• Es soll an Lehrgängen zum Sportleiter schon mal die Behauptung aufgestellt worden sein, dass nur eine geschossene Disziplin mit Ergebnis als ordentlicher Termin zählt.

    Da versuchen mal wieder Leute, Gesetze selbst zu erfinden.

    Wettkampf ist NICHT Training.

    Wettkampfnahes Training KANN als Training durchgeführt werden.

    Training ist die Arbeit an der Verbesserung von Elementen. Wer das nicht begreift, hat im Sport - ganz allgemein - nichts verloren.

    Vom Gesetzgeber aus zählt nur, ob mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen wurde oder nicht. Punkt und aus. Alles andere ist Gängelung. siehe WaffVwV, die die Behörden bindet.

    Zitat

    14.2.1§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass


    –der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);


    –die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.


    Die Pflicht des Sportschützen, sein Bedürfnis glaubhaft zu machen, beschränkt sich in der Regel auf die Vorlage der Bescheinigung. Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen. Glaubhaft zu machen sind Tatsachen, die belegen, dass diese gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Glaubhaftmachung müssen Angaben gemacht werden, die es der Waffenbehörde ermöglichen zu beurteilen, ob eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen spricht. Die Bescheinigung darf sich daher nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes und der bloßen Behauptung, dass diese Voraussetzungen vorliegen, erschöpfen, sondern muss nachvollziehbare Angaben darüber enthalten.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • "Warum einfach wenn es auch kompliziert geht"... so klingt es gerade für mich. Es ist doch eine klare Aussage vom Verband: in 12 aufeinander folgenden Monaten mit mindes 1x im Monat, muss geschoßen werden. Punkt. Keiner sprach vom Training oder Wettkampf.

    Und ganz ehrlich verstehe ich die Problematik nicht. Man beantragt eine WBK, wenn ein Bedürfnis da ist, eine erlaubnispflichtige Waffe zu besitzen und zu benutzen. Die braucht man um am Training Teil nehmen zu können. Und trainiert wird um an den Wettkämpfen Teil nehmen zu können... Wenn ich Schießsport für mich nicht ernst nehmen würde, bräuchte ich keine WBK denn dann reicht mir eine Vereinswaffe mit der ich ausreichend "rumballern" kann. Und auch die Frage wie viel Schuß pro Einheit abgegeben werden muss ist somit überflüssig. Ein Training mit einem Schuß bringt einen nicht wirklich weiter...

    Der einfachste Weg ist tatsächlich Info an der Quelle - der zuständige Verband zu holen. Alles andere bringt nur Verwirrung. Denn ein Mensch redet viel wenn der Tag lang ist.

    Ich wünsche euch allen einen schönen Tag.

  • Naja, "ernst nehmen" und "rumballern" usw., zum Glück nutzt das Gesetz (!) solche Vokabeln nicht und jeder dürfte im Rahmen der Sportordnung nach seiner Fason glücklich werden. Aber genau darin, was einzelne für alle anderen für richtig halten und was in den oben genannten, subjektiven Begriffen seinen Ausdruck findet, liegt der Anfang vom Dilemma. Wenn solche subjektiven Meinungen dann zu Verbandsrichtlinien werden und diese noch auf politisch motivierte "Ermessensspielräume" von Verwaltungen treffen, entsteht, obwohl es ein einheitliches Bundeswaffengesetz gibt, wieder wie vor 1973 ein Flickenteppich.

    Ich verstehe die Probleme die hier im thread aufgezeigt wurden, und sehe es als sinnvoll an, sich darüber auszutauschen. Das macht klar, wo die Reise auch ohne Gesetzesänderung hingehen kann, und dass es wichtig ist, seinem eigenen Verein und Verband zu widersprechen, wenn dort überzogene Regelungen kreiert werden und aufzuzeigen, wie andere Verbände die Gesetze sinnvoll umsetzen ohne zusätzliche, restriktive Vorausetzungen vor den Erhalt einer Bedürfnisbescheinigung zu stellen.

  • Ich verstehe die Probleme die hier im thread aufgezeigt wurden, und sehe es als sinnvoll an, sich darüber auszutauschen. Das macht klar, wo die Reise auch ohne Gesetzesänderung hingehen kann, und dass es wichtig ist, seinem eigenen Verein und Verband zu widersprechen, wenn dort überzogene Regelungen kreiert werden und aufzuzeigen, wie andere Verbände die Gesetze sinnvoll umsetzen ohne zusätzliche, restriktive Vorausetzungen vor den Erhalt einer Bedürfnisbescheinigung zu stellen.

