Vorderlader einschüsseg in Zukunft erlaubnispflichtig???

  • Hallo Leute,

    es wird gemunkelt, daß in Deutschland Vorderlader in Zukunft generell erlaubnispflichtig werden sollen??? Ist da was drann, Gibt es Besterebungen von Politikern, die das ankurbeln, oder ist das eine Ente?

    Euer Peter

  • Die deutschen haben bisher kein aktualisiertes Waffenrecht abgeliefert, obwohl sie nach eu-vorgaben dazu gezwungen sind und schon hätten liefern müssen.

    ich kann nur vermuten, dass es bereits in den schubladen liegt, und im sommer auf der wildsau reitend durchgepeitscht wird, wenn alle vernünftigen volksvertreter ihren Urlaub genießen.

    also wehe der dinge die da kommen. Linksgrün lässt grüßen

    mfsg daniel

  • Ja, es gibt bereits Referentenentwürfe zu dem Thema, in dem viele bisher frei erwerbbare Gegenstände entweder meldepflichtig, erlaubnispflichtig oder gar verboten werden sollen.

    Welche Idiotien und Sadismen unsere von unseren Steuergroschen gepamperten Staatsbediensteten dann am Ende durch das Parlament bekommen, weiß noch niemand.

    Aber lustig wird es definitiv nicht.

    Hier zwei Dokumente dazu: Referentenentwurf 1 und Referentenentwurf 2

    Toll finde ich den immer gleichen Textbaustein:

    Zitat

    C. Alternativen
    Keine

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    2 Mal editiert, zuletzt von Califax (20. Januar 2019 um 23:30)

  • Hallo Leute,

    es wird gemunkelt, daß in Deutschland Vorderlader in Zukunft generell erlaubnispflichtig werden sollen??? Ist da was drann, Gibt es Besterebungen von Politikern, die das ankurbeln, oder ist das eine Ente?

    Euer Peter

    Im Zuge der Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht, so steht es auch in dem Referentenentwurf der Regierung zur Umsetzung, sollen die VL Repliken eintragungspflichtig werden.

    Hinzu kommen die Magazinbegrenzungen. max 20 Schuss für Kurzwaffen und 10 Schuss für Langwaffen, so wie es aussieht ohne Besitzstandswahrung/Bestandsschutz.

    Wie sich das dann z.B. auf UHR auswirkt, könnte inetressant werden. UHR in .357 Magnum, in das z.B. 10 Schuss in .357 reinpassen, könnte zum Problem werden, wenn .38er verwendet werden, da dann eine mehr ins Rohr passt.

    Es ist zu vermuten, dass viele Dinge, die von der Kommission seinerzeit rausgenommen wurden, die aus deutscher Feder stammen, hier nun wieder reinkommen werden, nur um die Sportschützen, Jäger und Waffensammler in den allerwertesten zu .....

    Lustig wird es garantiert nicht.

  • Links funktionieren nicht... No Permission...

    Eben nochmal probiert - da wird jeweils eine pdf runtergeladen mit dem jew. Entwurf. Wenn das bei dir nicht geht, liegt das an den Sicherheitseinstellungen deines Rechners.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • ...

    Hinzu kommen die Magazinbegrenzungen. max 20 Schuss für Kurzwaffen und 10 Schuss für Langwaffen, so wie es aussieht ohne Besitzstandswahrung/Bestandsschutz.

    Wie sich das dann z.B. auf UHR auswirkt, könnte inetressant werden. UHR in .357 Magnum, in das z.B. 10 Schuss in .357 reinpassen, könnte zum Problem werden, wenn .38er verwendet werden, da dann eine mehr ins Rohr passt.

    ...

    Das wird sich gar nicht auf UHR auswirken, denn die sind halt nun mal keine Halbautomaten. Und nur auf die bezieht sich die Magazinregelung.

    Dessen ungeachtet sind mehr als genug schwachsinnige Fallstricke drin, so z. Bsp. bei sog. "dual use" von Magazinen, also wenn die sowohl in Lang- als auch Kurzwaffen passen.

    So verwenden einige 9mm-Para-Halbauto-Langwaffen Glock-Magazine. Dumm wenn man dann gleichzeitig eine Glock besitzt - dann darf man die nur mit 10-Schuß-Magazinen betreiben. Der Nachbar, der nur die Glock hat kann weiter die 17er Magazine nutzen. Willkommen in Absurdistan.

    Mal ganz abgesehen davon daß der ganze Magazinbegrenzungsquatsch völlig unnötiger Blödsinn ist der nur weitere Nadelstiche für die Schützen bedeutet.

