Rechtliche Voraussetzungen für Kaufgesuche und Verkaufsangebote

  • Warum brauchte eGun einen Par.-21-Erlaubnisinhaber und die Zeitschriften hingegen nicht? E-ben.

    Carcano

    Frag doch die Betreiber von WO. Dort wurde wegen dem Wegfall des Erlaubnisinhabers, ich glaube es war RSS, der Suche/Biete Bereich eingeschränkt, bis ein neuer Erlaubnisinhaber gefunden wurde. Ich, glaube ich Horner geworden.


    Aber, wenn Du der fachkundigen Meinung bist, dass eine Waffenhandelserlaubnis nicht erforderlich ist, dann steht dem Betreiber dieses Forums ja nichts im Weg, ab sofort ein Suche/Biete Unterforum anzulegen und zu erlauben auch EWB Waffen und Teile anbieten zu lassen.


    Mir ist es letztlich egal. Ist am Ende nicht mein Hintern, der riskiert wird.


    Aber auch kann mich auch irren…..🥸

    Einmal editiert, zuletzt von Grumpy (26. Februar 2025 um 19:48)

  • Hi Grumpy,

    Wenn es also hier einen Waffenhändler oder Büchsenmacher gibt, der dazu bereit wäre, dann dürfen auch waffenrechtlich relevante Teile angeboten werden

    Ich kann mir nicht vorstellen das hier jemand der eine Lizenz hat Dieses Risiko eingeht.
    Irgendwann gibt es einen Vorgang der bei so einem grünen Richterle landet und der meint er muss die große Keule schwingen.
    Dann haftest mit Haus und Hof, für einen Akt an dem noch nicht mal was verdient ist.
    So weich gekocht ist keiner. Das Risiko ist immens, zumal der Lizenzgeber noch nichtmal in der Lage sein dürfte 24/7 alles was eingestellt würde zeitnah zu prüfen, das geht gar nicht. Aber die Haftung hat er 24/7.

    Wenn dann muss das Risiko von Erlaubnispflichtigen und verbotenen Teilen geregelt sein.
    Aber dann wäre es sicher interessant.

    No.limits

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

    Ich habe Ecken und Kanten nur eine Null hat keine!

  • Ich denke unterm Strich reicht es für dieses Forum vollkommen aus, wenn hier Suche/Biete für erlaubnisfreie Gegenstände angeboten wird.

    Ich kenne das aus vielen Foren und für Woltlab gibt es da ja auch ein extra Marktplatz-Plugin für.

    Im Wiederladeforum gibt es dazu z.B. folgende Nutzungsbedingungen:

    Alle Transaktionen finden ausschließlich zwischen den Mitgliedern des Forums und auf eigene Verantwortung statt.
    Der Betreiber des Forums übernimmt keinerlei Haftung bei fehlgeschlagenen Transaktionen oder Unstimmigkeiten zwischen den Parteien.
    Das anbieten von Erwerbscheinpflichtigen Waffen, oder Treibladungspulver ist ausdrücklich untersagt.
    Solche Angebote werden Kommentarlos gelöscht.
    Bei Suchanfragen und Angeboten ist zwingend ein Preis anzugeben,
    oder gegen was man eventuell tauschen möchte.

    DSB/WSB-Sportschütze, nur KWs - für LW fehlt mir das Talent :)

    4,5mm Steyr EVO 10, .22 Walter GSP Expert, .357 S&W 686, .45 ACP HCG/Peters Stahl,

    Wiederlader, Geschossselbergießer und Beschichter

    https://www.ssvbwk.de

  • Interessant wäre so eine Rubrik allemal, gerade wenn man wie ich derzeit ein gebrauchtes LG sucht (*hust* LG300XT)...aber vermutlich scheitert es halt an unserer geliebte Bürokratie/Gesetzen/Vorschriften etc...

    SG Karlsberg Dachau

  • Fände ich persönlich auch nicht schlecht. Wenngleich ich davon ausgehe, dass auch hier zumindest der Versuch unternommen werden würde, Fake-Angebote zu platzieren. Diese würden u.U. zwar auch erkannt und wieder gelöscht, aber erst einmal sind sie da. Es sei denn, jedes Angebot müsste zuerst eine "Prüfung" durchlaufen und würde erst danach "freigeschalten" und selbst das wäre noch keine 100%ige Garantie. Alles in allem ein ziemlicher Aufwand für den Forenbetreiber und/oder die Moderatoren. Der Wunsch "...darf...keinerlei Risiko darstellen" ist schon per se kaum erfüllbar, bei dem Wust an Gesetzen, Vorschriften usw. den es deutschland- und EU-weit gibt. Leider :rolleyes:

    Ich wäre ohnehin dafür, nur Angebote mit Abholung zuzulassen. Vorkasse ist einfach zu riskant.

    Ich wäre zum Beispiel bereit, bis zu 2 h im Umkreis von Köln zu fahren, um mir eine gebrauchte Luftpistole gegen Barzahlung zu kaufen. Werde aber wahrscheinlich auch einen Aushang im Verein machen. Online ist mir wie gesagt zu heikel und für Abholung im Umkreis findet man nicht immer was.

