• Die Befürworter in den Landesverbänden haben ihre Richtlinien, an die sich sich halten müssen!

    Mir wurden z.B. in den ersten 18 Monaten nach Sachkundeprüfung
    .22

    .357 Mag
    .44 Mag

    .45 ACP

    9mm
    bewilligt, aber einen .22er Revolver gibt es nicht!

    Habenwollen ist aber auch bei anderen Verbänden kein Grund.

  • Die Befürworter in den Landesverbänden haben ihre Richtlinien, an die sich sich halten müssen!

    Mir wurden z.B. in den ersten 18 Monaten nach Sachkundeprüfung
    .22

    ...

    bewilligt, aber einen .22er Revolver gibt es nicht!

    Aber wie festgestellt, gibt's da Spielräume. Wenn du den .22 Revolver als erste .22er Waffe haben möchtest, wird das wohl gehen, da sowohl geeignet als auch ERFORDERLICH (du hast ja noch nichts passendes). Wenn aber schon ne .22er SpoPi da ist, ist er wohl nicht erforderlich, da auch keine Leistungssteigerung zu erwarten ist. Anders herum (erst Revolver, dann Pistole) sieht das meistens anders aus. Alles also eine Frage des einzelnen Falles.

  • Die Befürworter in den Landesverbänden haben ihre Richtlinien, an die sich sich halten müssen!

    Mir wurden z.B. in den ersten 18 Monaten nach Sachkundeprüfung
    .22

    .357 Mag
    .44 Mag

    .45 ACP

    9mm
    bewilligt, aber einen .22er Revolver gibt es nicht!

    Also bei uns in Österreich ist vor der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte üblicherweise ein Psychotest zu bestehen. Dabei wird wohl die Frustrationstoleranz abgefragt, um künftigen Missbrauch der Waffen unter psychischer Belastung zu vermeiden.

    In DE wird wohl erst die Waffenbesitzkarte ausgestellt, die für sich alleine gar nichts besagt. Dann folgt ein endloser Marathon von Bittgesuchen, Behördenwegen, Voreinträgen Wartezeiten, Munitionserwerbsberechtigungen... Von Außen gesehen ist das wohl auch eine Art Test auf Frustrationstoleranz. Es erinnert mich ein wenig an das Haus das Verrrückte macht.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

    Einmal editiert, zuletzt von CoolMint (16. Dezember 2018 um 15:36) aus folgendem Grund: Rechtschreibung verbessert.

  • Nein, es geht hier um den Dachverband, der muß bei jeder neuen Kurz- Waffe (Pistole) das Bedürfnis des Schützen gegenüber der Behörde bestätigen. Ohne diese Bescheinigung des zuständigen Schiesssport- Verbandes, in Deutschland, dem Landesverband, bekommt der Sportschütze keine WBK und keine nachträglich erneut beantragte Pistole (Halbautomat) in eine vorhandene Waffenbesitzkarte eingetragen. Den Voreintrag braucht er Sportschütze um die Waffe kaufen zu dürfen. Nach dem Erwerb muß der Sportschütze dann erneut die Waffe beim Amt in die WBK eintragen lassen mit Hersteller und Waffennummer.

    Das bezieht sich aber auf sogenannte B - Waffen, also Halbautomaten. Sogenannte C - Waffen, also Einzellader- Pistolen darf der Sportschütze in Deiutschland erst kaufen ohne Bedürfnisantrag und sie dann von der Behörde in eine bei ihm vorhandene Gelbe WBK eintragen lassen.

    Verbessert mich bitte, wenn ich jetzt was falsches geschrieben habe.

  • Grundsätzlich richtig, das Kriterium ist aber nicht Kurzwaffe/Pistole,

    sondern wie du nachher richtig darstellst Kat. B bzw. Kat. C.

    Also C in die Gelbe und B ind die Grüne Karte mit Voreintrag.

  • Hallo Peter,

    bin mal so frei.

    >der muß bei jeder neuen mehrschüssigen Kurz- Waffe (Pistole). Freie Pistole z.B. wird auf neue Gelbe eingetragen.

    >Den Voreintrag braucht er Sportschütze um die Waffe kaufen zu dürfen.

    Kaufen darfst du viel. Um kaufen zu dürfen reicht die die volle Geschäftsfähigkeit. Viele Händler bieten bis zum Voreintrag oder der Eintragung in die WBK eine Verwahrung an.

