Kaufempfehlung Sportpistole

  • Rink Formgriffe

    Vielen Dank zu diesem Tip. Gut 300 bis fast 400 (mit verstellbarer Wangenauflage) sind schon eine Hausnummer, allerdings war mein Kleines Schwarzes aus Israel für meine USP auch so in dem Preissegment. Ich denke, Meister Rink bekommt in nächster Zeit von mir eine finanzielle Zuwendung ...

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Könntest Du da evtl. mal ein Bild einstellen? Das interessiert mich. Das wäre ja schon ein starkes Stück

    Die Konfiguration von Cool Mint würde mich im Speziellen interessieren. Evtl. ist das Abzugszüngel hinten auf Anschlag. Dann könnte es stören. Da kann man aber mit einer Feile Abhilfe schaffen. So war es bei meiner Freien auch. Es scheint ja sonst niemand Probleme damit zu haben.

  • Bitteschön

    Danke schön.

    Ich hab das jetzt verglichen, ich kann keine Unterschiede feststellen. Auch die ganzen Achsen und Bolzen sind identisch und haben dieselbe Anordnung.

    Was vorstellbar wäre, das die kleinen Zugfedern die für Vorzug und Druckpunkt zuständig sind eventuell verwechselt wurden. Das die aus der LP stammen. Ich kann es aber nicht sagen ob die Unterschiedlich sind, es wäre aber möglich da es ja Unterschiedliche Arbeitsbereiche sind.

    Ich tippe eher auf irgendwelche Kollisionen bei der Einstellung........

    no.limits

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Die Konfiguration von Cool Mint würde mich im Speziellen interessieren. Evtl. ist das Abzugszüngel hinten auf Anschlag. Dann könnte es stören. Da kann man aber mit einer Feile Abhilfe schaffen. So war es bei meiner Freien auch. Es scheint ja sonst niemand Probleme damit zu haben.

    Ich hatte das Thema schon vor Monaten an anderer Stelle mit anderen Besitzern von MG2 abgeglichen. Das Ergebnis war, daß NIEMAND jemals versucht hatte, das Abzugsgewicht zu verstellen. Daher hatte auch NIEMAND Probleme.

    Es gibt dazu eine Erklärung mit Bildern die ich herauskramen muß. Derzeit entscheidet sich, ob ich die Spritze an den Großhändler zurückgeben kann oder was sonst damit werden soll. Ich will sie nicht mehr.

    Falls sie mir aber kleben bleibt, gründe ich eine Selbsthilfegruppe zur MG2 mit ausgiebigen Beschreibungen der Probleme und den bislang vergeblichen Versuchen zur Behebung. Vielleicht entsteht dadurch der Nebeneffekt, daß eine offene Diskussion entsteht, die Anderen ermöglicht, den mir entstandenen Ärger und Schaden zu vermeiden.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

    It’s nice to be a Preiss.
    It’s higher to be a Bayer.
    And it's a Gottesgab to be a Schwab.
    But the highest you ever werden kann, is to be an Austrian!

  • Ja, das ist schon merkwürdig. Z.B. hat Herr Fabry von RB Shooting auf direkte Nachfrage gar keine Probleme mit seinen verkauften MG2, während Gehmann sie aus dem Programm genommen hat, weil sie zu viele Reklamationen hatten.

  • So wie ich Herrn Fabry kennen gelernt habe, wird der sich dazu nicht ehrlich äußern.

    Der verkauft dir auch heute noch den LP400 Abzug als den besten. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.

    Vielleicht hatte er ja auch nur einen schlechten Tag bei mir.

  • Die Interessen sind ja unterschiedlich, die Erfahrungen sicher auch. Man sollte das ja nicht an der Meinung festmachen die das eigene bestreben untermauert.

    Gehmann hat die Kooperation schon sehr lange, RB erst kurz. Bei Gehmann ruht der Vertrieb der MG2, warum ist bekannt.

    RB schreibt auf der Artikelseite nur fest Bestellung ohne Rücktrittsrecht. Das muss jeder selbst interpretieren.

    Es sind ja auch nicht nur diese zwei Vertriebsgesellschaften die hier zu beurteilen wären es gibt ja auch die Aussagen der Schützen die da sehr wertvoll sind.

    Fakt ist, es gibt Modelle die bedenkenlos funktionieren und welche die es nicht tun.


    no.limits

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  • RB schreibt auf der Artikelseite nur fest Bestellung ohne Rücktrittsrecht.

    Wobei sich das nur auf "gefällt mir nicht" bei Kauf im Ladengeschäft beziehen kann. Sachmängel müssen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung so und so behoben werden (ggfs. auch durch Rücktritt wenn keine einwandfreie Ware geliefert werden kann). Bei Bestellung im Onlineshop oder telefonisch liegt ein Fernabsatzvertrag vor, da gilt gesetzliches Widerrufsrecht. Und da beginnt die 14-tägige Frist frühestens mit korrekter Information über das Recht.

    Aber das erfordert natürlich den informierten Verbraucher. :)

  • Ich wollte nur damit sagen das mir dieser Umstand zu denken gibt. Wie man damit umgehen kann ist was anderes.

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  • Bei bestimmten Warengruppen, u.a. Sonderanfertigungen, kann ein Händler das gesetzliche 14tägige Rückgaberecht bei Fernabsatz ausschließen.

    Die Gründe, dies bei einem Verkauf von scharfen Waffen anzuwenden, empfinde ich als nachvollziehbar. Ob es rechtlich zulässig ist, diese Klausel bei Schusswaffen anzuwenden, weiß ich nicht.

