Darf ich alleine auf dem Stand schießen?

  • Die Ausbildung zur Schießaufsicht ist üblicherweise ein Bestandteil der Waffensachkunde. Zumindest beim DSB ist das so vorgesehen (Richtlinie zur Qualifizierung von Standaufsichten). Bei den anderen Verbänden habe ich jetzt nicht geschaut. Aber da dürfte das ähnlich sein.

    Schießaufsichten interessiert das eigentlich eher weniger. :|

    Es schaut einfach jemand, der selbst nicht teilnimmt, dass der Schießbetrieb rund läuft. Was genau daran findest du grandios oversized und unnötig verkompliziert? Auch die Ausbildung sind einfach nur vier Unterrichtseinheiten (ggf. im Rahmen der Waffensachkunde).

    der gesamte Ausbildungszwang, ganz einfach.

    Ja, in vielen Sachkundeschulungen wird das mit angeboten, nicht allen, aber vielen.

    Nur sollte die Waffensachkunde an sich ausreichend sein, ohne Zusatzqualifikation.

    Ich darf schießen, aber nicht Aufsicht machen……….

  • Hm, wenn jemand einen Führerschein besitzt, mag er zwar verstehen, wie man sicher über eine Kreuzung kommt, aber er weiß noch lange nicht, wie er den Verkehr regelt, wenn die Ampelanlage ausfällt. Du hättest auch drauf geachtet, „dass ein Wettkampf auch nach den Regeln verläuft und keiner schummelt“, obwohl eine Schießaufsicht dafür nicht zuständig ist. ;)

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Hm, wenn jemand einen Führerschein besitzt, mag er zwar verstehen, wie man sicher über eine Kreuzung kommt, aber er weiß noch lange nicht, wie er den Verkehr regelt, wenn die Ampelanlage ausfällt. Du hättest auch drauf geachtet, „dass ein Wettkampf auch nach den Regeln verläuft und keiner schummelt“, obwohl eine Schießaufsicht dafür nicht zuständig ist. ;)

    Wie immer machst Du es einem nicht gerade leicht.

    Also, der Thread geht um das alleine Schießen und die Standaufsicht. Wettkampf ist nur wegen zusätzlicher Qualifikationen erwähnt bzw., ins Spiel gebracht worden.

    Wenn ich mit 18 Jahren meine Fahrerlaubnis erlange, darf ich alleine Autofahren, ob ich es kann, oder nicht (plump ausgedrückt).

    Wenn ich mit 50 Jahren meine Waffensachkunde bestehe, vor dem Verband und der Behörde alle Anforderungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis erfülle, eine WBK ausgestellt bekomme und meine erste Waffe legal erwerbe, darf ich aber nicht alleine auf dem Stand Schießen.

    Ohne vorher eine zusätzliche Qualifikation zu erwerben, darf ich mit 21 Jahren, sofern behördlich auch benannt, meinen 17 Jährigen Bruder beim begleitenden Autofahren beiwohnen und beaufsichtigen.

    Wenn ich mit 50 Jahren meine Waffensachkunde bestehe, vor dem Verband und der Behörde alle Anforderungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis erfülle, eine WBK ausgestellt bekomme und meine erste Waffe legal erwerbe, darf ich ohne zusätzliche Qualifikation andere Schützen nicht beaufsichtigen.

    Und ich spreche nicht vom Wettkampf, ich spreche nur vom regulären Schießbetrieb.

  • Ohne vorher eine zusätzliche Qualifikation zu erwerben, darf ich mit 21 Jahren, sofern behördlich auch benannt, meinen 17 Jährigen Bruder beim begleitenden Autofahren beiwohnen und beaufsichtigen.

    Wenn ich mit 50 Jahren meine Waffensachkunde bestehe, vor dem Verband und der Behörde alle Anforderungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis erfülle, eine WBK ausgestellt bekomme und meine erste Waffe legal erwerbe, darf ich ohne zusätzliche Qualifikation andere Schützen nicht beaufsichtigen.

    Ja, ich verstehe was du meinst, das ergibt sich allerdings aus dem §10 Abs. 6 AWaffV. Ich finde den Ansatz recht sinnvoll, im Rahmen der Waffensachkunde diese Lerninhalte gleich mitzunehmen, und bei den Luftdruckschützen schickt man halt immer mal wieder jemanden zur Aufsichtsausbildung.

    Gerhard Seemüller

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  • Ja, ich verstehe was du meinst, das ergibt sich allerdings aus dem §10 Abs. 6 AWaffV. Ich finde den Ansatz recht sinnvoll, im Rahmen der Waffensachkunde diese Lerninhalte gleich mitzunehmen, und bei den Luftdruckschützen schickt man halt immer mal wieder jemanden zur Aufsichtsausbildung.

    Wie es praktiziert wird wissen wir, mir geht es um den Grundsatz, dass es überhaupt erforderlich ist

  • Vorschlag: Wende dich mit deiner Grundsatzfrage doch bitte die Verbände, die Standaufsichtslehrgänge anbieten. Ob du das für notwendig hältst oder nicht spielt keine Rolle, das Forum wird dir da nicht weiterhelfen können. Falscher Adressatenkreis.

    Die Rechtslage und praktische Handhabe der Standaufsicht wurde dir ja hier schon mehrfach erläutert.

  • Vorschlag: Wende dich mit deiner Grundsatzfrage doch bitte die Verbände, die Standaufsichtslehrgänge anbieten. Ob du das für notwendig hältst oder nicht spielt keine Rolle, das Forum wird dir da nicht weiterhelfen können. Falscher Adressatenkreis.

    Die Rechtslage und praktische Handhabe der Standaufsicht wurde dir ja hier schon mehrfach erläutert.

    Achso, und deswegen darf es hier nicht angesprochen oder diskutiert werden?

    Das wir das nicht mehr geändert bekommen, wissen wir, da ist jede Rückfrage oder Kommentierung bei Verbänden sinnlos.

    Die Mitglieder und die Vereine hinterfragen soetwas auch grundsätzlich nicht. Sie meckern, JA, ich kann mich noch gut erinnern wie der Aufschrei in den Vereinen war, als sie die Aufsichten separat ausbilden mussten. Aber mal aktiv dem Verband die Meinung gesagt hat da keiner.

    Die Verbände akzeptieren auch alles, was der Verband und deren diversen Kommissionen festlegen und beschließen. Es wird nicht kritisch hinterfragt.

    Ja, es ist wie es ist, das bedeutet aber nicht, dass man es nicht ansprechen darf, oder?

    Das dieses kleine Forum da nichts bewirken kann, ist auch klar, dafür gibt es viel zu viele hier, die solche überzogenen Regeln einfach schlucken und toll finden, es schön reden und sogar verteidigen.

    Das vieles aus der Feder der Verbände vollkommen überzogen ist, interessiert da meist nicht.

  • Absolut. Das ist das typische Duckmäuserproblem von vielen Sportschützen. Nur der eigene Egoismus zählt. Ich bin mir selbst am nächsten.

  • Sie meckern, JA, ich kann mich noch gut erinnern wie der Aufschrei in den Vereinen war, als sie die Aufsichten separat ausbilden mussten. Aber mal aktiv dem Verband die Meinung gesagt hat da keiner.

    Die einzelnen Verbände wären hier lediglich der richtige Ansprechpartner, wenn man die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung kritisieren und verbessern möchte, aber deine Kritik richtet sich ja generell gegen die Verordnung. Hier müsste man, ggf. über die Verbände, auf den Gesetzgeber einwirken. Aber da sehe ich wenig bis keine Chancen.

    Gerhard Seemüller

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  • War es nicht so dass auch schon nach dem WaffG 72 der Verein neben der Mitgliedschaft eben auch die erforderliche Grundkentnisse im Umgang mit der beantragten Waffe bestätigen musste soweit nicht andere Ausbildungen anerkannt wurden.

    Prüfung mit amtlichem Fragenkatalog, Zeugnis von dem ensprehendem Prüfungsgremiung kam doch erst mit dem WaffG 2002,

    Was der Verein genau in den 70ern bestätigen konnte/musste, kann ich nicht sagen, da ich erst 1982 aktiv in die Materie "waffenrechtliche Erlaubnisse" eingestiegen bin, aber §31 WaffG vom 19.09.1972 besagte schon:

    "§ 31 Sachkunde

    (1) Den Nachweis der Sachkunde (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) hat erbracht, wer eine

    Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine

    Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

    (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit

    Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die

    waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das

    Prüfungsverfahren einschließlich der Einrichtung von Prüfungsausschüssen sowie über

    den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen."

    Und dazu gab es dann weitere Erläuterungen in der 1. VO zum WaffG vom 27.05.1976 in §§ 29 ff..

    Es gab schon in der 80er Jahren Prüfungsausschüsse für Waffen-SK bei einigen Bezirksregierungen (wie sie hier in NRW heißen). Wie verbreitet die waren, weiß ich aber nicht, da sie bei uns niemand genutzt hat. Wie gesagt, in den 80er bis Anfang der 90er Jahre reichte eine Vereinsmitgliedschaft und ab Anfang der 90er haben wir im Bezirk (auf der Basis von DSB/LV-Regelungen) mit der eigenen SK/vA-Ausbildung begonnen, schon weit vor der gesetzlichen Regelung 2002.

    Wann der amtliche Fragenkatalog eingeführt wurde, kann ich nicht sagen.

  • Die einzelnen Verbände wären hier lediglich der richtige Ansprechpartner, wenn man die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung kritisieren und verbessern möchte, aber deine Kritik richtet sich ja generell gegen die Verordnung. Hier müsste man, ggf. über die Verbände, auf den Gesetzgeber einwirken. Aber da sehe ich wenig bis keine Chancen.

    So ist das wohl. Und der Gesetzgeber hat eben festgelegt, dass sachkundig für den Waffenerwerb und sachkundig als verantwortliche Aufsicht zwei unterschiedliche paar Schuhe sind.

    Da der Gesetzgeber sich aber (Gott sei Dank) bei der Beschreibung der Aufgaben und der SK der vA nur sehr wage ausgedrückt hat, konnten die Verbände diese umfangmäßig niedrig ansetzen.

    DAS sie aber gemacht wird, sehe ich durchaus für sinnvoll an. Zumindest beim Versicherungsschutz und bei den Verantwortlichkeiten, wofür die vA alles zuständig ist, fallen den Teilnehmern bei meinen Lehrgängen oft genug die Kinnladen runter. Und sowas wird in den Vereinen meist gar nicht oder unzureichend vermittelt beim einfachen Training. Andererseits interessiert es der Waffenerwerber bei der erstmaligen Erteilung meist erst einmal nicht, da hat er andere Bedürfnisse. Bei uns sind viele Teilnehmer, die den vA-Lehrgang nicht unmittelbar mit der SK machen sondern 1-2 Jahre später. Das DSB-Konzept gibt da zwar eine andere Empfehlung, aber ich nehme sie auch später noch. ;)

  • Zumindest beim Versicherungsschutz und bei den Verantwortlichkeiten, wofür die vA alles zuständig ist, fallen den Teilnehmern bei meinen Lehrgängen oft genug die Kinnladen runter

    This. Wobei das bei den Schießstandgenehmigungs-Inhabern nicht viel besser auszusehen scheint, sonst würde der Schießbetrieb nicht vielerorts so lax gehandhabt werden. Solange nix passiert... aber wenn....

  • Die einzelnen Verbände wären hier lediglich der richtige Ansprechpartner, wenn man die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung kritisieren und verbessern möchte, aber deine Kritik richtet sich ja generell gegen die Verordnung. Hier müsste man, ggf. über die Verbände, auf den Gesetzgeber einwirken. Aber da sehe ich wenig bis keine Chancen.

    Sehen wir es doch einfach mal nüchtern. Das WaffG und die dazugehörenden Verordnungen sind bis auf sehr wenige Punkte, nur in ein Richtung gegangen, restriktiver.

    Es ist richtig, dass eine vernünftige Einwirkung der Verbände mittlerweile keinen Sinn macht und null Aussicht auf einen Erfolg hat.

    Das Problem ist dabei aber, dass die Verbände nicht wirklich dazu lernen. Warum auch, jede Regelung, die das Mitglied tiefer in eine Abhängigkeit von Verein und Verband rückt, kommt den Verbänden gelegen.

    Ich finde manche Vergleiche, wie mit demAutofahren oben, zeigen durchaus auf, wie diese Abhängigkeit Schule gemacht hat.

    Immerhin spielen die Vereine (nicht alle, aber einige viele) das Spiel ja schonungslos mit, in dem sie selber das WaffG und die Verordnungen schärfer auslegen, als das WaffG es vorsieht.

    Somit hat der Gesetzgeber und auch die Verbände durchaus leichtes Spiel damit weitere Maßnahmen zu erlassen, die eher negativ für die Mitglieder ausfallen.

    Die Diskussion darüber muss aber erlaubt sein, auch in Foren, denn wenn nicht darüber diskutiert wird, bekommen viele diese Problematik nicht wirklich mit.

  • Sehe ich anders. Spätestens seit der Geschichte mit der Begrenzung der Gelben aus heiterem Himmel scheint zumindest der DSB aufgewacht zu sein und erkannt zu haben, dass die politische Marschrichtung langfristig die eigene Existenz gefährdet. Gleichwohl ist der Dialog mit den Ministerien das Mittel der Wahl und nicht die Konfrontation.

    Weißt du was ich heute gemacht habe, während du dich hier echauffiertest? Ich bin zur Aufsicht auf den Stand gefahren und als nix mehr los war, habe ich mich selbst beaufsichtigt. :) Geh' schießen und akzeptiere Dinge, die du 1. nicht ändern wirst und 2. es nicht wert sind sich darüber aufzuregen.

    Wenn's nur der Standaufsichtslehrgang wäre, der Schützen das Hobby schwer macht... :)

  • Weißt du was ich heute gemacht habe, während du dich hier echauffiertest? Ich bin zur Aufsicht auf den Stand gefahren und als nix mehr los war, habe ich mich selbst beaufsichtigt. :) Geh' schießen und akzeptiere Dinge, die du 1. nicht ändern wirst und 2. es nicht wert sind sich darüber aufzuregen.

    Wenn's nur der Standaufsichtslehrgang wäre, der Schützen das Hobby schwer macht... :)

    tja, dafür war ich gestern und heute im Garten Bogenschießen.

    Nein, es ist nicht nur der Standaufsichtlehrgang. Das ist nur ein Nagel von vielen

  • ich glaube das thema hier kann als geschlossen betrachtet werden... :peaceful: :amused: :attentive:

    Match Guns MGH1e

    Match Guns MG2eRF

    Match Guns MG4

    Match Guns MG5e

    Steyr LP5

    Steyr LG Challenge

  • ich glaube das thema hier kann als geschlossen betrachtet werden...

    Der Glaube sei Dir unbenommen.

    Es ist allerdings auch ganz gut, dass Du das nicht zu entscheiden hast.


    Apropos, ich vertrete übrigens auch die Ansicht, dass @Grumpys Kritik an der grundsätzlichen Art, wie das in diesem unseren Lande mit der verantwortlichen Aufsichtsperson im Sinne des Waffenrechts so geregelt und gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht völlig unberechtigt ist. Bei unseren unmittelbaren Ländernachbarn gibt es solche zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht, und trotzdem produzieren die da auf ihren Schießständen auch nicht ständig Unfälle oder sogar Tote. Von daher ...


    Mit bestem Schützengruß - und nicht gleich in den falschen Hals kriegen

    Murmelchen - im Zweifel eher liberal

  • Apropos, ich vertrete übrigens auch die Ansicht, dass @Grumpys Kritik an der grundsätzlichen Art, wie das in diesem unseren Lande mit der verantwortlichen Aufsichtsperson im Sinne des Waffenrechts so geregelt und gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht völlig unberechtigt ist. Bei unseren unmittelbaren Ländernachbarn gibt es solche zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht, und trotzdem produzieren die da auf ihren Schießständen auch nicht ständig Unfälle oder sogar Tote. Von daher ...


    Mit bestem Schützengruß - und nicht gleich in den falschen Hals kriegen

    Murmelchen - im Zweifel eher liberal

    Na ja, da könnten wir aber noch zahlreiche andere "Fässer" in diesem unserem Lande aufmachen. Schließlich sind "wir Deutschen" (bitte nicht wieder falsch verstehen) für unsere "Regelungswut" berühmt-berüchtigt. ;)

    Und das es beim Waffenrecht eher restriktiver denn liberaler vonstatten geht, dürfte bei der Vergangenheit und den Entwicklungen in der Gesellschaft (vermehrte Gewalt) auch nicht unbedingt verwundern. Ob das eine mit dem anderen ursächlich zusammen hängt, lasse ich ausdrücklich offen, aber es bietet auf jeden Fall hervorragende Ansatzpunkte, wie ja jedes neue Unglück in dieser Richtung zeigt.

  • Hallo schmidtchen,

    Na ja, da könnten wir aber noch zahlreiche andere "Fässer" in diesem unserem Lande aufmachen. Schließlich sind "wir Deutschen" (bitte nicht wieder falsch verstehen) für unsere "Regelungswut" berühmt-berüchtigt. ;)

    Und das es beim Waffenrecht eher restriktiver denn liberaler vonstatten geht, dürfte bei der Vergangenheit und den Entwicklungen in der Gesellschaft (vermehrte Gewalt) auch nicht unbedingt verwundern. Ob das eine mit dem anderen ursächlich zusammen hängt, lasse ich ausdrücklich offen, aber es bietet auf jeden Fall hervorragende Ansatzpunkte, wie ja jedes neue Unglück in dieser Richtung zeigt.

    das was Du da vorbringst, sind zwar durchaus nachvollziehbare Erklärungen, warum das bei uns mit der verantwortlichen Aufsicht so restriktiv und gesetzlich zwingend vorgeschrieben gehandhabt wird, aber keine Argumente, warum das im Gegensatz zu unseren nicht weniger zivilisierten Nachbarn bei uns so vorgeschrieben sein muss und ob das in dieser restriktiven Form auch wirklich sinnvoll ist.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen