Hallo, ich suche nach der Textstelle in der Sportordnung wo die Benutzung des Adlerauges fürs Auflageschießen oder Allgemein beschrieben ist. Bin in der aktuellen Sportordnung DSB nicht so richtig weitergekommen. Für LG ist die Wahl der Zielhilfsmittel lt. Tabelle frei und für KK angeblich erst ab der Seniorenklasse zugelassen. Bisher war ich von 0,3 bis 0,5 ab Altersklasse und 0,75 ab Senioren B ausgegangen.
Grund der Frage ist, ab wann das Adlerauge 0,75 eingesetzt werden darf.
Auf einer einschlägigen Versteigerungsplattform wir von einigen Anbietern suggeriert, dass seit dem Sportjahr 2014 die Wahl ab Altersklasse frei ist !
Auch bei Müller /Manching hört sich dies im Text über Adleraugen so an.
Weiss hier im Forum evtl. jemand was zur Zeit diesbezüglich der Stand ist !?
Ich (Altersklasse) würde gerne ein 0,6 Adlerauge ausprobieren, aber bislang war man bei 0,5 begrenzt !
Danke und Gruß, lauki