Frage zum Thema Standaufsicht

  • Da steht "sollte"und nicht muss, warum geißelt ihr euch immer mit vorauseilendem Gehorsam. Uns wird das Leben schon schwer genug gemacht da braucht es keine Krümelkackerei und das alles bis ins letzte Auseinander genommen werden muss.

    Grüße

    Weil das Erfüllen der mindestbedingungen teilweise die gleiche Krümelkackerei erfordert.

  • Was euch fehlen könnte, das wäre die Eignung zur Obhut von Kindern und Jugendlichen, und da würde halt drauf achten, dass ihr diese Kompetenz durch eure weiteren Ausbildungen erwerbt. Aber dann habt ihr alles was ihr braucht.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Da steht "sollte"und nicht muss, warum geißelt ihr euch immer mit vorauseilendem Gehorsam. Uns wird das Leben schon schwer genug gemacht da braucht es keine Krümelkackerei und das alles bis ins letzte Auseinander genommen werden muss.

    Grüße

    Du verwechselst da was. Das ist letztlich „nur“ die Meinung des DSB, die eh nicht verbindlich sein MUSS. Vor Gericht wird dir weder ein MUSS noch ein SOLLTE helfen. Es geht alleine um die Definition von „nicht zugriffsberechtigte“ aus §12 WaffG.

    Die WaffVwV sagt dazu in Ziffer 12.3.3.2:

    „Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f.“

    Bei einem unverschlossenem Koffer im Kofferraum wird das wahrscheinlich kein Problem darstellen, auf dem Rücksitz deines PKWkönnte das aber durchaus anders ausgelegt werden. Von Krümelpickerei ist das weit entfernt. Wer diskutieren will, soll das tun. Für nicht so sattelfeste Sportkameraden ist das aber eher keine Option, wenn sie weiterhinihrem Sport mit eigenen Waffen nachgehen wollen. ?

  • ...Das wird vom Verein leider nicht unterstützt, weil die "alten Herren" der Meinung sind, dass der Schießsportleiter anwesend sein muss.

    ...

    Mein Schießsportleiter sagt: Lies doch die Sportordnung...

    ...Leider hilft das nichts, da sich "die Alten" hier eh nicht mehr auf Diskussionen einlassen. Aber ich mag es nicht, wenn man auf etwas verweist, was nicht stimmt...

    Mein Lieber,

    Um wieder auf deinen ursprünglichen Post zurück zu kommen - Ich leide mit Dir!!!

    Vorweg: Wie ist es euer aktueller Stand zum Thema?

    In meinem kleinen Verein (ca. 30 Mitglieder) haben wir auch so einen unbeirrbaren Schieß-sport-leiter.

    Ohne ihn "geht der Verein den Bach runter". Das witzige dabei ist, dass er aufgrund seines Alters eine Nachfolge sucht, die NATÜRLICH auch SSL sein MUSS - Es könne sonst kein Schießbetrieb stattfinden!

    Unzählige Versuche von Kameraden und mir ihn zu belehren bzw. hinsichtlich seines Ruhestands zu beruhigen sind fehlgeschlagen. Glücklicherweise ist unser erster Vorsitzender da ganz anders gestrickt und sieht die Dinge realistisch (von daher haben wir kein echtes Problem, nur die immerwährende Phrasendrescherei ;) )

    Ich frage mich ernsthaft wer unseren von Dir bezeichneten "alten Herren" damals diesen Floh ins Ohr gesetzt hat...!?


    Lass dich / lasst Euch nicht unter kriegen!

    LG

  • Wieso lasst ihr euren SSL nicht einfach "links liegen" ? Wir haben in unserem Verein gar keinen SSL, lediglich einen Sportleiter Gewehr/Pistole welche man auch Referenten nennen könnte. Denen obliegt das managen der Mannschaften bzw. die Anmeldungen zu den Wettkämpfen etc.

    Zum normalen Training braucht man diese nicht.

  • Aktueller Stand:

    Wir haben unseren Jugendtermin auf gemacht und können am Jugendtermin schießen wenn wir wollen....

    Geht. Der SSL gibt auch bald seinen Posten ab... Licht am Horizont ;)

    Walther LG 400 AluTec Competition,

    Walther LP 400, TOZ 35

    Anschütz KK Olympic 84

    Rossi 1892 Puma

  • Der SSL gibt auch bald seinen Posten ab... Licht am Horizont ;)

    Ich drück die :thumbup:!

    Unser SSL sagt das auch immer, mit dem Nebensatz "wenn ich einen Nachfolger finde". Nur wills halt keiner machen, aus den oben diskutierten gründen... ;)

  • Ich hoffe, ich darf für meine Frage diesen Thread weiternutzen...

