRÜCKLICH was anderes sagt und insofern den Willen des Gesetzgebers präzisiert und ggf. aktualisiert hat ) die WaffVwV wurde ja erst 2013 erlassen, also nach dem Gesetzgebungsverfahren 2009).

    Vielleicht kann Carcano da ja noch was beisteuern, da der erste Fall ja wohl ein DSU-Mitglied war. Vielleicht kennt man sich ja unter Rechtsvertretern. ;)

  • Hallo Freunde,

    es gibt inzwischen zumindest einen kleinen Lichtblick in dieser mehr als leidigen Angelegenheit.


    Urteil vom 16.11.2018 des VG Arnsberg zur Bestandsprüfung des Bedürfnisses

    Endlich berücksichtigt hier einmal ein Gericht die Verwaltungsvorschrift und den darin ja auch zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers. Damit dürften es sich zumindest fürs Erste die Behörden in NRW nicht mehr ganz so leicht machen können, nur aufgrund von $ 4 (4) WaffG eine weitere regelmäßige Überprüfung durchzuführen. Es sollte eben nach dem Willen des Gesetzgebers mit § 4 (4) keine weitere Regelüberprüfung eingeführt werden, sondern den Behörden sollte damit eine Möglichkeit gegeben werden, in den Fällen, wo konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch vorliegen, den Fortbestand des Bedürfnisses auch nach den ersten drei Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen. Für die erneute Überprüfung sollte also immer ein konkreter und im Zweifel auch benennbarer Grund vorliegen und nicht so ein obskurer Unsinn wie "wir haben schon länger nichts mehr von Ihnen gehört".

    Damit dürfte dann auch das folgende Schreiben des Innenministeriums NRW obsolet sein, welches ja fast 2 Jahre vor Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ( WaffVwV) erstellt wurde und wohl die augenscheinliche Quelle und Ursache der Aktivitäten in NRW war und ist. Ein Nachfolgeschreiben ist mir jedenfalls nicht bekannt, was in diesen Fall aber nichts heißt.


    Interessant ist bei dem Schreiben allerdings noch der Hinweis auf den $ 58 WaffG, der in diesem Zusammenhang ja bisher noch überhaupt nicht berücksichtigt wurde und damit zumindest nach meiner Rechtsauffassung auch sträflich vernachlässigt wurde. Schließlich konnte ich damals, als mir meine Erlaubnis erteilt wurde, davon ausgehen, dass diese, sofern ich mir nichts zuschulden kommen lassen würde, unbegrenzt Bestand haben würde und damit auch der Besitz der aufgrund der Erlaubnis erworbenen Waffe(n) und zwar völlig unabhängig von irgendwelchen Aktivitätsnachweisen oder der Mitgliedschaft in einen anerkannten Schießsportverband, den es damals so ja noch gar nicht gab. Eine solche Annahme entspricht aber genau dem Prinzip des Bestandsschutzes.


    Egal, wir sollten auf jeden Fall die Gunst der Stunde nutzen und dieses Urteil den Behörden und insbesondere denjenigen, welche sich da in letzter Zeit besonders weit aus dem Fenster gelehnt haben, zukommen lassen. Ein entsprechendes Schreiben können wir ja hier gemeinsam erstellen.

    Langfristig müssen wir erreichen, dass der formale Nachweis der Mitgliedschaft in einem (anerkannten) Schießsportverein, als Bedürfnisbestand ausreicht. Alles darüber hinausgehende ist unverhältnismäßig, entspricht nicht der Lebens- und Sportwirklichkeit, bringt nur unnötig weitere Unruhe in die Vereine, stellt die Autonomie des Sports in Frage und zu guter Letzt, leistet keinen weiteren signifikanten Beitrag zur Sicherheit.

    03_waffg_novelle2009.pdf


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Hallo Murmelchen

    danke für das Urteil. Ist sicherlich Wasser auf den Mühlen einiger hier. Aber: Zu einer flächendeckenden Veränderung wird das mit ziemlicher Sicherheit nicht führen, da es, wie auch einige andere, keine höchstrichterliche Entscheidung ist und somit keine Bindungswirkung hat. Und
    auf unteren Ebenen gibt es (leider) reichlich andere Entscheidungen.

