Ich fand die Vermischung von Gastschützen auf kommerziellen Schießständen, die nicht ausreichend überprüft wurden und quasi "paramilitärisch" schießen konnten und den rudimentären Ansätzen zum legalen Waffenbesitz problematisch. Im wesentlichen ging es ja darum, dass "suspekte Personen mit rechtem Hintergrund" auf Schießständen schießen konnten und weniger um den legalen WaffenBESITZ. Bei den aufgezählten Stichpunkten (Verbot halbautomatischer Waffen (Beispiel war ja ein AR15, also eine LANGwaffe), genauer spezifiziert wurde aber mal nicht.
Man hat eine schöne Soße angerührt und jemand, der mit der Materie nicht vertraut ist, wird mit Sicherheit die UNterschiede zwischen Besitz und "nur Schießen auf kommerziellen Schießständen" nicht erkennen. Insofern kann ich den "hochmanipulativ" nur zustimmen.