    Bei meinem Verein besteht aktuell die Überlegung ein Ostereierschießen durchzuführen. Nun gibt es rege Diskussionen bezüglich dem Thema Standaufsicht.

    Geschossen wird "nur" Luftdruckwaffen.

    Wird hier als Aufsicht eine Person mit dem Lehrgang für die Standaufsicht benötigt, oder genügt eine sachkundige und zuverlässige Person?

  • Es wird eine Person benötigt die den Lehrgang verantwortliche Aufsicht erfolgreich gemacht hat.

    Das gilt so für alle DSB Vereine.

    Linksschütze
    P8X
    GSP Atlanta
    FWB 800 Wood Basic
    Anschütz 8002
    Anschütz1903

  • Ich hoffe, ich darf für meine Frage diesen Thread weiternutzen...

    Bei meinem Verein besteht aktuell die Überlegung ein Ostereierschießen durchzuführen. Nun gibt es rege Diskussionen bezüglich dem Thema Standaufsicht.

    Geschossen wird "nur" Luftdruckwaffen.

    Wird hier als Aufsicht eine Person mit dem Lehrgang für die Standaufsicht benötigt, oder genügt eine sachkundige und zuverlässige Person?

    Ließt du mit? Dann würde sich das von selbst beantworten. Leute, sowas macht einen echt sprachlos. Google benutzen, oder die Suchfunktion.

  • Luftdruckwaffen

    Zitat Wikipedia:

    Der Luftdruck an einem beliebigen Ort der Erdatmosphäre ist der hydrostatische Druck der Luft, der an diesem Ort herrscht. Dieser Druck entsteht (veranschaulicht) durch die Gewichtskraft der Luftsäule, die auf der Erdoberfläche oder einem Körper steht. Der mittlere Luftdruck der Atmosphäre (der „atmosphärische Druck“) auf Meereshöhe beträgt standardmäßig 101.325 Pa = 101,325 kPa = 1013,25 hPa ≈ 1 bar.


    Wenn dann bitte: DRUCKLUFT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Ließt du mit? Dann würde sich das von selbst beantworten. Leute, sowas macht einen echt sprachlos. Google benutzen, oder die Suchfunktion.

    Mal davon abgesehen, dass meine Frage bereits von AndreasJ beantwortet wurde (vielen lieben Dank dafür), ist dein Post einfach unnötig!

    Die Google Suche zu diesem Thema verwirrt mehr als das sie hilfreich ist und wenn dich meine Frage stört, scroll einfach weiter! :rolleyes:

  • Geschossen wird "nur" Luftdruckwaffen.

    Wird hier als Aufsicht eine Person mit dem Lehrgang für die Standaufsicht benötigt, oder genügt eine sachkundige und zuverlässige Person?

    Nach AWaffV § 10 muß der Standbetreiber eine oder mehrere Verantwortliche Aufsichten an den Start bringen, die "erforderliche Sachkunde" (nicht Waffensachkunde, sondern VA-Sachkunde) haben, und je nach Alter der Teilnehmer am Ostereierschießen auch den Nachweis der "Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit" (DSB: Jugend-Basis-Lizenz) erbringen.

    Letztlich die gleichen Regeln wie auch bei nem ganz normalen Training.

    "Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes."

    Die Details wie die Nachweise erbracht werden können sind also verbandsabhängig.

  • Mal davon abgesehen, dass meine Frage bereits von AndreasJ beantwortet wurde (vielen lieben Dank dafür),

    Ja, leider aber auch wieder mit leichten Unschärfen bis hin zur Falschaussage versehen.


    1. Die Sache mit der verantwortlichen Aufsichtsperson ist eine gesetzliche Forderung und gilt daher nicht nur für DSB-Stände, sondern für alle Schießstätten im Geltungsbereich des Gesetzes. (Behörden sind teilweise außen vor).


    2. Es ist generell keine Erlaubnis eines Schießsportleiters nötig. Nebenbei, was es mit dem Schießsportleiter nach DSB auf sich hat, haben wir hier erst gerade wieder in einem anderen Beitragsstrang behandelt.

    Der jeweilige Betreiber der Schießstätte bestellt die jeweiligen Aufsichten und ist auch für deren Meldung oder Registrierung zuständig. Bei einem Verein ist in der Regel der Vorstand der Betreiber der Schießstätte oder agiert als Beauftragter bei einer gemieteten oder fremd genutzten Schießstätte. Es kann natürlich immer auch noch durch denjenigen, der das Hausrecht auf der Schießstätte ausübt, auch über die gesetzlichen Forderungen hinaus Auflagen und Bestimmungen geben, welche dann natürlich auch einzuhalten sind.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen