Hallo, hat eine/r von Euch Erfahrung damit, ob auch Schießbucheinträge von im Ausland absolvierten Trainings und/oder Wettkämpfen uneingeschränkt von deutschen Waffenbehörden für den Bedürfnisnachweis anerkannt werden?
Der Rahmen wären Trainings für die Disziplinen der anerkannten deutschen Schießsportverbände bzw. insbesondere des eigenen Verbandes. Das einzuhalten obliegt selbstverständlich wie auch im Inland vorrangig der Verantwortung des Schützen.
Dass diese Trainings im Ausland grundsätzlich nicht anerkannt werden, kann ich mir kaum vorstellen. Auch dort wird bekanntermaßen sehr oft nach den Regeln der ISSF geschossen.