Beim Westfälischen Schützenbund gibt es eine Zusammenstellung der Änderungen der Sportordnung vom 01.01.2016 gegenüber der Vorgängerausgabe.
bis Ende Sportjahr 2015: 0.5.3.1 Ab dem 46. Lebensjahr darf eine optischevergrößernde Hilfe entweder im/amDiopter oder im Korntunnel angebracht sein.
ab Sportjahr 2016: 0.5.3.1 Eine (1) optische vergrößernde Hilfeentweder im/am Diopter oder im Korntunnelangebracht sein.
Zählen die am Diopter angebrachten Brillengläser auch zu diesen optisch vergrößernden Hilfen? Brillengläsern zur Korrektur von Weitsichtigkeit haben ja auch eine vergrößernde Wirkung.