Schützenwesen im NWDSB

  • @Urtica

    Alles soweit richtig, aber was hätte der Schütze machen können wenn der beschluß zum Austritt aus dem Verband des Heimatvereines nach dem 15.9. gefasst wurde. alles zwischen dem 16. und dem 29.9., damit das ganze rechtzeitig auf dem postweg ist, wäre da immernoch möglich und der Schütze macht dann am ende des jahrs dicke backen weil nix mehr möglich gewesen ist.

  • Soweit ich das mit bekommen hatte, war die Möglichkeit für solche Schützen da, noch bis zum 31.10.14 eine Wettkampfpassänderung zu beantragen, wenn der Stammverein austritt und noch ein Zweitverein im alten Pass eingetragen war\ist.

  • Nordwestdeutscher Schützenbund e.V.
    Entscheid des Berufungskampfgerichts
    Das Berufungskampfgericht, bestehend aus Jonny Otten (Vorsitzender), Rainer Stein
    und Frits Hooijberg, wurde vom Ligaleiter Manfred Jankowski am 16. Januar 2015
    bestellt.
    Grund:
    Einspruch des SV Stoppelmarkt vom 14. Januar 2015 über die Entscheidung des
    Kampfgerichts Landesliga LG wg. Teilnahme von zwei Schützen des SV Anschütz
    Lathen die für das Jahr 2015 keinen gültigen Wettkampfpass haben und an den
    letzten beiden Ligawettkämpfe im Jahr 2015 teilgenommen haben.
    Grundlage:
    Die Landessportleitung hat sich in seiner Sitzung am 18. Oktober 2014, 09:00 Uhr,
    dafür ausgesprochen dass Sportler, wovon der Stammverein zum 1. Januar 2015
    aus dem NWDSB ausgetreten ist, vollständig die Startberechtigung für die Saison
    2015 verlieren (Protokoll der Landessportleitung unter TOP 10 - Wettkampfpässe).
    Eine Möglichkeit wurde gegeben dass diese Sportler bis zum 31. Oktober 2014 vom
    bisherigen Stammverein zu einem ihrer Zweitvereine zu wechseln.
    Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Landessportausschusses am 18. Oktober
    2014, 14:00 Uhr, nicht widersprochen und gilt damit als genehmigt.
    Entscheid:
    Der Einspruch des SV Stoppelmarkt vom 14. Januar 2015 wird abgewiesen.
    Begründung:
    Der Beschluss des Kampfgerichts basiert sich auf die Beschlüsse der
    Landessportleitung und Landessportausschuss vom 18. Oktober 2015 im Bezug auf
    die Gültigkeit der Wettkampfpässe. Dementsprechend wurde der Artikel 0.7.k der
    Ligaordnung des Nordwestdeutschen Schützenbundes 2015 korrekt angewandt.
    Sandbostel / Deutsch Evern / Zeven, 20. Januar 2015
    gez. gez. gez.
    Jonny Otten Rainer Stein Frits Hooijberg
    Vorsitzender
    Anlage: 1 (Anmerkung bzw. Auflage für die Landessportleitung des NWDSB)
    Anmerkung bzw. Auflage für die Landesssportleitung des NWDSB:
    Der Ausschluss eines Sportlers anzutreten in einem Wettkampf für den Verein wovon
    er Mitglied ist widerspricht jeglicher logische Grundlage. Es wird als diskriminierend
    und verletzend empfunden. Nicht zuletzt bezahlt er schließlich auch seine
    Vereinsbeiträge wobei teilweise auch die Beiträge an den zugehörigen Verband
    abgeführt werden. Die Tatsache dass diese Sportler als Mitglied in zwei oder
    mehrere Vereine geführt werden und dadurch möglicherweise in mehrere
    Landesverbände als Mitglied registriert wird, ist unerheblich. Diese Gegebenheiten
    dürfen nicht dazu führen das diese Sportler von der Teilnahme an Wettbewerben
    ausgeschlossen werden.
    Der Ausschluss dieser Sportler widerspricht zudem Artikel 0.3.1 der Ligaordnung
    2015 des Nordwestdeutschen Schützenbundes der u.A. lautet: „Erforderlich ist der
    Originalwettkampfpass des NWDSB oder ein Originalpass eines anderen
    Landesverbandes“.
    Die Landessportleitung und Landessportausschuss sollten diesen Beschluss daher
    zur nächsten Sitzung zurückziehen.
    Wenn die Registrierung dieser Sportler in mehreren Landesverbänden zu
    verwaltungstechnische Problemen führt, obliegt es die betreffenden
    Landesverbänden diese Sportler in einem separaten Mitgliederbestand führen,
    ähnlich wie bei der Bundesliga, wo die ausländische Mitglieder registriert werden die
    in den Bundesligen an den Wettkämpfen für einem deutschen Verein teilnehmen.
    Der betreffenden Verband, wo die Sportler keinen originalen Wettkampfpass erhalten
    können, sollte diese Sportler eine spezifische Lizenz oder Erklärung ausstellen,
    woraus die Berechtigung dieser Sportler zur Teilnahme an den – in diesem Falle –
    Ligawettkämpfe hervorgeht.
    Es steht den betreffenden Landesverband frei spezielle Bedingungen für die
    Erstellung dieser Lizenz/Erklärung zu fordern, zum Beispiel:
    - Mindestvereinszugehörigkeit, bestätigt durch eine Erklärung des
    Vereinsvorstandes,
    - Erklärung des betreffenden Schützen dass an keinerlei Ligawettkämpfe (im
    Falle der Teilnahme an Ligawettkämpfe) oder Meisterschaften (im Falle der
    Teilnahme an den Meisterschaften, ausgeschlossen Vereinsmeisterschaften)
    eines anderen Verbandes teilgenommen wird,
    - usw.
    Sandbostel / Deutsch Evern / Zeven, 20. Januar 2015.
    gez. gez. gez.
    Jonny Otten Rainer Stein Frits Hooijberg
    Vorsitzender

  • Wenn das eine wörtliche Wiedergabe ist, sollte sich der Verband mal fragen, ob das eines Berufungskampfgerichtes (mit dem Präsidenten an der Spitze) würdig ist. Das liest sich ja grauselig, sowohl sprachlich als auch rechtsschreibtechnisch. Da ist es auch keine Entschuldigung wenn es eventuell Frits Hoijberg geschrieben hat. Da muss man dann eben nacharbeiten.

  • Nun, da Erzwo angemerkt hat, dass es aus einem PDF stammt, sollte Erzwo auch weitere Details dazu nennen können :D

    Axel

  • ..sprachen sich mehrheitlich dafür aus .... den Verband zu verlassen.
    Das geht jetzt landauf landab so.
    Die Tradition verabschiedet sich. Der siechende Tod des LLZ..

  • Hallo zusammen!

    Durch einige Umwege habe ich heute erfahren, dass sich beim Delegiertentag im Bz Diepholz ein Kandidat zum Präsidenten des NWDSB gemeldet hat. Hat schon jemand etwas näheres gehört?
    MfG Greenhorn

  • Hallo zusammen!

    Durch einige Umwege habe ich heute erfahren, dass sich beim Delegiertentag im Bz Diepholz ein Kandidat zum Präsidenten des NWDSB gemeldet hat. Hat schon jemand etwas näheres gehört?
    MfG Greenhorn

    Ja, wenn es stimmt, wird sich jemand aus dem Sportbereich beim kommenden Landesdelegiertentag zur Wahl stellen.

  • ..sprachen sich mehrheitlich dafür aus .... den Verband zu verlassen.
    Das geht jetzt landauf landab so.
    Die Tradition verabschiedet sich. Der siechende Tod des LLZ..

    Ich würde es eher anders formulieren, der siechende Tod des Schützenwesens im Norden, alleine schon aus Altersgründen. Das Durchschnittsalter der Vorstände der meisten Vereine, die dem NWDSB den Rücken kehren wollen und von denen in letzter Zeit die Zeitungsartikel in einigen Medien kommentarlos veröffentlicht werden wie der wöchentliche Stapel Werbeprospekte der Supermärkte, liegt doch weitaus höher als das geplante Renteneinstiegsalter. Der Abschied der Tradition wird für viele Vereine schneller als gewünscht ein endgültiger Abschied werden. Es gibt genug traditionell Kameradschaften und Vereinigungen, von deren Auflösungen jetzt in den Zeitungen berichtet wird. Den Jüngeren auf dem Lande ist das doch sowas von Schnurz ob sich der Zusammenhalt im Dorf in nem Heimatgemeinde, nem Sportverein, Oldi-Treckerverein, der Feuerwehr oder was auch immer findet. Die können als erstes auf die Schützentradition verzichten, die stört beim Schützenfest eh der traditionelle Teil.

  • ..sprachen sich mehrheitlich dafür aus .... den Verband zu verlassen.
    Das geht jetzt landauf landab so.
    Die Tradition verabschiedet sich. Der siechende Tod des LLZ..

    1. Ich denke, dass das deutsche Schützenwesen (nicht nur in Nord[west]niedersachsen) auf einem Zusammenspiel von Sport und Tradition beruht, und dass das eine nicht ohne das andere sein sollte. Ich selbst bin Sportler, nicht Traditionsschütze (wenn man denn nicht etwa mein Wehrmannsgewehr 8,15x46 R und Ordonnanzgewehr schon darunter fasst), aber ich will den Traditionsteil weder missen, noch vergrämen.

    2. Für ihren Fortbestand und ihre sportliche Aktivität sind die Vereine und Verbände auf den Traditionsschützenanteil zwingend angewiesen. Deren Abwanderung gefährdet den Bestand der Verbände in ihrer gegenwärtigen Form insgesamt.

    3. Die Überalterung der Vereine und die Auszehrung des sog. "Ehrenamtes" (das weder das eine noch das andere Wortbestandteil ist, aber dazu gab es schon eine Reihe sehr guter Threads) sind für sich genommen bedrohlich genug. Da müssen wir nicht auch noch tausende, wenn nicht zehntausende von Verbandsmitgliedern zusätzlich vergraulen, die uns dann bitter fehlen.

    4.a. Ein zweites Landesleistungszentrum außer Hannover im Bereich des staatlichen Bundeslandes Niedersachsen, als eines großen Flächenstaats, ist _keine_ schlechte Idee, und grundsätzlich sinnvoll.
    4.b. Das konkrete neue LLZ Bassum in seiner jetzigen Form ist problematisch, insbesondere seine Finanzierung. Die Bedenken lassen sich auch nicht einfach vom Tisch wischen oder schönreden.

    5. Der Umgang im Verband miteinander ist unter aller Sau.
    Punkt.

    6. Die Interessen des Deutschen Schützenbundes und des Schießsports als ganzen (!) werden durch die gegenwärtigen Konflikte im NWDSB zunehmend gefährdet.
    a. Daran trägt die aktuelle Verbandsführung einen nicht zu leugnenden Anteil. Das ist objektiv so. Einen kleineren Anteil (hinter den Kulissen) hat auch der NSSV.
    b. Die Lage ist derart verfahren und zugespitzt, dass mit der gegenwärtigen Verbandsführung eine gedeihliche Weiterentwicklung nicht zu erwarten oder zu erhoffen ist. Das ist eine objektivierte EInschätzung, keine subjektive Schuldzuweisung. Auf die kommt es nämlich nicht an.

    7. Ein Neubeginn mit gänzlich neuer, ausgewechselter Spitze könnte zu einer Befriedung und Wiederannäherung führen. Die neue Kandidatur Themsfeldt könnte eine solche Möglichkeit sein. Persönlich kenne ich ihn nicht, sein Lebenslauf und seine Qualifikationen lesen sich sehr gut. Möglicherweise kann er die auseinanderdriftenden "Lager" wieder integrieren. Die Voraussetzungen hätte er wohl.

    Carcano