    Dir ist aber schon klar, dass du mit solchen Beiträgen hier nicht nur Freunde gewinnst? Mancher versteht hier so was als Aufruf zur Meuterei :D

  • und dass es wichtig ist, seinem eigenen Verein und Verband zu widersprechen, wenn dort überzogene Regelungen kreiert werden und aufzuzeigen,

    Genau dies versuche ich seit einem Jahr: Ganz sachlich, ganz konstruktiv, gut begründet, mit einfachen Fragen (die eine geschlossene Antwort erfordern), bei verschiedenen Verantwortlichen im Verein und Verband in regelmäßigen Abständen.

    Und die Antwort ist: Dröhnendes Schweigen !

    Jean-Claude Juncker: "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

  • Netzhaut gelasert

    Ich drücke dir die Daumen, daß die OP auch den in Aussicht gesellten Erfolg bringt!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Naja, "ernst nehmen" und "rumballern" usw., zum Glück nutzt das Gesetz (!) solche Vokabeln nicht und jeder dürfte im Rahmen der Sportordnung nach seiner Fason glücklich werden. Aber genau darin, was einzelne für alle anderen für richtig halten und was in den oben genannten, subjektiven Begriffen seinen Ausdruck findet, liegt der Anfang vom Dilemma. Wenn solche subjektiven Meinungen dann zu Verbandsrichtlinien werden und diese noch auf politisch motivierte "Ermessensspielräume" von Verwaltungen treffen, entsteht, obwohl es ein einheitliches Bundeswaffengesetz gibt, wieder wie vor 1973 ein Flickenteppich.

    Ich verstehe die Probleme die hier im thread aufgezeigt wurden, und sehe es als sinnvoll an, sich darüber auszutauschen. Das macht klar, wo die Reise auch ohne Gesetzesänderung hingehen kann, und dass es wichtig ist, seinem eigenen Verein und Verband zu widersprechen, wenn dort überzogene Regelungen kreiert werden und aufzuzeigen, wie andere Verbände die Gesetze sinnvoll umsetzen ohne zusätzliche, restriktive Vorausetzungen vor den Erhalt einer Bedürfnisbescheinigung zu stellen.

    Ja das "rumballern" war ein unglücklich gewähltes Wort. Und gar nicht angebracht. Ich kenne in meiner Umgebung genug Freunde die eine WBK gar nicht anstreben denn sie schießen weil es ihnen Spaß und Freude macht. Als Sport betrachten sie es nicht. Es ist Hobby und Freizeit. Und es ist gut so wie es ist.

    Und es gibt Freunde die Schießen für sich als Sport entdeckt haben, es "ernst nehmen", trainieren und Wettkämpfe als Ziel bzw. als Weg sehen. Diese wiederum streben auch eine WBK an, denn sie möchten eigenes Gewehr haben der zu ihnen passt...

    Willkür von Funktionärern in den Verbänden ist leider eine traurige Realität. Obwohl ich sagen muss dass ich mit der Auslegung von meinem Verband gut leben kann. Regelmäßigkeit ist für mich auch ein Teil von Bedürfnissnachweiß...und ich übertrage es jetzt nicht auf alle! Jeder muss für sich selbst entscheiden was einem wichtig ist. Womit man leben kann und wogegen man widersprechen möchte...

  • denn am Montag bekomme ich die Netzhaut gelasert.

    Hallo Axel,

    alles gut ? schon online ?

    so nebenbei Du hast den Job!

    Aber wie das so ist bei Meuterern, der Anführer trägt die Klappe, das hatten wir ja schon.

    Aber über das Holzbein sollten wir uns noch unterhalten, da hättest Du aber die Wahl...... rechts oder links, Tradition verpflichtet nun mal :thumbup:^^

    grüße Bernd

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Ich habe doch noch bei Verband (BW) angerufen. Es muss 12 aufeinander folgende Monate, je 1-2 mal, geschossen werden. Sind Pausen dazwischen werden die fehlende Monate (bei mir 3) hinterher angehängt. Es spielt keine Rolle ob man monatlich 1 oder 10 mal schießt. Entscheidend ist die "Regelmäßigkeit" in Monaten.

    Das war so eine typische falsche "Hochmuth kommt vor dem Fall" Auskunft vom WSV. Wer den Verband kennt, weiß was ich meine. Die Frau war vor 14 Jahren schon unbelehrbar, das ist sie auch heute noch.