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • Mal ganz abgesehen davon daß der ganze Magazinbegrenzungsquatsch völlig unnötiger Blödsinn ist der nur weitere Nadelstiche für die Schützen bedeutet.

    Mal sehen ob ich es noch erlebe, dass in Deutschland endlich der Sachverstand anfängt zu regieren und nicht Ideologie. Vom Kopfschütteln bekomme ich schon langsam Nackenstarre.

  • Das wird sich gar nicht auf UHR auswirken, denn die sind halt nun mal keine Halbautomaten. Und nur auf die bezieht sich die Magazinregelung.

    Das habe ich anders gelesen ...

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Die Quelle verwendet uneinheitlichen Sprachgebrauch. Die Rede ist im Entwurf von "ohne nachzuladen". Gemeint ist damit aber ein manuelles Nachladen als eigenständiger Handhabungsvorgang. Das schweizerische Gewehr 1889 scheint also nicht verboten... bei Selbstladeflinten 12/89 kann dagegen ein rechtliches Problem auftauchen, wen jemand zu viele 12/63,5-Patronen lädt.

  • Ok, war etwas zu kurz formuliert, als Antwort zu den Befürchtungen betreffend UHR.

    Die Regelung zu FEST EINGEBAUTEN Magazinen (wie eben bei den meisten UHR und Pump-Flinten) bezieht sich nur auf Halbautomaten.

    Der Referentenentwurf nennt hier:

    "Schusswaffen mit eingebauten Magazinen mit hoher Kapazität, die nunmehr nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 und 1.2.7 zu verbotenen Waffen werden"

    Und genannte Nummern der Anlage beziehen sich auf Halbautomaten.

    Anders sieht es bei Waffen mit Wechselmagazinen aus. Leider.

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • Das wird sich gar nicht auf UHR auswirken, denn die sind halt nun mal keine Halbautomaten. Und nur auf die bezieht sich die Magazinregelung.

    Dessen ungeachtet sind mehr als genug schwachsinnige Fallstricke drin, so z. Bsp. bei sog. "dual use" von Magazinen, also wenn die sowohl in Lang- als auch Kurzwaffen passen.

    So verwenden einige 9mm-Para-Halbauto-Langwaffen Glock-Magazine. Dumm wenn man dann gleichzeitig eine Glock besitzt - dann darf man die nur mit 10-Schuß-Magazinen betreiben. Der Nachbar, der nur die Glock hat kann weiter die 17er Magazine nutzen. Willkommen in Absurdistan.

    Mal ganz abgesehen davon daß der ganze Magazinbegrenzungsquatsch völlig unnötiger Blödsinn ist der nur weitere Nadelstiche für die Schützen bedeutet.

    DualUse bezieht sich meines Wissens nach nur auf Rüstungsgüter und bedeutet, dass ein Gegenstand sowohl in zivilen Gütern als auch in militärischen Gütern verbaut ist. Das kann ein einzelnes Bauteil oder eine Baugruppe sein, z.B. eine Schraube aus dem Leopardpanzer oder aber ein Magazin der P8.

  • Ja, es gibt bereits Referentenentwürfe zu dem Thema, in dem viele bisher frei erwerbbare Gegenstände entweder meldepflichtig, erlaubnispflichtig oder gar verboten werden sollen.

    EINIGES davon ist durch die EU-Richtlinie geboten (Magazinkapazitäten, Salutwaffen, einheitliche Umbaustandards). Anderes aber nicht. Und vieles nicht unbedingt in der gewählten Form und Umsetzung.
    Die Verbände arbeiten bereits an ihren Stellungnahmen. Für deren Erstellung die Frist leider viel zu kurz ist.

  • Eben nochmal probiert - da wird jeweils eine pdf runtergeladen mit dem jew. Entwurf. Wenn das bei dir nicht geht, liegt das an den Sicherheitseinstellungen deines Rechners.

    Also, bei mir ging es auch nicht, allerdings nicht mit "no permission" (das wäre tatsächlich ein Zugriffsproblem) sondern mit "..not available", also Datei nicht mehr vorhanden. Und das von mehreren Geräten mit unterschiedlichen Browsern, auch teilweise ohne Router.

    Der DSB hat nun wohl (auch) den letzten Entwurf bekommen, von dem Carcano wahrscheinlich sprach

    Waffenrecht: Information zur Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie

  • Der DSB arbeitet daran genauso wie ich; habe gerade mit Garmeister telefoniert. Wir tauschen uns alle untereinander aus und stimmen uns ab; Transparenz und Solidarität sind hier geboten.

    Die zu kurze Frist ist wohl Kalkül und ist bereits von mehreren Verbänden ggü. dem BMI beanstandet worden; einstweilen haben wir aber nur eine geringfügige Verlängerung erreichen können.