    Neben dem Urteil des VG Köln, (VG Köln, Urteil vom 12.01.2017 - 20 K 2819/15 Rd-Nr. 31) welches schon bei 6 Jahren ohne Bedürfnisprüfung einen Anlass zur erneuten Überprüfung gesehen hat (was das VG Arnsberg, aus meiner Sicht richtigerweise, verneint, allerdings war bei den Kölnern die Art der Bedürfnisprüfung, also Erstbedingungen oder "nur" Mitgliedschaft in anerkanntem Verband und aktiver Schütze, kein Thema) gibt es auch eine neue Entscheidung des

    VG Schwerin, VG Schwerin 7. Kammer, Beschluss vom 10.04.2019, 7 B 510/19 SN Rd-Nr. 32

    welche die Arnsberger Begründung als unzulässig zurückweist, da unschlüssig.

    Auch dieses ist, wie auch die Entscheidung des Hess. Verw.Gerichtshofs, lediglich eine "Beschlussentscheidung", also im schriftlichen Verfahren ergangen.

    Leider hat auch diese Entscheidung wieder den „Makel“, dass sie zwar auf die (vermeintliche) Intention des § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG sowie der Erläuter8ung in Ziffer 4.4 WaffVwV eingeht und die Sperrwirkung verneint, jedoch meines Erachtens außer Acht lässt, dass in Ziffer 4.4. Abs. 3 WaffVwV EXPLIZIT steht, dass für die Prüfung gem. § 4 Abs. 4 S. 3 WaffG NICHT die Bedingungen der Ersterteilung gelten. Was man da missverstehen oder interpretieren kann, ist mir schleierhaft.

    Ich befürchte, dass wir auch mit der vorgesehenen Neuregelung diesbezüglich nicht aus dem Schneider sind, da auch hier einige „glaskugellesende Behörden und Richter“ eigene „Gedanken“ entwickeln werden, was denn der Gesetzgeber WIRKLICH wollte (und sich nur nicht getraut hat, aufzuschreiben).:(

    Da ja die Verabschiedung der neuen Regelungen, die wohl auch auf jeden Fall Änderungen bei den Regelungen zur Bedürfnisprüfung enthalten werden (wenn man dem bisherigen Verlauf der Beratungen Glauben schenken darf), sollten wir uns die unnötige Arbeit des Schreibens DERZEIT sparen, da uns die Behörden vermutlich eh nur auf genau diese bevorstehenden Änderungen verweisen würden oder die (unterschiedliche) anderweitige Rechtsprechung heranziehen würden.

  • Leider hat auch diese Entscheidung wieder den „Makel“

    Nein, der Hauptmakel ist ein anderer. Der Streitgegenstand des §-80-V-Eilverfahrens ist ja NICHT der Widerruf.

    Der Hauptmakel dieser unfassbaren Entscheidung ist, dass das VG Schwerin ausdrücklich die einzige unmittelbar entscheidungsrelevante Norm des WaffG übergeht, und sich nicht einmal mit ihr auseinandersetzt.

  • Im Bundesrat (BR) hat es in der letzten Woche eine Beratung zum Entwurf des neuen Waffenrechts ( Entwurf Änderung WaffG ) gegeben. Hier das Beschlussprotokoll (Beschlussprotokoll) und die Stellungnahme des DSB ( Stellungnahme des DSB ) dazu. Der BR möchte da noch einige Verschärfungen einbringen (interessant sind da für die Sportschützen wohl die Ziffern 2 und 4. Aber auch 11, die die Armbrust betrifft, ist aufschlussreich. Mal sehen wann die Bögen ins Waffengesetz kommen ;)).

    Aus Ziffer 13 (S. 17 unten) ergibt sich, dass ein Inkrafttreten wohl noch dieses Jahr vorgesehen ist. Mal sehen, inwieweit der Bundestag da noch in Richtung BR „rückt“.

  • Warum nimmt eigentlich nur der DSB zu dieser (von blindem Aktionismus geprägten) Verschärfung Stellung?

    Wir haben doch auch BDMP, DSU, Reservistenverband, BDS, Kyffhäuser........und wie sie alle heißen.

    Haben die nichts zu sagen?


    Und dann gibts doch auch noch das "Forum Waffenrecht"`mit 30.000 zahlenden Mitgliedern.

    Gibts von der Truppe eine Stellungnahme bzw. Maßnahmen?

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • die Verschärfung des Bundesrats habe ich erst heute morgen entdeckt, ist also wohl noch nicht so alt.
    der rest geht ja seit februar durch diesen ausschuss. da haben alle verbände reagiert.
    jetzt wird eben hintenrum mit gewalt durchgedrückt.