    Allein die Rückabwicklung der Einträge in der WBK sind aber schon mehr als aufwändig. Die Frage ist auch, ob der Waffenhersteller die an den Waffenhändler verkaufen Waffen wieder zurücknimmt. Man stelle sich vor, jemand bestellt eine Racegun für 5000 Euro beim Händler und schickt sie dann zurück, weil sie ihm nicht gefällt.

    Offizielle Begründung beim 14tägigen Rückgaberecht nicht notwendig. Dann sitzt der Waffenhändler, der die Knarre extra beim Hersteller bestellt hat, erstmal auf dem Ding rum. Passiert das 20x, kann ein kleiner Händler zusperren.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • (1) Bei bestimmten Warengruppen, u.a. Sonderanfertigungen, kann ein Händler das gesetzliche 14tägige Rückgaberecht bei Fernabsatz ausschließen.


    (2) Die Gründe, dies bei einem Verkauf von scharfen Waffen anzuwenden, empfinde ich als nachvollziehbar.

    (3) Ob es rechtlich zulässig ist, diese Klausel bei Schusswaffen anzuwenden, weiß ich nicht.

    (4) Allein die Rückabwicklung der Einträge in der WBK sind aber schon mehr als aufwändig.

    (5) Die Frage ist auch, ob der Waffenhersteller die an den Waffenhändler verkaufen Waffen wieder zurücknimmt.

    (6) Man stelle sich vor, jemand bestellt eine Racegun für 5000 Euro beim Händler und schickt sie dann zurück, weil sie ihm nicht gefällt.

    1. Nein, kann er nicht. Das Gesetz selbst sieht einen Ausschluss vom Widerrufsrecht vor, und eben lediglich in enumerativ dort genannten Fällen, nicht nach Willkür oder Gutdünken des Händlers. Die stehen aufgezählt in § 312 g Abs. 2 Nrn. 1-13 BGB. Das von Backtotheroot genannte Beispiel ist darin die Nr. 1, und das ist keine "kann"-Vorschrift.

    2. Es gibt keine derartigen denkbaren "Gründe", und sie sind auch nicht nachvollziehbar.

    3. Das Gesetz weiß es aber, und es sagt "NEIN!".
    Und zwar in § 312 k BGB.

    4. Etwas Zeitaufwand ist dabei, ja. Beim Händler sind das ca. noch einmal 5 Minuten in der Eingabemaske des NWR oder des entsprechenden WHB-Portralprogramms, das nervt natürlich; sonst kostet ihn das nichts. ;) Beim Kunden fallen innerhalb der vierzehntägigen waffenrechtlichen Meldefrist keine Gebühren an, und der Voreintrag in seiner WBK bleibt ja bestehen und gültig.

    5. Nein, das ist nicht die Frage; das ist rechtlich und für den Kunden scheißegal.

    6. Tja, na so etwas. Dann kämen auch noch 6,90 € Paketporto (denn unter Berechtigten nach § 21WaffG reicht einfacher Versand, nix Overnite und so) für die Rücksendung vom Händler an den Hersteller hinzu.

    6a. Das tun sie aber doch nicht. Denn die Vierzehntagesfrist für die Ausübung der Widerrufsfrist beginnt schon mit dem Vertragsschluss, nicht mit dem Erhalt der Ware (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Das heißt, der Kunde wird sie gerade bei erst "aufwendig zu besorgenden" ;) Waffen nicht nutzen können.

    Carcano

  • Dann halt noch deutlicher, die anderen Hersteller haben diesen Zusatz bei RB nicht .........

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  • RB schreibt auf der Artikelseite nur fest Bestellung ohne Rücktrittsrecht. Das muss jeder selbst interpretieren.

    Man kann sich auch helfen lassen. :P

    Was auf jeden Fall bestehen bleibt, weil es nicht abdingbar ist, ist das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Also die nachträgliche Kaufreue (sei es ein sich-anders-überlegen, sei es die Erkenntnis, dass man doch nicht so viel Geld hat).

    Was der Fabry allein ausschließen kann, ist das weitergehende, von ihm freiwillig vertraglich gewährte Rücktrittsrecht entsprechend seinen AGB i.V.m. seiner allgemeinen Widerrufsbelehrung. Das geht eben weiter und hat andere, in praxi längere Fristläufe.

    In der Regel gehe ich aber davon aus, dass die Beschaffung und Übersendung der Waffe durch RB Shooting schon länger als 14 Tage nach Vertragsschluss dauert. ;)

    Carcano

  • Man kann sich auch helfen lassen.

    Ja und Nein, so war es nicht gemeint.

    Viele Schützen haben mit dem Modell Probleme, einige Waffen waren mehrmals im Service und wurden dann zurückgegeben!

    Gehmann hat soviel Erfahrung das der Verkauf eingestellt wird!

    RB hat angeblich keine Probleme, schleicht sich oder versucht es zu tun aus der Haftung, zumindest mit einer Rücknahme, so steht es erstmal geschrieben!

    Diese Vorgehensweise gefällt mir nicht und gibt mir zu denken, da Sie es bei den anderen Herstellern nicht so halten, zumindest nicht die die ich angeschaut habe. Das wollte ich ausdrücken

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  • Diese Vorgehensweise gefällt mir nicht und gibt mir zu denken, da Sie es bei den anderen Herstellern nicht so halten

    Den Grund für Vorgehensweise hast Du vermutlich im ersten Satz genannt, die Waffe macht anscheinend öfters Probleme, andere Händler nehmen solche Ware aus dem Programm. Da könnte man vielleicht sogar verstehen wenn das bekannte Risiko nicht getragen werden soll, der Kunde muss ja nicht kaufen.