    >Nach dem Erwerb muß der Sportschütze dann erneut die Waffe beim Amt in die WBK eintragen lassen

    Voreintrag brauchst du nicht unbedingt. Wenn du Verkäufer, Hersteller und Waffennummer bereits kennst (Bestellung, egun, oder Kamerad) kannst du alles gleich eintragen lassen (Bedürfnis vorausgesesetzt) und dann die Waffe abholen. Spart einen Gang zum Amt und evtl. die Voreintragsgebbühr. Frag aber vorher nach, denn manche SBs schauen dich nur verständnislos an. Diese Vorgehensweise wurde mir damals vom SB direkt vorgeschlagen. Der Voreintrag ist ist eher zum Shoppen gedacht. Stell dir vor du bist bis nach Suhl gefahren (aus Flensburg) und kannst das gute Teil nicht mitnehmen. Schrecklicher Gedanke.

    Stefan

  • Nein, es geht hier um den Dachverband, der muß bei jeder neuen Kurz- Waffe (Pistole) das Bedürfnis des Schützen gegenüber der Behörde bestätigen. Ohne diese Bescheinigung des zuständigen Schiesssport- Verbandes, in Deutschland, dem Landesverband, bekommt der Sportschütze keine WBK und keine nachträglich erneut beantragte Pistole (Halbautomat) in eine vorhandene Waffenbesitzkarte eingetragen. Den Voreintrag braucht er Sportschütze um die Waffe kaufen zu dürfen. Nach dem Erwerb muß der Sportschütze dann erneut die Waffe beim Amt in die WBK eintragen lassen mit Hersteller und Waffennummer.

    Hab ich doch gemeint: https://www.youtube.com/watch?v=wAoUNTRFgvM

    Hier in Ösiland erhält man eine Waffenbesitzkarte. Die benötigt man aber nur für Waffen der Kategorie B (Kurzwaffen oder Langwaffen- Halbautomaten). Sonstige Langwaffen sind erlaubnisfrei. Mit WBK marschiert man zum Händler, kauft was einem zusagt und meldet das dann zeitnah der Behörde, die das einträgt. Ende der Durchsage.

    Ich habe beispielsweise drei Pistolen in .45 ACP: Wettkampfwaffe, Reservewaffe, ehemalige Wettkampfwaffe, mit der mich noch Erinnerungen verbinden. Und noch drei Plätze auf der WBK frei. Und was ich mit denen mache, liegt in meinem Ermessen.

    Munitionserwerb: Mit einer WBK kann man hier ganz ohne irgendwelche Zusatzgenehmigungen rechtmäßig Kurzwaffenmunition kaufen. Einfach so. Warum auch nicht? Was soll ich mit einer Waffe ohne Munition? Ich brauche ja zu meinen Auto auch keine Treibstofferwerbserlaubnis beschränkt vielleicht noch auf Normalbenzin.

    Regelungen ändern sich im Laufe der Zeit und jedes Land entwickelt sein Rechtssystem nach eigenem Gutdünken weiter. Soll so sein. In diesem Fall empfinde ich im Vergleich zum Bundesdeutschen so eng wie irgend möglich geschnürten Vorschriftenkorsett so etwas wie einen Hauch von wohltuender Freiheit. Selbstverständlich schätze ich Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Die haben wir hier aber auch... Und in der Schweiz werden die Soldaten sogar ermuntert, ihre persönliche Waffe (Sturmgewehr) nach Dienstende privat zu erwerben. Das kosten unter sFr 100,- Verwaltungsgebühr. Und die Schweiz ist noch sicherer trotz oder vielleicht wegen der vielen Waffen in Privathand. Das nur als Gedankensplitter aus dem Nachbarland.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Ich habe beispielsweise drei Pistolen in .45 ACP: Wettkampfwaffe, Reservewaffe, ehemalige Wettkampfwaffe, mit der mich noch Erinnerungen verbinden. Und noch drei Plätze auf der WBK frei. Und was ich mit denen mache, liegt in meinem Ermessen.

    Und wenn Du die Jagdkarte erwirbst bekommst gibt es dann noch mal zwei WBK - Plätze für KW und unbeschränkte Plätze für HA Langwaffen?

    Braucht Ihr für Schwarzpulver KW und FP jetzt auch keine WBK mehr?

    Psychotest für alle ist wenigstens gerechter und zur Waffenkontrolle meldet sich die Behörde auch an.

  • Und wenn Du die Jagdkarte erwirbst bekommst gibt es dann noch mal zwei WBK - Plätze für KW und unbeschränkte Plätze für HA Langwaffen?

    Braucht Ihr für Schwarzpulver KW und FP jetzt auch keine WBK mehr?

    Psychotest für alle ist wenigstens gerechter und zur Waffenkontrolle meldet sich die Behörde auch an.

    Ich bin keine Anwalt - das ist also keine Rechtsauskunft: Also bei Erstausstellung wird eine WBK immer auf 2 Stück ausgestellt. Das ist der Bedarf, der von der Behörde laut Gesetzgeber ohne weitere Bedarfsprüfung anzunehmen ist. Vorher braucht es einen Befähigungsnachweis (Kurs beim Büchsenmacher) oder Jagdkurs, bei dem das KW- Grundwissen ebenfalls vermittelt wird. Auch benötigt man einen Psychotest oder man ist Jäger, was einem Nachweis psychischer Gesundheit gleichkommt.

    FP = Freie Pistole = Kurzwaffe und belegt einen Platz auf der WBK

    Schwarzpulver Kurzwaffe - weiß ich nicht.

    Mit einer Waffenbesitzkarte dürfen die Waffen transportiert aber NICHT geführt werden. Dazu wäre ein Waffenpass nötig, der an einen Bedarfsnachweis gebunden ist.

    Mit dem kommenden Gesetz kann dann ohne weitere Begründung alle zwei Jahre um zwei zusätzliche Waffen bis auf maximal 10 Stück erhöht werden. Davon abgesehen gibt es die Möglichkeit, Erweiterungen wegen Sport oder Sammeltätigkeit zu beantragen. Für einen aktiven Sportschützen mit Ergebnislisten ist das eher harmlos. Es gibt keine Kaliberbeschränkungen, Voreinträge, und was auch immer. Man begründet vernünftig, verhält sich vernünftig und die Behörde handelt mit Augenmaß im Sinne des Bürgers.

    Jagd: Bislang war das Führen von Waffen der Kategorie B (Kurzwaffe und alle Halbautomaten) bei der Jagd nur mit Waffenpass erlaubt. Ab dem neuen Gesetz wird das "im Rahmen der Jagdausübung" allgemein erlaubt werden. Zusätzlich fallen die Verbote für "Schalldämpfer" und "Gewehrscheinwerfer". Damit wird es hoffentlich wieder möglich, in die Sauen- und weitere Wildbestände im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen einzugreifen.

    Waffenkontrollen erfolgen unangemeldet alle 5 Jahre. Die Kontrolle ist kostenlos für den Bürger und kann auch nicht beliebig oft angesetzt werden. Hab ich gerade hinter mir und erfolgte äußerst höflich, korrekt, mit angenehmen Umgangsformen. Einfach vorbildlich.

    Die umfänglichen Vorschriften über Sicherheitsklassen von Tresoren und getrennte Verwahrung der Munition bestehen hier nicht so wie in DE. Es reicht ein Hotelsafe mit Zahlenschloß, der festgeschraubt ist.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Na dann mal ein kurzweiliger Vergleich der deutschen und österreichischen Waffengesetze bei „Let‘s shoot“:

    https://www.youtube.com/watch?v=zsxJaJgCL7g&app=desktop

    Danke - hatte ich nicht gekannt.

    Wobei der Gesetzestext in AT alleine nicht alles beschreibt: Vor Jahren war die Polizei erstmalig angewiesen, bei der Waffenkontrolle in einem Fragebogen auch das "Bedürfnis" abzufragen. Als ich "Selbstverteidigung" angeben wollte, meinte der Beamte, daß diese Spalte am Formular nicht vorgesehen wäre. Ich regte an, diese doch gesetzlich vorgesehene Begründung einfach als Anmerkung zu erfassen, was er aber nicht durfte. Grund: Österreich wäre sicher und Selbstverteidigung trotz Gesetz somit kein echtes Bedürfnis mehr, das also auch nicht angegeben werden dürfe. Somit stand ich plötzlich mit einem langen Gesicht aber ohne offizielles Bedürfnis da, bis man mich mit einer hilfreichen Frage auf die passende Begründung brachte. "Tu Felix Austria".

    Spätestens mit dem massenhaften Durchzug diverser Karawanen hat sich diese schöne Illusion der Sicherheit jedoch in Luft aufgelöst. Es gibt seither besonders in den damaligen Durchzugsgebieten einen anhaltenden starken Drang zum legalen Waffenbesitz. Als offensichtlich wurde, daß der Staat einigermaßen hilflos ist und seine Bürger nicht annähernd schützen kann, änderten sich sogar die Mehrheitsverhältnisse in der Politik und das wirkt trotz bislang noch unveränderten Gesetze bis in die Verwaltung durch. Die Frage nach dem "Bedürfnis" wird bei den Kurzwaffen- Kontrollen nicht mehr gestellt. Man wird neuerdings sogar darauf hingewiesen, daß eine Kontrolle von Langwaffen NICHT vorgesehen wäre und man diese NICHT vorweisen müsse.

    Die Entwaffnung gesetzestreuer Bürger scheint nicht mehr vordringlicher politischer Wille zu sein. Diese Änderungen erscheinen als der geänderten Sicherheitslage angemessen und somit begrüße ich sie auch. Andererseits vermisse ich das wohlige Sicherheitsgefühl aus der vor-EU-Zeit. Wir sind eben keine "Insel der Seligen" mehr.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Na dann danke an alle, obwohl ich jetzt doch noch ein mal betonen will, das ich die zweite GSP nicht für irgendwelche Selbstverteidigung beantragen will, sondern für die Ausführung meines Schiess- Sports nach den Regeln des DSBl

    Den gegenwärtigen Zulauf von neuen Mitgliedern mittleren Alters und ihren Motiven sehe ich eher mit gemischten Gefühlen.


    Gruß Peter

  • Peter,

    das sicherste Mittel ist über Leistung zu beantragen, bzw eine Aussage kräftige Leistung mit zu liefern beim Antrag.

    Alles andere ist wie gesagt von mehreren Faktoren abhängig.

    no.limits

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Na dann danke an alle, obwohl ich jetzt doch noch ein mal betonen will, das ich die zweite GSP nicht für irgendwelche Selbstverteidigung beantragen will, sondern für die Ausführung meines Schiess- Sports nach den Regeln des DSBl

    Hallo Peter,

    die rein sportliche Ausrichtung Deines Bestrebens geht wohl sonnenklar aus Deiner Fragestellung hervor. Ich denke, das zweifelt doch auch niemand an. Also bitte entspanne Dich.

    Dazu kommt, daß eine Sportpistole für wie Du das bezeichnest "irgendwelche Selbstverteidigung" völlig ungeeignet ist. Schon deshalb wird niemand mit auch nur ansatzweise Sachverstand Deine Bemühungen als einen Versuch zur "Aufrüstung" mißdeuten.

    Dafür gibt es robuste, billige, zuverlässige Gebrauchs- Kurzwaffen mit viel mehr Magazinkapazität und ausreichender Geschoßenergie. Und selbst die wollen unter Stress korrekt bedient sein, was einige Übung voraussetzt. Und weil das bei uns auch den Menschen mit plötzlich erwachtem Sicherheitsbedürfnis klar ist, waren bei kurze Hahn- Doppelflinten (Kutscherflinten) DER Renner. Das ist auch sinnvoll, weil eine Schrotladung in der Nähe gut wirkt, aber die Schrote nicht weit fliegen, was die Gefährdung Unbeteiligter herabsetzt.

    Den gegenwärtigen Zulauf von neuen Mitgliedern mittleren Alters und ihren Motiven sehe ich eher mit gemischten Gefühlen.

    Darf ich fragen, welche Motive Du bei den "neuen Mitgliedern mittleren Alters" unterstellst?

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Darf ich fragen, welche Motive Du bei den "neuen Mitgliedern mittleren Alters" unterstellst?

    Dazu wurde in der Vergangenheit hier gelegentlich und in anderen Foren schon vieles geschrieben, einfach mal durchstöbern und sich eine Meinung bilden.

    Ich bin dann mal weg.

    Chips und Cola für alle.

  • Dazu wurde in der Vergangenheit hier gelegentlich und in anderen Foren schon vieles geschrieben, einfach mal durchstöbern und sich eine Meinung bilden.

    Ich bin dann mal weg.

    Chips und Cola für alle.

    Na dann ziehe ich meine Frage zurück und bitte, darauf nicht zu antworten. Es wäre schade, wenn die üblichen Animositäten hier breitgetreten würden.

    Danke.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Danke Karl, wenn Du Einzelheiten von mir erfahren willst CoolMint, dann bitte privat jedrzeit gern. In einem öffentlichen Forum werde ich mich dazu nicht äußern.

    Gruß Peter