Nochmal Schlüsselaufbewahrung

  • Und dann fragt der im selbst denken nicht so geübte: für welche Disziplin wurde diese Waffe beantragt?

    Da keine Info darüber vorliegt, was es für eine Waffe ist, außer ich hab es überlesen, ist es umnmöglich zu sagen, was Sache ist.

    Ist es eine Waffe die auf Grün beantragt wurde?

    Ist es ein Repetierer oder Einzellader, der auf Gelb eingetragen ist?

    Über was sprechen wir hier?

    Dann kommt hinzu, dass das Thema Bedürfnis nicht wirklich etwas mit dem Schlüsselthema zu tun hat und damit das eingentliche Thema eher verwässert…..

  • Da keine Info darüber vorliegt, was es für eine Waffe ist, außer ich hab es überlesen, ist es umnmöglich zu sagen, was Sache ist.

    Ist es eine Waffe die auf Grün beantragt wurde?

    Ist es ein Repetierer oder Einzellader, der auf Gelb eingetragen ist?

    Solange darüber geschrieben wird reicht es doch.


    Über was sprechen wir hier?

    Hier darf jeder alles schreiben.

    Hans_L schrieb von einer HK 4 und ich antwortete darauf.

  • Sorry, ich weiß nicht mehr, was damals als Begründung drin stand, es war 1975, nebenbei gabs noch eine PPK in .22lr, einen .44 UHR und HKP9s, anscheinend war zu der Zeit alles wesentlich einfacher, (ich schreib jetzt nicht, welcher Verein und welcher Ort es war)

  • Sorry, ich weiß nicht mehr, was damals als Begründung drin stand, es war 1975, nebenbei gabs noch eine PPK in .22lr, einen .44 UHR und HKP9s, anscheinend war zu der Zeit alles wesentlich einfacher, (ich schreib jetzt nicht, welcher Verein und welcher Ort es war)

    Das sind die berühmten Ausnahmen die dann als Regelfall für die gute alte Zeit herhalten müssen.

    Normal war damals schon für die dritte Waffe eine Bestätigung vom Verband, alles für 5 Jahre befristet .

    Richtig ist aber schon dass damals gelegentlich von Vereinsfürsten recht seltsame Waffen befürwortet wurden. Zu den Amtsinsignien des OSM soll in manchen ĹG Vereinen der .357 Revolver gehört haben. Aber das Risiko keine weitere Waffe zu bekommen, weil Schütze nach Ansicht de SB genug hätte bestand auch.

  • Du kannst es ja gerne mal ausprobieren. ;)

    Ich befürchte allerdings, Du dürftest eines Besseren belehrt werden.

    Ich werde mich natürlich auch weiterhin stark zurückhalten, schon um die Meinungsführer des Forums nicht zu erzürnen.

  • Hallo Freunde,

    um noch mal auf das alte Gesetz zu kommen, ich finde ja nach wie vor, dass sich das im Gegensatz zum heutigen Gesetz doch noch etwas entspannter anhört, oder?

    Zitat

    (1) Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) liegt insbesondere vor, ...

    (2) Ein Bedürfnis braucht nicht nachzuweisen, wer ...

    Man beachte nur das Wörtchen 'insbesondere' und 'nicht nachzuweisen' klingt zumindest für mich auch recht eindeutig.

    Und genauso kenne ich das schließlich auch noch aus der damaligen Praxis.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - inzwischen auch schon ein alter Sack - zumindest manchmal ||

  • Hallo Freunde,

    um noch mal auf das alte Gesetz zu kommen, ich finde ja nach wie vor, dass sich das im Gegensatz zum heutigen Gesetz doch noch etwas entspannter anhört, oder?

    Da mag der Kenner der deutschen Sprache ja recht haben, aber vielen ist halt der Inhalt wichtiger als das bunte Edikett.

    Ob der HA-Besitzer, Besitzer von Mehrladern viele neue FP Besitzer auch so gerne die gute alte Zeit zurück hätten?

    Natürlich gönne ich jedem die gute alte Zeit zurück.