  • Das Beschlussprotokoll ist für mich größtenteils realitätsfern und bietet für ein bischen Akzeptanz bei den Verbänden ein paar wenige Bonbons.

    Da gibt es z.B. den Hinweis darauf, dass es unverständlich sei, dass der Erwerb und Besitz von Armbrüsten nicht stärker reglementiert ist, aber als Begründung folgt nicht etwa der Verweis auf Fallzahlen sondern es wird schlicht die besondere Gefahr genannt, die z.B. von Armbrüsten ausgeht, ohne dies mit Fallzahlen zu belegen oder belastbar (Studie) aufzuzeigen, dass Verbote diese Fälle verringern würden, Aufklärungsquoten verbessern oder die öffentliche Sicherheit positiv beeinflussen - abgesehen davon wüsste ich nicht, wer diese strengeren Gesetze durchsetzen sollte. Polizei, Ämter und Gerichte sind so ich es regelmäßig höre, unterbesetzt. Und ich nehme nicht an, dass das besser wird, wenn immer mehr Handlungen, egal ob sicherheitsrelevant oder nicht, strafbar werden.

    Dass das Waffengesetz in Deutschland von der Bevölkerung größtenteil beachtet wird, liegt wohl in der Einsicht der Bevölkerung darin, dass Demokratie nur funktioniert, wenn man sie unterstützt und auch dann, wenn es einem mal nicht gefallen sollte, sich Gesetzen fügt. Das wird eher nicht darin begründet sein, dass der Staat illegalen Waffenbesitz (der sozusagen gerade eben noch unreglementiert war), besonders effektiv verfolgt bzw. verfolgen könnte.

    Ich nehme an, dass wenn Waffengesetze immer strenger werden und die Akzeptanz dafür immer weiter sinkt, und damit immer mehr Leute nichts auf das Gesetz oder Teile davon geben, man der öffentlichen Sicherheit einen Bärendienst erweist.

    Dann sind, wenn auch die letzte Salamischeibe gefallen wäre, alle Waffen und was man als Waffe nur im entferntesten nutzen könnte, komplett verboten, aber dann wüsste keine Sau mehr, wo die Millionen unregistrierter, verbotener Gegenstände umhergeistern.

    Aber zugegeben, umhergeistern werden sie auch in Zukunft eher im geringeren Teil, und die paar mehr die das tun werden, werden bei den Fallzahlen dann hoffentlich genausowenig ins Gewicht fallen wie bisher.

    Mit den ganzen AK74, KK-Büchsen, Flobert-Gewehren, Bergmann-Pistolen, Schmeisser-Maschinenpistolen und ungezählten Flinten usw., die nie jemand gemeldet hat, passiert ja dank der vernünftigen Bevölkerung seit Jahrzehnten erstaunlich wenig.

  • Da gibt es z.B. den Hinweis darauf, dass es unverständlich sei, dass der Erwerb und Besitz von Armbrüsten nicht stärker reglementiert ist, aber als Begründung folgt nicht etwa der Verweis auf Fallzahlen sondern es wird schlicht die besondere Gefahr genannt, die z.B. von Armbrüsten ausgeht, ohne dies mit Fallzahlen zu belegen oder belastbar (Studie) aufzuzeigen, dass Verbote diese Fälle verringern würden, Aufklärungsquoten verbessern oder die öffentliche Sicherheit positiv beeinflussen -

    Im Gegensatz dazu haben in den letzten Monaten die Messerattacken ja deutlich zugenommen. DA müssen wir UNBEDINGT verschärfen. ;)

    abgesehen davon wüsste ich nicht, wer diese strengeren Gesetze durchsetzen sollte. Polizei, Ämter und Gerichte sind so ich es regelmäßig höre, unterbesetzt. Und ich nehme nicht an, dass das besser wird, wenn immer mehr Handlungen, egal ob sicherheitsrelevant oder nicht, strafbar werden.

    Warte mal ab. Die werden sich mit ziemlicher Sicherheit in naher Zukunft für die ganzen "Überprüfungsmaßnahmen" das Geld vom LWB wiederholen. In einigen BL haben sie da ja schon angefangen (Gebühr für Kontrolle Aufbewahrung). Das wird noch mehr werden. :( DANN können sie auch mehr Personal bezahlen. :rolleyes: