Nochmal Schlüsselaufbewahrung

  • ………vor lauter Schlüssel …………jetzt muss ich doch noch in die Runde fragen .

    Wohne in BaWü, habe bis jetzt nur langwaffen in einen bereits dem LRA gemeldeten und genehmigten Tresor mit bartschlüssel.


    Würde mir einen kurzwaffentresor klasse 1 (z.B. Argos 16) mit zahlenschloss nun zulegen und natürlich fachgerecht in der Wand verankern.Dieser Tresor würde im gleichen Raum stehen , wie der langwaffenschrank.Schlüssel vom langwaffenschrank kommt dann in den 1er KW Schrank. Geht das ? Ist das rechtskonform ?

    Darf dann später in den kurzwaffenschrank zum Schlüssel des LW-Schrankes noch ne kurzwaffe ( freie Pistole) dazu gelegt werden ?

    Nun freu ich mich auf logische Antworten….

    Ruf doch einfach auf deinem, dir zuständigem Amt an, dann bist du auf der sicheren Seite.

    10 Experten, 10 Meinungen

    Gruß Mike

    ohne Training kein Vorankommen ;)

    Erfolg muss man sich erarbeiten, Neid kommt von allein :)

    KK 500 E Auflage, LG500itec E Auflage :)

  • In Baden Württemberg wird meiner Kenntnis nach über das Ziel hinausgeschossen und zweierlei gefordert:

    1. Der Schrank in dem der Schlüssel aufbewahrt wird, soll nicht im gleichen Raum stehen, wie der Waffenschrank (was vollkommen behämmert ist)

    2. Bei der Nachschau durch die Behörde, soll auch die Aufbewahrung des Schlüssels dem Kontroletti gezeigt werden, was laut dem Forum Waffenrecht, grundgesetzwidrig sein soll.

    https://www.fwr.de/news/newsdetai…rs-ziel-hinaus/

  • ………vor lauter Schlüssel …………jetzt muss ich doch noch in die Runde fragen .

    Wohne in BaWü, habe bis jetzt nur langwaffen in einen bereits dem LRA gemeldeten und genehmigten Tresor mit bartschlüssel.


    Würde mir einen kurzwaffentresor klasse 1 (z.B. Argos 16) mit zahlenschloss nun zulegen und natürlich fachgerecht in der Wand verankern.Dieser Tresor würde im gleichen Raum stehen , wie der langwaffenschrank.Schlüssel vom langwaffenschrank kommt dann in den 1er KW Schrank. Geht das ? Ist das rechtskonform ?

    Darf dann später in den kurzwaffenschrank zum Schlüssel des LW-Schrankes noch ne kurzwaffe ( freie Pistole) dazu gelegt werden ?

    Nun freu ich mich auf logische Antworten….

    Das hört sich für mich absolut ausreichend an. Alles bestens gesichert. Bestandschutz für vorhandenen Tresor, Schlüssel im 1er Schrank.

    Man müsste aufpassen, dass die maximale Anzahl an Waffen nicht überschritten wird, aber die ist bei 1er-Schrank nicht beschränkt.


    Gruss

    Marcos

  • Danke euch für die Informationen.
    Da der EFWP ( europ.Feuerw.Pass) eh zur Verlängerung ansteht, kläre ich das so wie „Mivo“ geschrieben hat direkt aufm Amt.

    Bericht folgt ……🤓

  • In Baden Württemberg wird meiner Kenntnis nach über das Ziel hinausgeschossen und zweierlei gefordert:

    1. Der Schrank in dem der Schlüssel aufbewahrt wird, soll nicht im gleichen Raum stehen, wie der Waffenschrank (was vollkommen behämmert ist)

    2. Bei der Nachschau durch die Behörde, soll auch die Aufbewahrung des Schlüssels dem Kontroletti gezeigt werden, was laut dem Forum Waffenrecht, grundgesetzwidrig sein soll.

    https://www.fwr.de/news/newsdetai…rs-ziel-hinaus/

    Bei 1. wäre ich ganz entspannt und würde mal nach der Rechtsgrundlage für diese Forderung fragen, die sich aus keiner mir bekannten Rechtsvorschrift oder einem höherinstanzlichen Urteil ergibt. Soll's sie mal "Butter bei die Fische" tun.

    Bei 2. wird's etwas komplizierter. Wenn die Schlüsselaufbewahrung, wie es das OVG Urteil aus Münster aussagt, Bestandteil der gesetzlichen Aufbewahrungsregeln aus dem WaffG ist, dürfte das sicher auch kontrollfähig sein. Wie soll sonst überprüft werden, ob der Schlüssel ordnungsgemäß (zugriffssicher) aufbewahrt wird. Das erinnert mich an die Diskussionen 2003, als die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung eingeführt wurde und einige Schlaue meinten, man müsse nur den Tresor zeigen, aber nicht den Inhalt präsentieren. ;)

  • Ich schätze schmidtchen und seine Sichtweisen auch,

    würde aber in Punkt 2 sogar die Frage stellen wollen, ob so eine Frage und Aufforderung in dem Fall durch staatliche Kontrolleure nicht schon ganz hart an der Grenze der Zulässigkeit wäre oder diese gar überschreiten würde.

    Bei Punkt 1 bin ich mir hingegen nicht so ganz sicher, bin aber auch nicht vom Fach sondern im Zweifel nur ein betroffener Bürger.


    Auf jeden Fall mit bestem Schützengruß und schönes Wochenende

    Murmelchen

  • Es darf ja nicht einmal die Ehefrau die Kombination des Waffen Schrank kennen oder Zugriff auf den Schlüssel haben. Wenn der Ehepartner die Waffen erbt also das erste Problem und ohne WBK, Jagdschein oder wenigstens Waffen Sachkunde Nachweis ist dann auch der Transport der Waffen verboten, wodurch ein Verkauf nicht grad einfacher wird.

  • Die Zahlen-Kompination kann beim Notar hinterlegt werden, für die Erben.

    Da sollten auch Kopien von den WBKs liegen und eine Liste mit den Zeitwerten der Sportgeräte.

    Linksschütze
    P8X
    GSP Atlanta
    FWB 800 Wood Basic
    Anschütz 8002
    Anschütz1903

  • Die Zahlen-Kompination kann beim Notar hinterlegt werden, für die Erben.

    Das würde ich aber mit der Behörde abklären. Auch ein Notar ist ein Unberechtigter, der normal keinen Zugriff auf die Waffen haben darf, den er aber mit der Zahlenkombination erhalten könnte. Das hier "automatisch" ein Sonderstatus gilt, ist für mich nicht ersichtlich.

  • Ich lese die Meinung Schmidtchens mit Interesse und Respekt, würde ihm in beiden Punkten aber eher nicht zustimmen.

    Da du ja vom Fach bist, gehe ich davon aus, dass du mir deine Antwort zu Ziffer 1 auch erklären kannst. Müsste sich ja irgendwoher ergeben oder herleiten lassen. Da bin ich sehr gespannt.

  • Das würde ich aber mit der Behörde abklären. Auch ein Notar ist ein Unberechtigter, der normal keinen Zugriff auf die Waffen haben darf, den er aber mit der Zahlenkombination erhalten könnte. Das hier "automatisch" ein Sonderstatus gilt, ist für mich nicht ersichtlich.

    Da gebe ich Dir Recht, das werde ich abklären und euch dann informieren.

    Die Idee ist die Zahlenkombination aufzuschreiben und in einen verschlossenen Umschlag zu legen.

    Ein Notar gilt als besonder Vertrauenwürdig für die Aufbewahrung von wichtigen Dokumenten, z.B. Testmenten.

    Linksschütze
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  • Meine Vermutung:


    Behörde „A“ sagt das ist machbar, Behörde „B“ sagt auf gar keinen Fall

    Eine Rechtssicherheit wird es hier flächendeckens nicht geben

  • Wie wäre es mit halbe halbe?

    Den ersten Teil der Zahlenreihe bekommt der Notar, den zweiten zwei Personen (zur Sicherheit zwei, falls eine/r ausfällt) aus der Verwandschaft oder Freunde, jedenfalls Leute denen man vertraut und die quasi automatisch Kenntnis davon erlangen könnten, wenn man stirbt oder aus anderen Gründen nicht mehr fähig ist, selber den Tresor zu bedienen.

  • Den ersten Teil der Zahlenreihe bekommt der Notar, den zweiten zwei Personen (zur Sicherheit zwei, falls eine/r ausfällt) aus der Verwandschaft oder Freunde,

    Tach auch,

    wird denn dadurch nicht die durch den Zahlencode gegebene Sicherheit signifikant verringert?

    Darf das wirklich sein wo doch schon Banktresore für die Schlüsselaufbewahrungen von unseren Rechtsorganen als nicht mehr genügend sicher angesehen werden?

    Sollten diese Personen neben dem Notar nicht wenigstens auch Berechtigte im Sinne des Waffenrechts sein?


    Ich frage selbstverständlich nur für einen Freund.

    Und bevor hier noch jemand meint, das wäre jetzt aber sehr spitzfindig, ich bin mit dem ganzen Scheiß, mit Verlaub, nicht angefangen und habe mir dieses famose Gerichtsurteil und die darauf erfolgten Auslegungen und Anweisungen der Behörden in NRW auch nicht ausgedacht.


    Mit bestem Schützengruß und schönes Wochenende

    Murmelchen

  • Ich werde für mich selbst fragen.

    Meine Kombination kenne nur ich selbst. Sollte mir etwas zustossen, dann werden meine Schränke mit Zahlenschloss gewaltsam geöffnet werden müssen. Ich werde bei meiner zuständigen Waffenbehörde anfragen.

    Je nach dem Ergebnis könnt ihr dann ja auch anfragen.

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