• Hallo,

    bei egun werden einige Revolver für 4 mm Randzünder Munition angeboten. M20 steht auch oft dabei. Wie bekommt man denn einen Voreintrag dafür? Für welche Disziplin benötigt man diese Revolver?

    Gruß, Albert

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  • Na ja, das sind Waffen, die so für 10 bis 20 Euro weggehen. Disziplinen dafür gibt es bei der DSU.
    Rein nominell sind aber Luftdruckstände meist nicht dafür zugelassen, und Zimmerstutzenstände gibt es nur in manchen Regionen.

  • hat dieser ein ptb und / oder F im fünfeck?; dann ist er bedürfnisfrei und auf luftdruckständen zu schießen.

    Es entfällt die Nachweispflicht über das Sportliche Bedürfnis von Seiten des Verbandes.

    http://egun.de/market/item.php?id=6508757

    der aktuell hier angebotene hat das F und geht somit auf Grün. - Wäre ideal geeignet für eine Erstbeantragung WBK + B-Schrank.


    mfsg daniel

    Einmal editiert, zuletzt von kulzer daniel (4. Juli 2017 um 17:32)

  • Er hat ein Zeichen PTB und darunter 80 69. Den Revolver hab' ich schon. Es fehlt nur die Munitions-Erberbs-Erlaubnis.

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  • wie das editieren eines eigenen Beitrages funktioniert, könnte mir gern mal jemand erklären...

    Ich wollte noch hinzufügen, daß es das Zeichen "PTB im Viereck" ist.

    Damit darf man wohl nicht auf dem Luft-Stand schießen, oder?

    Gruß, Albert

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  • Messe die V0 - dann weißt du wo du bist.
    Von technischer Seite ist der handelsübliche LG Kugelfang bis 30 Joule kein Problem. Diese billigen Trichterkugelfänge könnten aber ne Delle kassieren.

    Unser Stand hat die Zimmerstutzen Zulassung und sonst auch keine baulichen Unterschiede, bis auf die Klausel, dass wir unsere Fenster beim ZS-Schießen mit Holz verdecken müssen.

    Rechtlich brauchts natürlich ne Abnahme /Zulassung.

    mfsg daniel

  • Danke soweit. Ich komme der Sache auf die Spur.

    Weitere Fragen:

    1. Wie bekomme ich eine Munitions-Erwerbs-Erlaubnis für die 4 mm Munition? Brauche ich überhaupt eine?

    2. Im Fragenkatalog Sachkunde habe ich gefunden:

    Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?

    Richtig: c) Mit Waffen (z.B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.

    Mein Revolver hat aber nur das PTB im Viereck, Ich muß also auf einen Feuerwaffenstand, oder?

    3. Mal angenommen, ich kaufe noch so eine Waffe mit „F im Fünfeck“ und Zulassungszeichen „PTB im Viereck“. Wenn ich damit sogar im Freien schießen darf, warum dann nicht auf einen Luftdruck-Schießstand? Es ist doch sichergestellt, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können!

    Gruß, Albert

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  • Salve,

    Da du nach dem Munitionserwerb frägst, muss ich dich fragen, ob du deinen Revolver schon auf eine grüne WBK hast eintragen lassen? Denn wenn ja, würde sich deine Frage erübrigen.

    Der Besitz ohne WBK ist verboten, ein nachträgliches Legalisieren solcher Waffen nur schwer möglich. Ich weiß, dass viele solcher Spaßgeräte aus den 70ern einfach "illegal" ererbt sind. Heute sind sie pöse Feuerwaffen!

    Den Munitionserwerb trägt dir deine Waffenbehörde in deine Grüne WBK ein.

    Das F im Fünfeck sagt aus, dass die Leistung des Schießeisens unter 7,5 Joule liegt, und damit für den Hausgebrauch und den Luftgewehrschießstand zulässig ist.

    Fehlt das >>F<< ist das Schießeisen nicht "kastriert" und bringt seine vollen :) 20 bis 30 Joule. Weil das eine so hohe Energie ist, darf damit nur mehr unter sportlicher Aufsicht geschossen werden. Auch ist die Waffe dann nicht mehr Bedürfnisfrei und du brauchst ein sportliches Bedürfnis (Verein mit entspr. Stand; 18x Training, usw)

    mfsg daniel

  • Das F im Fünfeck sagt aus, dass die Leistung des Schießeisens unter 7,5 Joule liegt, und damit für den Hausgebrauch und den Luftgewehrschießstand zulässig ist.

    Bei den Druckluftständen, auf denen ich mich meist aufhalte, steht immer die Einschränkung "Kalte Gase". Damit sind die da raus.
    Hätte man natürlich bei der Standabnahme anders formulieren können.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Verschießen die Revolver mit „F im Fünfeck“ und „PTB im Viereck“ die gleiche Munition wie die ohne „F im Fünfeck“?

    Ist die Munition für Waffen mit „F im Fünfeck“ und „PTB im Viereck“ ab 18 frei verkäuflich?

    Wenn man mit einer Waffe mit „F im Fünfeck“ auch im Keller oder im Garten schießen darf (wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können), dann braucht der Keller oder Schießstand dafür doch offenbar keine Standabnahme. Mein Keller hat jedenfalls keine.

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  • Califax

    "Bei den Druckluftständen, auf denen ich mich meist aufhalte, steht immer die Einschränkung "Kalte Gase". Damit sind die da raus.

    Hätte man natürlich bei der Standabnahme anders formulieren können."

    Nach meiner Privatmeinung:
    Die Formulierung ist in den allermeisten Fällen auch ausreichend so. Wenn ein Verein speziell die Disziplin Zimmerstutzen im Blick hat, geht das meist mit erweiterten Auflagen einher, wie Fenster verdecken usw. Weil dieser eben bis zu 30 J bringen kann.

    Der Zimmerstutzen ist (heute) aber so eine Rarität, das sich die obige Formulierung der Kalten Gase, als Gegensatzbegriff zu "Heißen Gasen" sieht. Heiße Gase haben Pulverladung, und damit sind Belüftungsanlagen verbunden. ---- Der Zimmerstutzen steht also irgendwo dazwischen.

    Deshalb kann ich ! für mich ! guten Gewissens einen LG-Schießstand sowie F-Zimmerstutzen zusammenbringen.

    mfsg daniel

  • Danke für die ausführlichen Antworten! Ganz weiß ich aber noch immer nicht bescheid ...

    Damit Ihr Euch keine Sorgen macht: Die Waffe ist auf der WBK. Sachkunde, 18 Termine pro Jahr, Lizenzen und Tresor habe ich auch.

    Für die Munitions-Erwerbs-Erlaubnis für meine Waffe ohne F-im-Fünfeck brauche ich also eine Disziplin für das Bedürfnis, die es im DSB nicht gibt. Sind die DSU oder BDS Disziplinen für 7,5 Joule oder 30 Joule ausgelegt?

    Unabhängig davon:

    Ich könnte ja auch einen anderen Revolver mit F-im-Fünfeck kaufen und mir dann auch die Munitions-Erwerbs-Erlaubnis für die passende Munition eintragen lassen. Ist wahrscheinlich billiger als die BDS-Mitgliedschaft.

    Daher die Frage nach dem Schießen mit einem Revolver mit F-im-Fünfeck:

    Bedeuten die Regelungen zur Überprüfung von Schießstätten tatsächlich, daß ich auf der Schießstätte, die nur für kalte Gase zugelassen ist, nicht mit der o.g. Waffe schießen darf, im Aufenthaltsraum des Vereins, im Vereinskeller und auch auf der Wiese hinter dem Luftdruckstand aber schießen darf? Das wäre ja absurd, dem deutschen Amtsschimmel aber zuzutrauen.

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  • Jetzt fehlt mein Fachwissen für die Grüne WBK. -- Warum lässt du dir nich einfach einen Munitionseintrag stempeln? Hast du die Waffe aus einem Erbe auf deine WBK bekommen - weil du noch kein Bedürfnis dafür hast/hattest?

    Die DSU / BDS - Disziplinen sind natürlich für die volle Leistung von 30 Joule ausgelegt, aber es nimmt sich nichts an Präzision, mit weniger zu schießen. Hier kann man auch eine Direkte Verbandszugehörigkeit anstreben.

    Legal an Muni zu kommen, ist weiterhin zb. so möglich:

    Du kannst dir natürlich auch einen Langwaffen-Zimmerstutzen zulegen. (Anschütz o Schmidt) Den kannst du in der DSB- Disziplin 1.35 schießen. Vorzugsweise auf die Gelbe WBK, da ist die Muni immer inklusive. Braucht natürlich auch ein Bedürfnis.

