Ich habe vor langer Zeit an einem "Schießwartelehrgang" (nach den Regeln des WSB) teilgenommen, der mich dazu berechtigt(e), Schießsportveranstaltungen durchzuführen und dabei die (Stand-)Aufsicht zu führen. Genügt das für den Sportleiter-Lehrgang des WSB, der neben der ersten Hilfe "Schieß- und Standaufsicht WSB" als Voraussetzung aufführt? Oder ist diese Qualifikation inzwischen verfallen?
Vor "langer Zeit" heißt: 1980!!