Einige dürften es schon wissen. Nach dem erstinstanzlichen Finanzgericht Hannover hat nun auch der Bundesfinanzhof in zweiter und oberster Instanz entschieden, dass der IPSC-Schießsport (der in Deutschland durch den BDS repräsentiert wird) gemeinnützig und auch ansonsten nicht rechtswidrig ist.
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechts…Art=pm&nr=38651
Es mag einen ärgern, dass die Finanzverwaltung gegen das erste Urteil aus dem Jahre 2016 noch eine unbegründete Revision eingelegt hatte. Aber so haben wir alle jedenfalls einmal ein positives Grundsatzurteil, und das ist auch ein Gewinn.
Carcano