………vor lauter Schlüssel …………jetzt muss ich doch noch in die Runde fragen .
Wohne in BaWü, habe bis jetzt nur langwaffen in einen bereits dem LRA gemeldeten und genehmigten Tresor mit bartschlüssel.
Würde mir einen kurzwaffentresor klasse 1 (z.B. Argos 16) mit zahlenschloss nun zulegen und natürlich fachgerecht in der Wand verankern.Dieser Tresor würde im gleichen Raum stehen , wie der langwaffenschrank.Schlüssel vom langwaffenschrank kommt dann in den 1er KW Schrank. Geht das ? Ist das rechtskonform ?Darf dann später in den kurzwaffenschrank zum Schlüssel des LW-Schrankes noch ne kurzwaffe ( freie Pistole) dazu gelegt werden ?
Nun freu ich mich auf logische Antworten….
Ruf doch einfach auf deinem, dir zuständigem Amt an, dann bist du auf der sicheren Seite.
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