    Ein Schützenbruder mit Muni-Erwerb bringt dir zum sofortigen Verbrauch Muni mit. Auch ein Jäger-Kollege bekommt die 4mm rz auf Jagdschein.

    Du merkst also, der Kleine wird wie ein Großer behandelt. Ist leider so. Auch mit der Zulassung von Schießständen. Hier würde ich aber - sofern du einen verständigen Vorstand hast - das Gespräch suchen.

    mfsg daniel

  • Bedeuten die Regelungen zur Überprüfung von Schießstätten tatsächlich, daß ich auf der Schießstätte, die nur für kalte Gase zugelassen ist, nicht mit der o.g. Waffe schießen darf, [/quote]

    Genauso ist es. Warum soll auch ein Standbetreiber sich um eine Abnahme für Waffen und Diszipline die dort nicht benötigt werden bemühen?


    [quote]

    im Aufenthaltsraum des Vereins, im Vereinskeller und auch auf der Wiese hinter dem Luftdruckstand aber schießen darf? Das wäre ja absurd, dem deutschen Amtsschimmel aber zuzutrauen.

    Dann gehe einfach mal ins Ausland und Du wirst unser liberarles Recht schätzen lernen! Versuche mal auf einem Stand in der SChweiz mit einer nicht gelisteten Waffe zu schießen!

    Karl

  • Naja, das ist schon etwas dick aufgetragen, das deutsche Waffenrecht als liberal darzustellen, weil man auf schweizer Schießständen nicht immer überall alles schießen darf...

    (https://schussfreude.ch/nicht-ordonnan…chiessstaenden/)

    Das schweizer Waffenrecht:

    "Verboten ist das Schiessen mit:

    1. Seriefeuerwaffen;

    2. Abschussgeräten nach Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buch- stabe c;

    3. Feuerwaffen an öffentlich zugänglichen Orten ausserhalb der behördlich zu- gelassenen Schiessanlässe oder ausserhalb von Schiessplätzen; erlaubt sind jedoch das Schiessen an nicht öffentlich zugänglichen und entsprechend ge- sicherten Orten und das jagdliche Schiessen."

  • Toller Beitrag, zeigt er doch wieder mal dass Du nichts davon verstanden hast.

    Es geht hier eben um die Waffen die eben auf bestimmten Ständen erlaubt und nicht erlaubt sind und da sind die Schweizer eben wesentlich kleinlicher.

  • Naja, das ist schon etwas dick aufgetragen, das deutsche Waffenrecht als liberal darzustellen

    Ja sag mal, was erlaubst Du Dir denn hier?

    Du kannst doch nicht einfach mal so 'unserem' Karl, der Kühlwalda der Meisterschützen, widersprechen.

    Wenn 'unser' Karl hier schreibt, dass unser ach so liberales und so durchdachtes Waffenrecht die größte Erfindung der Neuzeit ist, um das uns nicht nur die gesamte freie Welt, sondern sogar die geknechteten Schweizer, deren Waffenrecht ja bekanntlich gleich nach dem von Nordkorea kommt, beneiden, dann ist das natürlich ohne jeden Zweifel so.

    Und weil das so ist und weil man so einer Leuchte wie dem Karl deshalb auch nicht widerspricht, sondern dank der Ehre, die einem dank der Teilhabe an seinen Weisheiten widerfährt, in schweigender Demut verharrt,

    folgt die Abstrafung auch gleich auf den Fuß:

    Toller Beitrag, zeigt er doch wieder mal dass Du nichts davon verstanden hast.


    Sei froh, dass Dir der Karl nicht auch noch die Defizite des Deutschen Schützenwesens und des DSBs anhand des Deutschen Alpenvereins erklärt. Soviel Sternstunden der Weisheit können einem nämlich schon ziemlich betroffen machen.


    Mit demütigem Schützengruß

    Frank - würde das Schweizer Waffenrecht sofort und liebend gerne eintauschen*


    * Dann bräuchte ich mir um mein Eigentum keine Sorge mehr zu machen und auch keine dämlichen Briefe wegen Bedürfnisbestand und so zu beantworten. Und über die Frage, wo ich das Schränkchen am besten platziere, damit die staatlichen Schnüffler ansonsten möglichst wenig von von meiner Privatsphäre und der Art, wie ich so lebe, mitbekommen, bräuchte ich mir auch keinen Kopp mehr zu machen.