Nochmal Schlüsselaufbewahrung
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Und dann fragt der im selbst denken nicht so geübte: für welche Disziplin wurde diese Waffe beantragt?
Da keine Info darüber vorliegt, was es für eine Waffe ist, außer ich hab es überlesen, ist es umnmöglich zu sagen, was Sache ist.
Ist es eine Waffe die auf Grün beantragt wurde?
Ist es ein Repetierer oder Einzellader, der auf Gelb eingetragen ist?
Über was sprechen wir hier?
Dann kommt hinzu, dass das Thema Bedürfnis nicht wirklich etwas mit dem Schlüsselthema zu tun hat und damit das eingentliche Thema eher verwässert…..
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Da keine Info darüber vorliegt, was es für eine Waffe ist, außer ich hab es überlesen, ist es umnmöglich zu sagen, was Sache ist.
Ist es eine Waffe die auf Grün beantragt wurde?
Ist es ein Repetierer oder Einzellader, der auf Gelb eingetragen ist?
Solange darüber geschrieben wird reicht es doch.
Über was sprechen wir hier?
Hier darf jeder alles schreiben.
Hans_L schrieb von einer HK 4 und ich antwortete darauf.
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Sorry, ich weiß nicht mehr, was damals als Begründung drin stand, es war 1975, nebenbei gabs noch eine PPK in .22lr, einen .44 UHR und HKP9s, anscheinend war zu der Zeit alles wesentlich einfacher, (ich schreib jetzt nicht, welcher Verein und welcher Ort es war)
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Sorry, ich weiß nicht mehr, was damals als Begründung drin stand, es war 1975, nebenbei gabs noch eine PPK in .22lr, einen .44 UHR und HKP9s, anscheinend war zu der Zeit alles wesentlich einfacher, (ich schreib jetzt nicht, welcher Verein und welcher Ort es war)
Das sind die berühmten Ausnahmen die dann als Regelfall für die gute alte Zeit herhalten müssen.
Normal war damals schon für die dritte Waffe eine Bestätigung vom Verband, alles für 5 Jahre befristet .
Richtig ist aber schon dass damals gelegentlich von Vereinsfürsten recht seltsame Waffen befürwortet wurden. Zu den Amtsinsignien des OSM soll in manchen ĹG Vereinen der .357 Revolver gehört haben. Aber das Risiko keine weitere Waffe zu bekommen, weil Schütze nach Ansicht de SB genug hätte bestand auch.
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Hier darf jeder alles schreiben.
Du kannst es ja gerne mal ausprobieren.

Ich befürchte allerdings, Du dürftest eines Besseren belehrt werden.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
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Du kannst es ja gerne mal ausprobieren.

Ich befürchte allerdings, Du dürftest eines Besseren belehrt werden.
Ich werde mich natürlich auch weiterhin stark zurückhalten, schon um die Meinungsführer des Forums nicht zu erzürnen.
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Ich werde mich natürlich auch weiterhin stark zurückhalten, schon um die Meinungsführer des Forums nicht zu erzürnen.
Ganz bestimmt.
Ja, wirklich, keine Frage.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen

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Hallo Freunde,
um noch mal auf das alte Gesetz zu kommen, ich finde ja nach wie vor, dass sich das im Gegensatz zum heutigen Gesetz doch noch etwas entspannter anhört, oder?
Zitat(1) Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) liegt insbesondere vor, ...
(2) Ein Bedürfnis braucht nicht nachzuweisen, wer ...
Man beachte nur das Wörtchen 'insbesondere' und 'nicht nachzuweisen' klingt zumindest für mich auch recht eindeutig.
Und genauso kenne ich das schließlich auch noch aus der damaligen Praxis.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen - inzwischen auch schon ein alter Sack - zumindest manchmal

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Hallo Freunde,
um noch mal auf das alte Gesetz zu kommen, ich finde ja nach wie vor, dass sich das im Gegensatz zum heutigen Gesetz doch noch etwas entspannter anhört, oder?
Da mag der Kenner der deutschen Sprache ja recht haben, aber vielen ist halt der Inhalt wichtiger als das bunte Edikett.
Ob der HA-Besitzer, Besitzer von Mehrladern viele neue FP Besitzer auch so gerne die gute alte Zeit zurück hätten?
Natürlich gönne ich jedem die gute alte Zeit zurück.
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Vielen Dank für das Einstellen der Information.
Ich befürchte, für diejenigen, die bisher noch keinen Schrank mit Zahlenschloss oder dergleichen besitzen, bleibt die Rechtsunsicherheit bestehen. Nicht nur in NRW, sondern und trotz der Beteuerungen auch in anderen Bundesländern.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
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ch befürchte, für diejenigen, die bisher noch keinen Schrank mit Zahlenschloss oder dergleichen besitzen, bleibt die Rechtsunsicherheit bestehen. Nicht nur in NRW, sondern und trotz der Beteuerungen auch in anderen Bundesländern.
Davon gehe ich auch aus.
Ich musste mir jedenfalls einen neuen Tresor mit Zahlenschloss kaufen da ich in NRW wohne. Für unseren Verein haben wir uns einen Kurzwaffentresor beschafft, in dem jetzt die Waffenkammerschlüssel aufbewahrt werden. Dieser Tresor ist mit Fingerabdruck zu öffnen (Ist einfach sicherer wenn mehrere Leute den Zugriff auf einen Tresor haben sollen
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Ich befürchte, für diejenigen, die bisher noch keinen Schrank mit Zahlenschloss oder dergleichen besitzen, bleibt die Rechtsunsicherheit bestehen. Nicht nur in NRW, sondern und trotz der Beteuerungen auch in anderen Bundesländern.
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl hat sich soeben in einem unterzeichneten Meinungsartikel (im "Jäger in BW") dazu sehr klar geäußert. Nervigen Behörden kann man nun die klare verschriftlichte Meinung ihres Scheffs entgegenhalten.
Carcano
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Ich weiß nicht, ob der betreffende Artikel hinter einem Mitglieder-Wall steht (Seite 2):
https://www.landesjagdverband.de/fileadmin/Medi…epage-klein.pdf -
Ich weiß nicht, ob der betreffende Artikel hinter einem Mitglieder-Wall steht (Seite 2):
https://www.landesjagdverband.de/fileadmin/Medi…epage-klein.pdfIst er nicht, danke ür den Link.
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RSB proklamiert, das für die Schlüsselaufbewahrung ein "abgeschlossener Schrank oder Raum" reiche, soso:
https://youtu.be/Q8oVVu0-iPg?t=150
(ab 2:30)
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RSB proklamiert, das für die Schlüsselaufbewahrung ein "abgeschlossener Schrank oder Raum" reiche, soso:
https://youtu.be/Q8oVVu0-iPg?t=150
(ab 2:30)
Wo wird dann der Schlüssel für den abgeschlossenen Schrank oder Raum verwahrt? Endlosschleife NRW

Er meint ja auch dass in vielen (!) Bundesländern Zahlen- oder biometrische Schlösser vorgeschrieben seien. Auch soso....Ein Glück dass seine "vielen" Bundesländer eher nur eines ist - hoffe ich zumindest. Meine zuständige Waffenbehörde (BY) hat auf einem Vortrag dem Schlüsselwahnsinn wegen Unsinnigkeit direkt eine Absage erteilt. Danke dafür

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Irgendwann ist es zu viel. Was hier in NRW und in anderen Bundesländern gemacht wurde ist schon übergriffig.
In Bayern steht man (noch) auf dem Standpunkt, es wird die Waffenaufbewarung und nicht die des Schlüssels kontrolliert. Wie schnell sich das ändern kann, dass hat man in NRW gesehen. Da kam ja noch ein Erlass obendrauf, nachdem selbst Bankschließfächer nicht ausreichen, weil nicht nach 0 oder 1 zertifiziert. -
RSB proklamiert, das für die Schlüsselaufbewahrung ein "abgeschlossener Schrank oder Raum" reiche, soso:
https://youtu.be/Q8oVVu0-iPg?t=150
(ab 2:30)
Schau mal unten in die Bemerkungen des Youtube-Video, dann erklärt sich dein Irrtum!
"ACHTUNG! Direkt nach 2:49 fehlt folgende Info: „Druckluftwaffen und auch Armbrüste (bis 7,5 Joule) müssen nicht in klassifizierten Schränken aufbewahrt werden.“
Es geht also bei "abgeschlossenem Schrank oder Raum" nicht um den Schlüssel (wie sich aus dem Video ergeben könnte), sondern um erlaubnisfreie Druckluftwaffen und Armbrüste. Ist beim Zusammenschneiden rausgeflogen und technisch bei Youtube wohl nicht so einfach zu ersetzen, wie ich hörte.
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