• Seit zweieinhalb Jahren wird die Waffenaufbewahrung im Verein von (gottlob kleinen) Teilen der Politik als erstrebenswertes Ziel formuliert. Noch ein Schritt weitergedacht, und man ist beim Verbot von Privatwaffen. Das hieße, der Schießsport dürfte nur noch mit Vereinswaffen betrieben werden (was in anderen Staaten schon Realität ist). Doch selbst die Vereinswaffen sind mittlerweile der Obrigkeit ein Dorn im Auge, zumindest in NRW:

    Schtzen sollen Waffen abgeben - Kölnische Rundschau


    PS: Der Fall zeigt auch sehr gut, wie unsinnig das deutsche Bedürfnisprinzip ist.

  • "Bislang vermutet die Polizeibehörde lediglich, dass der Verein seinen Waffenbestand reduzieren muss."

    So so, sie vermuten es also und dann muss das auch so sein. Und auf welcher Rechtsgrundlage?


    Dieser Fall zeigt wieder mal nicht nur die ganze Unsäglichkeit des Bedürfnisprinzips, er zeigt auch, dass die Rechtssicherheit im Waffenrecht davon abhängig ist, in welchem Land und Kreis man wohnt. Da fordern dann völlig Ahnungslose die Lagerung von Waffen in den Vereinen, besitzt ein Verein aber in paar mehr Vereinswaffen als "vermutet" üblich, ist es auch wieder nicht richtig. Es ist das Gesetz gepaart mit blanker Ideologie, dass diesen Wildwuchs bei den zuständigen Waffenrechtsbehörden fördert. In NRW ist es ja zur Zeit auch vom jeweiligen politischen Kreis abhängig, ob flächendeckend Kontrollen nach §36 durchgeführt werden, oder ob ein Fragebogen reicht.

    Apropos, wer hat denn da die Erlaubnisse erteilt? Auf einmal merkt man, dass sind ja viel zu viele. Und vorher haben die nicht gezählt? Das ist doch reinste Willkür.


    Aber solange es auch in unseren Reihen immer noch Schützen gibt, die dem ganzen Mist auch noch zustimmen und diesem sogar etwas Positives abgewinnen können, werden wir damit und mit weiteren unsinnigen Gängeleien und Verschärfungen leben müssen.


    Mit der sogenannten Sicherheit haben diese ganzen Aktionen jedenfalls schon lange nichts mehr zu tun.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Wo hat die Polizei denn diesen Schwachsinn her, das der Verein evtl. zu viele besitzt? Wo ist das im Waffengesetz reglementiert??
    Da wollte doch ein Polizist nur mal wieder laut pupen, um in die Zeitung zu kommen...

  • Hallo cumec,

    in NRW gibt es die sogenannten Kreispolizeibehörden. Diese sind dort auch für das Waffenrecht zuständig. Allerdings sind die zuständigen Sachbearbeiter dort normalerweise Verwaltungsbeamte ohne besondere polizeiliche Befugnisse. Diese Sachbearbeiter haben natürlich, oder besser gesagt, sollten natürlich auch einen Überblick über die jeweilige Anzahl der in den Vereinen vorhandenen Waffen haben, da sie diese Erlaubnisse ja selbst erteilen. Vielleicht hat da ja ein Personalwechsel stattgefunden und jetzt weht dort der schon oft beschworene angeblich frische Wind.

    Der Polizeisprecher, der sich dort zu Wort meldet, ist eigentlich nicht der richtige Gesprächspartner, da eben, wie gesagt, eigentlich Sache der Verwaltung.

    Aber mittlerweile scheint in einigen Behörden eh so einiges durcheinander zu gehen. Im Kreis Soest sollen die sogenannten Bezirksbeamten, also reguläre und in der Regel auch uniformierte Polizeibeamte, mit nahezu flächendeckenden Kontrollen nach §36 beauftragt worden sein. Die Landrätin dort heißt Irrgang. Den Hinweis auf Nomen est omen verkneife ich mir jetzt aber mal besser.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank