Nochmal Schlüsselaufbewahrung

  • Da ham wer den Salat...

    das dass mal irgendwann kommt, war doch klar

    zu viele Schützen haben den Tresorschlüssel an ihrem Schlüsselbund, welches auf dem Küchentisch liegt.

    "Ein Wettkampf wo du nicht dein Bestes gibst und gewinnst, ist nichts Wert. - aber ein Wettkampf wo du dein Bestes gibst und verlierst, war ein guter Wettkampf."

  • Die Alternative war, den Schlüssel ins Ü-Ei, Abends runterschlucken und

    mit ein wenig Glück kannst Du am nächsten Tag wieder schießen.

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  • zu viele Schützen haben den Tresorschlüssel an ihrem Schlüsselbund, welches auf dem Küchentisch liegt.

    Was sind denn für Dich 'zu viele'?

    Und woher weißt Du das denn oder anders gefragt, wie viele Schützen sind das denn, die so etwas praktizieren?

    Wobei, solange 'Herrchen' mit am Tisch sitzt, ist das doch auch unproblematisch, oder?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Die Alternative war, den Schlüssel ins Ü-Ei, Abends runterschlucken und

    mit ein wenig Glück kannst Du am nächsten Tag wieder schießen.

    Bei der Größe der gängigen Tresorschlüssel braucht dafür dann aber recht große Ü-Eier.

    Und ob das auf Dauer wirklich gesund ist?


    Mit doch leicht bedenklichem Schützengruß

    Murmelchen - mein Herzchen ist rein

  • Als nächstes muss man sich in den biometrisch gesicherten Aufbewarungsort reinsetzen und von innen verschließen, denn es könnte ja sein dass im Zeitalter der KI die Fingerabdrücke oder Gesichter geklont werden können und der Schrank dann wieder nicht sicher ist.

    Wo leben wir?

    in Deutschland

    - ach deshalb

    Auch die modernste und teuerste Waffe trifft nicht allein.

    Ohne Training geht nix.

  • Die "sichere Aufbewahrung" ist bei mir mein Hosensack. Oder der Küchentisch. Je nachdem, ob ich daheim bin oder nicht.

    Wie kommt die Waffenbehörde MG dazu, diese Aufbewahrungsart in Frage zu stellen?

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • das dass mal irgendwann kommt, war doch klar

    zu viele Schützen haben den Tresorschlüssel an ihrem Schlüsselbund, welches auf dem Küchentisch liegt.

    Nö, ein jäger ist in den Urlaub gefahren. In der Abwesenheit wurde eingebrochen und ein Tresor geöffnet, in dem der Schüssel zum Waffenschrank untergebracht war.

    Der Tresor, in dem der Schlüssel aufbewahrt wurde, hatte scheinbar keine zertifizierung, war aber laut Urteilzwei oder dreiwandig.

    Das Gericht hatte festgestellt, dass die Aufbewahrung des Schlüssels im WaffG nicht geregelt ist, es wird lediglich gesagt, dass der Zugang durch unbefugte Dritte zu verhindern ist.


    Somit hat das OVG in NRW nun entsprechend geurteilt und die Schlüsselaufbewahrung geregelt und nun wird das durchgesetzt.


    Eine Bitte, kann mir jemand das Schreiben in guter Qualität als pdf bereitstellen?

    Bislang finde ich keine downloadbare Version und die bisher veröffentlichten Versionen sind grottige Qualität

  • Aber es kann doch nun nur der fromme Wunsch der Verwaltung sein, dass man zurückschreibt und darlegt ob man noch diesen oder jenen Tresor zur Schlüsselaufbewahrung nutzt?

    Es ist ja nicht verboten zur Waffenaufbewahrung allein einen Tresor mit Schlüsselschloss zu besitzen und wo ist denn die Strafe festgeschrieben wenn man der Waffenbehörde nicht antwortet?

    Die kann doch bitte nicht die Unzuverlässigkeit feststellen weil man sich an die Gesetze hält.

    Auch wenn es manchmal so scheint, das verboten ist was nicht erlaubt ist, gilt doch der Grundsatz das erlaubt ist was nicht verboten ist.

    Selbst das Waffengesetz musste doch ersteinmal ein allgemeines Verbot für den Umgang mit Waffen und Munition formulieren um dann wieder in bestimmten Fällen den Umgang zu erlauben.

    Im Fall der Schlüsselaufbewahrung kenne ich 1. kein Gesetz dass mich alleine zur Verwendung von Tresoren mit biometrischen oder Zahlenschlössern verpflichtet und 2. verbietet, den Schlüssel sicher außerhalb eines Tresors aufzubewahren.

  • Alles richtig, nur gibt es seit Oktober letzten Jahres eben ein Urteil des OVG, dass in NRW zumindest, die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln regelt.

    Das Gericht hat in seiner Urteilbegründung darauf hingewiesen, dass das WaffG die Aufbewahrung der Schlüssel nicht regelt, und somit hat der betroffene Jäger vor Gericht auch letztlich gewonnen und die von Behörde aberkannte Zuverlässigkeit wurde ihm wieder zugesprochen, höchstrichterlich, nur hat das OVG eben auch geurteilt, wie aus Sicht des OVG der Gesetzgeber die Aufbewahrung sieht.

    Somit geht ds Land NRW nun in den Vollzug, die Vorschriften in NRW sind ab sofort gültig, und schreiben die Waffenbesitzer nun an und weisen sie entsprechend auf die Vorschriften hin.

  • Ganz so einfach ist es nicht, die Gesetze werden immer in Worten formuliert. Formuliert werden sie von der gesetzgebenden Gewalt.

    Angewendet werden sie von Richtern, Staatsanwälten und Anwälten. Ein freund von mir ist Anwalt, er liest dann die Gesetze mit den Kommentaren. Vielleicht kommt noch ein Komentar von Carcano mit Erklärungen dazu.

    Wir können den Schlüssel theoretisch den ganzen Tag am Mann haben. Dann haben wir immer bewußt die Gewalt darüber.
    Wenn wir schlafen ist das nicht mehr so.

    Wenn Du den Schlüssel in eine Zigarrenkiste legst, dann reicht es für einen neugierigen Menschen die Zigarrenkiste zu öffnen und

    er hat Zugang zu den Waffen und vielleicht auch zu Munition.

    Der Waffenschrank hat dann nur noch die Sicherheitsstufe Zigarrenkiste.

    Deshalb wünscht sich die Waffenbehörde Schränke mit Zahlenschlössern bzw. einen davon für die Aufbewahrung der Schlüssel.

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  • Genau so sehe ich das auch.

    Was nützt ein Tresor, wenn der Schlüssel in der Nacht auf dem Küchentisch liegt. 👍🤔

    "Ein Wettkampf wo du nicht dein Bestes gibst und gewinnst, ist nichts Wert. - aber ein Wettkampf wo du dein Bestes gibst und verlierst, war ein guter Wettkampf."

  • Das sind keine Wünsche, die von den Behörden, bzw. dem Innenministerium in NRW geäußert werden, das sind klare Anweisungen, ob uns das gefällt, oder nicht.

    Lies das Urteil und das Schreiben in voller Länger, dass an die Waffenbesitzer in NRW aktuell geschickt wird.


    Genau so sehe ich das auch.

    Was nützt ein Tresor, wenn der Schlüssel in der Nacht auf dem Küchentisch liegt. 👍🤔

    Mit Verlaub, mit polemischen Beispielen ist hier keinem geholfen.

    Wie Du die Vorgaben/Vorschriften in NRW siehst, interessiert nicht. Das IM NRW hat Vorgaben gemacht, die von den Waffenbehörden nun verschickt werden.

    Da es vom OVG in NRW ein höchtsrichterliches Urteil gibt, dass den Rahmen erläutert und festlegt, ob uns das gefällt, oder nicht, riskierst Du deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit, wenn Du dich nicht daran hältst. Auch dies wird mit Benennung des möglichen Strafrahmens im Schreiben erwähnt.

    Wenn Du also der Meinung bist, vor Gericht ziehen zu müssen, wenn Deine Waffenbehörde Dir deine Waffen abnimmt und Dir die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abspricht, war es das. Der Jäger ist mit einem blauen Auge davongekommen, andere hingegen werden aller Voraussicht nach nicht mehr dieses Glück haben, da es ein entsprechendes Urteil gibt, in dem das Gericht das Waffengesetz entsprechend ausgelegt hat.

  • Gibt es dafür Belege?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Gibt es ein berechtigtes Interesse zwecks Belege (Klagevorbereitung o.ä.) dann würde ich mich ebenfalls zu diesem Zwecke auf die Suche machen oder fehlts am Glaube an der Aussage von Grumpy?
    In BW wurde auch vom IM an die LRAn gemeldet zwecks Prüfung des genauen Bedürfnisnachweis bei Überkontingent (jede Waffe muss einzeln geschossen werden)… Wie dies aktuell Umsetzung findet ist auch nicht bekannt… bislang ist mir (außer heiße Luft) auch keine Klage dagegen bekannt geworden. Falls jemand was findet bitte um kurze Aktenzeicheninfo-Danke!

  • Wie ist denn "Aufbewahrung" definiert? Also nicht wo, sondern was damit gemeint ist?

    Wenn ich den Schlüssel in meiner Hosentasche habe, ist es dann "Aufbewahrung"?

    Dem Gesetzestext nach gehts doch um eine Form der Lagerung des Schlüssels, wenn man selbst keine Gewalt darüber ausüben kann oder? Wie im Beispiel, wenn einer im Urlaub ist und der Schlüssel irgendwo daheim bleibt.

    Hab ich den Schlüssel aber am Mann brauch ich nach meiner Logik auch keine Aufbewahrung im einem Sicherheitsbehältnis nachweisen.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Gibt es dafür Belege?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Aktuell erhalten die Waffenbesitzer in NRW die Schreiben, wovon ein Ausschnitt hier gepostet wurde.

    Musst also jemanden aus NRW fragen, ob er/sie Dir das Schreiben zur Verfügung stellt.