Positives IPSC-Revisionsurteil des Bundesfinanzhofs

  • Einige dürften es schon wissen. Nach dem erstinstanzlichen Finanzgericht Hannover hat nun auch der Bundesfinanzhof in zweiter und oberster Instanz entschieden, dass der IPSC-Schießsport (der in Deutschland durch den BDS repräsentiert wird) gemeinnützig und auch ansonsten nicht rechtswidrig ist.
    https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechts…Art=pm&nr=38651


    Es mag einen ärgern, dass die Finanzverwaltung gegen das erste Urteil aus dem Jahre 2016 noch eine unbegründete Revision eingelegt hatte. Aber so haben wir alle jedenfalls einmal ein positives Grundsatzurteil, und das ist auch ein Gewinn. :thumbup:

    Carcano

  • hat nun auch der Bundesfinanzhof in zweiter und oberster Instanz entschieden, dass der IPSC-Schießsport (der in Deutschland durch den BDS repräsentiert wird) gemeinnützig und auch ansonsten nicht rechtswidrig ist

    Hallo Carcano,

    warst du da massgeblich dran beteiligt ?

    oder ist das zu indiskret ?

    no.limits

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Beteiligt ja. Maßgeblich nein, weil Finanzrecht *NICHT* mein Gebiet ist, und weil der BDS schon sehr gute doppelte anwaltliche Betreuung hatte. Wir haben uns natürlich ausgetauscht und auf dem laufenden gehalten, wie unter den Verbänden und unter den Waffenrechtlern üblich.