    Inzwischen hast Du aber Deine WBK ?

    Carcano

  • Das war so eine typische falsche "Hochmuth kommt vor dem Fall" Auskunft vom WSV. Wer den Verband kennt, weiß was ich meine. Die Frau war vor 14 Jahren schon unbelehrbar, das ist sie auch heute noch.

    Inzwischen hast Du aber Deine WBK ?

    Carcano

    Ja habe ich. Und es ist alles reibungslos und super flott gegangen. Waffenbehörde hat gerade mal eine Woche gebraucht.

  • Hallo zusammen,

    ich bin im März endlich mal zur Waffensachkunde gekommen, wollte ich schon vor längerem erledigen aber hat nie so recht geklappt... Training, Wettkampf etc. schon mehrere Jahre (KK-Sportpistole .22lr) mit der Vereins-Waffe, jetzt möchte ich mir endlich mal eine eigene zulegen habe aber noch 1-2 Fragen evlt. kann mir hier jemand weiter helfen?!

    1. Grüne oder Gelbe WBK, wo ist hier der Unterschied, werde aus dem Auszug in dem Lehrmaterial und auch auf der Seite vom Landratsamt nicht schlau...

    2. welches Kaliber zu erst eintragen lassen?! wenn ich doch ein "größeres" eintragen lasse, kann ich automatisch weiter nach unten gehen, ist das noch so?

    Ich hab mir vorgestellt eine SpoPi zu holen mit 32er Wechselsystem d.h. 32er eintragen lassen und dann .22lr ergänzen oder?!

    oder brauche ich für beides ein extra "Bedürfnis" oder muss ich 1/2 Jahr warten um das andere eingetragen zu bekommen?

    Vielen Dank im Voraus :)

  • Ich hab mir vorgestellt eine SpoPi zu holen mit 32er Wechselsystem d.h. 32er eintragen lassen und dann .22lr ergänzen oder?!

    oder brauche ich für beides ein extra "Bedürfnis" oder muss ich 1/2 Jahr warten um das andere eingetragen zu bekommen?

    Dann beantragst Du eine Pistole .32 und kaufst dann die Waffe mit .22 Wechselsystem oder erwirbst das .22. Wechselsystem später.

    Wenn Du zuerst die .22er beantragst brauchst Du dann für die größere .32 einen neuen Voreintrag.

    Die Behörde wird Dir auch ohne weiteren Antrag die zutreffende grüne WBK ausstellen.

  • Dann beantragst Du eine Pistole .32 und kaufst dann die Waffe mit .22 Wechselsystem oder erwirbst das .22. Wechselsystem später.

    Wenn Du zuerst die .22er beantragst brauchst Du dann für die größere .32 einen neuen Voreintrag.

    Die Behörde wird Dir auch ohne weiteren Antrag die zutreffende grüne WBK ausstellen.

    Danke Karl!


    So irgendwie hab ich mir das schon gedacht, erst die .32 und dann das .22 Wechselsystem... aber muss ich das .22 System dann noch zusätzlich mit eintragen lassen?! oder ist das dann "automatisch" mit drin?! (egal ob ich es gleich mit dazu kaufe oder später?)

    Warum dann die grüne WBK? weil es ja bei der "gelben" extra heißt für Sportschützen? ich steig da irgendwie nicht ganz durch :S

  • erst die .32 und dann das .22 Wechselsystem... aber muss ich das .22 System dann noch zusätzlich mit eintragen lassen?! oder ist das dann "automatisch" mit drin?!

    Du kannst es gerne nach dem Kauf auch NICHT eintragen lassen, dann bekommst Du halt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    So gerade geführt. Erfreulicherweise konnte das Bußgeld gering gehalten werden: 100 €, plus 28 € Gebühr und Nebenkosten. Die Zuverlässigkeit ist aber wohl gerettet.

    Carcano

  • Hallo,

    gelbe WBK =

    zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt

    grüne WBK =

    Auf die grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten und Einzellader erworben werden. Jede Waffe muss vorher einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erwerbserlaubnis für die beantragte Waffe wird dann als „Voreintrag“ in die WBK eingetragen. Innerhalb eines Jahres muss die beantragte Waffe dann erworben werden, sonst verfällt der Voreintrag

    Grüße

  • @Butterkeks

    Also wenn du wirklich im März die Sachkundeprüfung gemacht hast wundert es mich schon solche Fragen zu stellen!

    Evo10, LP50RF, X Five, Pardini HP/SP rapid fire, Sabatti STR Sport