  • Ich denke unterm Strich reicht es für dieses Forum vollkommen aus, wenn hier Suche/Biete für erlaubnisfreie Gegenstände angeboten wird.

    Angebote für erlaubnisfreie, erlaubnispflichtige und verbotene Waffen unterscheiden sich lediglich im Hinweis „Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr“, „Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis“ bzw. „Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung“.

    Im Wiederladeforum gibt es dazu z.B. folgende Nutzungsbedingungen: [...]

    Über eine Waffenhandelserlaubnis scheint man dort allerdings ebenfalls nicht zu verfügen.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Angebote für erlaubnisfreie, erlaubnispflichtige und verbotene Waffen unterscheiden sich lediglich im Hinweis „Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr“, „Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis“ bzw. „Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung“.

    Über eine Waffenhandelserlaubnis scheint man dort allerdings ebenfalls nicht zu verfügen.

    Ich denke der holgeraussoest meinte mit erlaubnisfreien Gegenständen eher Zubehör das keine Alterseinschränkung hat und auch auch unter 18 Jahren erworben werden darf.

  • Ich denke der holgeraussoest meinte mit erlaubnisfreien Gegenständen eher Zubehör das keine Alterseinschränkung hat und auch auch unter 18 Jahren erworben werden darf.

    Korrekt, ich hätte da einen Satz mehr zu schreiben sollen.

    DSB/WSB-Sportschütze, nur KWs - für LW fehlt mir das Talent :)

    4,5mm Steyr EVO 10, .22 Walter GSP Expert, .357 S&W 686, .45 ACP HCG/Peters Stahl,

    Wiederlader, Geschossselbergießer und Beschichter

    https://www.ssvbwk.de

  • Aber bleibt da noch arg viel?

    Doch, schon. Im Grunde der ganze Zubehörbereich von der Bekleidung über den Schaft bis hin zur Visierung und Optik. Selbst Diabolos fallen nicht unter das Waffenrecht.

    Aber beachte doch mal, was Carcano hier schon die ganze Zeit zu sagen versucht, wenn auch zugegebenermaßen etwas durch die Blume.


    Mit bestem Schützengruß und schönes Wochenende

    Murmelchen

  • Sehe es wie Murmelchen , da bleibst einiges übrig, von Schießkleidung über Taschen, Futterale, Optiken zum freien Zubehör wie Schäfte, Anbauteile, etc.

    Einfach deutlich formulieren dass das Anbieten von Waffen, einschließlich freien Waffen und waffenrelevanten Teilen nicht erlaubt ist.

    Ich kann da nur den Vergleich zu (sorry) Waffen-Online ziehen. Da sehe immer wieder, dass freie Teile zum Verkauf angeboten werden. Magazine, für das dynamische Schießen Holster, Koppeln, Magazintaschen, Gewehrkoffer, Pistolenkoffer, Zielfernrohre, Diopter, usw., usf.

  • Wo fängt dann der waffenrelevante Teil an?

    Selbst eine angebotene Tube wurde mir bei diversen Verkaufsplattformen schon mit dem Hinweis auf das Waffengesetz gelöscht.............


    Versteht mich nicht falsch, ich bin vollkommen Pro einer Verkaufs - bzw. Kaufmöglichkeit hier im Forum und hoffe, Gerhard findet einen für alle passenden Weg.

  • Wie könnte man leicht verständlich über diese Grenze informieren? Das wäre sowohl für die Nutzer als auch für das Team wichtig.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Zum Beispiel:


    Wesentliche Teile von Schusswaffen sind rechtlich den Schusswaffen gleichgestellt. Hierzu gehören der Lauf, Verschluss, Patronenlager, Gehäuse und das Griffstück von Kurzwaffen


    Wenn man dies, neben erwerbscheinpflichtigen Waffen ausgrenzt, wäre das eine Basis?


    Natürlich muss dies im Forum durch moderatives Einschreiten kontrolliert werden.........

    Meine Hilfe dahingehend hatte ich ja schon mal angeboten............

  • Wenn man dies, neben erwerbscheinpflichtigen Waffen ausgrenzt, wäre das eine Basis?

    Nicht ausreichend. Man siehe allein welche Panik der Gesetzgeber schon vor manchen schnurznormalen Magazinen hat - verbotene Gegenstände laut WaffG!

    Natürlich muss dies im Forum durch moderatives Einschreiten kontrolliert werden.........

    Als Betreiber würde ich das nicht ohne manuelle Freischaltung von Angeboten machen wollen...

  • Wie könnte man leicht verständlich über diese Grenze informieren? Das wäre sowohl für die Nutzer als auch für das Team wichtig

    Wichtig ist das es Rechtssicher ist für den Betreiber der Plattform. Wenn es bei den User einige Analphaten darunter hat, ist das deren Problem.

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

    Ich habe Ecken und Kanten nur eine Null hat keine!